Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“PPrBln 162_20 EU DNA-Analysegerät für die forensische DNA-Untersuchung von Personenproben und Spuren
PPrBln 162_20 EU”
Produkte/Dienstleistungen: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)📦
Kurze Beschreibung:
“DNA-Analysegerät für die forensische DNA-Untersuchung von Personenproben und Spuren.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 218487.4 💰
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Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“DNA-Analysegerät für die forensische DNA-Untersuchung von Personenproben und Spuren.” Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 218487.4 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-09-01 📅
Datum des Endes: 2020-11-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Kriterium:
Zur ordnungsgemäßen Ausführung der Liefe-rung/Leistung ist eine auftragsbezogene Erfahrung des Bewerbers/Bieters unerlässlich.
Nachweis:
Die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Kriterium:
Zur ordnungsgemäßen Ausführung der Liefe-rung/Leistung ist eine auftragsbezogene Erfahrung des Bewerbers/Bieters unerlässlich.
Nachweis:
Die Erfahrung des Bewerbers/Bieters ist durch entsprechende Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren nachzuweisen. Es sind mindestens 2 Referenzprojekte für das Gerät in forensischen Laboren, die nach ISO 17025 akkreditiert sind, mit Angaben über die wesentlichen Inhalte der erbrachten Leistungen, den Auftragswert, Auftragszeitrum sowie dem Auftraggeber mit Kontakttelefonnummer beizubringen.
Kriterium:
Laut QM-Handbuch Allgemeiner Teil sollen Hersteller Zertifizierungen nachweisen können, welche Beleg für die Qualität ihrer Produkte sind. In der Checkliste zur DIN EN ISO/IEC 17085:2018, nach der aktuell die Reakkreditierung der Fachbereiche KTI stattfindet, wird gefordert, dass das Laboratorium sicherstellen muss, dass nur geeignete extern bereitge-stellte Produkte genutzt werden. Das beinhaltet bei der Beschaffung des DNA-Analysegerätes die Zertifizierungen ISO 9001 und 13485 des Herstellers.
Nachweis:
Als Nachweis ist eine Kopie der erfolgreichen Zertifizierung des Betriebs des Bewerbers/Bieters nach DIN EN ISO 9001 und 13485 vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Wirt 214-BVB und Eigenerklärung zur Tariftreue Mindestentgelt SV;
— Wirt 215-ZVB_BVB Zusätzliche und Besondere Vertragsbedingungen;
— Wirt-2141-BVB u....”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Wirt 214-BVB und Eigenerklärung zur Tariftreue Mindestentgelt SV;
— Wirt 215-ZVB_BVB Zusätzliche und Besondere Vertragsbedingungen;
— Wirt-2141-BVB u. Erklärung gem. Par. 1 Abs. 2 Frauen-FVO.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-20
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-07-21
06:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Berlin
“— Wirt-124 EU Eigenerklärung zur Eignung:
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder...”
— Wirt-124 EU Eigenerklärung zur Eignung:
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Hierfür ist die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-Datenbank vorzulegen oder die entsprechende Zertifikatsnummer anzugeben.
Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Folgende Unterlagen sind ausgefüllt dem Angebot beizufügen:
— Wirt 124 Eigenerklärung zur Eignung;
— Wirt 2141 Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung;
— Wirt 213 Angebotsschreiben ohne Lose.
Preisblatt:
Ausführliche Gebrauchsanweisung und Protokolle in deutscher oder englischer Sprache
Produkt./Materialdatenblätter aus denen die einzelnen geforderten Kriterien der Leistungsbeschreibung eindeutig hervorgehen, alternativ: ausführliches Angebot mit Aufführung der einzelnen Kriterien:
Soweit gefordert:
— Wirt 235 Unteraufträge, Eignungsleihe;
— Wirt 238 Erklärung der Bieter-Bewerbergemeinschaft.
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
Nachweis bzw. Bescheinigung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigungen).
— Wirt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen:
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Dokument „Teilnahmebedingungen“.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigenVergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung derAuftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Der Polizeipräsident in Berlin
Postanschrift: Platz der Luftbrücke 6
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 304664795510/20📞
Fax: +49 30466483795599 📠
Quelle: OJS 2020/S 113-273604 (2020-06-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“DNA-Analysegerät für die forensische DNA-Untersuchung von Personenproben und Spuren.
II.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 113-273604
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“DNA-Analysegerät für die forensische DNA-Untersuchung von Personenproben und Spuren”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Thermo Fisher Scientific – Life Technologies GmbH
Postanschrift: Frankfurter Str. 129b
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 155-378993 (2020-08-07)