Postdienstleistungen bei der AOK NORDWEST – eGK

AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse

Die Auftraggeberin schreibt die Vergabe von Postdienstleistungen für
— den Fachbereich; Postalischer Versand im Zusammenhang mit der Bildeinholung für die eGK,
— elektronische Gesundheitskarte sowie
— den Fachbereich; Postalischer Versand im Zusammenhang mit der Produktion der eGK- elektronische Gesundheitskarte und PIN/PUK-Mailings aus.
Es sollen Dienstleistungsverträge mit jeweils einem Auftragnehmer pro Los für die Abholung, Beförderung, Freimachung/Frankierung und Zustellung der vorgesehenen Sendungsarten geschlossen werden. Es können auch Konsolidierer an der Ausschreibung teilnehmen.
Die Angebote erfolgen für die gewerbsmäßige Beförderung und Zustellung von Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1 000 g auf Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Postgesetz (PostG).
Päckchen und Pakete sind von dieser Ausschreibung nicht betroffen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-12-03 Auftragsbekanntmachung
2021-01-07 Ergänzende Angaben
2021-02-04 Ergänzende Angaben
2021-04-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-12-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Postzustellung
Referenznummer: 2020-12-03-NW-KRA
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin schreibt die Vergabe von Postdienstleistungen für — den Fachbereich; Postalischer Versand im Zusammenhang mit der Bildeinholung für die eGK, — elektronische Gesundheitskarte sowie — den Fachbereich; Postalischer Versand im Zusammenhang mit der Produktion der eGK- elektronische Gesundheitskarte und PIN/PUK-Mailings aus. Es sollen Dienstleistungsverträge mit jeweils einem Auftragnehmer pro Los für die Abholung, Beförderung, Freimachung/Frankierung und Zustellung der vorgesehenen Sendungsarten geschlossen werden. Es können auch Konsolidierer an der Ausschreibung teilnehmen. Die Angebote erfolgen für die gewerbsmäßige Beförderung und Zustellung von Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1 000 g auf Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Postgesetz (PostG). Päckchen und Pakete sind von dieser Ausschreibung nicht betroffen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Postzustellung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Postzustellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordrhein-Westfalen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Postleitzahl: 44269
Postort: Dortmund
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDQUS/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDQUS 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-03 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-08 📅
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 239-591005
ABl. S-Ausgabe: 239
Zusätzliche Informationen
Ein vergaberechtskonformer Vertrag in dem Ausschreibungsverfahren wurde zum 1.10.2018 geschlossen. Die maximale Vertragsdauer beträgt hierbei 4 Jahre, sodass ein neuer Vertragsabschluss spätestens zum 1.10.2022 erforderlich wird. Bezuschlagt wurde hierbei die Firma SPS SwissPostSolutions GmbH mit dem Abholstandort: Kirchheimer Str. 177, 73265 Dettingen/Teck. Aufgrund der beschriebenen Verfahrensweise darf durch den Auftragnehmer nicht davon ausgegangen werden, dass es sich während der gesamten Vertragslaufzeit um den derzeit angegebenen Abholstandort handeln wird. Aufgrund des durchzuführenden Ausschreibungsverfahrens, kann es dazu kommen, dass sich der Abholstandort verändert. Es ist daher erforderlich, dass der Auftragnehmer neben der bundesweiten und in geringem Umfang internationaler Zustellung auch die bundesweite Abholung der Briefsendungen sicherstellen kann.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin schreibt die Vergabe von Postdienstleistungen für
— den Fachbereich; Postalischer Versand im Zusammenhang mit der Bildeinholung für die eGK,
— elektronische Gesundheitskarte sowie
— den Fachbereich; Postalischer Versand im Zusammenhang mit der Produktion der eGK- elektronische Gesundheitskarte und PIN/PUK-Mailings aus.
Es sollen Dienstleistungsverträge mit jeweils einem Auftragnehmer pro Los für die Abholung, Beförderung, Freimachung/Frankierung und Zustellung der vorgesehenen Sendungsarten geschlossen werden. Es können auch Konsolidierer an der Ausschreibung teilnehmen.
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Die Angebote erfolgen für die gewerbsmäßige Beförderung und Zustellung von Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1 000 g auf Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Postgesetz (PostG).
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Päckchen und Pakete sind von dieser Ausschreibung nicht betroffen.
Bezeichnung des Loses: Fachbereich; Postalischer Versand im Zusammenhang mit der Bildeinholung für die eGK
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Fachbereich; Postalischer Versand im Zusammenhang mit der Bildeinholung für die eGK:
Zustellbereich: Deutschland/ International
Abholstandort / kalkulierte Sendungsmenge (jährlich):
Fa. SPS, Kirchheimer Str. 177, 73265 Dettingen/Teck / 180.900.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragsdauer verlängert sich längstens zweimal um 12 Monate, soweit der Vertrag nicht 6 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung nach 48 Monaten (31.3.2025).
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Zusätzliche Informationen:
Ein vergaberechtskonformer Vertrag in dem Ausschreibungsverfahren wurde zum 1.10.2018 geschlossen. Die maximale Vertragsdauer beträgt hierbei 4 Jahre, sodass ein neuer Vertragsabschluss spätestens zum 1.10.2022 erforderlich wird. Bezuschlagt wurde hierbei die Firma SPS SwissPostSolutions GmbH mit dem Abholstandort: Kirchheimer Str. 177, 73265 Dettingen/Teck.
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Aufgrund der beschriebenen Verfahrensweise darf durch den Auftragnehmer nicht davon ausgegangen werden, dass es sich während der gesamten Vertragslaufzeit um den derzeit angegebenen Abholstandort handeln wird. Aufgrund des durchzuführenden Ausschreibungsverfahrens, kann es dazu kommen, dass sich der Abholstandort verändert.
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Es ist daher erforderlich, dass der Auftragnehmer neben der bundesweiten und in geringem Umfang internationaler Zustellung auch die bundesweite Abholung der Briefsendungen sicherstellen kann.
Bezeichnung des Loses: Fachbereich; Postalischer Versand im Zusammenhang mit der Produktion der eGK und PIN/PUK-Mailings
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Fachbereich; Postalischer Versand im Zusammenhang mit der Produktion der eGK und PIN/PUK-Mailings:
Fa. G&D, Austraße 101 b, 96465 Neustadt bei Coburg / 2 342 000.
Zusätzliche Informationen:
In dem Ausschreibungsverfahren wurde zum 24.12.2018 ein vergaberechtskonformer Vertrag, mit einer maximalen Vertragsdauer von 4 Jahren geschlossen. Ein neuer Vertragsabschluss ist daher spätestens zum 24.12.2022 vorgesehen. Den Zuschlag bei dieser Ausschreibung erhielt die Firma Giesecke+Devrient Mobile Security GmbH, Abholstandort: Austraße 101b, 96465 Neustadt bei Coburg. Aufgrund der beschriebenen Verfahrensweise darf durch den Auftragnehmer nicht davon ausgegangen werden, dass es sich während der gesamten Vertragslaufzeit um den derzeit angegebenen Abholstandort handeln wird. Aufgrund der separat durchzuführenden Ausschreibungsverfahren für beide Bearbeitungsbereiche, kann es dazu kommen, dass sich der Abholstandort verändert.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher
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Beglaubigter Übersetzung einzureichen;
2. Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
3. Eigenerklärung zu den Ausschlussgrünen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
— für Personen- und Sachschäden 3 000 000 EUR,
— für Vermögensschäden inkl. Datenschutz 300 000 EUR.
Beinhaltet der vorgelegte Nachweis eine Befristung, so geht die Auftraggeberin davon aus, dass sich die Laufzeit der Betriebshaftpflichtversicherung stillschweigend verlängert. Sollte dies nicht der Fall sein (z. B. durch Kündigung), so ist mit der Angebotsabgabe unaufgefordert eine diesbezügliche Erklärung durch den Bieter abzugeben. Erfüllt der Nachweis des Versicherers nicht die in der Bekanntmachung genannte Ausgestaltung (Mindestdeckungssummen), erklären wir, dass wir unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Mindestdeckungssumme* abschließen oder die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung erweitern werden und anschließend den Nachweis der Auftraggeberin vorlegen werden.
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Hinweis: Die Vergabestelle kann einen Bieter zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens auffordern, die bestehende Versicherungspolice beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV sind mindestens 2 Referenzen, deren Dienstleistungsaufträge innerhalb der letzten 3 Jahre, nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, anzugeben.
Vom Schwierigkeitsgrad vergleichbar:
Vergleichbar sind Aufträge über die Abholung und Zustellung von Briefsendungen, die mindestens nachfolgende Postsendungsvolumina pro Jahr umfassen:
— Los 1: 127 000 Stück pro Jahr Deutschland / International,
— Los 2: 1 640 100 Stück pro Jahr Deutschland / International.
Nach Art und Umfang vergleichbar:
Für die Lose 1 und 2 sind nur Referenzen mit bundesweiter Zustellung zulässig.
Sofern Sie sich auf beide Lose bewerben, müssen die Referenzen insgesamt die addierten Postsendungsvolumina der bebotenen Lose abdecken, sodass für beide Lose 2 Referenzen ausreichend sein können.
Bei Angebotsabgabe für lediglich ein Los sind genau 2 Referenzen nachzuweisen.
Für die addierten Postsendungsvolumina ist die Anzahl der möglichen Referenzen wie folgt begrenzt:
— 4 Referenzen bei 2 bebotenen Losen
Für jede Referenz ist ein gesonderter Erhebungsbogen auszufüllen. Dabei ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung des Auftrags sowie Angaben zu Ansprechpartnern in den Referenzprojekten (inkl. Telefonnummer) vorzunehmen.
Sollten mehr als 2 Referenzen erforderlich werden, können die beigefügten Leerformulare kopiert und entsprechend ausgefüllt werden.
Folgende Angaben sind zu machen:
Angaben zum Referenzgeber / Kunden:
— Branche,
— Firma/Institution/Rechtsform,
— Straße,
— PLZ/Ort/Land,
— Ansprechpartner/-in,
— Telefonnummer.
Leistungsbeschreibung:
— Postausgangssendevolumen pro Jahr: Stück pro Jahr (bundesweit) / Stück pro Jahr (regional),
— Vertragsausführung: Als alleiniger Auftragnehmer: ja / nein /
Als Unterauftragnehmer: ja / nein; wenn ja, _____% Beteiligung am Gesamtauftrag;
— Leistungszeitraum (Beginn und Ende): von, bis,
— Sonstige Anmerkungen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-02-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-01-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:01
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Preis (Gewichtung): 50 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDQUS/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Str. 1, 44269 Dortmund vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
II.) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDQUS.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat...“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
Quelle: OJS 2020/S 239-591005 (2020-12-03)
Ergänzende Angaben (2021-01-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin schreibt die Vergabe von Postdienstleistungen für — den Fachbereich; Postalischer Versand im Zusammenhang mit der Bildeinholung für die eGK, — elektronische Gesundheitskarte sowie — den Fachbereich; Postalischer Versand im Zusammenhang mit der Produktion der eGK — elektronische Gesundheitskarte und PIN/PUK-Mailings aus. Es sollen Dienstleistungsverträge mit jeweils einem Auftragnehmer pro Los für die Abholung, Beförderung, Freimachung/Frankierung und Zustellung der vorgesehenen Sendungsarten geschlossen werden. Es können auch Konsolidierer an der Ausschreibung teilnehmen. Die Angebote erfolgen für die gewerbsmäßige Beförderung und Zustellung von Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1 000 g auf Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Postgesetz (PostG). Päckchen und Pakete sind von dieser Ausschreibung nicht betroffen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordwest — Die Gesundheitskasse

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-07 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 007-012482
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 239-591005
ABl. S-Ausgabe: 7

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— den Fachbereich; Postalischer Versand im Zusammenhang mit der Produktion der eGK — elektronische Gesundheitskarte und PIN/PUK-Mailings aus.
Quelle: OJS 2021/S 007-012482 (2021-01-07)
Ergänzende Angaben (2021-02-04)
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-04 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 027-067537
ABl. S-Ausgabe: 27
Quelle: OJS 2021/S 027-067537 (2021-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2020-12-03-NW-KRA-BvA
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin hat die Vergabe von Postdienstleistungen für — den Fachbereich; Postalischer Versand im Zusammenhang mit der Bildeinholung für die eGK — elektronische Gesundheitskarte sowie — den Fachbereich; Postalischer Versand im Zusammenhang mit der Produktion der eGK- elektronische Gesundheitskarte und PIN / PUK-Mailings ausgeschrieben. Es wurden Dienstleistungsverträge mit jeweils einem Auftragnehmer pro Los für die Abholung, Beförderung, Freimachung / Frankierung und Zustellung der vorgesehenen Sendungsarten geschlossen.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK NORDWEST — Die Gesundheitskasse

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-04-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 075-192450
ABl. S-Ausgabe: 75
Zusätzliche Informationen
Die Lichtbildeinholung für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) wird durch ein extern beauftragtes Unternehmen sichergestellt. Ein vergaberechtskonformer Vertrag mit dem Unternehmen wurde nach Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens zum 1.10.2018 geschlossen. Die maximale Vertragsdauer beträgt hierbei 4 Jahre, sodass ein neuer Vertragsabschluss spätestens zum 1.10.2022 erforderlich wird. Bezuschlagt wurde die Firma SPS SwissPostSolutions GmbH mit dem Abholstandort: Kirchheimer Str. 177, 73265 Dettingen / Teck. Der Versand der durch die SPS GmbH erstellten Postsendungen erfolgt durch einen von der AOK Nordwest vorgegebenen Postdienstleister, der im Rahmen des hier ausgeschriebenen Vertrages beauftragt werden soll. Aufgrund der beschriebenen Verfahrensweise darf durch den Auftragnehmer nicht davon ausgegangen werden, dass es sich während der gesamten Vertragslaufzeit um den derzeit angegebenen Abholstandort handeln wird. Es ist daher erforderlich, dass der Auftragnehmer neben der bundesweiten und in geringem Umfang Internationalen Zustellung auch die bundesweite Abholung der Briefsendungen sicherstellen kann.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Die Auftraggeberin hat die Vergabe von Postdienstleistungen für
— den Fachbereich; Postalischer Versand im Zusammenhang mit der
Bildeinholung für die eGK — elektronische Gesundheitskarte sowie
Produktion der eGK- elektronische Gesundheitskarte und PIN / PUK-Mailings ausgeschrieben.
Es wurden Dienstleistungsverträge mit jeweils einem Auftragnehmer pro Los für die Abholung, Beförderung, Freimachung / Frankierung und Zustellung der vorgesehenen Sendungsarten geschlossen.
— Zustellbereich: Deutschland / International,
— Abholstandort / kalkulierte Sendungsmenge (jährlich):
—— Fa. SPS, Kirchheimer Str. 177, 73265 Dettingen /Teck / 180 900 zuzüglich 900 International.
Zusätzliche Informationen:
Die Lichtbildeinholung für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) wird durch ein extern beauftragtes Unternehmen sichergestellt. Ein vergaberechtskonformer Vertrag mit dem Unternehmen wurde nach
Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens zum 1.10.2018 geschlossen. Die maximale Vertragsdauer beträgt hierbei 4 Jahre, sodass ein neuer Vertragsabschluss spätestens zum 1.10.2022 erforderlich wird. Bezuschlagt wurde die Firma SPS SwissPostSolutions GmbH mit dem Abholstandort: Kirchheimer Str. 177, 73265 Dettingen / Teck.
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Der Versand der durch die SPS GmbH erstellten Postsendungen erfolgt durch einen von der AOK Nordwest vorgegebenen Postdienstleister, der im Rahmen des hier ausgeschriebenen Vertrages beauftragt werden soll.
Aufgrund der beschriebenen Verfahrensweise darf durch den Auftragnehmer nicht davon ausgegangen werden, dass es sich während der gesamten Vertragslaufzeit um den derzeit angegebenen Abholstandort handeln wird. Es ist daher erforderlich, dass der Auftragnehmer neben der bundesweiten und in geringem Umfang
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Internationalen Zustellung auch die bundesweite Abholung der Briefsendungen sicherstellen kann.
Bezeichnung des Loses: Fachbereich; Postalischer Versand im Zusammenhang mit der Produktion der eGK und PIN / PUK-Mailings
Kurze Beschreibung:
— Abholstandort: Fa. G & D, Austraße 101 b, 96465 Neustadt bei Coburg / kalkulierte Sendungsmenge (jährlich):
—— Deutschlandweit 1 990 550 zuzüglich 1 000 International.
Zusätzliche Informationen:
Für die Produktion der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und die PIN / PUK-Mailings wurde nach Durchführung eines Ausschreibungsverfahren zum 24.12.2018 ein vergaberechtskonformer Vertrag, mit einer maximalen Vertragsdauer von 4 Jahren geschlossen. Ein neuer Vertragsabschluss ist daher spätestens zum 24.12.2022 vorgesehen. Den Zuschlag bei dieser Ausschreibung erhielt die Firma Giesecke+Devrient Mobile Security GmbH, Abholstandort: Austraße 101 b, 96465 Neustadt bei Coburg. Der Versand der durch Giesecke + Devrient erstellten Postsendungen erfolgt durch einen von der AOK Nordwest vorgegebenen Postdienstleister, der im Rahmen des hier ausgeschriebenen Vertrages beauftragt werden soll.
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Aufgrund der beschriebenen Verfahrensweise darf durch den Auftragnehmer nicht davon ausgegangen werden, dass es sich während der gesamten Vertragslaufzeit um den derzeit angegebenen Abholstandort handeln wird. Es ist daher erforderlich, dass der Auftragnehmer neben der bundesweiten und in geringem Umfang Internationalen Zustellung auch die bundesweite Abholung der Briefsendungen sicherstellen kann.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-23 📅
Name: Deutsche Post InHaus Services GmbH
Postanschrift: Euskirchener Straße 52
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland 🇩🇪
Nordrhein-Westfalen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren wurde im Auftrag der AOK NORDWEST — Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Str. 1, 44269 Dortmund vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDT4H.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB
„1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber,
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den
Zuschlag erhalten soll, umfassen“.
§ 168 GWB
„(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden“.
Quelle: OJS 2021/S 075-192450 (2021-04-14)
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