Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) ist eine Landesoberbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen Nordrhein – Westfalen und verantwortlich für die Bezüge- und Entgeltzahlung an die Beschäftigten des Landes, die Festsetzung und Zahlung von Versorgungsbezügen und Beihilfen an Pensionäre sowie aktive Beamte der Ministerien und im Geschäftsbereich des Finanzministers. Außerdem ist es Familienkasse für die Bediensteten des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW (Hauptstandort 40476 Düsseldorf, Johannstraße 35) strebt den Abschluss eines Rahmenvertrags zur Postkonsolidierung für eine Laufzeit von 2 Jahren an.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-22.
Auftragsbekanntmachung (2020-04-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Postdienste
Referenznummer: 2020-125
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) ist eine Landesoberbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen Nordrhein – Westfalen und verantwortlich für die Bezüge- und Entgeltzahlung an die Beschäftigten des Landes, die Festsetzung und Zahlung von Versorgungsbezügen und Beihilfen an Pensionäre sowie aktive Beamte der Ministerien und im Geschäftsbereich des Finanzministers. Außerdem ist es Familienkasse für die Bediensteten des Landes Nordrhein-Westfalen.
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW (Hauptstandort 40476 Düsseldorf, Johannstraße 35) strebt den Abschluss eines Rahmenvertrags zur Postkonsolidierung für eine Laufzeit von 2 Jahren an.
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) ist eine Landesoberbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen Nordrhein – Westfalen und verantwortlich für die Bezüge- und Entgeltzahlung an die Beschäftigten des Landes, die Festsetzung und Zahlung von Versorgungsbezügen und Beihilfen an Pensionäre sowie aktive Beamte der Ministerien und im Geschäftsbereich des Finanzministers. Außerdem ist es Familienkasse für die Bediensteten des Landes Nordrhein-Westfalen.
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW (Hauptstandort 40476 Düsseldorf, Johannstraße 35) strebt den Abschluss eines Rahmenvertrags zur Postkonsolidierung für eine Laufzeit von 2 Jahren an.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Postdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-04-22 📅
Einreichungsfrist: 2020-05-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-24 📅
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 081-191298
ABl. S-Ausgabe: 81
Zusätzliche Informationen
Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 % berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDFYYX3
Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 % berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDFYYX3
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) ist eine Landesoberbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen Nordrhein – Westfalen und verantwortlich für die Bezüge- und Entgeltzahlung an die Beschäftigten des Landes, die Festsetzung und Zahlung von Versorgungsbezügen und Beihilfen an Pensionäre sowie aktive Beamte der Ministerien und im Geschäftsbereich des Finanzministers. Außerdem ist es Familienkasse für die Bediensteten des Landes Nordrhein-Westfalen.
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) ist eine Landesoberbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen Nordrhein – Westfalen und verantwortlich für die Bezüge- und Entgeltzahlung an die Beschäftigten des Landes, die Festsetzung und Zahlung von Versorgungsbezügen und Beihilfen an Pensionäre sowie aktive Beamte der Ministerien und im Geschäftsbereich des Finanzministers. Außerdem ist es Familienkasse für die Bediensteten des Landes Nordrhein-Westfalen.
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW (Hauptstandort 40476 Düsseldorf, Johannstraße 35) strebt den Abschluss eines Rahmenvertrags zur Postkonsolidierung für eine Laufzeit von 2 Jahren an.
Arbeitstägliche Abholung aller Postsendungen des LBV NRW und Sortierung der teilleistungsfähigen Sendungen (geschätzt rund 165 000 Stück monatlich) gemäß der Vorgaben der Deutschen Post AG sowie Einlieferung aller Postsendungen bei einem Briefzentrum der Deutschen Post AG und Nachfrankierung versehentlich nicht frankierter Sendungen (Erfahrungswert des Auftraggebers: Weniger als 1 % aller Sendungen sind unfrankiert) für die Dauer von 2 Jahren.
Arbeitstägliche Abholung aller Postsendungen des LBV NRW und Sortierung der teilleistungsfähigen Sendungen (geschätzt rund 165 000 Stück monatlich) gemäß der Vorgaben der Deutschen Post AG sowie Einlieferung aller Postsendungen bei einem Briefzentrum der Deutschen Post AG und Nachfrankierung versehentlich nicht frankierter Sendungen (Erfahrungswert des Auftraggebers: Weniger als 1 % aller Sendungen sind unfrankiert) für die Dauer von 2 Jahren.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Johannstraße 35
40476 Düsseldorf
Erdgeschoss Raum Nr. EG.04.060
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-06-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-05-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Referat 102
Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 % berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 % berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDFYYX3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.