Der WFW betreibt ca. 100 km südlich von Nürnberg in der Nähe von Donauwörth (PLZ: 86609) das Wasserwerk Genderkingen (kurz: WW GKN). Die Jahres-Aufbereitungsmenge beträgt ca. 30 Mio. m. Die Gesamtaufbereitungsmenge kann in der Spitze bis zu 2 300 l/s betragen, die auf acht Filter in Normalbetrieb aufgeteilt werden. Nach Vorgabe des Gesundheitsamtes soll nun zusätzlich zur bestehenden Chlordioxid-Desinfektion in jedem Filterablauf eine Ultraviolett–Desinfektions-Anlage in die bestehende Trinkwasseraufbereitung integriert werden. Zudem ist die Elektrotechnik, inclusive Erneuerung der Filter-SPS mit Programmierung und Anbindung an die Zentrale Leitwarte der neuen UV-Anlagen zu planen. Durch die neuen UV-Anlagen wird in die Statik und Bautechnik des Gebäudes eingegriffen. Dies muss bei der Planung berücksichtigt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-05-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Der WFW betreibt ca. 100 km südlich von Nürnberg in der Nähe von Donauwörth (PLZ: 86609) das Wasserwerk Genderkingen (kurz: WW GKN). Die Jahres-Aufbereitungsmenge beträgt ca. 30 Mio. m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Donau-Ries🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-05-08 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-12 📅
Datum des Beginns: 2020-08-10 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 092-220082
ABl. S-Ausgabe: 92
Zusätzliche Informationen
1) Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeanträge:
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen, 4 dazugehörige Anlagen sowie die Unterlagen für Stufe 2 des Verhandlungsverfahrens stehen unter dem angegebenen Link zum Download zur Verfügung. Nur die Informationen entsprechend der Vorgaben im Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
2) Bei der Vergabestelle nicht registrierte Bewerber sind selbstständig verantwortlich, dass sie sich über Aktualisierungen der Bewerbungsunterlagen und Beantwortungen von Fragen über den veröffentlichten Link informieren.
1) Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeanträge:
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen, 4 dazugehörige Anlagen sowie die Unterlagen für Stufe 2 des Verhandlungsverfahrens stehen unter dem angegebenen Link zum Download zur Verfügung. Nur die Informationen entsprechend der Vorgaben im Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
2) Bei der Vergabestelle nicht registrierte Bewerber sind selbstständig verantwortlich, dass sie sich über Aktualisierungen der Bewerbungsunterlagen und Beantwortungen von Fragen über den veröffentlichten Link informieren.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es sollen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI und Besondere Leistungen in den Leistungsbildern Objektplanung Ingenieurbauwerke und Technische Ausrüstung (Verfahrens- und Elektrotechnik) in einer stufenweisen Beauftragung erbracht werden.
Es sollen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI und Besondere Leistungen in den Leistungsbildern Objektplanung Ingenieurbauwerke und Technische Ausrüstung (Verfahrens- und Elektrotechnik) in einer stufenweisen Beauftragung erbracht werden.
Projektziele und Rahmenbedingungen für die Bauabschnitte:
— Integration der UV-Anlage im bestehenden Gebäude unter Beachtung der Arbeitsstättenrichtlinie;
— Der Betrieb muss während der Montagearbeiten laufen, das restliche Werk vom Bau abgeschottet werden;
— Es sind keinerlei Lieferunterbrechungen der Trinkwasserversorgung des WFW möglich;
— Die Teilaußerbetriebnahmen (bis zu 3 Filter gleichzeitig) für die Einbindung der UV-Anlagen sind absolut zu minimeren;
— Erstellung einer wirtschaftlich optimierten Planung im Hinblick auf Investition, Betrieb und Instandhaltung.
Alle Aufgaben sind unter Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen, fach- und sachkundigen Vorschriften, besonders der TrinkwV, der DVGW Arbeitsblätter W 290 und W 294 Teil 1-3, der DIN 2000 sowie nach den technischen Regeln für Arbeitsstätten durchzuführen. Aufgrund des Gewichts der UV-Anlagen (Reaktor+E-Schrank) inclusive Verrohrungen ist die Statik des Bestandes zu überprüfen.
Alle Aufgaben sind unter Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen, fach- und sachkundigen Vorschriften, besonders der TrinkwV, der DVGW Arbeitsblätter W 290 und W 294 Teil 1-3, der DIN 2000 sowie nach den technischen Regeln für Arbeitsstätten durchzuführen. Aufgrund des Gewichts der UV-Anlagen (Reaktor+E-Schrank) inclusive Verrohrungen ist die Statik des Bestandes zu überprüfen.
— Fertigstellung Leistungsphase 6 Vorbereitung der Vergabe (KW 17/ 2021);
— Bauzeit (KW 44/2021-KW 26/2023).
Geschätzte Baukosten des Auftraggebers:
— Verfahrenstechnik 1 500 000,00 EUR;
— Elektrotechnik 550 000,00 EUR;
— Bautechnik 450 000,00 EUR;
— Summe 2 500 000,00 EUR.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Handelsregisterauszug (Musskriterium);
— Rechtsform (Musskriterium);
— Ausgefüllter Bewerbungsbogen (Musskriterium).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Berufshaftpflichtversicherung (Deckung 3 Mio. EUR (Musskriterium)), Eine Bestätigung der Versicherung zur Erhöhung auf die geforderten Summen im Auftragsfall wird als Nachweis akzeptiert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— B K1.1 Technische Mitarbeiter (Ingenieur oder Staatl geprüfter Techniker) Planung Ingenieurbauwerke (ggf. auch vom Unterauftragnehmer oder Mitglied Bewerbergemeinschaft) Gewichtung 5,0 %, 0,0P = bis einschl. 2 Techn. MA, 10,0P = über 4 Techn. MA;
— B K1.2 Technische Mitarbeiter (Ingenieur oder Staatl. geprüfter Techniker) Planung Technische Ausrüstung Verfahrenstechnik (ggf. auch vom Unterauftragnehmer oder Mitglied Bewerbergemeinschaft) Gewichtung 10,0 %, 0,0P = bis einschl. 2 Techn. MA, 10,0P = über 7 Techn. MA;
— B K1.2 Technische Mitarbeiter (Ingenieur oder Staatl. geprüfter Techniker) Planung Technische Ausrüstung Verfahrenstechnik (ggf. auch vom Unterauftragnehmer oder Mitglied Bewerbergemeinschaft) Gewichtung 10,0 %, 0,0P = bis einschl. 2 Techn. MA, 10,0P = über 7 Techn. MA;
— B K1.3 Technische Mitarbeiter (Ingenieur oder Staatl. geprüfter Techniker) Planung Technische Ausrüstung Elektrotechnik (ggf. auch vom Unterauftragnehmer oder Mitglied Bewerbergemeinschaft), Gewichtung 5,0 %, 0,0P = bis einschl. 2 Techn. MA, 10,0P = über 4 Techn. MA;
— B K1.3 Technische Mitarbeiter (Ingenieur oder Staatl. geprüfter Techniker) Planung Technische Ausrüstung Elektrotechnik (ggf. auch vom Unterauftragnehmer oder Mitglied Bewerbergemeinschaft), Gewichtung 5,0 %, 0,0P = bis einschl. 2 Techn. MA, 10,0P = über 4 Techn. MA;
— B K1.4 Technische Büroausstattung (ggf. auch vom Unterauftragnehmer oder Mitglied Bewerbergemeinschaft) Gewichtung 2,5 %, 0,0P = einfache, geringe Ausstattung, 10,0P = sehr gute Ausstattung;
— B) R1 und R2: 2 inhaltlich vergleichbare Referenzen mit Beginn der Planungsleistungen ab 2010 mit vergleichbaren Leistungen. Vergleichbar heißt: Integration einer UV-Anlage im Wasserwerk in das bestehende Aufbereitungssystem ohne Unterbrechung der Trinkwasseraufbereitung und -lieferung mit einer Gesamtfördermenge von bis zu 1.500 l/s aufgeteilt auf mehrere Straßen) in vergleichbaren Objekten mit folgenden Details a.) bis k.):
— B) R1 und R2: 2 inhaltlich vergleichbare Referenzen mit Beginn der Planungsleistungen ab 2010 mit vergleichbaren Leistungen. Vergleichbar heißt: Integration einer UV-Anlage im Wasserwerk in das bestehende Aufbereitungssystem ohne Unterbrechung der Trinkwasseraufbereitung und -lieferung mit einer Gesamtfördermenge von bis zu 1.500 l/s aufgeteilt auf mehrere Straßen) in vergleichbaren Objekten mit folgenden Details a.) bis k.):
a) Bezeichnung des Objektes. Gewichtung 1 %,
b) Auftraggeber/Referenzgeber. Gewichtung 1 %,
c) Angabe der vertraglichen Bindung. Gewichtung: Hauptauftragnehmer 4 %; Arge-Partner 2 %; Nachunternehmer 1 %,
f) Erfüllungsgrad der Anforderungen zur Referenz: Stichwortartige Benennung des erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges und der Angabe der ausgeführten Mengen. Gewichtung: Aufbereitungsvolumen 1.500 l/s 15 %; Aufbereitungsvolumen 1 000 l/s 10 %; Aufbereitungsvolumen 500 l/s 5 %,
g) Auftragswert. Gewichtung 1 %,
h) Integration und Umbau im bestehenden Gebäude (kein Anbau/neues Gebäude): ja 3,25 %; nein 0 %,
i) Umbau während laufendem Betrieb (Die Trinkwasseraufbereitung darf während der Bauzeit nicht unterbrochen worden sein), Nennung der ständig zur Verfügung gestellten Aufbereitungsmenge im Verhältnis zur Gesamtaufbereitungsmenge: ja 3,25 % nein 0 %,
j) Darstellung der Inbetriebnahme und des Probebetriebs ja 1 %; nein 0 %,
k) Darstellung der Anpassung der Steuerungstechnik durch Integration der UV-Anlage ja 1 %; nein 0 %.
Max. Summe der Gewichtung für Referenz R1 = 32,5 % und Referenz R2 = 32,5 %. Gesamt = 65,0 %. Gewertet werden die vom Bewerber unter „B) R1 und B) R2“ bezeichneten Projekte. Darüber hinaus beigelegte Unterlagen, Broschüren oder Präsentationen werden in diesem Zusammenhang nicht gewertet. Nicht vergleichbare Referenzen werden bei der Wertung ebenso nicht berücksichtigt.
Max. Summe der Gewichtung für Referenz R1 = 32,5 % und Referenz R2 = 32,5 %. Gesamt = 65,0 %. Gewertet werden die vom Bewerber unter „B) R1 und B) R2“ bezeichneten Projekte. Darüber hinaus beigelegte Unterlagen, Broschüren oder Präsentationen werden in diesem Zusammenhang nicht gewertet. Nicht vergleichbare Referenzen werden bei der Wertung ebenso nicht berücksichtigt.
B) R3: Honorarvolumen für vergleichbare Leistungen netto des größten Projekts der beiden vorgenannten Referenzen. Die Wertung erfolgt nur, wenn die zugehörige Referenz (B R1 und/oder B R2) gewertet wurde. Gewichtung 12,5 %, 0,0P = bis 0,1 Mio. EUR, 2,5P = über 0,1 Mio. bis 0,2 Mio. EUR, 5,0P = über 0,2 Mio. bis 0,3 Mio. EUR, 7,5P = über 0,3 Mio. bis 0,4 Mio. EUR, 10,0P = über 0,4 Mio. EUR.
B) R3: Honorarvolumen für vergleichbare Leistungen netto des größten Projekts der beiden vorgenannten Referenzen. Die Wertung erfolgt nur, wenn die zugehörige Referenz (B R1 und/oder B R2) gewertet wurde. Gewichtung 12,5 %, 0,0P = bis 0,1 Mio. EUR, 2,5P = über 0,1 Mio. bis 0,2 Mio. EUR, 5,0P = über 0,2 Mio. bis 0,3 Mio. EUR, 7,5P = über 0,3 Mio. bis 0,4 Mio. EUR, 10,0P = über 0,4 Mio. EUR.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung„Architekt“, „Ingenieur“ und/oder „Beratender Ingenieur“ (B/M. Eng. Architekt, B/M .Eng. B/M. Sc. Architekt, B/M.Sc. in Eng.) berechtigt sind.
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Bewerber mit der höchsten Bewertungszahlen aus dem Teilnahmewettbewerb werden zur Angebotsabgabe und weiteren Verhandlung eingeladen. Bei ausreichend eingegangenen und qualifizierten Bewerbungen, werden mindestens 3 Bewerber und maximal 5 Bewerber eingeladen, die die höchsten Bewertungszahlen erreichten. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerber mit der höchsten Bewertungszahlen aus dem Teilnahmewettbewerb werden zur Angebotsabgabe und weiteren Verhandlung eingeladen. Bei ausreichend eingegangenen und qualifizierten Bewerbungen, werden mindestens 3 Bewerber und maximal 5 Bewerber eingeladen, die die höchsten Bewertungszahlen erreichten. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-31 📅
1) Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeanträge:
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen, 4 dazugehörige Anlagen sowie die Unterlagen für Stufe 2 des Verhandlungsverfahrens stehen unter dem angegebenen Link zum Download zur Verfügung. Nur die Informationen entsprechend der Vorgaben im Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen, 4 dazugehörige Anlagen sowie die Unterlagen für Stufe 2 des Verhandlungsverfahrens stehen unter dem angegebenen Link zum Download zur Verfügung. Nur die Informationen entsprechend der Vorgaben im Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
2) Bei der Vergabestelle nicht registrierte Bewerber sind selbstständig verantwortlich, dass sie sich über Aktualisierungen der Bewerbungsunterlagen und Beantwortungen von Fragen über den veröffentlichten Link informieren.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2020/S 092-220082 (2020-05-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 456792.28 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Zentralbereich Einkauf, Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.wfw-franken.de🌏
E-Mail: marion.wirth@wfw-franken.de📧
Fax: +49 9118028858411 📠
Der WFW betreibt ca. 100 km südlich von Nürnberg in der Nähe von Donauwörth (PLZ: 86609) das Wasserwerk Genderkingen (kurz: WW GKN).
Die Jahres-Aufbereitungsmenge beträgt ca. 30 Mio. m
Nach Vorgabe des Gesundheitsamtes soll nun zusätzlich zur bestehenden Chlordioxid-Desinfektion in jedem Filterablauf eine Ultraviolett-Desinfektions-Anlage in die bestehende Trinkwasseraufbereitung integriert werden.
Zudem ist die Elektrotechnik, inclusive Erneuerung der Filter-SPS mit Programmierung und Anbindung an die Zentrale Leitwarte der neuen UV-Anlagen zu planen.
Durch die neuen UV-Anlagen wird in die Statik und Bautechnik des Gebäudes eingegriffen. Dies muss bei der Planung berücksichtigt werden.
Alle Aufgaben sind unter Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen, fach- und sachkundigen Vorschriften, besonders der TrinkwV, der DVGW Arbeitsblätter W 290 und W 294 Teil 1-3, der DIN 2000 sowie nach den technischen Regeln für Arbeitsstätten durchzuführen.
Alle Aufgaben sind unter Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen, fach- und sachkundigen Vorschriften, besonders der TrinkwV, der DVGW Arbeitsblätter W 290 und W 294 Teil 1-3, der DIN 2000 sowie nach den technischen Regeln für Arbeitsstätten durchzuführen.
Aufgrund des Gewichts der UV-Anlagen (Reaktor+E-Schrank) inclusive Verrohrungen ist die Statik des Bestandes zu überprüfen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-03 📅
Name: Ingenieurbüro LOPP Planungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Freiherr-vom-Stein-Allee 5
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99425
Land: Deutschland 🇩🇪 Weimar, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 456792.28 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Marion Wirth
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.