Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren:
— Angabe über Name, berufliche Qualifikation/Erfahrung und persönliche Referenzen der Person (Projektleitung), die für das Erbringen der Leistung vorgesehen ist (fachlicher Lebenslauf) Mindestanforderung,
—Projektleiter (Landschaftsarchitekt o. vergleichbar) mit Referenzen für vergleichbare Planungsleistungen und mindestens 5 Jahren Berufserfahrung,
— Angabe über Name, berufliche Qualifikation/Erfahrung und persönliche Referenzen der Person (stellvertretende Projektleitung), die für das Erbringen der Leistung vorgesehen ist (fachlicher Lebenslauf) Mindestanforderung — stellvertretender Projektleiter (Landschaftsarchitekt o. vergleichbar) mit Referenzen für vergleichbare Planungsleistungen und mindestens 3 Jahren Berufserfahrung,
— Falls die Person(en) an den nachfolgend angeführten Referenzen des Büros zum Teilnahmeantrag maßgeblich beteiligt war(en), ist dies kenntlich zu machen,
— für alle weiteren personenbezogenen Referenzen sind die vergleichbaren erbrachten Planungsleistungen detailliert darzustellen. Dabei kann es sich auch um vergleichbare Planungsleistungen handeln, welche nicht durch den Bewerber betreut wurden (z. B. im Rahmen eines früheren Beschäftigungsverhältnisses),
— Erklärung zur Verfügbarkeit geforderter technischer Ausstattung Gefordert wird neben der Standardausstattung des Büros mit zeitgemäßer EDV-Technik mindestens ein CAD-Arbeitsplatz zum Erstellen digitaler Pläne und Zeichnungen, der einen Datenaustausch über das DXF-Format bzw. das DWG-Format gewährleistet,
— Referenzen der realisierten vergleichbaren Leistungen
Gewertet werden maximal 3 Referenzen von realisierten, vergleichbaren Projekten (Leistungsbild gemäß § 39 HOAI 2013, LPH 2-8) der letzten 5 Jahre mit jeweils mindestens 500T EUR Bruttobaukosten in der Kostengruppe 500 nach DIN 276.
Hinsichtlich der Gebäudenutzung und der Bauherrschaft haben die Referenzen jeweils mindestens eines der folgenden Kriterien zu erfüllen:
— Referenzprojekt, erstellt für einen öffentlichen Auftraggeber,
— Referenzprojekt mit einer öffentlichen Nutzung,
— dabei ist zu beachten, dass in der Gesamtheit der eingereichten Referenzen beide der o. g. Kriterien (Nutzung, Bauherrschaft) nachgewiesen werden. Die Mindestanforderung gilt auch als erreicht, wenn eine Referenz beide Kriterien erfüllt.
Bei Nichterfüllung der Vergleichbarkeit bzw. der fehlenden Zuordnung zu einem der beiden oben genannten Kriterien wird die Referenz nicht gewertet.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt nach dem Punkteprinzip, dass die Höhe der Baukosten, die Anzahl der eingereichten Referenzen sowie Kenntnisse im Umgang mit dem Einsatz von EU-Fördermitteln bzw. Städtebaufördermitteln im Land Brandenburg besonders berücksichtigt. Sie ist in der Bewertungsmatrix detailliert aufgeführt.