Die Hochenergiestrahlführung (HEBT) ist ein wesentlicher Bestandteil des neuen internationalen Forschungszentrum FAIR (Facility for Antiprotons and Ion Research), in welcher Dipol- und Quadrupolmagnete zur Strahlablenkung bzw. Fokussierung verwendet werden. Dazu werden folgende Magnetstromversorgungen benötigt: — 53 Magnetstromversorgungen für Dipolmagnete, welche sowohl im Pulsbetrieb, als auch für im DC-Betrieb verwendet werden sollen, — 8 Magnetstromversorgungen für Quadrupolmagnete, welche sowohl im Pulsbetrieb, als auch für im DC-Betrieb verwendet werden sollen. 1 Magnetstromversorgungen für Quadrupolmagnete als Option.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-02-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Regelbare Stromversorgung
Referenznummer: 33F/50060434FAIR
Kurze Beschreibung:
Die Hochenergiestrahlführung (HEBT) ist ein wesentlicher Bestandteil des neuen internationalen Forschungszentrum FAIR (Facility for Antiprotons and Ion Research), in welcher Dipol- und Quadrupolmagnete zur Strahlablenkung bzw. Fokussierung verwendet werden.
Dazu werden folgende Magnetstromversorgungen benötigt:
— 53 Magnetstromversorgungen für Dipolmagnete, welche sowohl im Pulsbetrieb, als auch für im DC-Betrieb verwendet werden sollen,
— 8 Magnetstromversorgungen für Quadrupolmagnete, welche sowohl im Pulsbetrieb, als auch für im DC-Betrieb verwendet werden sollen. 1 Magnetstromversorgungen für Quadrupolmagnete als Option.
Die Hochenergiestrahlführung (HEBT) ist ein wesentlicher Bestandteil des neuen internationalen Forschungszentrum FAIR (Facility for Antiprotons and Ion Research), in welcher Dipol- und Quadrupolmagnete zur Strahlablenkung bzw. Fokussierung verwendet werden.
Dazu werden folgende Magnetstromversorgungen benötigt:
— 53 Magnetstromversorgungen für Dipolmagnete, welche sowohl im Pulsbetrieb, als auch für im DC-Betrieb verwendet werden sollen,
— 8 Magnetstromversorgungen für Quadrupolmagnete, welche sowohl im Pulsbetrieb, als auch für im DC-Betrieb verwendet werden sollen. 1 Magnetstromversorgungen für Quadrupolmagnete als Option.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Regelbare Stromversorgung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Regelbare Stromversorgung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal).
URL: http://www.dtvp.de/Center/
Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen:
— bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB),
— bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus,
— bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieater die vorstehenden angaben zu machen.
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht!
FAIR wird die Erstangebote anhand der Zuschlagskriterien (s. u.) bewerten. FAIR behält sich eine Abschichtung im Laufe der Verhandlung vor, ggf. mit Verhandlung in mehreren Runden.
Am Ende der Verhandlungsrunden werden, mit denen FAIR verhandelt hat, einheitlich zur Abgabe finaler Angebote aufgefordert. FAIR wird diese finalen Angebote anhand der festgelegten Zuschlagskriterien nochmals bewerten und über den Zuschlag entscheiden.
FAIR behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV ausdrücklich vor, bereits auf der Grundlage der Erstangebote den Auftrag zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die zum Ablauf der Abgabefrist abgegebenen Erstangebote sind daher bereits bindend.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die zur Wertung zugelassenen Angebote werden anhand in den Bewerbungsbedingungen genannten Zuschlagskriterien mit der entsprechend angegebenen Gewichtung gewertet. Diese Gewichtung/Zuschlagskriterien werden veröffentlicht.
Anmerkung: Sollte ein Bieter in einem Wertungskriterium schlechter als 5 Punkte bewertet werden, so führt das zum Ausschluss des Bieters für das jeweilige Los.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYDVV
Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen:
— bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB),
— bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus,
— bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieater die vorstehenden angaben zu machen.
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht!
FAIR wird die Erstangebote anhand der Zuschlagskriterien (s. u.) bewerten. FAIR behält sich eine Abschichtung im Laufe der Verhandlung vor, ggf. mit Verhandlung in mehreren Runden.
Am Ende der Verhandlungsrunden werden, mit denen FAIR verhandelt hat, einheitlich zur Abgabe finaler Angebote aufgefordert. FAIR wird diese finalen Angebote anhand der festgelegten Zuschlagskriterien nochmals bewerten und über den Zuschlag entscheiden.
FAIR behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV ausdrücklich vor, bereits auf der Grundlage der Erstangebote den Auftrag zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die zum Ablauf der Abgabefrist abgegebenen Erstangebote sind daher bereits bindend.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die zur Wertung zugelassenen Angebote werden anhand in den Bewerbungsbedingungen genannten Zuschlagskriterien mit der entsprechend angegebenen Gewichtung gewertet. Diese Gewichtung/Zuschlagskriterien werden veröffentlicht.
Anmerkung: Sollte ein Bieter in einem Wertungskriterium schlechter als 5 Punkte bewertet werden, so führt das zum Ausschluss des Bieters für das jeweilige Los.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYDVV
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Hochenergiestrahlführung (HEBT) ist ein wesentlicher Bestandteil des neuen internationalen Forschungszentrum FAIR (Facility for Antiprotons and Ion Research), in welcher Dipol- und Quadrupolmagnete zur Strahlablenkung bzw. Fokussierung verwendet werden.
Die Hochenergiestrahlführung (HEBT) ist ein wesentlicher Bestandteil des neuen internationalen Forschungszentrum FAIR (Facility for Antiprotons and Ion Research), in welcher Dipol- und Quadrupolmagnete zur Strahlablenkung bzw. Fokussierung verwendet werden.
Dazu werden folgende Magnetstromversorgungen benötigt:
— 53 Magnetstromversorgungen für Dipolmagnete, welche sowohl im Pulsbetrieb, als auch für im DC-Betrieb verwendet werden sollen,
— 8 Magnetstromversorgungen für Quadrupolmagnete, welche sowohl im Pulsbetrieb, als auch für im DC-Betrieb verwendet werden sollen. 1 Magnetstromversorgungen für Quadrupolmagnete als Option.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 5
Bezeichnung des Loses: Power Converters for Normal Conducting Dipoles of HEBT
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Hochenergiestrahlführung (HEBT) ist ein wesentlicher Bestandteil des neuen internationalen Forschungszentrum FAIR (Facility for Antiprotons and Ion Research). in welcher Dipol- und Quadrupolmagnete zur Strahlablenkung bzw. Fokussierung verwendet werden.
Die Hochenergiestrahlführung (HEBT) ist ein wesentlicher Bestandteil des neuen internationalen Forschungszentrum FAIR (Facility for Antiprotons and Ion Research). in welcher Dipol- und Quadrupolmagnete zur Strahlablenkung bzw. Fokussierung verwendet werden.
— 53 Magnetstromversorgungen für Dipolmagnete, welche sowohl im Pulsbetrieb, als auch für im DC-Betrieb verwendet werden sollen. Es werden 16 unterschiedliche Typen mit Ausgangsströmen von 550-2500A benötigt, welche überwiegend aus der 400V Ebene, zum Teil aber aus dem Mittelspannungsnetz (20kV) versorgt werden müssen. Die benötigte absolute Regelgenauigkeit beträgt 1 x 10-4*IN.
— 53 Magnetstromversorgungen für Dipolmagnete, welche sowohl im Pulsbetrieb, als auch für im DC-Betrieb verwendet werden sollen. Es werden 16 unterschiedliche Typen mit Ausgangsströmen von 550-2500A benötigt, welche überwiegend aus der 400V Ebene, zum Teil aber aus dem Mittelspannungsnetz (20kV) versorgt werden müssen. Die benötigte absolute Regelgenauigkeit beträgt 1 x 10-4*IN.
Die Aufteilung erfolgt in Losen, Los 2 bis Los 5!
— 8 Magnetstromversorgungen für Quadrupolmagnete, welche sowohl im Pulsbetrieb, als auch für im DC-Betrieb verwendet werden sollen. Es werden 2 unterschiedliche Typen mit Ausgangsströmen von 900-1500A benötigt, aus der 400V Ebene versorgt werden müssen. Die benötigte absolute Regelgenauigkeit beträgt 1 x 10-4*IN.
— 8 Magnetstromversorgungen für Quadrupolmagnete, welche sowohl im Pulsbetrieb, als auch für im DC-Betrieb verwendet werden sollen. Es werden 2 unterschiedliche Typen mit Ausgangsströmen von 900-1500A benötigt, aus der 400V Ebene versorgt werden müssen. Die benötigte absolute Regelgenauigkeit beträgt 1 x 10-4*IN.
Die Aufteilung erfolgt im Los, Los 6! 1 Magnetstromversorgungen für Quadrupolmagnete als Option.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Optionen:
Option - Ersatzteile pro Los und 1 St. Typ HB.Q4 für Los 6!
Es liegt einzig im Ermessen des Auftraggebers, ob die Option gezogen wird. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, diese Option zu ziehen. Das Angebot für die Option unterliegt einer Bindefrist von 1 Jahr.
Losnummer: 3
Beschreibung der Optionen: Option — Ersatzteile pro Los und 1 St. Typ HB.Q4 für Los 6!
Losnummer: 4
5
Bezeichnung des Loses: DC Power Converters for Normal Conducting Quadrupole magnets of HEBT
Losnummer: 6
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
FAIR — Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Planckstr. 1
64291 Darmstadt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einzureichende Unterlagen:
— Teilnahmeantrag — Allgemeine Erklärung der erklärenden Person im Sinne von § 126b BGB*. Wird im Teilnahmeantrag nicht die Person des Erklärenden genannt, gilt der Teilnahmeantrag als nicht abgegeben,
— Formblatt Unternehmensdarstellung — mit Angabe der abgefragten Daten, wie z. B. Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren, etc,
— Formblatt Erklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach §§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einzureichende Unterlagen:
— Formblatt Unternehmensdarstellung — Angaben zu Gesamtumsatz und auftragsbezogenem Umsatz. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Formblatt Unternehmensdarstellung — Angaben zu Gesamtumsatz und auftragsbezogenem Umsatz. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung — Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme
Bonitätsprüfung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Wird von der FAIR GmbH im Rahmen der Eignungsprüfung durchgeführt.
Mindeststandards:
Sind im Rahmen eines abzuschließenden Vertrages Vorleistungen erforderlich (Anzahlungen), werden diese nur gegen Vorlage einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft gezahlt.
Die FAIR GmbH nimmt grundsätzlich nur Bürgschaften an, die die folgenden Mindestbedingungen einhalten:
— Selbstschuldnerische Bürgschaften unter Verzicht auf die Einrede des §§ 770, 771 BGB,
— ausschließlich Bürgschaften nach deutschem Recht,
— unwiderrufliche Bürgschaften,
— kostenlos für die FAIR GmbH,
— ausgestellt von einer namhaften internationalen, bevorzugt europäischen Bank,
— in der Regel unbefristet bzw. eine Frist, die an das Datum des Eigentumsübergangs gebunden ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einzureichende Unterlagen:
— Beschreibung von Referenzprojekten
Beschreibung von 3 vergleichbaren Referenzprojekten, mit Angabe der auf dem Formblatt abgefragten Projektdaten
Sofern Teilleistungen an Unterauftragnehmer weitergegeben werden oder sofern sich der Bewerber bzw. Bieter für den Eignungsnachweis auf eine Unterauftragnehmer beruft, ist das FAIR Formblatt,
— Unterauftragnehmer einzureichen. In diesem Fall ist eine Abgabe zusammen mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot erforderlich! Weiterhin ist eine,
— Verfügbarkeitserklärung (siehe Formblatt Verfügbarkeitserklärung) vom Unterauftragnehmer mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot einzureichen,
— Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbare Zertifizierung).
Mindeststandards:
Darlegung im FAIR Formblatt Referenzen — Bitte Nachweis über vergleichbare Projekte, d. h. Power Converter im Strombereich von 500A-2500A mit Energierückspeisung und 20kV-Einspeisung!
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzureichende Unterlagen:
— Mindestlohngesetz — MiLoG Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz — MiLoG),
— ggf. Formblatt Bietergemeinschaft.
BGB-Gesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung mit Listung aller Mitglieder und deren bevollmächtigter Vertreter inkl. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und mit Wirkung für jedes Mitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.
BGB-Gesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung mit Listung aller Mitglieder und deren bevollmächtigter Vertreter inkl. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und mit Wirkung für jedes Mitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-03-10 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen:
— bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB),
— bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus,
— bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus,
— bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieater die vorstehenden angaben zu machen.
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht!
FAIR wird die Erstangebote anhand der Zuschlagskriterien (s. u.) bewerten. FAIR behält sich eine Abschichtung im Laufe der Verhandlung vor, ggf. mit Verhandlung in mehreren Runden.
Am Ende der Verhandlungsrunden werden, mit denen FAIR verhandelt hat, einheitlich zur Abgabe finaler Angebote aufgefordert. FAIR wird diese finalen Angebote anhand der festgelegten Zuschlagskriterien nochmals bewerten und über den Zuschlag entscheiden.
Am Ende der Verhandlungsrunden werden, mit denen FAIR verhandelt hat, einheitlich zur Abgabe finaler Angebote aufgefordert. FAIR wird diese finalen Angebote anhand der festgelegten Zuschlagskriterien nochmals bewerten und über den Zuschlag entscheiden.
FAIR behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV ausdrücklich vor, bereits auf der Grundlage der Erstangebote den Auftrag zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die zum Ablauf der Abgabefrist abgegebenen Erstangebote sind daher bereits bindend.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die zur Wertung zugelassenen Angebote werden anhand in den Bewerbungsbedingungen genannten Zuschlagskriterien mit der entsprechend angegebenen Gewichtung gewertet. Diese Gewichtung/Zuschlagskriterien werden veröffentlicht.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die zur Wertung zugelassenen Angebote werden anhand in den Bewerbungsbedingungen genannten Zuschlagskriterien mit der entsprechend angegebenen Gewichtung gewertet. Diese Gewichtung/Zuschlagskriterien werden veröffentlicht.
Anmerkung: Sollte ein Bieter in einem Wertungskriterium schlechter als 5 Punkte bewertet werden, so führt das zum Ausschluss des Bieters für das jeweilige Los.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYDVV
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die FAIR ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die FAIR ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der FAIR zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der FAIR zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der FAIR geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der FAIR geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die FAIR dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt die FAIR dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die FAIR geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die FAIR. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der FAIR durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die FAIR geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die FAIR. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der FAIR durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 026-058522 (2020-02-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Hochenergiestrahlführung (HEBT) ist ein wesentlicher Bestandteil des neuen internationalen Forschungszentrum FAIR (Facility for Antiprotons and Ion Research), in welcher Dipol- und Quadrupolmagnete zur Strahlablenkung bzw. Fokussierung verwendet werden.
Dazu werden folgende Magnetstromversorgungen benötigt:
— 53 Magnetstromversorgungen für Dipolmagnete, welche sowohl im Pulsbetrieb, als auch für im DC-Betrieb verwendet werden sollen;
— 8 Magnetstromversorgungen für Quadrupolmagnete, welche sowohl im Pulsbetrieb, als auch für im DC-Betrieb verwendet werden sollen. 1 Magnetstromversorgungen für Quadrupolmagnete als Option.
Die Hochenergiestrahlführung (HEBT) ist ein wesentlicher Bestandteil des neuen internationalen Forschungszentrum FAIR (Facility for Antiprotons and Ion Research), in welcher Dipol- und Quadrupolmagnete zur Strahlablenkung bzw. Fokussierung verwendet werden.
Dazu werden folgende Magnetstromversorgungen benötigt:
— 53 Magnetstromversorgungen für Dipolmagnete, welche sowohl im Pulsbetrieb, als auch für im DC-Betrieb verwendet werden sollen;
— 8 Magnetstromversorgungen für Quadrupolmagnete, welche sowohl im Pulsbetrieb, als auch für im DC-Betrieb verwendet werden sollen. 1 Magnetstromversorgungen für Quadrupolmagnete als Option.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: FAIR – Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
— 53 Magnetstromversorgungen für Dipolmagnete, welche sowohl im Pulsbetrieb, als auch für im DC-Betrieb verwendet werden sollen;
Beschreibung der Optionen: Option – Ersatzteile pro Los und 1 St. Typ HB.Q4 für Los 6!
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
FAIR – Facility for Antiproton and Ion Research in Europe…
… GmbH
… GmbH Planckstr. 1 64291 Darmstadt
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kriterien Power Converters for Dipol and Quadrupol magnets
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30.00
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-28 📅
Name: Jäger Elektrotechnik GmbH
Postanschrift: An der Guldenmühle 12-14
Postort: Eppstein
Postleitzahl: 65817
Land: Deutschland 🇩🇪 Main-Taunus-Kreis🏙️
Internetadresse: http://www.jaeger-elektrotechnik.com🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der FAIR zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der FAIR zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der FAIR geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der FAIR geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die FAIR dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt die FAIR dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die FAIR geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die FAIR. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der FAIR durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die FAIR geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die FAIR. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der FAIR durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Quelle: OJS 2020/S 199-482069 (2020-10-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 33F/50081440FAIR
Kurze Beschreibung:
Die Hochenergiestrahlführung (HEBT) ist ein wesentlicher Bestandteil des neuen internationalen Forschungszentrum FAIR (Facility for Antiprotons and Ion Research). in welcher Dipol- und Quadrupolmagnete zur Strahlablenkung bzw. Fokussierung verwendet werden.
Dazu werden folgende Magnetstromversorgungen benötigt:
- 53 Magnetstromversorgungen für Dipolmagnete, welche sowohl im Pulsbetrieb, als auch für im DC-Betrieb verwendet werden sollen. Es werden 16 unterschiedliche Typen mit Ausgangsströmen von 550-2500A benötigt, welche überwiegend aus der 400V Ebene, zum Teil aber aus dem Mittelspannungsnetz (20kV) versorgt werden müssen. Die benötigte absolute Regelgenauigkeit beträgt 1 x 10-4*IN.
Im Rahmen der bereits erfolgten Beschaffung der HEBT Dipol-Power Converters wurden nachträglich zwei Gerätetypen als Nachtrag beauftragt.
Die fehlenden Gerätetypen besitzen grundsätzlich die gleichen technischen Anforderungen und weisen identische Schnittstellen zu den bereits vergebenen Typen auf.
Die Hochenergiestrahlführung (HEBT) ist ein wesentlicher Bestandteil des neuen internationalen Forschungszentrum FAIR (Facility for Antiprotons and Ion Research). in welcher Dipol- und Quadrupolmagnete zur Strahlablenkung bzw. Fokussierung verwendet werden.
Dazu werden folgende Magnetstromversorgungen benötigt:
- 53 Magnetstromversorgungen für Dipolmagnete, welche sowohl im Pulsbetrieb, als auch für im DC-Betrieb verwendet werden sollen. Es werden 16 unterschiedliche Typen mit Ausgangsströmen von 550-2500A benötigt, welche überwiegend aus der 400V Ebene, zum Teil aber aus dem Mittelspannungsnetz (20kV) versorgt werden müssen. Die benötigte absolute Regelgenauigkeit beträgt 1 x 10-4*IN.
Im Rahmen der bereits erfolgten Beschaffung der HEBT Dipol-Power Converters wurden nachträglich zwei Gerätetypen als Nachtrag beauftragt.
Die fehlenden Gerätetypen besitzen grundsätzlich die gleichen technischen Anforderungen und weisen identische Schnittstellen zu den bereits vergebenen Typen auf.
Gesamtwert des Auftrags: 150 575 EUR 💰
Verfahren Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: FAIR - Facility for Antiproton an Ion Research in Europe GmbH
Postort: Darmstat
- 53 Magnetstromversorgungen für Dipolmagnete, welche sowohl im Pulsbetrieb, als auch für im DC-Betrieb verwendet werden sollen. Es werden 16 unterschiedliche Typen mit Ausgangsströmen von 550-2500A benötigt, welche überwiegend aus der 400V Ebene, zum Teil aber aus dem Mittelspannungsnetz (20kV) versorgt werden müssen. Die benötigte absolute Regelgenauigkeit beträgt 1 x 10-4*IN.
- 53 Magnetstromversorgungen für Dipolmagnete, welche sowohl im Pulsbetrieb, als auch für im DC-Betrieb verwendet werden sollen. Es werden 16 unterschiedliche Typen mit Ausgangsströmen von 550-2500A benötigt, welche überwiegend aus der 400V Ebene, zum Teil aber aus dem Mittelspannungsnetz (20kV) versorgt werden müssen. Die benötigte absolute Regelgenauigkeit beträgt 1 x 10-4*IN.
Im Rahmen der bereits erfolgten Beschaffung der HEBT Dipol-Power Converters wurden nachträglich zwei Gerätetypen als Nachtrag beauftragt.
Die fehlenden Gerätetypen besitzen grundsätzlich die gleichen technischen Anforderungen und weisen identische Schnittstellen zu den bereits vergebenen Typen auf.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH Planckstr. 1 64291 Darmstadt
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-15 📅
Land: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 150 575 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2021/S 159-420057 (2021-08-13)