Die Auftraggeberin schreibt die Vergabe von Postdienstleistungen für die Region Schleswig-Holstein und den Fachbereich; Postalische Patientenbefragung aus. Es sollen Dienstleistungsverträge mit jeweils einem Auftragnehmer pro Los für die Abholung, Beförderung, Freimachung/Frankierung und Zustellung der vorgesehenen Sendungsarten geschlossen werden. Es können auch Konsolidierer an der Ausschreibung teilnehmen. Die Angebote erfolgen für die gewerbsmäßige Beförderung und Zustellung von Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1 000 g auf Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Postgesetz (PostG). Päckchen und Pakete sind von dieser Ausschreibung nicht betroffen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-12-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Postzustellung
Referenznummer: 2020-12-03-NW-KRA
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin schreibt die Vergabe von Postdienstleistungen für die Region Schleswig-Holstein und den Fachbereich; Postalische Patientenbefragung aus.
Es sollen Dienstleistungsverträge mit jeweils einem Auftragnehmer pro Los für die Abholung, Beförderung, Freimachung/Frankierung und Zustellung der vorgesehenen Sendungsarten geschlossen werden.
Es können auch Konsolidierer an der Ausschreibung teilnehmen.
Die Angebote erfolgen für die gewerbsmäßige Beförderung und Zustellung von Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1 000 g auf Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Postgesetz (PostG). Päckchen und Pakete sind von dieser Ausschreibung nicht betroffen.
Die Auftraggeberin schreibt die Vergabe von Postdienstleistungen für die Region Schleswig-Holstein und den Fachbereich; Postalische Patientenbefragung aus.
Es sollen Dienstleistungsverträge mit jeweils einem Auftragnehmer pro Los für die Abholung, Beförderung, Freimachung/Frankierung und Zustellung der vorgesehenen Sendungsarten geschlossen werden.
Es können auch Konsolidierer an der Ausschreibung teilnehmen.
Die Angebote erfolgen für die gewerbsmäßige Beförderung und Zustellung von Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1 000 g auf Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Postgesetz (PostG). Päckchen und Pakete sind von dieser Ausschreibung nicht betroffen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Postzustellung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Postzustellung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordrhein-Westfalen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-12-03 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-08 📅
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 239-591006
ABl. S-Ausgabe: 239
Zusätzliche Informationen
Die postalische Patientenbefragung wird durch eine extern beauftragte Firma sichergestellt. Die Firma berücksichtigt dabei die Vorgaben der AOK NORDWEST im Bereich des postalischen Postversands.
Die Beauftragung dieser Firma erfolgte nach dem Abschluss eines separat durchgeführten Ausschreibungsverfahrens in Zusammenarbeit mit dem AOK Bundesverband. Ein vergaberechtskonformer Vertrag wurde zum 1.1.2020 geschlossen. Die maximale Vertragsdauer beträgt hierbei 4 Jahre, sodass ein neuer Vertragsabschluss spätestens zum 1.1.2024 erforderlich wird.
Aufgrund der beschriebenen Verfahrensweise darf durch den Auftragnehmer nicht davon ausgegangen werden, dass es sich während der gesamten Vertragslaufzeit um den identischen Abholstandort handeln wird.
Es ist daher erforderlich, dass der Auftragnehmer neben der bundesweiten Zustellung auch die bundesweite Abholung der Briefsendungen sicherstellen kann.
Die postalische Patientenbefragung wird durch eine extern beauftragte Firma sichergestellt. Die Firma berücksichtigt dabei die Vorgaben der AOK NORDWEST im Bereich des postalischen Postversands.
Die Beauftragung dieser Firma erfolgte nach dem Abschluss eines separat durchgeführten Ausschreibungsverfahrens in Zusammenarbeit mit dem AOK Bundesverband. Ein vergaberechtskonformer Vertrag wurde zum 1.1.2020 geschlossen. Die maximale Vertragsdauer beträgt hierbei 4 Jahre, sodass ein neuer Vertragsabschluss spätestens zum 1.1.2024 erforderlich wird.
Aufgrund der beschriebenen Verfahrensweise darf durch den Auftragnehmer nicht davon ausgegangen werden, dass es sich während der gesamten Vertragslaufzeit um den identischen Abholstandort handeln wird.
Es ist daher erforderlich, dass der Auftragnehmer neben der bundesweiten Zustellung auch die bundesweite Abholung der Briefsendungen sicherstellen kann.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin schreibt die Vergabe von Postdienstleistungen für die Region Schleswig-Holstein und den Fachbereich; Postalische Patientenbefragung aus.
Es sollen Dienstleistungsverträge mit jeweils einem Auftragnehmer pro Los für die Abholung, Beförderung, Freimachung/Frankierung und Zustellung der vorgesehenen Sendungsarten geschlossen werden.
Es können auch Konsolidierer an der Ausschreibung teilnehmen.
Die Angebote erfolgen für die gewerbsmäßige Beförderung und Zustellung von Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1 000 g auf Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Postgesetz (PostG). Päckchen und Pakete sind von dieser Ausschreibung nicht betroffen.
Die Angebote erfolgen für die gewerbsmäßige Beförderung und Zustellung von Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1 000 g auf Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Postgesetz (PostG). Päckchen und Pakete sind von dieser Ausschreibung nicht betroffen.
Bezeichnung des Loses: Schleswig-Holstein, LB 24
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Vertragsdauer verlängert sich längstens zweimal um 12 Monate, soweit der Vertrag nicht 6 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung nach 48 Monaten (31.3.2025).
Die Vertragsdauer verlängert sich längstens zweimal um 12 Monate, soweit der Vertrag nicht 6 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung nach 48 Monaten (31.3.2025).
Bezeichnung des Loses: Schleswig-Holstein, LB 25
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die postalische Patientenbefragung wird durch eine extern beauftragte Firma sichergestellt. Die Firma berücksichtigt dabei die Vorgaben der AOK NORDWEST im Bereich des postalischen Postversands.
Die Beauftragung dieser Firma erfolgte nach dem Abschluss eines separat durchgeführten Ausschreibungsverfahrens in Zusammenarbeit mit dem AOK Bundesverband. Ein vergaberechtskonformer Vertrag wurde zum 1.1.2020 geschlossen. Die maximale Vertragsdauer beträgt hierbei 4 Jahre, sodass ein neuer Vertragsabschluss spätestens zum 1.1.2024 erforderlich wird.
Die Beauftragung dieser Firma erfolgte nach dem Abschluss eines separat durchgeführten Ausschreibungsverfahrens in Zusammenarbeit mit dem AOK Bundesverband. Ein vergaberechtskonformer Vertrag wurde zum 1.1.2020 geschlossen. Die maximale Vertragsdauer beträgt hierbei 4 Jahre, sodass ein neuer Vertragsabschluss spätestens zum 1.1.2024 erforderlich wird.
Aufgrund der beschriebenen Verfahrensweise darf durch den Auftragnehmer nicht davon ausgegangen werden, dass es sich während der gesamten Vertragslaufzeit um den identischen Abholstandort handeln wird.
Es ist daher erforderlich, dass der Auftragnehmer neben der bundesweiten Zustellung auch die bundesweite Abholung der Briefsendungen sicherstellen kann.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher
1. Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher
Beglaubigter Übersetzung einzureichen;
2. Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
3. Eigenerklärung zu den Ausschlussgrünen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
— für Personen- und Sachschäden 3 000 000 EUR,
— für Vermögensschäden inkl. Datenschutz 300 000 EUR.
Beinhaltet der vorgelegte Nachweis eine Befristung, so geht die Auftraggeberin davon aus, dass sich die Laufzeit der Betriebshaftpflichtversicherung stillschweigend verlängert. Sollte dies nicht der Fall sein (z.B. durch Kündigung), so ist mit der Angebotsabgabe unaufgefordert eine diesbezügliche Erklärung durch den Bieter abzugeben. Erfüllt der Nachweis des Versicherers nicht die in der Bekanntmachung genannte Ausgestaltung (Mindestdeckungssummen), erklären wir, dass wir unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Mindestdeckungssumme* abschließen oder die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung erweitern werden und anschließend den Nachweis der Auftraggeberin vorlegen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beinhaltet der vorgelegte Nachweis eine Befristung, so geht die Auftraggeberin davon aus, dass sich die Laufzeit der Betriebshaftpflichtversicherung stillschweigend verlängert. Sollte dies nicht der Fall sein (z.B. durch Kündigung), so ist mit der Angebotsabgabe unaufgefordert eine diesbezügliche Erklärung durch den Bieter abzugeben. Erfüllt der Nachweis des Versicherers nicht die in der Bekanntmachung genannte Ausgestaltung (Mindestdeckungssummen), erklären wir, dass wir unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Mindestdeckungssumme* abschließen oder die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung erweitern werden und anschließend den Nachweis der Auftraggeberin vorlegen werden.
Hinweis: Die Vergabestelle kann einen Bieter zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens auffordern, die bestehende Versicherungspolice beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV sind mindestens 2 Referenzen, deren Dienstleistungsaufträge innerhalb der letzten 3 Jahre, nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, anzugeben.
Vom Schwierigkeitsgrad vergleichbar:
Vergleichbar sind Aufträge über die Abholung und Zustellung von Briefsendungen, die mindestens die auf dem Deckblatt losweise angegebenen Postsendungsvolumina pro Jahr umfassen.
Nach Art und Umfang vergleichbar:
Für Lose mit regionaler Zustellung (Lose 1, 2 und 3) können sowohl Referenzen mit bundesweiter als auch mit regionaler Zustellung angegeben werden.
Für Lose mit bundesweiter Zustellung (Lose 4 und 5) sind nur Referenzen mit bundesweiter Zustellung zulässig.
Sofern Sie sich auf mehrere Lose bewerben, müssen die Referenzen insgesamt die addierten Postsendungsvolumina der bebotenen Lose abdecken.
Bezieht sich der Bieter bei seinen Referenzen auf bundesweit erbrachte Leistungen, kommt es ausschließlich auf das addierte Postsendungsvolumen an, sodass für alle 5 Lose 2 Referenzen ausreichend sein können.
Regional erbrachte Leistungen können nur auf den regionalen Teil der Postsendungsvolumina angerechnet werden.
Bei Angebotsabgabe für lediglich ein Los sind genau 2 Referenzen nachzuweisen.
Für die addierten Postsendungsvolumina ist die Anzahl der möglichen Referenzen wie folgt begrenzt:
— 4 Referenzen bei 2 bebotenen Losen,
— 6 Referenzen bei 3 bebotenen Losen,
— 8 Referenzen bei 4 bebotenen Losen,
— 10 Referenzen bei 5 bebotenen Losen.
Für jede Referenz ist ein gesonderter Erhebungsbogen auszufüllen. Dabei ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung des Auftrags sowie Angaben zu Ansprechpartnern in den Referenzprojekten (inkl. Telefonnummer) vorzunehmen.
Sollten mehr als 2 Referenzen erforderlich werden, können die beigefügten Leerformulare kopiert und entsprechend ausgefüllt werden.
Folgende Angaben sind zu machen:
Angaben zum Referenzgeber / Kunden:
— Branche,
— Firma/Institution/Rechtsform,
— Straße,
— PLZ/Ort/Land,
— Ansprechpartner/-in,
— Telefonnummer.
Leistungsbeschreibung:
— Postausgangssendevolumen pro Jahr: Stück pro Jahr (bundesweit) / Stück pro Jahr (regional),
— Vertragsausführung: Als alleiniger Auftragnehmer: ja / nein /
Als Unterauftragnehmer: ja / nein; wenn ja, _____% Beteiligung am Gesamtauftrag;
— Leistungszeitraum (Beginn und Ende): von, bis,
— Sonstige Anmerkungen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-02-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-01-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:01
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Preis (Gewichtung): 50 %
I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Str. 1, 44269 Dortmund vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
II.) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDQ7H.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat...“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
Quelle: OJS 2020/S 239-591006 (2020-12-03)
Ergänzende Angaben (2021-01-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin hat die Vergabe von Postdienstleistungen für die Region Schleswig-Holstein und den Fachbereich Postalische Patientenbefragung ausgeschrieben.
Es wurden Dienstleistungsverträge mit jeweils einem Auftragnehmer pro Los für die Abholung, Beförderung, Freimachung/Frankierung und Zustellung der vorgesehenen Sendungsarten geschlossen.
Die Angebote erfolgten für die gewerbsmäßige Beförderung und Zustellung von Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1 000 g auf Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Postgesetz (PostG).
Die Auftraggeberin hat die Vergabe von Postdienstleistungen für die Region Schleswig-Holstein und den Fachbereich Postalische Patientenbefragung ausgeschrieben.
Es wurden Dienstleistungsverträge mit jeweils einem Auftragnehmer pro Los für die Abholung, Beförderung, Freimachung/Frankierung und Zustellung der vorgesehenen Sendungsarten geschlossen.
Die Angebote erfolgten für die gewerbsmäßige Beförderung und Zustellung von Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1 000 g auf Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Postgesetz (PostG).
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse
Die postalische Patientenbefragung wird durch eine extern beauftragte Firma sichergestellt. Die Firma berücksichtigt dabei die Vorgaben der AOK Nordwest im Bereich des postalischen Postversands.
Die Beauftragung dieser Firma erfolgte nach dem Abschluss eines separat durchgeführten Ausschreibungsverfahrens in Zusammenarbeit mit dem AOK Bundesverband. Ein vergabe-rechtskonformer Vertrag wurde zum 1.1.2020 geschlossen. Die maximale Vertragsdauer beträgt hierbei 4 Jahre, sodass ein neuer Vertragsabschluss spätestens zum 1.1.2024 erforderlich wird.
Aufgrund der beschriebenen Verfahrensweise darf durch den Auftragnehmer nicht davon ausgegangen werden, dass es sich während der gesamten Vertragslaufzeit um den identischen Abholstandort handeln wird.
Es ist daher erforderlich, dass der Auftragnehmer neben der bundesweiten Zustellung auch die bundesweite Abholung der Briefsendungen sicherstellen kann.
Die postalische Patientenbefragung wird durch eine extern beauftragte Firma sichergestellt. Die Firma berücksichtigt dabei die Vorgaben der AOK Nordwest im Bereich des postalischen Postversands.
Die Beauftragung dieser Firma erfolgte nach dem Abschluss eines separat durchgeführten Ausschreibungsverfahrens in Zusammenarbeit mit dem AOK Bundesverband. Ein vergabe-rechtskonformer Vertrag wurde zum 1.1.2020 geschlossen. Die maximale Vertragsdauer beträgt hierbei 4 Jahre, sodass ein neuer Vertragsabschluss spätestens zum 1.1.2024 erforderlich wird.
Aufgrund der beschriebenen Verfahrensweise darf durch den Auftragnehmer nicht davon ausgegangen werden, dass es sich während der gesamten Vertragslaufzeit um den identischen Abholstandort handeln wird.
Es ist daher erforderlich, dass der Auftragnehmer neben der bundesweiten Zustellung auch die bundesweite Abholung der Briefsendungen sicherstellen kann.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin hat die Vergabe von Postdienstleistungen für die Region Schleswig-Holstein und den Fachbereich Postalische Patientenbefragung ausgeschrieben.
Es wurden Dienstleistungsverträge mit jeweils einem Auftragnehmer pro Los für die Abholung, Beförderung, Freimachung/Frankierung und Zustellung der vorgesehenen Sendungsarten geschlossen.
Die Angebote erfolgten für die gewerbsmäßige Beförderung und Zustellung von Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1 000 g auf Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Postgesetz (PostG).
Die Angebote erfolgten für die gewerbsmäßige Beförderung und Zustellung von Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1 000 g auf Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Postgesetz (PostG).
Die postalische Patientenbefragung wird durch eine extern beauftragte Firma sichergestellt. Die Firma berücksichtigt dabei die Vorgaben der AOK Nordwest im Bereich des postalischen Postversands.
Die Beauftragung dieser Firma erfolgte nach dem Abschluss eines separat durchgeführten Ausschreibungsverfahrens in Zusammenarbeit mit dem AOK Bundesverband. Ein vergabe-rechtskonformer Vertrag wurde zum 1.1.2020 geschlossen. Die maximale Vertragsdauer beträgt hierbei 4 Jahre, sodass ein neuer Vertragsabschluss spätestens zum 1.1.2024 erforderlich wird.
Die Beauftragung dieser Firma erfolgte nach dem Abschluss eines separat durchgeführten Ausschreibungsverfahrens in Zusammenarbeit mit dem AOK Bundesverband. Ein vergabe-rechtskonformer Vertrag wurde zum 1.1.2020 geschlossen. Die maximale Vertragsdauer beträgt hierbei 4 Jahre, sodass ein neuer Vertragsabschluss spätestens zum 1.1.2024 erforderlich wird.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-26 📅
Name: Nordbrief Rostock GmbH
Postanschrift: Richard-Wagner-Str. 1a
Postort: Rostock
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland 🇩🇪 Mecklenburg-Vorpommern
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-09 📅
Name: Deutsche Post AG
Postanschrift: Am Bremsenwerk 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10317
Land: Berlin
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
2
Referenz Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren wurde im Auftrag der AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Str. 1, 44269
Dortmund vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKD1WG
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber …
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. …
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das de Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das de Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
§ 168 GWB ...
„(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. …“.