Beschreibung der Beschaffung
Ziel der Maßnahme ist die Umsetzung der technisch, funktional und wirtschaftlich optimalen Lösung für die erforderliche Planung einer Personen-Notruf-Anlage (PNG) in mehreren Gebäuden auf dem Gelände des AMEOS Klinikums Neustadt (Forensische Klinik) unter Berücksichtigung des laufenden Klinikbetriebes.
Die vorgesehene Maßnahme (Erneuerung der PNG-Anlage) zielt darauf ab, die zukünftig steigende Zahl an Nutzern bewerkstelligen zu können und gleichzeitig ein hohes Maß an Sicherheit für die Mitarbeiter gewährleisten zu können. Die exakten (technischen) Vorgaben, die das zu errichtende System im Stande sein muss leisten zu können sind folgende:
— Installation der Anlage in der gesamten Forensischen Klinik (gegenwertiger Bereich + Erweiterungen),
— 350 Endgeräte – simple Erweiterung auf bis zu 400 Endgeräte erforderlich,
— Keine Infrarot-Technik,
— Stationsbezogenes bzw. bereichsbezogenes Vorhalten der Endgeräte mit Ladeeinheiten,
— Endgeräte können verdeckt getragen werden,
— Druck-, Abriss-, Lagealarm,
— Zurücksetzen der Alarme nur in Kombination,
Station/Bereich – Zentrale Haus 13 möglich,
— Keine Abschaltungen/Veränderungen von Einstellungen vom Anwender am Endgerät,
— Endgeräte mit Alarmanzeige-Display,
— Alarmvisualisierungsmonitore auf den Stationen, in den Bereichen, in der Pforte Haus 13,
— Abschaltung der Telefonie sollte möglich sein,
— Keine Alarmschleifen – bei Alarmauslösung erfolgt eine generalisierte Alarmauslösung,
— Gebäudebezogene Abschaltung von Anlagenteilen möglich – z. B. bei Wartung/Reparaturen in besonderen Lagen (Alarm- und Gefahrenabwehr),
— Problemloses Abschalten einzelner Endgeräte,
— Geringe Ladezeit der Endgeräte,
— Technische Alarme nicht über Flursirenen – nur am Endgerät – Reduzierung von Lärm,
— USV-Puffer von mehreren Stunden (6 bis 8 Stunden),
— Blitzer in Räumlichkeiten mit erhöhter Geräuschkulisse z.B. ET"s im Holzbereich,
— Unterteilung der Sicherheitsabschnitte analog zum Jetzt (Infrarotdusche zu Infrarotdusche),
— „Selbsthilfereaktionen“ durch den Anwender sind ausgeschlossen – z.B. „zum Resetten mal den Stecker ziehen“ (gängige Praxis) – (Prüfung der Möglichkeiten),
— Schutz von Störungsanfälligkeit bei Blitz/Donner, Stromschwankungen etc,
— Inbetriebnahmefehler beim Rüsten müssen nahe unmöglich sein,
— Kundendienst, Service in kürzester Reaktionszeit. Die Zeit wird noch mit dem Bauherrn festgelegt,
— Online-Reparaturen müssen möglich sein,
— Wartungsarbeiten nur in der Nacht.