Pollerdalben- und Fendersanierung Seehafen Brake

Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Niederlassung Brake

Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste. Der Seehafen Brake liegt 26 Kilometer stromaufwärts am seeschifftiefen Wasser der Wesermündung.
Mit diesem Verfahren sollen Bauleistungen zur Sanierung von Pollerdalben im Bereich des 2. Großschiffliegeplatzes, Südpier, sowie Bauleistungen zur Sanierung des Liegeplatzes SB 1 vergeben werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-01-29 Auftragsbekanntmachung
2021-01-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-01-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Häfen
Referenznummer: 1N1451
Kurze Beschreibung:
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste. Der Seehafen Brake liegt 26 Kilometer stromaufwärts am seeschifftiefen Wasser der Wesermündung. Mit diesem Verfahren sollen Bauleistungen zur Sanierung von Pollerdalben im Bereich des 2. Großschiffliegeplatzes, Südpier, sowie Bauleistungen zur Sanierung des Liegeplatzes SB 1 vergeben werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Häfen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Häfen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Wesermarsch 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Niederlassung Brake
Postanschrift: Brommystraße 2
Postleitzahl: 26919
Postort: Brake
Kontakt
Internetadresse: http://www.nports.de 🌏
E-Mail: brake.vergabe@nports.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FD4VJ/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FD4VJ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-29 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 022-049707
ABl. S-Ausgabe: 22
Zusätzliche Informationen
Entgegen der (automatisch generierten) Auswahl unter Ziff. II.2.10) sind technische Nebenangebote für Los 2 nicht zulässig. Kaufmännische Nebenangebote sind entsprechend Ziff. II.1.6) möglich.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste. Der Seehafen Brake liegt 26 Kilometer stromaufwärts am seeschifftiefen Wasser der Wesermündung.
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Mit diesem Verfahren sollen Bauleistungen zur Sanierung von Pollerdalben im Bereich des 2. Großschiffliegeplatzes, Südpier, sowie Bauleistungen zur Sanierung des Liegeplatzes SB 1 vergeben werden.
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Informationen über Lose:
Niedersachsen Ports behält sich vor, eine Gesamtvergabe durchzuführen, wenn diese sich für beide Lose als wirtschaftlicher darstellt als die Einzellosvergabe.
Vor diesem Hintergrund ist ein kaufmännisches Nebenangebot in der nachstehend aufgeführten Form zulässig:
Gibt ein Bieter für beide Lose ein Angebot ab, so steht es ihm frei, einen Nachlass/Rabatt für den Fall des Zuschlags auf beide Lose anzugeben.
In diesem Fall ist der jeweilige angebotene Nachlass/Rabatt einzeln für beide Lose anzugeben.
Soweit die Angebote dieses Bieters für beide Lose unter Berücksichtigung der jeweils rabattierten Preise aufgrund der Wertung gem. der den Bietern mit den Vergabeunterlagen mitgeteilten Wertungskriterien als die wirtschaftlichsten Angebote je Los einzustufen sind, erfolgt eine Gesamtvergabe.
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Bezeichnung des Loses: Bauleistungen zur Sanierung von Pollerdalben im Bereich des 2. Großschiffliegeplatzes, Südpier
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Bei der Südpier handelt es sich um eine auf Stahlpfählen gegründete Stahltragkonstruktion mit einer hinter liegenden Spundwand und einer vorn liegenden Unterwasserspundwand zur Sicherung des Geländesprungs zur Böschung. Die Spundwände sind jeweils durch Schrägpfähle verankert. Im Bereich der Südpier besteht der Überbau aus Stahlprofilen mit einer Holzplankenabdeckung.
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Die Gründung der Pollerdalben mit ungeraden Nummern weisen insbesondere in der Wasserwechselzone Querschnittsschwächungen infolge Korrosion auf. Aus diesem Grunde ist eine Sanierung dieser Pollerdalben erforderlich. Weiterhin besteht beim Pollerdalben Nummer 62 ein Schaden infolge Anfahrung. Dieser Schaden soll innerhalb dieser Sanierungsmaßnahme ebenfalls beseitigt werden. Der Poller mit der geraden Nummer 54 ist für die Aufnahme höherer Lasten infolge Schiffstoß zu ertüchtigen.
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Allgemein sind für die Erbringung der Leistung folgende Arbeiten auszuführen:
— Technische Bearbeitung/erweiterte Ausführungsplanung,
— Baustelleneinrichtung und -räumung,
— Abbruch- und Rückbauarbeiten,
— Ramm- und Tiefgründungsarbeiten,
— Stahlbauarbeiten,
— Beton- und Stahlbetonarbeiten,
— Korrosionsschutzarbeiten.
Im Übrigen wird auf die Ausführungen in den Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Los 1 & Los 2 sowie auf das Leistungsverzeichnis Los 1 verwiesen.
Dauer: 355 Tage
Bezeichnung des Loses: Bauleistungen zur Sanierung des Liegeplatzes SB 1
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Im nördlichen Bereich des Hafens befindet sich die Verladeanlage für den Schwefelumschlag. Diese Anlage besteht aus einem tiefgegründeten, kreisförmigen Kranbahnbalken und aus Pollerdalben, die jeweils auf 3 Pfählen gegründet sind. Zwischen den Pollerdalben verlaufen Leinenstege, die auf den Pollerdalben aufgelagert sind. Landseitig ist ein zusätzlicher Leinensteg angeordnet, der auf einer separaten Tiefgründung aus Pfählen gelagert ist.
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Infolge von Havarien sind folgende Schäden aufgetreten:
— 3 Pollerdalben (Poller Nr. 1, 1a und 2) wurden zerstört und die Gründungspfähle mussten oberhalb der Hafensohle abgebrannt werden,
— Die zu den Pollerdalben gehörenden Fenderbohlen wurden ebenfalls zerstört. 2 konnten gezogen werden, eine Fenderbohle musste auf Höhe der Hafensohle abgebrannt werden,
— Der Leinensteg zwischen den Pollerdalben wurde zerstört,
— Der Leinensteg landseitig der Pollerdalben wurde zerstört. Ein Lotpfahl wurde auf Höhe der Hafensohle abgebrannt, 3 Pfähle sind verbogen. Eine Weiterverwendung ist nur für den 3-pfähligen Bock und einen kleinen Teil des Überbaus möglich,
— Eine am landseitigen Leinensteg vorhandene Wasserleitung mit Entnahmestelle wurde zerstört und soll nicht ersetzt werden,
— Die Beleuchtung am landseitigen Leinensteg (3Leuchten) wurde zerstört,
— Im Bereich des Poller 27 wurde eine Fenderbohle beschädigt. Diese wurde bereits ausgebaut.
Die Beschädigungen sollen im Zuge einer Sanierungsmaßnahme beseitigt werden. Hierbei sind allgemein folgende Arbeiten auszuführen:
— Korrosionsschutzarbeiten,
— technische Ausrüstung (Wasseranschluss, Beleuchtung).
Im Übrigen wird auf die Ausführungen in den Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Los 1 & Los 2 sowie auf das Leistungsverzeichnis Los 2 verwiesen.
Dauer: 160 Tage
Zusätzliche Informationen:
Entgegen der (automatisch generierten) Auswahl unter Ziff. II.2.10) sind technische Nebenangebote für Los 2 nicht zulässig.
Kaufmännische Nebenangebote sind entsprechend Ziff. II.1.6) möglich.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Seehafen Brake 26919 Brake
Seehafen Brake
26919 Brake

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von Bewerbergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Niedersachsen Ports behält sich vor, entsprechende Nachweise anzufordern.
Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:
a) Eigenerklärung des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art. 57 Abs. 1 bis Abs. 5 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB bzw. Art. 57 Abs.1 bis Abs. 5 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB bzw. Art. 57 Abs. 6 der Richtlinie 2014/24/EU ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird Niedersachsen Ports ggf. anfordern.
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b) Eigenerklärung des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/en, dass weder sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.
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c) Eigenerklärung des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
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d) Eigenerklärung des Bewerbers, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von Niedersachsen Ports zur Unterbeauftragung unaufgefordert vorzulegen.
e) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm beifügen.
Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist einzureichen:
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bewerbergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Niedersachsen Ports behält sich vor, entsprechende Nachweise anzufordern.
a) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016-2018), auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
b) Angaben zum vergleichbaren Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016-2018), auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten. Vergleichbarer Umsatz ist solcher, der aus der Planung und Ausführung von vergleichbaren Baumaßnahmen generiert wird.
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Es wird klargestellt, dass ein entsprechender Umsatz keine Mindestanforderung darstellt.
c) Eigenerklärung für den Zeitraum der Leistungsausführung (einschl. Gewährleistungszeitraum) über eine Betriebs- und Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung mit der Deckungssumme von mind. 10 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sach-/Vermögensschäden je Schadenereignis, zweifach maximiert, zu verfügen. Ein entsprechender Nachweis ist auf Anforderung von Niedersachsen Ports vor Bezuschlagung einzureichen.
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Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports sind einzureichen:
d) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bewerbers für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
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e) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein).
Mindeststandards:
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
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Bei fremdsprachigen Unterlagen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen. Niedersachsen Ports behält sich vor eine beglaubigte Übersetzung anzufordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Je Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben unter Verwendung des Formblatt Teilnahmeantrag Einzelbewerber bzw. Formblatt Teilnahmeantrag Bewerbergemeinschaft eingereicht werden. Niedersachsen Ports behält sich vor, entsprechende Nachweise anzufordern.
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Es wird klargestellt, dass im Fall einer Bewerbergemeinschaft die Angaben gem. lit. a) und b) nur einmal je Bewerbergemeinschaft einzureichen sind. Die Angaben gem. lit. c) bis e) sind jedoch von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert einzureichen.
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a) Vorlage von mind. einer, maximal 5 Referenzen „Bausführung" über vergleichbare Projekte aus den letzten zehn Jahren unter Angabe des Umsatzes des jeweiligen Projektes sowie eines Ansprechpartners bei dem ehemaligen Auftraggeber.
Vergleichbar sind Baumaßnahmen aus einem der nachstehenden Bereiche:
— Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten oder
— Stahlwasserbauarbeiten oder
— Beton- und Stahlbetonarbeiten im Wasserbau.
Eine Vergleichbarkeit besteht jedoch nur, wenn hierbei mind. 2 der nachstehend aufgeführten Kriterien erfüllt sind:
— Bauen im Bestand und/oder
— Bauen unter Tideeinfluss und/oder
— Bauen unter Betrieb.
Nachzuweisende Fachkunde:
Mit den/der einzureichenden Referenz/en ist die Fachkunde des Bieters in mind. 2 der vorstehend aufgeführten Bereiche (Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten und/oder Stahlwasserbauarbeiten und/oder Beton- und Stahlbetonarbeiten im Wasserbau) nachzuweisen.
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Niedersachsen Ports weist ausdrücklich darauf hin, dass Referenzen ohne Aussagekraft wie nicht eingereichte Referenzen gewertet werden. Wird keine aussagekräftige Referenz eingereicht bzw. wird mit der/den eingereichten Referenz/en nicht die o. g. Fachkunde nachgewiesen, sind die Mindestanforderungen an die Eignung nicht erfüllt und der Bewerber wird ausgeschlossen. Werden mehr als 5 Referenzen eingereicht, werden die Referenzen in der in dem Teilnahmeantrag gewählten Reihenfolge betrachtet und ggf. gewertet.
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b) Vorlage von mindestens einer und maximal 5 Referenzen „Technische Bearbeitung" über vergleichbare Projekte aus den letzten zehn Jahren unter Angabe des Umsatzes des jeweiligen Projektes sowie eines Ansprechpartners bei dem ehemaligen Auftraggeber.
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Vergleichbar sind Planungsleistungen aus den Bereichen:
— Ingenieurbauwerke: Schiffsanlege-, -lösch- und -ladestellen bei Tide- oder Hochwasserbeeinflussung, Häfen bei Tide- und Hochwasserbeeinflussung, schwierige Kaimauern und Piers (in Anlehnung an die HOAI) oder
— Tragwerksplanung: Anlagen des Wasserbaus Schiffsanlege-, -lösch- und -ladestellen bei Tide- oder Hochwasserbeeinflussung, Häfen bei Tide- und Hochwasserbeeinflussung, schwierige Kaimauern und Piers (in Anlehnung an die HOAI).
Mit der/den einzureichenden Referenz/en ist die Fachkunde des Bieters in den beiden vorstehend aufgeführten Bereichen nachzuweisen. Es wird klargestellt, dass die Fachkunde für die vorstehend genannten Bereiche nicht zwingend Inhalt einer einzelnen Referenz sein muss, sondern auch durch mehrere vergleichbare Referenzen nachgewiesen werden kann.
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Im Übrigen gelten die Ausführungen unter a) entsprechend.
c) Erklärung über die Beschäftigtenzahl der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017-2019, jeweils am Stichtag (01.07.)) des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und ihre Aufteilung in Berufsgruppen (Ingenieure (Technische Bearbeitung), Bauleitung, Schachtmeister/Poliere und gewerbliche Arbeitnehmer);
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d) Erklärung über die beim Bewerber/Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorhandene auftragsrelevante technische Ausrüstung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Im Verfahren zugelassen sind
a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bewerber/Bieter) oder
b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen zu einer Bewerber-/Bietergemeinschaft zur Verwirklichung eines konkreten Bauvorhabens. Eine solche Begründung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist bis zur Angebotsabgabe zulässig, soweit dieser keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft müssen sowohl im Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes Mitglied bestimmen. Es ist eine entsprechende Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.
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c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines Bewerbers/eines Bieters sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. Die Mitgliedschaft in einer Bewerber-/Bietergemeinschaft schließt demnach eine zusätzliche Teilnahme als Bewerber/Bieter aus, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
— Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) i. H. v. 5 % der Auftragssumme,
— Sicherheitsleistung für Mängelansprüche i. H. v. 3 % der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Aufgrund der besonderen Natur und Merkmale der Baumaßnahme wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf 60 Tage.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft müssen sowohl im Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes Mitglied bestimmen. Es ist eine entsprechende Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 4 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.nports.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FD4VJ/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rechtsanwälte Berg-Packhäuser & Kollegen
Postanschrift: Auf der Heidwende 17
Postort: Worpswede
Postleitzahl: 27726
E-Mail: vergabe@bergrecht.net 📧
Land: Osterholz 🏙️
Internetadresse: www.bergrecht.net 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Seit dem 1.7.2004 gelten für den Seehafen Brake die internationalen Anforderungen nach dem Internationalen Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen (ISPS-Code). Gem. Ziff. 14.2 des vorgenannten Codes ist Niedersachsen Ports daher selbst bei der niedrigsten Gefahrenstufe gehalten, geeignete Maßnahmen wahrzunehmen, um sicherheitsrelevante Ereignisse zu erkennen und Vorsorgemaßnahmen gegen sie einzuleiten. Aus diesem Grund wird Niedersachsen Ports in Anwendung des § 41 Abs. 4 SektVO die in den Ausschreibungsunterlagen genannten Pläne, Gutachten und Zeichnungen der Anlagen des Seehafen Brake nicht bereits jetzt uneingeschränkt zum Download zur Verfügung stellen. Den geeigneten (ggf. in ihrer Anzahl beschränkte) Unternehmen, welche zur Abgabe eines verbindlichen Erstangebotes aufgefordert werden, werden die vollständigen Unterlagen selbstverständlich zur Verfügung gestellt. Um die vertrauliche Behandlung der dann zu übermittelnden Informationen sicherzustellen, haben die Bewerber bereits mit ihrem Teilnahmeantrag das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt Verschwiegenheit einzureichen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist das Formblatt von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
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2) Es wird darauf hingewiesen, dass nur die im Rahmen des Teilnahmeantrages auszufüllenden Dokumente unter „Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente" hochgeladen wurden. Damit zur Abgabe eines Teilnahmeantrages nicht auch sämtliche Dokumente zur Abgabe eines verbindlichen Erstangebotes im Bietertool geöffnet werden müssen, wurden dies unter „Sonstiges" hochgeladen und zur Verfügung gestellt.
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3) Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat er Niedersachsen Ports unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
4) Sofern Rückfragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von Niedersachsen Ports zur Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese – soweit mit Blick auf die erforderliche Anonymisierung möglich – in dem übersandten Wortlaut an die übrigen Bieter weiterzuleiten.
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5) Anonymisierte Bieterfragen und Aktualisierungen der Vergabeunterlagen werden ebenfalls in dem Projektraum der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung gestellt.
6) Niedersachsen Ports wird die Bieter gem. § 51 Abs. 2 ff. SektVO unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, unvollständige oder ergänzungsbedürftige Teilnahmeanträge zu ergänzen oder fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzureichen.
7) Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei Entschädigungen gewährt.
8) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte – mit Ausnahme der von den Bietern eingeschalteten Berater – ist nicht gestattet. Der Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater ebenfalls zur Beachtung des Vertraulichkeitsgebots zu verpflichten. Die Bieter haben zu garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen das Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. Niedersachen Ports weist darauf hin, dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für den Fall enthält, dass aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
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9) Die Bieter erklären sich durch Teilnahme an diesem Verfahren damit einverstanden, dass die von ihnen im Zuge des Vergabeverfahrens übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener Daten) von Niedersachsen Ports zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens und im Anschluss an dieses zum Zwecke der Auftragsausführung bzw. Erfüllung der Niedersachsen Ports obliegenden Dokumentationspflichten gespeichert werden. Die Bieter haben zu garantieren, dass nur solche Daten an Niedersachsen Ports übersandt werden, zu deren Übermittlung sie datenschutzrechtlich berechtigt sind.
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10) Vor Abgabe des verbindlichen Erstangebotes wird Niedersachsen Ports den Bietern die Möglichkeit geben, die zukünftige Baustelle vor Ort zu besichtigen.
11) Niedersachsen Ports behält sich vor, auf das verbindliche Erstangebot unmittelbar den Zuschlag zu erteilen oder in Verhandlungen mit den Bietern zu treten.
12) Soweit sich Niedersachsen Ports entscheidet, mit den Bietern in Verhandlungen zu treten, werden diese nach Prüfung der verbindlichen Erstangebote entsprechende Einladungen erhalten. Nach Abschluss der Verhandlungen wird Niedersachsen Ports ggf. die Vergabe- und Vertragsunterlagen überarbeiten und die Bieter zur Abgabe von finalen Zweitangeboten auffordern. Niedersachsen Ports kann das finale Zweitangebot auch auf die Abgabe eines „letzten Preises" beschränken.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9FD4VJ

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB; Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 022-049707 (2020-01-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 963575.85 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 015-034376
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 022-049707
ABl. S-Ausgabe: 15

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Die zu den Pollerdalben gehörenden Fenderbohlen wurden ebenfalls zerstört. Zwei konnten gezogen werden, eine Fenderbohle musste auf Höhe der Hafensohle abgebrannt werden,
— der Leinensteg zwischen den Pollerdalben wurde zerstört,
— der Leinensteg landseitig der Pollerdalben wurde zerstört. Ein Lotpfahl wurde auf Höhe der Hafensohle abgebrannt, 3 Pfähle sind verbogen. Eine Weiterverwendung ist nur für den 3-pfähligen Bock und einen kleinen Teil des Überbaus möglich,
— eine am landseitigen Leinensteg vorhandene Wasserleitung mit Entnahmestelle wurde zerstört und soll nicht ersetzt werden,
— die Beleuchtung am landseitigen Leinensteg (3 Leuchten) wurde zerstört,
— im Bereich des Poller 27 wurde eine Fenderbohle beschädigt. Diese wurde bereits ausgebaut.
— technische Bearbeitung/erweiterte Ausführungsplanung,

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-14 📅
Name: Hecker Bau GmbH & Co. KG
Postanschrift: Hatter Landstraße 27
Postort: Hatten
Postleitzahl: 26209
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 448192880 📞
E-Mail: info@hecker-bau.de 📧
Land: Oldenburg, Landkreis 🏙️
Internetadresse: www.hecker-bau.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 963575.85 EUR 💰
5727336.72 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9FD800

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: § 160 GWB; Einleitung, Antrag:
Quelle: OJS 2021/S 015-034376 (2021-01-18)