Polder Bellenkopf/Rappenwört: Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit (OEB1)

Regierungspräsidium Karlsruhe – Referat 53.2

Der Polder Bellenkopf/Rappenwört (BeRa) ist Teil des Integrierten Rheinprogramms (IRP) im Regierungsbezirk Karlsruhe. Es handelt sich um ein komplexes Großprojekt, welches kontrovers diskutiert wird und eine Vielzahl von Akteuren aufweist. Weitere Informationen zum Vorhaben: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/WasserBoden/IRP/Seiten/Bellenkopf-Rappenwoert.aspx />Der Planfeststellungsbeschluss liegt vor. 2021 soll die Ausführungsplanung beginnen, die den Bau vorbereitet. Erste bauliche Aktivitäten starten sukzessive auch schon während der Startphase in den ersten 2 Jahren nach Planfeststellungsbeschluss. Zeitgleich soll mit der Öffentlichkeitsarbeit begonnen und weitere Schritte für den gesamten Projektzeitraum vorbereitet werden. Fertigstellungsziel der baulichen Umsetzung ist 2028.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-12-23 Auftragsbekanntmachung
2021-05-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-12-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
Referenznummer: RPKR53-2020-067
Kurze Beschreibung:
Der Polder Bellenkopf/Rappenwört (BeRa) ist Teil des Integrierten Rheinprogramms (IRP) im Regierungsbezirk Karlsruhe. Es handelt sich um ein komplexes Großprojekt, welches kontrovers diskutiert wird und eine Vielzahl von Akteuren aufweist. Weitere Informationen zum Vorhaben: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/WasserBoden/IRP/Seiten/Bellenkopf-Rappenwoert.aspx Der Planfeststellungsbeschluss liegt vor. 2021 soll die Ausführungsplanung beginnen, die den Bau vorbereitet. Erste bauliche Aktivitäten starten sukzessive auch schon während der Startphase in den ersten 2 Jahren nach Planfeststellungsbeschluss. Zeitgleich soll mit der Öffentlichkeitsarbeit begonnen und weitere Schritte für den gesamten Projektzeitraum vorbereitet werden. Fertigstellungsziel der baulichen Umsetzung ist 2028.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Karlsruhe, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Regierungspräsidium Karlsruhe – Referat 53.2
Postanschrift: Markgrafenstraße 46
Postleitzahl: 76133
Postort: Karlsruhe
Kontakt
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Seiten/default.aspx 🌏
E-Mail: thorsten.daum@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 721926-7616 📞
Fax: +49 721926-40250 📠
URL der Dokumente: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYYBYYHR/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYYBYYHR 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-23 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-28 📅
Datum des Beginns: 2021-05-01 📅
Datum des Endes: 2023-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 252-636324
ABl. S-Ausgabe: 252
Zusätzliche Informationen
Alle ergänzend zu dieser Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellten Unterlagen und weiteren Informationen zum Vergabeverfahren sind auf der in Ziff. I.3 genannten Vergabeplattform frei zugänglich und kostenlos als Download abrufbar. Die Unterlagen auf der Vergabeplattform werden hinsichtlich möglicher Fragen und weiterer Auskünfte zum Vergabeverfahren nach Bedarf fortlaufend ergänzt. Interessenten können sich auf der Vergabeplattform registrieren und werden dann automatisch über Ergänzungen / Änderungen informiert. Nicht registrierte Interessenten müssen sich auf der Vergabeplattform eigenständisch über evtl. Änderungen informieren. Bekanntmachungs-ID: CXUEYYBYYHR
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Polder Bellenkopf/Rappenwört (BeRa) ist Teil des Integrierten Rheinprogramms (IRP) im Regierungsbezirk Karlsruhe. Es handelt sich um ein komplexes Großprojekt, welches kontrovers diskutiert wird und eine Vielzahl von Akteuren aufweist. Weitere Informationen zum Vorhaben: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/WasserBoden/IRP/Seiten/Bellenkopf-Rappenwoert.aspx
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Der Planfeststellungsbeschluss liegt vor. 2021 soll die Ausführungsplanung beginnen, die den Bau vorbereitet. Erste bauliche Aktivitäten starten sukzessive auch schon während der Startphase in den ersten 2 Jahren nach Planfeststellungsbeschluss. Zeitgleich soll mit der Öffentlichkeitsarbeit begonnen und weitere Schritte für den gesamten Projektzeitraum vorbereitet werden. Fertigstellungsziel der baulichen Umsetzung ist 2028.
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II.2.4.1) Grundlagen und Ziele der Leistungen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit:
Bei den zu vergebenden Leistungen handelt es sich um Beratungsleistungen zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit im Zuge der Realisierung (nachlaufende Öffentlichkeitsbeteiligung nach VwV ÖB des Landes Baden-Württemberg).
Der Bau des Rückhalteraumes wird über mehrere Jahre immer wieder zu Beeinträchtigungen der umliegenden Stadtteile und Gemeinden und der Erholungsnutzung führen.
Ziel der Öffentlichkeitsarbeit ist es, Transparenz und Konfliktvermeidung während der Bauphase zu gewährleisten. Die Bürger*innen sowie Akteur*innen (Träger öffentlicher Belange u. a.) werden über die mit dem Bau verbundenen, unvermeidbaren Einschränkungen und Unannehmlichkeiten fortlaufend informiert und nach Möglichkeit in Abläufe einbezogen, um die Umsetzung, Ausgestaltung und Akzeptanz der Baumaßnahmen positiv zu beeinflussen.
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Die Öffentlichkeitsarbeit muss auch die Vorgaben in den Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses umsetzen. Die Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit müssen über die Dauer der Bauzeit durchzuhalten sein. Dafür sind Strukturen aufzubauen, um eine effiziente Bearbeitung z. B. von Anfragen sicherzustellen.
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Die Öffentlichkeitsarbeit wird vom Vorhabenträger (RPK, Referat 53.2) in Zusammenarbeit mit der Referentin für Öffentlichkeitsbeteiligung (RPK, Referat 51) sowie Pressestelle des RPK geleitet und koordiniert. Die Aktivitäten werden ferner übergeordnet mit der Fachfederführung des Integrierten Rheinprogramms, dem Regierungspräsidium Freiburg, abgestimmt. Die zu vergebenden Dienstleistungen dienen der Unterstützung und Beratung dieser Stellen.
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II.2.4.2) Wesentliche Elemente des Konzepts für die Öffentlichkeitsarbeit:
Es soll ein „BeRa-Informations-Forum“ eingerichtet werden. Dieses dient entsprechend den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses dem regelmäßigen informellen Austausch mit den Kommunen, den unteren Fachbehörden (Naturschutz, Wasser, Boden, Forst), den Naturschutzverbänden, Bürgerinitiativen, sowie weiteren je nach Baufortschritt relevanten Akteuren. Das „BeRa-Informations-Forum“ trifft sich regelmäßig, mindestens jedoch zweimal jährlich, während der Bauphase. Erste Treffen finden voraussichtlich schon im Rahmen der Ausführungsplanung statt.
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Über dieses Forum hinaus sind Betroffene (z. B. Anwohner) sowie die breite Öffentlichkeit über das Vorhaben auf verschiedenen Wegen zu informieren. Neben klassischen Printmedien, Info-Blättern, Anwohnerinformationen und Bauschildern sollen dabei auch z. B. Erklär-Filme zum Einsatz kommen, um Verständnis für die Zusammenhänge im Vorhaben zu schaffen (z. B. Wozu dienen ökologische Flutungen? Wie arbeiten die verschiedenen Bauwerke im Polder zusammen?). Als Kontaktorte werden Info-Container und Veranstaltungen (z. B. „Tag der offenen Baustelle“) angeboten. Außerdem wird davon ausgegangen, dass eine große Anzahl an Fragen und ggf. Beschwerden schriftlich zu beantworten ist.
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II.2.4.3) Leistungsbild:
Das Leistungsbild beinhaltet regelmäßige Abstimmungen mit dem Auftraggeber, sowie – nach Bedarf – die Beratung und Unterstützung bei verschiedenen der o.g. Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Weitere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung (Unterlage 302) entnommen werden.
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Für die Startphase (erste 2 Jahre nach Planfeststellungsbeschluss) ist von einem Aufwand von ca. 16 h pro Monat auszugehen. Dabei sind Leistungen auf 2 Personalebenen zu erbringen:
— Projektleitung: z. B. Abstimmungen, Beratung, Textentwürfe,
— Projektassistenz: z. B. Hintergrundrecherchen, Unterstützung bei der Organisation von Veranstaltungen.
Die jeweiligen Stundensätze sind entsprechend im Angebot anzugeben.
II.2.4.4) Stufenweise Beauftragung:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
Stufe I = Grundauftrag: Leistungen in der Startphase (erste 2 Jahre nach Planfeststellungsbeschluss)
Stufe II = Möglichkeit zur Fortsetzung in der weiteren Bauphase (optional).
Beschreibung der Verlängerungen:
Die ausgeschriebene Vertragslaufzeit umfasst eine Dauer von 2 Jahren für den Grundauftrag sowie eine optionale Verlängerung um ca. 6 weitere Jahre bis zur geplanten Gesamtfertigstellung der Baumaßnahmen (Terminziel: 2028). Die Laufzeit ist abhängig von verschiedenen Faktoren, u. a. dem Zeitplan der weiteren Projektabwicklung. Die Leistungen des Auftragnehmers enden daher erst nach Erledigung aller übernommenen und vom AG abgerufenen Leistungen und nicht zwingend am 31.12.2028.
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Beschreibung der Optionen:
Optionale Leistungen gemäß Nennung in Ziff. II.2.4)
Die optionalen Leistungen werden in Abhängigkeit des Projektfortschrittes vom Vorhabenträger schriftlich abgerufen. Sofern es sich um zusätzlich erforderliche Leistungen handelt, deren Leistungsbild und Honorierung vertraglich noch nicht konkretisiert ist, werden diese als Folgebeauftragung im Verhandlungsverfahren angefragt.
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Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, eine Genehmigung nicht vorliegt, die weitere Finanzierung nicht gesichert sind, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen erzielt wird.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
76287 Rheinstetten Der Polderraum erstreckt sich entlang des rechten Rheinufers im Wesentlichen im Land- und Stadtkreis Karlsruhe zwischen Rheinstetten-Neuburgweier (Rhein-km 353,8, 76287 Rheinstetten) im Südwesten und dem Rheinhafendampfkraftwerk der EnBW (Rhein-km 359,3) bei Karlsruhe-Daxlanden im Nordosten. Auch die Gemeinde Au am Rhein im Landkreis Rastatt ist von dem Vorhaben tangiert.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung kann die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister wie folgt vorgelegt werden:
Vorlage eines aktuellen Nachweises über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise gemäß § 44 (1) VgV (ausgestellt nach dem 1.1.2020, in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister; bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes, ggf. mit zugehöriger Übersetzung; bei Unternehmen, die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o.ä. verpflichtet sind, durch Eigenerklärung). Aus dem Nachweis müssen die Rechtsform und die Berechtigung der Person(en) für die rechtsgeschäftliche Unterzeichnung des Antrags und der verlangten Erklärungen zweifelsfrei hervorgehen.
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Weitere Einzelheiten werden im Hinweispapier auf der Vergabeplattform (Unterlage 120) dargelegt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Als Nachweise für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit werden u. a. verlangt:
a) Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 (4) Nr. 2 VgV),
b) Erklärung über den Gesamtumsatz und den spezifischen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich (§ 45 (4) Nr. 4 VgV),
c) Erklärung über die Zahl der Führungskräfte des Unternehmens, die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und die Beschäftigtenzahl im Tätigkeitsbereich des Auftrags (§ 46 (3) Nr. 2 und 8 VgV).
d) Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nicht-Vorliegens von Ausschlussgründen wird nach § 48 (3) VgV eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV verlangt; wahlweise können die in der EEE enthaltenen Erklärungen und Angaben als Eigenerklärungen eingereicht werden. Die EEE wird als Vorlage (xml-Format) vom Auftraggeber zusammen mit weiteren Unterlagen elektronisch bereitgestellt. Die EEE ist in elektronischer Form auszufertigen, mit dem vollständigen Vor- und Zunamen des Erstellers zu versehen, zu unterschreiben und mit dem Teilnahmeantrag über die in Ziff. I.3 genannten Vergabeplattform elektronisch einzureichen (Datei/Ausdruck vorzugsweise im pdf-Format). Ergänzend zur EEE und den darin geforderten Erklärungen und Angaben werden weitere Belege zur Eignung verlangt, die in dieser Bekanntmachung bzw. den ergänzenden Unterlagen genannt sind.
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e) Soweit zutreffend: Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften und ein geschäftsführendes Mitglied als bevollmächtigter Vertreter bestimmt ist, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus (§§ 47 (3) und 53 (9) VgV). Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung in elektronischer Form einzureichen (Datei/Ausdruck vorzugsweise im pdf-Format). Vor Vergabe / im Auftragsfall ist die Erklärung auf Anforderung im Original vorzulegen. Im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) für jedes Mitglied einzeln vorzulegen (§ 47 (4) VgV).
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f) Soweit zutreffend: Bei beabsichtigter Vergabe eines Unterauftrags wird mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Bewerbers verlangt, welche Teile und Anteile des Auftrags das Unternehmen beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben (§ 46 (3) Nr. 10 VgV). In diesem Fall ist vom beabsichtigten Unterauftragnehmer die EEE separat in elektronischer Form vorzulegen (§ 47 (2) VgV). Von Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden und die beabsichtigen an Nachunternehmer einen Unterauftrag zu vergeben, ist spätestens mit Abgabe des Angebots die Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers nach § 47 (1) VgV elektronisch vorzulegen.
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g) Vor einer Vergabe bzw. im Auftragsfall sind die vorstehend genannten Nachweise und Erklärungen auf Anforderung im Original vorzulegen.
Weitere Einzelheiten zu den geforderten Nachweisen werden im Hinweispapier (Unterlage 120) auf der Vergabeplattform dargelegt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Als Nachweise für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit werden insbesondere verlangt:
a) Nachweis geeigneter Referenzen des Bewerbers (§ 46 (3) Nr. 1 VgV), über ausgeführte Leistungen in den letzten höchstens 10 Jahren seit Datum der Bekanntmachung, die ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen (Beachtung nachfolgend aufgeführter Mindeststandards).
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b) Erklärung nach § 43 (1) VgV zu dem für die Erbringung der Leistung vorgesehenen Personal mit Nennung der Funktion im Projekt (Projektleitung [PL], stellvertretende Projektleitung [SPL]) und der Funktion beim Bewerber.
c) Nachweis geeigneter Referenzen des verantwortlichen Personals (§ 46 (3) Nr. 1 VgV) (Beachtung nachfolgend aufgeführter Mindeststandards). Hinweis: Da die Erfahrung des Personals bei den Zuschlagskriterien mit gewertet wird, sind im Teilnahmewettbewerb zunächst PL und SPL zu benennen. Deren Referenzen werden erst in der zweiten Stufe im Verhandlungsverfahren verlangt.
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d) Erklärung des Bewerbers nach § 46 (3) Nr. 3 VgV zu den Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität seiner Leistungen.
Weitere Einzelheiten zu den geforderten Nachweisen werden im Hinweispapier (Unterlage 120) auf der Vergabeplattform dargelegt. In den Vergabeunterlagen sind die Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie Mindeststandards eingehend beschrieben; auf die Unterlagen Nr. 122-124 wird hiermit gesondert hingewiesen.
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Mindeststandards:
Mindeststandards zu Ziff. III.1.3 a) (Referenzen Bewerber):
Vergleichbare Erfahrungen mit den geforderten Leistungen gemäß Ziff. II.2.4). Für die Wertung geeigneter Referenzen gelten folgende Mindeststandards, die aus den Angaben des Bewerbers zu den Referenzen eindeutig hervorgehen müssen:
a) Mindestanforderung für alle Referenzen: Öffentlichkeitsarbeit in einem Bauvorhaben (Planungs- und / oder Bauphase) im öffentlichen Fokus
b) Mindestens ein Referenzprojekt (Ref. Nr. 1 = Mindestreferenz) für Öffentlichkeitsarbeit gemäß Buchst. a), Zusatzpunkte bei: Infrastrukturprojekt mit hoher Komplexität, Themenschwerpunkte Wasser/Umwelt, Begleitung Bauphase.
c) Weitere Referenzen Nr. 2 bis 6 für weitere vergleichbare Erfahrungen entsprechend den Mindestanforderungen Buchst. a);
d) Die Referenzen Nr. 1 bis 3 werden einer differenzierteren Bewertung unterzogen, wie in Buchstabe b) erwähnt.
e) Die Referenzen Nr. 1 bis 6 sind vom Bewerber (bei Bietergemeinschaften: von mind. einem der Mitglieder) oder über Eignungsleihe von dessen im aktuellen Verfahren benannten Nachunternehmern vorzulegen. Dabei sind nur eigene, vom Bewerber oder dessen Nachunternehmern erbrachte Leistungen anzuführen.
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Mindeststandards zu Ziff. III.1.3.c) (Referenzen Projektleitung und stellvertretende Projektleitung):
Referenzen für die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung werden erst mit Angebotsabgabe gefordert und auch erst mit dem Angebot gewertet. Diese Referenzen sind im Teilnahmewettbewerb noch NICHT einzureichen.
Allgemein werden nachstehende Anforderungen als vorläufige Information benannt, die Spezifizierung und die Vorgabe zur vorzulegenden Form erfolgen mit der Angebotsaufforderung an die nach Ziff. II.2.9 ausgewählten Bewerber.
Von der Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung werden mit Angebotsabgabe geeignete Referenzen wie folgt erwartet: Vergleichbare Erfahrungen im Leistungsspektrum der vom Bewerber geforderten Referenzen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Vertragsbedingungen sind den Unterlagen Nr. 400 ff. zu entnehmen. Das Vorhaben ist geprägt von einem hohen Maß an Komplexität mit vielen Teilmaßnahmen und Beteiligten und unterliegt umfangreichen Bedingungen des Planfeststellungsbeschlusses. Auf die Projektunterlagen 500 ff. wird verwiesen. Dies erfordert im Zuge der Umsetzung von allen Beteiligten ein hohes Maß an Abstimmung und Flexibilität in der Zusammenarbeit.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber fordert nach § 42 (2) VgV die Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf, die nach den Bedingungen dieser Bekanntmachung ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. Der Auftraggeber begrenzt nach § 51 (2) die Anzahl der Bewerber, nach den folgenden, objektiven Auswahlkriterien: spez. Jahresumsatz, Anzahl der Mitarbeiter im Tätigkeitsfeld, Referenzen des Bewerbers, Gesamteindruck der Bewerbung.
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Nähere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform entnommen werden (Unterlagen 120 Hinweise zum Vergabeverfahren, 122 Auswertungsbogen Teilnahmebedingungen, 123 Auswertungsbogen Auswahlkriterien).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-02-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat 53.2
Dokumente URL: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYYBYYHR/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Alle ergänzend zu dieser Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellten Unterlagen und weiteren Informationen zum Vergabeverfahren sind auf der in Ziff. I.3 genannten Vergabeplattform frei zugänglich und kostenlos als Download abrufbar. Die Unterlagen auf der Vergabeplattform werden hinsichtlich möglicher Fragen und weiterer Auskünfte zum Vergabeverfahren nach Bedarf fortlaufend ergänzt. Interessenten können sich auf der Vergabeplattform registrieren und werden dann automatisch über Ergänzungen / Änderungen informiert. Nicht registrierte Interessenten müssen sich auf der Vergabeplattform eigenständisch über evtl. Änderungen informieren.
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Bekanntmachungs-ID: CXUEYYBYYHR

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zu Anträgen für Nachprüfungsverfahren wird hingewiesen:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 252-636324 (2020-12-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Polder Bellenkopf/Rappenwört (BeRa) ist Teil des Integrierten Rheinprogramms (IRP) im Regierungsbezirk Karlsruhe. Es handelt sich um ein komplexes Großprojekt, welches kontrovers diskutiert wird und eine Vielzahl von Akteuren aufweist. Weitere Informationen zum Vorhaben: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/WasserBoden/IRP/Seiten/Bellenkopf-Rappenwoert.aspx Der Planfeststellungsbeschluss liegt vor. 2021 soll die Ausführungsplanung beginnen, die den Bau vorbereitet. Erste bauliche Aktivitäten starten sukzessive auch schon während der Startphase in den ersten zwei Jahren nach Planfeststellungsbeschluss. Zeitgleich soll mit der Öffentlichkeitsarbeit begonnen und weitere Schritte für den gesamten Projektzeitraum vorbereitet werden. Fertigstellungsziel der baulichen Umsetzung ist 2028.
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Gesamtwert des Auftrags: 199 710 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 104-274318
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 252-636324
ABl. S-Ausgabe: 104
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYBYY5S

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Planfeststellungsbeschluss liegt vor. 2021 soll die Ausführungsplanung beginnen, die den Bau vorbereitet. Erste bauliche Aktivitäten starten sukzessive auch schon während der Startphase in den ersten zwei Jahren nach Planfeststellungsbeschluss. Zeitgleich soll mit der Öffentlichkeitsarbeit begonnen und weitere Schritte für den gesamten Projektzeitraum vorbereitet werden. Fertigstellungsziel der baulichen Umsetzung ist 2028.
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Das Leistungsbild beinhaltet regelmäßige Abstimmungen mit dem Auftraggeber, sowie – nach Bedarf – die Beratung und Unterstützung bei verschiedenen der o. g. Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Weitere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung (Unterlage 302) entnommen werden.
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Beschreibung der Optionen: Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30.00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-26 📅
Name: Translake Gmbh
Postanschrift: Obere Laube 53
Postort: Konstanz
Postleitzahl: 78462
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 75313659230 📞
E-Mail: info@translake.org 📧
Land: Konstanz 🏙️
Internetadresse: https://www.translake.org/ 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 199 710 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) geltenden Fristen zu Anträgen für Nachprüfungsverfahren sind abgelaufen.
Quelle: OJS 2021/S 104-274318 (2021-05-27)