Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefpost. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden im Gegensatz zu den grundsätzlichen Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen. Niederlegungsstellen i. S. d. § 181 ZPO sind keine Nachunternehmer. Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 1.8.2020 Die Postgegenstände sind vom Auftragnehmer in dessen Räumlichkeiten zu frankieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-05-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Post- und Kurierdienste
Referenznummer: 913 910.000_Postdienstleistungen der BVK
Kurze Beschreibung:
Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefpost. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden im Gegensatz zu den grundsätzlichen Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen.
Niederlegungsstellen i. S. d. § 181 ZPO sind keine Nachunternehmer.
Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 1.8.2020
Die Postgegenstände sind vom Auftragnehmer in dessen Räumlichkeiten zu frankieren.
Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefpost. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden im Gegensatz zu den grundsätzlichen Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen.
Niederlegungsstellen i. S. d. § 181 ZPO sind keine Nachunternehmer.
Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 1.8.2020
Die Postgegenstände sind vom Auftragnehmer in dessen Räumlichkeiten zu frankieren.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Post- und Kurierdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Briefpostdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Ravensburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Kontaktstelle: Bayerische Versorgungskammer, S311- Referat Einkauf, Arabellastr. 33, 81925 München, Deutschland (sh. Punkt I.1)).
Die oben bezeichneten Leistungen werden im Namen und für Rechnung der/des:
1) Bayerischen Ärzteversorgung,
2) Bayerischen Apothekerversorgung,
3) Bayerischen Architektenversorgung,
4) Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung,
5) Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung,
6) Bayerischen Versorgungsverbandes,
7) Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen,
8) Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester,
9) Versorgungsanstalt der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger,
10) Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks.
Jeweils juristische Personen des öffentlichen Rechts, jeweils gesetzlich vertreten durch die Bayerische Versorgungskammer, Denninger Str. 37, 81925 München, bezuschlagt.
Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. I.3) abgerufen werden.
Bieterfragen können nur über die Vergabeplattform://www.dtvp.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 27.5.2020, 12.00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig unter Angabe einer E-Mail-Adresse beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich auf der Vergabeplattform://www.dtvp.de registrieren zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform://www.dtvp.de einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4KDL8Z
Kontaktstelle: Bayerische Versorgungskammer, S311- Referat Einkauf, Arabellastr. 33, 81925 München, Deutschland (sh. Punkt I.1)).
Die oben bezeichneten Leistungen werden im Namen und für Rechnung der/des:
1) Bayerischen Ärzteversorgung,
2) Bayerischen Apothekerversorgung,
3) Bayerischen Architektenversorgung,
4) Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung,
5) Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung,
6) Bayerischen Versorgungsverbandes,
7) Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen,
8) Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester,
9) Versorgungsanstalt der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger,
10) Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks.
Jeweils juristische Personen des öffentlichen Rechts, jeweils gesetzlich vertreten durch die Bayerische Versorgungskammer, Denninger Str. 37, 81925 München, bezuschlagt.
Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. I.3) abgerufen werden.
Bieterfragen können nur über die Vergabeplattform://www.dtvp.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 27.5.2020, 12.00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig unter Angabe einer E-Mail-Adresse beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich auf der Vergabeplattform://www.dtvp.de registrieren zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform://www.dtvp.de einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4KDL8Z
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefpost. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden im Gegensatz zu den grundsätzlichen Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen.
Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefpost. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden im Gegensatz zu den grundsätzlichen Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen.
Niederlegungsstellen i. S. d. § 181 ZPO sind keine Nachunternehmer.
Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 1.8.2020
Die Postgegenstände sind vom Auftragnehmer in dessen Räumlichkeiten zu frankieren.
Bezeichnung des Loses: Briefbeförderung PLZ 0-7
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Jährlich etwa (Los 1, PLZ 0-7):
— Standardbrief bis 20 g = 354 000 Stück;
— Kompaktbrief bis 50 g = 336 000 Stück;
— Großbrief bis 500 g = 54 000 Stück;
— Maxibrief bis 1 000 g = 150 Stück.
Eine Abnahmegarantie ist hiermit nicht verbunden.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit von 24 Monaten kann einmalig durch den Auftraggeber um weitere 24 Monate verlängert werden.
Beschreibung der Optionen:
Die Laufzeit von 24 Monaten kann einmalig durch den Auftraggeber um weitere 24 Monate verlängert werden.
Bezeichnung des Loses: Briefbeförderung PLZ 8
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Jährlich etwa (Los 2, PLZ 8):
— Standardbrief bis 20 g = 700 000 Stück;
— Kompaktbrief bis 50 g = 664 000 Stück;
— Großbrief bis 500 g = 107 000 Stück;
— Maxibrief bis 1 000 g = 250 Stück.
Bezeichnung des Loses: Briefbeförderung PLZ 9, EU und International
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Jährlich etwa (Los 3, PLZ 9, EU und International):
— Standardbrief bis 20 g = 525 000 Stück;
— Kompaktbrief bis 50 g = 500 000 Stück;
— Großbrief bis 500 g = 80 000 Stück;
— Maxibrief bis 1 000 g = 200 Stück;
— Standardbrief international bis 20 g = 59 000 Stück;
— Kompaktbrief international bis 50 g = 10 500 Stück;
— Großbrief international bis 500 g = 3 000 Stück.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft (BG) kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden:
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft (BG) kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden:
1. andere Unternehmen (aU), die für die Erfüllung der Anforderungen gemäß Zif. III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung zur Eignungsleihe herangezogen werden und
2. Nachunternehmen (NU), die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft.
In beiden Konstellationen, müssen die Bewerber/BG bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den AU/NU übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Erklärung zum Nachunternehmereinsatz). In der ersten Konstellation müssen die Bewerber/BG bereits mit dem Angebot das Formblatt „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer" einreichen.
In beiden Konstellationen, müssen die Bewerber/BG bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den AU/NU übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Erklärung zum Nachunternehmereinsatz). In der ersten Konstellation müssen die Bewerber/BG bereits mit dem Angebot das Formblatt „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer" einreichen.
In der zweiten Konstellation müssen die Bewerber/BG das Formblatt „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer" erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen NU darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. III.1.1) 1) bis 3) (siehe nachfolgend) sowie einen Versicherungsnachweis nach III.1.2) 2) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen NU darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. III.1.1) 1) bis 3) (siehe nachfolgend) sowie einen Versicherungsnachweis nach III.1.2) 2) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Hinweis zur Teilleistungserbringung im Rahmen der Briefbeförderung durch die Deutsche Post AG: Teilleistungen, bei denen es sich um Briefbeförderungsdienstleistungen der Deutschen Post AG gemäß §11Abs. 1 i. V. m. § 28 Abs. I PostG handelt, die im Rahmen der Auftragsabwicklung erbracht werden, sind keine Nachunternehmerleistungen. Niederlegungsstellen i. S. d. § 181 ZPO sind keine Nachunternehmer. Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bieter/BGen einzureichen:
Hinweis zur Teilleistungserbringung im Rahmen der Briefbeförderung durch die Deutsche Post AG: Teilleistungen, bei denen es sich um Briefbeförderungsdienstleistungen der Deutschen Post AG gemäß §11Abs. 1 i. V. m. § 28 Abs. I PostG handelt, die im Rahmen der Auftragsabwicklung erbracht werden, sind keine Nachunternehmerleistungen. Niederlegungsstellen i. S. d. § 181 ZPO sind keine Nachunternehmer. Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bieter/BGen einzureichen:
1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters/jedes Mitglieds der BG. Der Auszug aus dem Handelsregister/ vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein,
1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters/jedes Mitglieds der BG. Der Auszug aus dem Handelsregister/ vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein,
2) Eigenerklärung des Bieters/der BG, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen,
3) Erklärung, dass kein Lizenzentziehungsverfahren bei der BNetzA eingeleitet ist,
4) Lizenz für die gewerbsmäßige Beförderung der Briefsendungen gemäß § 5 Postgesetz in Kopie,
5) Angabe der von der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 iVm. § 28 Abs.l PostG auszuführenden Briefbeförderungsleistungen nach Leistungsart, -umfang und -gebiet,
6) Ggf. Bietergemeinschaftserklärung,
7) Ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz,
8) Ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach §150a GewO iVm. § 19 MiLoG beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
2) Nachweis über den Bestand/Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens 1 000 000 EUR für Sach-, Personen- und Vermögensschäden und einer Höchstleistung pro Versicherungsjahr von mindestens 2 000 000 EUR zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Nachweis über den Bestand/Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens 1 000 000 EUR für Sach-, Personen- und Vermögensschäden und einer Höchstleistung pro Versicherungsjahr von mindestens 2 000 000 EUR zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.
Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen, oder durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen. Der Abschluss hat spätestens unverzüglich nach Erhalt des Zuschlagschreibens zu erfolgen und der Nachweis ist dem Auftraggeber unverzüglich ohne weitere Aufforderung vorzulegen/zuzusenden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen, oder durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen. Der Abschluss hat spätestens unverzüglich nach Erhalt des Zuschlagschreibens zu erfolgen und der Nachweis ist dem Auftraggeber unverzüglich ohne weitere Aufforderung vorzulegen/zuzusenden.
Mindeststandards: Zu 2) mindestens die genannten Deckungssummen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Erklärung des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten 3 Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen eingesetzt worden sind,
1) Erklärung des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten 3 Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen eingesetzt worden sind,
2) Vergleichbare Referenzprojekte (die am ehesten der Größenordnung dieser Ausschreibung entsprechen) innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Angabe des Projektumfangs (Sendungsmengen und Rechnungswert), Ausführungszeiten und Angabe des Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer,
2) Vergleichbare Referenzprojekte (die am ehesten der Größenordnung dieser Ausschreibung entsprechen) innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Angabe des Projektumfangs (Sendungsmengen und Rechnungswert), Ausführungszeiten und Angabe des Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer,
3) Benennung des vorgesehenen Projektleiters und des vorgesehenen Stellvertreters mit Kurzlebenslauf. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 2) Nennung von mindestens 3 entsprechenden Referenzprojekten,
Zu 3) Aus den Kurzlebensläufen für den vorgesehenen Projektleiter und den vorgesehenen Stellvertreter muss jeweils mindestens Folgendes hervorgehen: gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (bei Nicht-Muttersprachlern nachzuweisen durch deutschen Schulabschluss; wenn nicht vorhanden: Nachweis der Sprachkenntnis Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens; Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in dieser Funktion.
Zu 3) Aus den Kurzlebensläufen für den vorgesehenen Projektleiter und den vorgesehenen Stellvertreter muss jeweils mindestens Folgendes hervorgehen: gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (bei Nicht-Muttersprachlern nachzuweisen durch deutschen Schulabschluss; wenn nicht vorhanden: Nachweis der Sprachkenntnis Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens; Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in dieser Funktion.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Kontaktstelle: Bayerische Versorgungskammer, S311- Referat Einkauf, Arabellastr. 33, 81925 München, Deutschland (sh. Punkt I.1)).
Die oben bezeichneten Leistungen werden im Namen und für Rechnung der/des:
1) Bayerischen Ärzteversorgung,
2) Bayerischen Apothekerversorgung,
3) Bayerischen Architektenversorgung,
4) Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung,
5) Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung,
6) Bayerischen Versorgungsverbandes,
7) Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen,
8) Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester,
9) Versorgungsanstalt der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger,
10) Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks.
Jeweils juristische Personen des öffentlichen Rechts, jeweils gesetzlich vertreten durch die Bayerische Versorgungskammer, Denninger Str. 37, 81925 München, bezuschlagt.
Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. I.3) abgerufen werden.
Bieterfragen können nur über die Vergabeplattform://www.dtvp.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 27.5.2020, 12.00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig unter Angabe einer E-Mail-Adresse beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich auf der Vergabeplattform://www.dtvp.de registrieren zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig unter Angabe einer E-Mail-Adresse beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich auf der Vergabeplattform://www.dtvp.de registrieren zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform://www.dtvp.de einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4KDL8Z
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern — Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-2176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 89-2176-2847 📠
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 089-212476 (2020-05-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefpost. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden im Gegensatz zu den grundsätzlichen Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen.
Niederlegungsstellen iSd. § 181 ZPO sind keine Nachunternehmer.
Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 1.8.2020
Die Postgegenstände sind vom Auftragnehmer in dessen Räumlichkeiten zu frankieren.
Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefpost. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden im Gegensatz zu den grundsätzlichen Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen.
Niederlegungsstellen iSd. § 181 ZPO sind keine Nachunternehmer.
Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 1.8.2020
Die Postgegenstände sind vom Auftragnehmer in dessen Räumlichkeiten zu frankieren.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Kontaktstelle: Bayerische Versorgungskammer, S311- Referat Einkauf, Arabellastr. 33, 81925 München, Deutschland (sh. Punkt I.1)).
Die oben bezeichneten Leistungen wurden im Namen und für Rechnung der/des:
1) Bayerischen Ärzteversorgung;
2) Bayerischen Apothekerversorgung;
3) Bayerischen Architektenversorgung;
4) Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung;
5) Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung;
6) Bayerischen Versorgungsverbandes;
7) Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen;
8) Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester;
9) Versorgungsanstalt der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger;
10) Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks,
Jeweils juristische Personen des öffentlichen Rechts, jeweils gesetzlich vertreten durch die Bayerische Versorgungskammer, Denninger Str. 37, 81925 München, bezuschlagt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4KDS3B
Kontaktstelle: Bayerische Versorgungskammer, S311- Referat Einkauf, Arabellastr. 33, 81925 München, Deutschland (sh. Punkt I.1)).
Die oben bezeichneten Leistungen wurden im Namen und für Rechnung der/des:
1) Bayerischen Ärzteversorgung;
2) Bayerischen Apothekerversorgung;
3) Bayerischen Architektenversorgung;
4) Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung;
5) Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung;
6) Bayerischen Versorgungsverbandes;
7) Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen;
8) Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester;
9) Versorgungsanstalt der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger;
10) Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks,
Jeweils juristische Personen des öffentlichen Rechts, jeweils gesetzlich vertreten durch die Bayerische Versorgungskammer, Denninger Str. 37, 81925 München, bezuschlagt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4KDS3B
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefpost. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden im Gegensatz zu den grundsätzlichen Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen.
Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefpost. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden im Gegensatz zu den grundsätzlichen Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen.
Niederlegungsstellen iSd. § 181 ZPO sind keine Nachunternehmer.
Jährlich etwa (Los 1, PLZ 0-7)
Standardbrief bis 20 g = 354 000 Stück
Kompaktbrief bis 50 g = 336 000 Stück
Großbrief bis 500 g = 54 000 Stück
Maxibrief bis 1000g = 150 Stück
Jährlich etwa (Los 2, PLZ 8)
Standardbrief bis 20 g = 700 000 Stück
Kompaktbrief bis 50 g = 664 000 Stück
Großbrief bis 500 g = 107 000 Stück
Maxibrief bis 1000g = 250 Stück
Jährlich etwa (Los 3, PLZ 9, EU und International)
Standardbrief bis 20 g = 525 000 Stück
Kompaktbrief bis 50 g = 500 000 Stück
Großbrief bis 500 g = 80 000 Stück
Maxibrief bis 1000 g = 200 Stück
Standardbrief international bis 20 g = 59 000 Stück
Kompaktbrief international bis 50 g = 10 500 Stück