Die BWI GmbH erwägt einen (1) Rahmenvertrag über Kommunikationsleistungen im Umfeld „Politische Kommunikation und Public Relations" im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Die BWI ist IT-Dienstleister in erster Linie für die Bundeswehr aber auch für andere Bundesressorts. Für die BWI (insb. Abteilung Communications & Marketing) sollen vielschichtige Kommunikationsdienstleistungen im Umfeld „Politische Kommunikation und Public Relations" erbracht werden. Hierdurch soll die Kommunikation der BWI mit Konzeptions-, Grafik-, Redaktions- und Produktionsleistungen in der täglichen Arbeit und bei der Durchführung von Kommunikations- und Marketingkampagnen unterstützt werden. Der zukünftige Auftragnehmer erbringt auf der Grundlage von Einzelaufträgen fachlich in sich abgeschlossene Teilleistungen aus Bausteine für die Kommunikationsarbeit der BWI.
Es soll ein (1) Rahmenvertrag mit einem (1) Rahmenvertragspartner (§ 21 Abs. 3 Satz 1 GWB) abgeschlossen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Politische Kommunikation und Public Relations
1285-SV-Pol. Kommunikation & PR
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlichkeitsarbeit📦
Kurze Beschreibung:
“Die BWI GmbH erwägt einen (1) Rahmenvertrag über Kommunikationsleistungen im Umfeld „Politische Kommunikation und Public Relations" im Wege eines...”
Kurze Beschreibung
Die BWI GmbH erwägt einen (1) Rahmenvertrag über Kommunikationsleistungen im Umfeld „Politische Kommunikation und Public Relations" im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Die BWI ist IT-Dienstleister in erster Linie für die Bundeswehr aber auch für andere Bundesressorts. Für die BWI (insb. Abteilung Communications & Marketing) sollen vielschichtige Kommunikationsdienstleistungen im Umfeld „Politische Kommunikation und Public Relations" erbracht werden. Hierdurch soll die Kommunikation der BWI mit Konzeptions-, Grafik-, Redaktions- und Produktionsleistungen in der täglichen Arbeit und bei der Durchführung von Kommunikations- und Marketingkampagnen unterstützt werden. Der zukünftige Auftragnehmer erbringt auf der Grundlage von Einzelaufträgen fachlich in sich abgeschlossene Teilleistungen aus Bausteine für die Kommunikationsarbeit der BWI.
Es soll ein (1) Rahmenvertrag mit einem (1) Rahmenvertragspartner (§ 21 Abs. 3 Satz 1 GWB) abgeschlossen werden.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 500 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit📦
Ort der Leistung: Rhein-Sieg-Kreis🏙️
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: BWI GmbH
Auf dem Steinbüchel 22
53340 Meckenheim
Beschreibung der Beschaffung:
“Der geschätzte Auftragswert beträgt 1 000 000 EUR.
Die Obergrenze beträgt 1 500 000 EUR und bezieht sich auf das 1,5-fache des geschätzten Loswertes....”
Beschreibung der Beschaffung
Der geschätzte Auftragswert beträgt 1 000 000 EUR.
Die Obergrenze beträgt 1 500 000 EUR und bezieht sich auf das 1,5-fache des geschätzten Loswertes. Hiermit sollen ungeplante Mehrbedarfe aufgefangen werden, welche im Zuge des IT-Ausbaus und des Wachstums als IT-Dienstleister des Bundes aktuell und zukünftig vergeben werden.
Der Rahmenvertrag tritt mit Zuschlag in Kraft und endet nach einem (1) Jahr („Grundlaufzeit"). Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner Grundlaufzeit durch einseitige Erklärung dreimalig schriftlich um jeweils 12 Monate zu verlängern („Optionszeitraum"). Die Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-04 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Rahmenvertrag tritt mit Zuschlag in Kraft und endet nach einem (1) Jahr („Grundlaufzeit"). Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Rahmenvertrag tritt mit Zuschlag in Kraft und endet nach einem (1) Jahr („Grundlaufzeit"). Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner Grundlaufzeit durch einseitige Erklärung dreimalig schriftlich um jeweils zwölf (12) Monate zu verlängern („Optionszeitraum"). Die Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein maximales Abrufvolumen von 1 000 000 EUR innerhalb der maximalen...”
Beschreibung der Optionen
Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein maximales Abrufvolumen von 1 000 000 EUR innerhalb der maximalen Gesamtvertragslaufzeit von einem (1) Jahr Vertragslaufzeit zzgl. dreimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein (1) Jahr ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auftraggebers ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen um 50 % bis zum 1,5 fachen des vorgenannten Abrufvolumens vorzunehmen. Somit ergibt sich eine maximale Obergrenze von 1 500 000 EUR.
Dieser Rahmenvertrag tritt mit Zuschlag in Kraft und endet nach einem (1) Jahr („Grundlaufzeit"). Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner Grundlaufzeit durch einseitige Erklärung dreimalig schriftlich um jeweils zwölf (12) Monate zu verlängern („Optionszeitraum"). Die Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum.
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Zusätzliche Informationen:
“Reduzierung der Anzahl der Teilnehmer, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden: Anhand der Eignungspunkte wird die Reihenfolge für das Ranking...”
Zusätzliche Informationen
Reduzierung der Anzahl der Teilnehmer, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden: Anhand der Eignungspunkte wird die Reihenfolge für das Ranking festgelegt, wobei die höchste Punktzahl auf Platz 1 und dann entsprechend absteigend platziert wird. Die 3 bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17356df9b71-2434a5b180329aac” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17356df9b71-2434a5b180329aac” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17356df9b71-2434a5b180329aac”
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-05
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-01-08 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 175-422821 (2020-09-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-20) Öffentlicher Auftraggeber Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: öffentlicher Auftraggeber gem. §99 Nr.2 GWB
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die BWI GmbH erwägt einen Rahmenvertrag über Kommunikationsleistungen im Umfeld „Politische Kommunikation und Public Relations“ im Wege eines...”
Kurze Beschreibung
Die BWI GmbH erwägt einen Rahmenvertrag über Kommunikationsleistungen im Umfeld „Politische Kommunikation und Public Relations“ im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Die BWI ist IT-Dienstleister in erster Linie für die Bundeswehr aber auch für andere Bundesressorts. Für die BWI (insb. Abteilung Communications & Marketing) sollen vielschichtige Kommunikationsdienstleistungen im Umfeld „Politische Kommunikation und Public Relations“ erbracht werden. Hierdurch soll die Kommunikation der BWI mit Konzeptions-, Grafik-, Redaktions- und Produktionsleistungen in der täglichen Arbeit und bei der Durchführung von Kommunikations- und Marketingkampagnen unterstützt werden. Der zukünftige Auftragnehmer erbringt auf der Grundlage von Einzelaufträgen fachlich in sich abgeschlossene Teilleistungen aus Bausteine für die Kommunikationsarbeit der BWI.
Es soll ein Rahmenvertrag mit einem Rahmenvertragspartner (§ 21 Abs. 3 Satz 1 GWB) abgeschlossen werden.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der geschätzte Auftragswert beträgt 1 000 000 EUR. Die Obergrenze beträgt 1 500 000 EUR und bezieht sich auf das 1,5-fache des geschätzten Loswertes....”
Beschreibung der Beschaffung
Der geschätzte Auftragswert beträgt 1 000 000 EUR. Die Obergrenze beträgt 1 500 000 EUR und bezieht sich auf das 1,5-fache des geschätzten Loswertes. Hiermit sollen ungeplante Mehrbedarfe aufgefangen werden, welche im Zuge des IT-Ausbaus und des Wachstums als IT-Dienstleister des Bundes aktuell und zukünftig vergeben werden. Der Rahmenvertrag tritt mit Zuschlag in Kraft und endet nach einem Jahr („Grundlaufzeit“). Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner Grundlaufzeit durch einseitige Erklärung dreimalig schriftlich um jeweils 12 Monate zu verlängern („Optionszeitraum“). Die Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum (4 Jahre).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung der Arbeitsprobe gem. Briefing
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60,00
Preis (Gewichtung): 40,00
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein maximales Abrufvolumen von 1 000 000 EUR innerhalb der maximalen...”
Beschreibung der Optionen
Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein maximales Abrufvolumen von 1 000 000 EUR innerhalb der maximalen Gesamtvertragslaufzeit von einem Jahr Vertragslaufzeit zzgl. dreimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auftraggebers ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen um 50 % bis zum 1,5 fachen des vorgenannten Abrufvolumens vorzunehmen. Somit ergibt sich eine maximale Obergrenze von 1 500 000 EUR. Dieser Rahmenvertrag tritt mit Zuschlag in Kraft und endet nach einem Jahr („Grundlaufzeit“). Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner Grundlaufzeit durch einseitige Erklärung dreimalig schriftlich um jeweils 12 Monate zu verlängern („Optionszeitraum“). Die Gesamtlaufzeit des Rahmenver-trages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Reduzierung der Anzahl der Teilnehmer, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wurden: Anhand der Eignungspunkte wird die Reihenfolge für das Ranking...”
Zusätzliche Informationen
Reduzierung der Anzahl der Teilnehmer, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wurden: Anhand der Eignungspunkte wird die Reihenfolge für das Ranking festgelegt, wobei die höchste Punktzahl auf Platz 1 und dann entsprechend absteigend platziert wird. Die 3 bestplatzierten Bewerber wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 175-422821
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Politische Kommunikation und Public Relations
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ressourcenmangel GmbH
Postanschrift: Schlesische Straße 26 c/4
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10997
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30590037491📞
E-Mail: newbusiness@ressourcenmangel.de📧
Fax: +49 30484981421 📠
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten
Nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB.
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Quelle: OJS 2021/S 016-037016 (2021-01-20)