Politische Kommunikation und Public Relations

BWI GmbH

Die BWI GmbH erwägt einen (1) Rahmenvertrag über Kommunikationsleistungen im Umfeld „Politische Kommunikation und Public Relations" im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Die BWI ist IT-Dienstleister in erster Linie für die Bundeswehr aber auch für andere Bundesressorts. Für die BWI (insb. Abteilung Communications & Marketing) sollen vielschichtige Kommunikationsdienstleistungen im Umfeld „Politische Kommunikation und Public Relations" erbracht werden. Hierdurch soll die Kommunikation der BWI mit Konzeptions-, Grafik-, Redaktions- und Produktionsleistungen in der täglichen Arbeit und bei der Durchführung von Kommunikations- und Marketingkampagnen unterstützt werden. Der zukünftige Auftragnehmer erbringt auf der Grundlage von Einzelaufträgen fachlich in sich abgeschlossene Teilleistungen aus Bausteine für die Kommunikationsarbeit der BWI.
Es soll ein (1) Rahmenvertrag mit einem (1) Rahmenvertragspartner (§ 21 Abs. 3 Satz 1 GWB) abgeschlossen werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-09-04 Auftragsbekanntmachung
2021-01-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-09-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlichkeitsarbeit
Referenznummer: 1285-SV-Pol. Kommunikation & PR
Kurze Beschreibung:
Die BWI GmbH erwägt einen (1) Rahmenvertrag über Kommunikationsleistungen im Umfeld „Politische Kommunikation und Public Relations" im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb zu vergeben. Die BWI ist IT-Dienstleister in erster Linie für die Bundeswehr aber auch für andere Bundesressorts. Für die BWI (insb. Abteilung Communications & Marketing) sollen vielschichtige Kommunikationsdienstleistungen im Umfeld „Politische Kommunikation und Public Relations" erbracht werden. Hierdurch soll die Kommunikation der BWI mit Konzeptions-, Grafik-, Redaktions- und Produktionsleistungen in der täglichen Arbeit und bei der Durchführung von Kommunikations- und Marketingkampagnen unterstützt werden. Der zukünftige Auftragnehmer erbringt auf der Grundlage von Einzelaufträgen fachlich in sich abgeschlossene Teilleistungen aus Bausteine für die Kommunikationsarbeit der BWI. Es soll ein (1) Rahmenvertrag mit einem (1) Rahmenvertragspartner (§ 21 Abs. 3 Satz 1 GWB) abgeschlossen werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlichkeitsarbeit 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Sieg-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BWI GmbH
Postanschrift: Rudower Chaussee 13
Postleitzahl: 12489
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bwi.de 🌏
E-Mail: bwi.fp.publicprocurement@bwi.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17356df9b71-2434a5b180329aac 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-04 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-09 📅
Datum des Beginns: 2021-01-04 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 175-422821
ABl. S-Ausgabe: 175
Zusätzliche Informationen
Reduzierung der Anzahl der Teilnehmer, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden: Anhand der Eignungspunkte wird die Reihenfolge für das Ranking festgelegt, wobei die höchste Punktzahl auf Platz 1 und dann entsprechend absteigend platziert wird. Die 3 bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die BWI GmbH erwägt einen (1) Rahmenvertrag über Kommunikationsleistungen im Umfeld „Politische Kommunikation und Public Relations" im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Die BWI ist IT-Dienstleister in erster Linie für die Bundeswehr aber auch für andere Bundesressorts. Für die BWI (insb. Abteilung Communications & Marketing) sollen vielschichtige Kommunikationsdienstleistungen im Umfeld „Politische Kommunikation und Public Relations" erbracht werden. Hierdurch soll die Kommunikation der BWI mit Konzeptions-, Grafik-, Redaktions- und Produktionsleistungen in der täglichen Arbeit und bei der Durchführung von Kommunikations- und Marketingkampagnen unterstützt werden. Der zukünftige Auftragnehmer erbringt auf der Grundlage von Einzelaufträgen fachlich in sich abgeschlossene Teilleistungen aus Bausteine für die Kommunikationsarbeit der BWI.
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Es soll ein (1) Rahmenvertrag mit einem (1) Rahmenvertragspartner (§ 21 Abs. 3 Satz 1 GWB) abgeschlossen werden.
Geschätzter Gesamtwert: 1 500 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Der geschätzte Auftragswert beträgt 1 000 000 EUR.
Die Obergrenze beträgt 1 500 000 EUR und bezieht sich auf das 1,5-fache des geschätzten Loswertes. Hiermit sollen ungeplante Mehrbedarfe aufgefangen werden, welche im Zuge des IT-Ausbaus und des Wachstums als IT-Dienstleister des Bundes aktuell und zukünftig vergeben werden.
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Der Rahmenvertrag tritt mit Zuschlag in Kraft und endet nach einem (1) Jahr („Grundlaufzeit"). Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner Grundlaufzeit durch einseitige Erklärung dreimalig schriftlich um jeweils 12 Monate zu verlängern („Optionszeitraum"). Die Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Der Rahmenvertrag tritt mit Zuschlag in Kraft und endet nach einem (1) Jahr („Grundlaufzeit"). Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner Grundlaufzeit durch einseitige Erklärung dreimalig schriftlich um jeweils zwölf (12) Monate zu verlängern („Optionszeitraum"). Die Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum.
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Beschreibung der Optionen:
Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein maximales Abrufvolumen von 1 000 000 EUR innerhalb der maximalen Gesamtvertragslaufzeit von einem (1) Jahr Vertragslaufzeit zzgl. dreimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein (1) Jahr ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auftraggebers ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen um 50 % bis zum 1,5 fachen des vorgenannten Abrufvolumens vorzunehmen. Somit ergibt sich eine maximale Obergrenze von 1 500 000 EUR.
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Dieser Rahmenvertrag tritt mit Zuschlag in Kraft und endet nach einem (1) Jahr („Grundlaufzeit"). Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner Grundlaufzeit durch einseitige Erklärung dreimalig schriftlich um jeweils zwölf (12) Monate zu verlängern („Optionszeitraum"). Die Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum.
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Zusätzliche Informationen:
Reduzierung der Anzahl der Teilnehmer, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden: Anhand der Eignungspunkte wird die Reihenfolge für das Ranking festgelegt, wobei die höchste Punktzahl auf Platz 1 und dann entsprechend absteigend platziert wird. Die 3 bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
BWI GmbH
Auf dem Steinbüchel 22
53340 Meckenheim

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Technische und berufliche Fähigkeiten:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-01-08 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr.2 GWB
Kontakt
Internetadresse: www.bwi.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17356df9b71-2434a5b180329aac 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de 📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 175-422821 (2020-09-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die BWI GmbH erwägt einen Rahmenvertrag über Kommunikationsleistungen im Umfeld „Politische Kommunikation und Public Relations“ im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb zu vergeben. Die BWI ist IT-Dienstleister in erster Linie für die Bundeswehr aber auch für andere Bundesressorts. Für die BWI (insb. Abteilung Communications & Marketing) sollen vielschichtige Kommunikationsdienstleistungen im Umfeld „Politische Kommunikation und Public Relations“ erbracht werden. Hierdurch soll die Kommunikation der BWI mit Konzeptions-, Grafik-, Redaktions- und Produktionsleistungen in der täglichen Arbeit und bei der Durchführung von Kommunikations- und Marketingkampagnen unterstützt werden. Der zukünftige Auftragnehmer erbringt auf der Grundlage von Einzelaufträgen fachlich in sich abgeschlossene Teilleistungen aus Bausteine für die Kommunikationsarbeit der BWI. Es soll ein Rahmenvertrag mit einem Rahmenvertragspartner (§ 21 Abs. 3 Satz 1 GWB) abgeschlossen werden.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 016-037016
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 175-422821
ABl. S-Ausgabe: 16
Zusätzliche Informationen
Reduzierung der Anzahl der Teilnehmer, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wurden: Anhand der Eignungspunkte wird die Reihenfolge für das Ranking festgelegt, wobei die höchste Punktzahl auf Platz 1 und dann entsprechend absteigend platziert wird. Die 3 bestplatzierten Bewerber wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die BWI GmbH erwägt einen Rahmenvertrag über Kommunikationsleistungen im Umfeld „Politische Kommunikation und Public Relations“ im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Die BWI ist IT-Dienstleister in erster Linie für die Bundeswehr aber auch für andere Bundesressorts. Für die BWI (insb. Abteilung Communications & Marketing) sollen vielschichtige Kommunikationsdienstleistungen im Umfeld „Politische Kommunikation und Public Relations“ erbracht werden. Hierdurch soll die Kommunikation der BWI mit Konzeptions-, Grafik-, Redaktions- und Produktionsleistungen in der täglichen Arbeit und bei der Durchführung von Kommunikations- und Marketingkampagnen unterstützt werden. Der zukünftige Auftragnehmer erbringt auf der Grundlage von Einzelaufträgen fachlich in sich abgeschlossene Teilleistungen aus Bausteine für die Kommunikationsarbeit der BWI.
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Es soll ein Rahmenvertrag mit einem Rahmenvertragspartner (§ 21 Abs. 3 Satz 1 GWB) abgeschlossen werden.
Der geschätzte Auftragswert beträgt 1 000 000 EUR. Die Obergrenze beträgt 1 500 000 EUR und bezieht sich auf das 1,5-fache des geschätzten Loswertes. Hiermit sollen ungeplante Mehrbedarfe aufgefangen werden, welche im Zuge des IT-Ausbaus und des Wachstums als IT-Dienstleister des Bundes aktuell und zukünftig vergeben werden. Der Rahmenvertrag tritt mit Zuschlag in Kraft und endet nach einem Jahr („Grundlaufzeit“). Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner Grundlaufzeit durch einseitige Erklärung dreimalig schriftlich um jeweils 12 Monate zu verlängern („Optionszeitraum“). Die Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum (4 Jahre).
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Beschreibung der Optionen:
Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein maximales Abrufvolumen von 1 000 000 EUR innerhalb der maximalen Gesamtvertragslaufzeit von einem Jahr Vertragslaufzeit zzgl. dreimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auftraggebers ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen um 50 % bis zum 1,5 fachen des vorgenannten Abrufvolumens vorzunehmen. Somit ergibt sich eine maximale Obergrenze von 1 500 000 EUR. Dieser Rahmenvertrag tritt mit Zuschlag in Kraft und endet nach einem Jahr („Grundlaufzeit“). Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner Grundlaufzeit durch einseitige Erklärung dreimalig schriftlich um jeweils 12 Monate zu verlängern („Optionszeitraum“). Die Gesamtlaufzeit des Rahmenver-trages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum.
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Zusätzliche Informationen:
Reduzierung der Anzahl der Teilnehmer, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wurden: Anhand der Eignungspunkte wird die Reihenfolge für das Ranking festgelegt, wobei die höchste Punktzahl auf Platz 1 und dann entsprechend absteigend platziert wird. Die 3 bestplatzierten Bewerber wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung der Arbeitsprobe gem. Briefing
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60,00
Preis (Gewichtung): 40,00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-30 📅
Name: Ressourcenmangel GmbH
Postanschrift: Schlesische Straße 26 c/4
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10997
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30590037491 📞
E-Mail: newbusiness@ressourcenmangel.de 📧
Land: Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: öffentlicher Auftraggeber gem. §99 Nr.2 GWB

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten
Nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB.
Quelle: OJS 2021/S 016-037016 (2021-01-20)