Beschreibung der Beschaffung
Der Markt Perlesreut beabsichtigt in den Jahren 2020 bis 2022 die bestehende Kläranlage Perlesreut auf der Grundlage der bestehenden wasserrechtl. Erlaubnis zu ertüchtigen und zu modernisieren. Abweichend von der bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnis ist geplant, das bestehende Kombibecken durch den Neubau eines Belebungsbeckens zu ersetzen. Bedingung dafür ist eine erhebliche Reduzierung der Stromkosten.
Eckdaten der wasserrechtlichen Erlaubnis:
— Ausbaugröße: 4 000 EW (Mittlere Belastung 3 300 EW, Spitzenbelastung 4 000 EW),
— Der gültige Bescheid setzte die Umsetzung der Maßnahmen bis 31.12.2021 fest - gültig für die ursprüngliche Planung mit Kombibecken.,
— Mischwasserzufluss: 37 l/s,
— Die Jahresschmutzmenge beträgt ca. 200 000 m,
— Die jährliche Schlammtrockenmasse beträgt ca. 40 To/Jahr,
— Die Abflüsse von 56 m/h bei Trockenwetter und von 133 m/h bei Mischwasserabfluss dürfen ab 1.1.2022 nicht mehr überschritten werden.,
— Anforderungswerte der Einleitung:
—— Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) 32 mg/l,
—— Biochemischer Sauerstoffbedarf (BSB5) 7 mg/l,
—— Stickstoff gesamt (Nges) als Summe von Ammonium-, Nitrit- und Nitrat Stickstoff: 12 mg/l,
—— Phospor gesamt (Pges) 1,6 mg/l.
Die Ingenieurleistungen im Zuge des Ersatzbaus von Regenüberlaufbecken RÜB und Nachklärbecken NKB sind vergeben. Die bauliche Umsetzung und Inbetriebnahme dieser Anlagenteile erfolgt bis 30.9.2021.
Gegenstand der Planersuche sind die weiteren Ausbauschritte:
— Neubau eines Belebungsbeckens mit dem (Mindest-)Volumen gem. der wasserrechtlichen Erlaubnis (1 500 m) samt allen zugehörigen Einrichtungen:
—— Hochenergieeffizienter Sauerstoffeintrag mit einer spezifischen Sauerstoffausnutzung SSOTE > 7 %,
—— Beschickerpumpwerk,
—— Überschussschlammabzug,
—— Rücklaufschlammförderung, mit kontinuierlicher Anpassung der Fördermenge.
— Neubau von maschinellen Rechen und Sandfang,
— Neubau eines neuen Betriebsgebäudes,
— Neubau einer maschinellen Schlammentwässerung.
Die Planung der weiteren Ausbauschritte muss sich in das vorgegebene Gesamtkonzept einpassen. Die Kläranlage muss abschließend als eine Einheit funktionieren. Das Ingenieurbüro der weiteren Ausbauschritte ist verpflichtet eine komplette, einwandfrei funktionierende Anlage zu erstellen. Die Vorgaben des Wasserrechtsbescheides sind vollumfänglich zu berücksichtigen.
Zwingende Vorgabe des AG: Nach Gesamtfertigstellung der Kläranlage darf es bei Stromausfall zu keinen Schäden kommen.
Die neuen Bauwerke werden zum Teil im Grundwasser stehen. Die Anlagenteile sind daher so zu errichten, dass diese bei gewöhnlichen Grundwasserständen nicht auftriebsgefährdet sind.
Zu vergeben sind Ingenieurleistungen für:
— Neubau Belebungsbecken (ohne LPH 2), Rechen, Sandfang, Zulaufmengenmessung und P-Fällung:
—— Ingenieurbauwerke nach § 41, Abs. 2 HOAI für Abwasserbehandlungsanlagen; LPH 1-9 und Örtliche Bauüberwachung,
—— Tragwerksplanung für die Ingenieurbauwerke; LPH 1-6 und Kontrolle der Ausführung von Tragwerken,
—— Technische Anlagen incl. EMSR und Automation der Ingenieurbauwerke; LPH 1-9,
—— Planungsbegleitende Vermessung.
— Neubau der Schlammentwässerung
—— Ingenieurbauwerke nach § 41, Abs. 2 HOAI für Schlammbehandlung; LPH 1-9 und Örtliche Bauüberwachung,
—— Tragwerksplanung für die Ingenieurbauwerke; LPH 1-6 und Kontrolle der Ausführung von Tragwerken,
—— Technische Anlagen incl. EMSR und Automation der Ingenieurbauwerke; LPH 1-9,
—— Planungsbegleitende Vermessung.
— Verkehrs- und Außenanlagen im Zuge des Ausbaus der Kläranlage; LPH 1-9 und Örtliche Bauüberwachung,
— Gebäude für Abwasseranlagen; LPH 1-9 und Örtliche Bauüberwachung,
— Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und Mitwirken im Zuwendungsverfahren im Bedarfsfall,
— Erstellung und Übergabe einer neuen Betriebs- und Dienstanweisung für die Gesamtanlage,
— Erstellung und Übergabe eines Explosionsschutzdokumentes für die Gesamtanlage,
— Erstellung von Bestandsunterlagen für die Gesamtanlage.