Die Auftraggeberin schreibt vorliegend die Tischlerarbeiten – Innentüren Holz innerhalb eines 5-geschossigen Neubaus mit gemischter Nutzung im Rahmen des ersten Bauabschnitts für das Projekt „Revitalisierung der Innenstadt Köln-Porz“ europaweit aus. Der Leistungszeitraum für das hier ausgeschriebene Gewerk wird voraussichtlich zwischen Anfang Januar 2021 und Mitte Juli 2021 liegen.
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-17.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: PM17 Tischlerarbeiten – Innentüren Holz – Projekt Köln Porz
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Die Auftraggeberin schreibt vorliegend die Tischlerarbeiten – Innentüren Holz innerhalb eines 5-geschossigen Neubaus mit gemischter Nutzung im Rahmen des...”
Kurze Beschreibung
Die Auftraggeberin schreibt vorliegend die Tischlerarbeiten – Innentüren Holz innerhalb eines 5-geschossigen Neubaus mit gemischter Nutzung im Rahmen des ersten Bauabschnitts für das Projekt „Revitalisierung der Innenstadt Köln-Porz“ europaweit aus. Der Leistungszeitraum für das hier ausgeschriebene Gewerk wird voraussichtlich zwischen Anfang Januar 2021 und Mitte Juli 2021 liegen.
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Nordrhein-Westfalen🏙️
Ort der Leistung: Köln🏙️
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln Porz
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Auftraggeberin schreibt vorliegend die Tischlerarbeiten - Innentüren Holz innerhalb eines 5-geschossigen Neubaus mit gemischter Nutzung im Rahmen des...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Auftraggeberin schreibt vorliegend die Tischlerarbeiten - Innentüren Holz innerhalb eines 5-geschossigen Neubaus mit gemischter Nutzung im Rahmen des ersten Bauabschnitts für das Projekt „Revitalisierung der Innenstadt Köln-Porz“ europaweit aus. Der Leistungszeitraum für das hier ausgeschriebene Gewerk wird voraussichtlich zwischen Anfang Januar 2021 und Mitte Juli 2021 liegen.
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beschreibung
Dauer: 206
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angaben über das für die Projektleitung vorgesehene Personal (Angabe der Person) und deren jeweilige Qualifikation.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-17
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-17 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-17
12:00 📅
“Die Vergabestelle führt ein förmliches Vergabeverfahren allein aufgrund von Auflagen des Fördermittelgebers durch. Sie ist keine öffentliche Auftraggeberin...”
Die Vergabestelle führt ein förmliches Vergabeverfahren allein aufgrund von Auflagen des Fördermittelgebers durch. Sie ist keine öffentliche Auftraggeberin i.S.d. § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Die Vergabestelle weist auf diesen Umstand explizit hin, ein Bieter/Bewerber kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen Verfahrens vorgegeben habe, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Bieter/Bewerber haben daher keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen, die für öffentliche Auftraggeber gelten.
Aus demselben Grunde wäre eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens vor einer Vergabekammer unstatthaft,obwohl die Vergabestelle vorliegend eine freiwillige europaweite Ausschreibung durchführt. Kosten, die ggf. durch Einleitung eines demgemäß unstatthaften Nachprüfungsverfahrens vor einer Vergabekammer entstehen könnten, hätte ggf. der Bieter zu tragen.
Die Angaben unter Ziffer VI.4.1) und 4.3 sind daher nur als der Vollständigkeit halber zu verstehen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473045📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 107 Abs. 3 GWB gilt für den Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 107 Abs. 3 GWB gilt für den Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Sämtliche vorgenannten Fristen sind für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages zu beachten. Gem. § 101b Abs. 1 GWB ist ein Vertrag unter anderem von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen § 101a GWB verstoßen hat und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach § 101b Abs. 2 GWB festgestellt worden ist. Gem. § 101b Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hatte der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 139-341083 (2020-07-17)