Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Postzustellungen OLG-Bezirk Bamberg 2021
2020TBE000001
Produkte/Dienstleistungen: Postzustellung📦
Kurze Beschreibung:
“Ausführung von förmlichen Zustellungsaufträgen gem. § 166 ff. ZPO für die Gerichte und Staatsanwaltschaften im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 2 840 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postzustellung📦
Ort der Leistung: Oberfranken🏙️
Ort der Leistung: Unterfranken🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg (Oberfranken und Unterfranken)
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausführung von förmlichen Zustellungsaufträgen gem. §§ 166 Zivilprozessordnung für die Gerichte und Staatsanwaltschaften im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg...”
Beschreibung der Beschaffung
Ausführung von förmlichen Zustellungsaufträgen gem. §§ 166 Zivilprozessordnung für die Gerichte und Staatsanwaltschaften im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der Rücksendung der Zustellungsurkunden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 2 840 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, längstens bis 31.3.2025, wenn keine Kündigung erfolgt.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Erklärung über Ausschlussgründe,
2. Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechts-vorschrift des Landes, in dem der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Erklärung über Ausschlussgründe,
2. Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechts-vorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist. Falls die Firma nicht im Handelsre-gister eingetragen ist, ist ein Nachweis der Gewerbeanmeldung vorzulegen,
3. Erklärung, dass der Bieter sowie ggf. sämtliche Unterauftragnehmer, die für die Durchführung der Zustellung die gem. Postgesetz erforderliche(n) Lizenz(en) besitzt bzw. besitzen und auf Aufforderung durch den Auftraggeber auch vorlegen kann bzw. können,
4. Erklärung zur Entgeltgenehmigung,
5. Erklärung zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“6. Erklärung zum Umsatz bezogen auf den Gesamtumsatz und auf die Leistungsart, die Ge-genstand der Ausschreibung ist, für die letzten 3 Geschäftsjahre,
7....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
6. Erklärung zum Umsatz bezogen auf den Gesamtumsatz und auf die Leistungsart, die Ge-genstand der Ausschreibung ist, für die letzten 3 Geschäftsjahre,
7. Erklärung über den Bestand einer Haftpflichtversicherung bzw. der Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung (Höhe der Deckung siehe Ziff. 14 der Vertragsbedingungen unter Haftung / Versicherung).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“8. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit für den Auftrag ist darzustellen. Die Darstellung soll insbesondere Angaben zu folgenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
8. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit für den Auftrag ist darzustellen. Die Darstellung soll insbesondere Angaben zu folgenden auftragsrelevanten Punkten enthalten:
— Darstellung der Organisationsstruktur;
— Angaben zur Gesamtzahl der derzeit angestellten Mitarbeiter;
— Angaben zur Gesamtzahl der derzeit angestellten Zusteller;
— Angaben über ggf. erforderliche Neueinstellungen bei Übernahme des Auftrages;
— Angaben über Sortieranlagen mit Kapazitätsangaben;
— Angaben zum Umfang des Fuhrparks (Anzahl, Art der Fahrzeuge);
— Angaben zur ggf. erforderlichen Erweiterung der bestehenden technischen Ausrüstung oder des Fuhrparks;
— Zusicherung, dass der Mindestlohn gezahlt wird, sowie Angaben, falls Preise die Mindestlöhne nicht abdecken oder Arbeitnehmer Arbeitsmittel stellen.
Mengenangaben zum Personal und zur Ausrüstung können auf die für den konkreten Auftrag zur Verfügung stehenden Mitarbeiter und Mittel beschränkt werden.
9. Vorlage der befüllten Referenzliste mit Angabe der Ansprechpartner öffentlicher Auftraggeber, aus der hervorgeht, wie viele behördliche Schreiben in den letzten 3 Jahren pro Jahr bundesweit mittels Postzustellungsauftrag zugestellt worden sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-23
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-01-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-23
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Oberlandesgericht Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg, Zi. 2.131
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: 1.10.2024
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB (Einleitung, Antrag) lautet:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB (Einleitung, Antrag) lautet:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB (Form, Inhalt) lautet:
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Quelle: OJS 2020/S 200-485221 (2020-10-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 0.01
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 0.01
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Sicherung einer korrekten Zustellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zum Umgang mit Zustellungshindernissen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept für geringe Laufzeiten
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept für die Fortbildung des für den Auftrag vorgesehenen Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2.5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept für das Reklamationsmanagement
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept für den Einsatz von Unterauftragnehmern
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Konzept für die Bearbeitung von Versandspitzen und außergewöhnlichen Vorkommnissen”
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Wahrung des Postgeheimnisses und des Datenschutzes
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept für Niederlegungen
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept für Nachhaltigkeit
Preis (Gewichtung): 50
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 200-485221
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Postzustellungen OLG-Bezirk Bamberg 2021
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Deutsche Post AG
Postanschrift: Charles-de-Gaulle-Str. 20
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 840 000 💰
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 0.01
Höchstes Angebot: 0.01
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Wert ohne MwSt., der voraussichtlich an Dritte weitervergeben wird: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB (Einleitung, Antrag) lautet:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB (Einleitung, Antrag) lautet:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB (Form, Inhalt) lautet:
(1) 1 Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
2 Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten.
3 Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 021-050537 (2021-01-27)