Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpost, Dialogpost, PZA und Einschreiben. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden im Gegensatz zu den grundsätzlichen Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen. Niederlegungsstellen iSd. § 181 ZPO sind keine Nachunternehmer. Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 1.5.2021 Die Postgegenstände sind vom Auftragnehmer in dessen Räumlichkeiten zu frankieren. Die Herstellung und Verwendung eines Klischees ist ebenfalls anzubieten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Post- und Kurierdienste
Referenznummer: 0400
Kurze Beschreibung:
Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpost, Dialogpost, PZA und Einschreiben. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden im Gegensatz zu den grundsätzlichen Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen.
Niederlegungsstellen iSd. § 181 ZPO sind keine Nachunternehmer.
Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 1.5.2021
Die Postgegenstände sind vom Auftragnehmer in dessen Räumlichkeiten zu frankieren. Die Herstellung und Verwendung eines Klischees ist ebenfalls anzubieten.
Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpost, Dialogpost, PZA und Einschreiben. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden im Gegensatz zu den grundsätzlichen Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen.
Niederlegungsstellen iSd. § 181 ZPO sind keine Nachunternehmer.
Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 1.5.2021
Die Postgegenstände sind vom Auftragnehmer in dessen Räumlichkeiten zu frankieren. Die Herstellung und Verwendung eines Klischees ist ebenfalls anzubieten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Post- und Kurierdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Postdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rosenheim, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-10-30 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 215-527301
ABl. S-Ausgabe: 215
Zusätzliche Informationen
Die Anwesenheit von dritten Personen ist nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpost, Dialogpost, PZA und Einschreiben. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden im Gegensatz zu den grundsätzlichen Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen.
Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpost, Dialogpost, PZA und Einschreiben. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden im Gegensatz zu den grundsätzlichen Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen.
Niederlegungsstellen iSd. § 181 ZPO sind keine Nachunternehmer.
Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 1.5.2021
Die Postgegenstände sind vom Auftragnehmer in dessen Räumlichkeiten zu frankieren. Die Herstellung und Verwendung eines Klischees ist ebenfalls anzubieten.
Bezeichnung des Loses: Briefbeförderung national PLZ 83
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Jährlich etwa (Los 1, 83):
— Postkarte — 50,
— Standardbrief bis 20 g — 136 200,
— Kompaktbrief bis 50 g — 21 300,
— Großbrief bis 500 g — 13 500,
— Maxibrief bis 1 000 g — 400,
— Maxibrief bis 2 000 g — 20,
— Büchersendung bis 500 g — 60,
— Büchersendung bis 1 000 g — 60,
— Warensendung bis 500 g — 10,
— Warensendung bis 1 000 g — 270,
— Dialogpost Standard bis 20 g — 5 000,
— Dialogpost Kompakt bis 50 g — 7 000,
— Dialogpost Groß bis 500 g — 2 000.
Eine Abnahmegarantie ist hiermit nicht verbunden.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit von 24 Monaten kann einmalig durch den Auftraggeber um weitere 24 Monate verlängert werden.
Bezeichnung des Loses: Briefbeförderung national ohne PLZ 83 und international
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
— Postkarte — 70,
— Standardbrief bis 20 g — 24 320,
— Kompaktbrief bis 50 g — 4 500,
— Großbrief bis 500 g — 4 000,
— Maxibrief bis 1 000 g — 320,
— Maxibrief bis 2 000 g — 10,
— Büchersendung bis 500 g — 50,
— Büchersendung bis 1 000 g — 40,
— Warensendung bis 500 g — 30,
— Warensendung bis 1 000 g — 200,
— Postkarte international — 10,
— Standardbrief international bis 20 g — 2 600,
— Kompaktbrief international bis 50 g — 400,
— Großbrief international bis 500 g — 300,
— Maxibrief international bis 1 000 g — 30,
— Maxibrief international bis 2 000 g — 10.
Bezeichnung des Loses: PZA und Einschreiben
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
— EPZA — 5 600
— Einschreiben Übergabe Standard bis 20 g national — 1 200,
— Einschreiben Übergabe Kompakt bis 50 g national — 400,
— Einschreiben Übergabe Groß bis 500 g national — 850,
— Einschreiben Übergabe Maxi bis 1 000 g national — 100,
— Einschreiben Übergabe Maxi bis 2 000 g national — 1,
— Einschreiben Einwurf Standard bis 20 g national — 100,
— Einschreiben Einwurf Kompakt bis 50 g national — 10,
— Einschreiben Einwurf Groß bis 500 g national — 5,
— Einschreiben Eigenhändig Standard bis 20 g national — 1,
— Einschreiben Eigenhändig Kompakt bis 50 g national — 1,
— Einschreiben Eigenhändig Groß bis 500 g national — 1,
— Einschreiben Rückschein Standard bis 20 g national — 100,
— Einschreiben Rückschein Kompakt bis 50 g national — 20,
— Einschreiben Rückschein Groß bis 500 g national — 70,
— Einschreiben Rückschein Maxi bis 1 000 g national — 10,
— Einschreiben Rückschein Maxi bis 2 000 g national — 1,
— Einschreiben Übergabe Standard bis 20 g international — 60,
— Einschreiben Übergabe Kompakt bis 50 g international — 20,
— Einschreiben Übergabe Groß bis 500 g international — 10,
— Einschreiben Übergabe Maxi bis 1 000 g international — 1,
— Einschreiben Übergabe Maxi bis 2 000 g international — 1,
— Einschreiben Rückschein Standard bis 20 g international — 110,
— Einschreiben Rückschein Kompakt bis 50 g international — 30,
— Einschreiben Rückschein Groß bis 500 g international — 10.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rosenheim
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die unter III.1.1) bis III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften (BG) von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Bieter/BGs können sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden:
Die unter III.1.1) bis III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften (BG) von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Bieter/BGs können sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden:
1. Andere Unternehmen (aU), die für die Erfüllung der Anforderungen gemäß Zif. III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung zur Eignungsleihe herangezogen werden und
2. Nachunternehmen (NU), die Leistungen ausführen, ohne dass sich der/die Bieter/BG zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft.
In beiden Konstellationen müssen die Bieter/BG bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den aU/NU übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Erklärung zum Nachunternehmereinsatz) sowie diese aU/NU mit Name und Anschrift benennen und nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der aU/NU tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der aU/NU, in welcher diese/r sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die Bieter/BG gegenüber diesem/r unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen.
In beiden Konstellationen müssen die Bieter/BG bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den aU/NU übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Erklärung zum Nachunternehmereinsatz) sowie diese aU/NU mit Name und Anschrift benennen und nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der aU/NU tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der aU/NU, in welcher diese/r sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die Bieter/BG gegenüber diesem/r unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen.
In der 1. Konstellation müssen die Bieter/BG diese aU/NU bereits im Angebot mit Name und Anschrift benennen und auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich machen, welche Angaben von diesem/diesen aU stammen. Die Verpflichtungserklärung ist bereits mit dem Angebot vorzulegen.
In der 1. Konstellation müssen die Bieter/BG diese aU/NU bereits im Angebot mit Name und Anschrift benennen und auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich machen, welche Angaben von diesem/diesen aU stammen. Die Verpflichtungserklärung ist bereits mit dem Angebot vorzulegen.
In der 2. Konstellation müssen die Bieter/BG in ihrem Angebot Art und Umfang der von dem/den NU übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Die Verpflichtungserklärung ist erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen NU darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1.) bis 3.) (siehe nachfolgend) sowie einen Versicherungsnachweis nach III.1.2.)2.) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen NU darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1.) bis 3.) (siehe nachfolgend) sowie einen Versicherungsnachweis nach III.1.2.)2.) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Hinweis zur Teilleistungserbringung im Rahmen der Briefbeförderung durch die Deutsche Post AG: Teilleistungen, bei denen es sich um Briefbeförderungsdienstleistungen der Deutschen Post AG gemäß §11Abs. 1 iVm. § 28 Abs. I PostG handelt, die im Rahmen der Auftragsabwicklung erbracht werden, sind keine Nachunternehmerleistungen. Niederlegungsstellen i.S.d. § 181 ZPO sind keine Nachunternehmer.
Hinweis zur Teilleistungserbringung im Rahmen der Briefbeförderung durch die Deutsche Post AG: Teilleistungen, bei denen es sich um Briefbeförderungsdienstleistungen der Deutschen Post AG gemäß §11Abs. 1 iVm. § 28 Abs. I PostG handelt, die im Rahmen der Auftragsabwicklung erbracht werden, sind keine Nachunternehmerleistungen. Niederlegungsstellen i.S.d. § 181 ZPO sind keine Nachunternehmer.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bieter/BGen einzureichen:
1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters/jedes Mitglieds der BG. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein,
1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters/jedes Mitglieds der BG. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein,
2) Eigenerklärung des Bieters/der BG, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen,
3) Erklärung, dass kein Lizenzentziehungsverfahren bei der BNetzA eingeleitet ist,
4) Lizenz für die gewerbsmäßige Beförderung der Briefsendungen gemäß § 5 Postgesetz in Kopie,
5) Angabe der von der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 iVm. § 28 Abs.l PostG auszuführenden Briefbeförderungsleistungen nach Leistungsart, -umfang und -gebiet,
6) Ggf. Bietergemeinschaftserklärung,
7) Ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz,
8) Ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
Der Auftraggeber wird für den Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach §150a GewO i. V. m. § 19 MiLoG einholen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2. Nachweis über den Bestand/Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens 1 000 000 EUR jeweils für Sach-, Personen- und Vermögensschäden und einer Höchstleistung pro Versicherungsjahr von mindestens 2 000 000 EUR zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Nachweis über den Bestand/Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens 1 000 000 EUR jeweils für Sach-, Personen- und Vermögensschäden und einer Höchstleistung pro Versicherungsjahr von mindestens 2 000 000 EUR zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.
Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen, oder durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen. Der Abschluss hat spätestens unverzüglich nach Erhalt des Zuschlagschreibens zu erfolgen und der Nachweis ist den Auftraggebern unverzüglich ohne weitere Aufforderung vorzulegen/zuzusenden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen, oder durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen. Der Abschluss hat spätestens unverzüglich nach Erhalt des Zuschlagschreibens zu erfolgen und der Nachweis ist den Auftraggebern unverzüglich ohne weitere Aufforderung vorzulegen/zuzusenden.
Mindeststandards: Zu 2) mindestens die genannten Deckungssummen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Erklärung des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten 3 Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen eingesetzt worden sind.
1. Erklärung des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten 3 Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen eingesetzt worden sind.
2. Vergleichbare Referenzprojekte (die am ehesten der Größenordnung dieser Ausschreibung entsprechen) innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Angabe des Projektumfangs (Sendungsmengen und Rechnungswert), Ausführungszeiten und Angabe des Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer.
2. Vergleichbare Referenzprojekte (die am ehesten der Größenordnung dieser Ausschreibung entsprechen) innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Angabe des Projektumfangs (Sendungsmengen und Rechnungswert), Ausführungszeiten und Angabe des Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer.
3. Benennung des vorgesehenen Projektleiters und des vorgesehenen Stellvertreters mit Kurzlebenslauf.
Mindeststandards:
Zu 2) Nennung von mindestens 3 entsprechenden Referenzprojekten,
Zu 3) Aus den Kurzlebensläufen für den vorgesehenen Projektleiter und den vorgesehenen Stellvertreter muss jeweils mindestens Folgendes hervorgehen: gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (bei Nicht-Muttersprachlern nachzuweisen durch deutschen Schulabschluss; wenn nicht vorhanden: Nachweis der Sprachkenntnis Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens; Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in dieser Funktion.
Zu 3) Aus den Kurzlebensläufen für den vorgesehenen Projektleiter und den vorgesehenen Stellvertreter muss jeweils mindestens Folgendes hervorgehen: gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (bei Nicht-Muttersprachlern nachzuweisen durch deutschen Schulabschluss; wenn nicht vorhanden: Nachweis der Sprachkenntnis Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens; Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in dieser Funktion.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-02-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-12-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:35
Ort des Eröffnungstermins: 83022 Rosenheim, Königstr. 13.
Zusätzliche Informationen: Die Anwesenheit von dritten Personen ist nicht zugelassen.
Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. I.3) abgerufen werden.
Bieterfragen können nur über die Vergabeplattform iTWO tender / www.vergabe.bayern.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 24.11.2020, 10.30 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
Bieterfragen können nur über die Vergabeplattform iTWO tender / www.vergabe.bayern.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 24.11.2020, 10.30 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig bei der betreffenden Vergabe beworben bzw. auf der Firmen liste registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich auf der Vergabeplattform iTWO tender / www.vergabe.bayern.de unter Angabe einer E-Mail-Adresse registrieren zu lassen und sich bei der betreffenden Vergabe zu bewerben.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig bei der betreffenden Vergabe beworben bzw. auf der Firmen liste registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich auf der Vergabeplattform iTWO tender / www.vergabe.bayern.de unter Angabe einer E-Mail-Adresse registrieren zu lassen und sich bei der betreffenden Vergabe zu bewerben.
Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter.
Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter.
Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform iTWO tender / www.vergabe.bayern.de einzureichen.
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB),
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB),
5. Mehr als 15 Tage nach Absendung der Information gemäß § 134 GWB in Briefform bzw. mehr als 10 Kalendertage nach deren Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Rosenheim/Vergabeverfahrensstelle
Postanschrift: Königstraße 24
Postort: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Telefon: +49 80313658302📞
E-Mail: vvs@rosenheim.de📧
Fax: +49 80313658898310 📠
Quelle: OJS 2020/S 215-527301 (2020-10-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpost, Dialogpost, PZA und Einschreiben. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden im Gegensatz zu den grundsätzlichen Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen.
Niederlegungsstellen i. S. d. § 181 ZPO sind keine Nachunternehmer.
Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 1.5.2021
Die Postgegenstände sind vom Auftragnehmer in dessen Räumlichkeiten zu frankieren. Die Herstellung und Verwendung eines Klischees ist ebenfalls anzubieten.
Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpost, Dialogpost, PZA und Einschreiben. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden im Gegensatz zu den grundsätzlichen Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen.
Niederlegungsstellen i. S. d. § 181 ZPO sind keine Nachunternehmer.
Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 1.5.2021
Die Postgegenstände sind vom Auftragnehmer in dessen Räumlichkeiten zu frankieren. Die Herstellung und Verwendung eines Klischees ist ebenfalls anzubieten.
Gesamtwert des Auftrags: 668256.72 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 80313658302📞
Fax: +49 80318898310 📠
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Daneben endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Daneben endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: www.rosenheim.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 061-155284 (2021-03-24)