Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“PPrBln 185_20 EU Rahmenvertrag über die Lieferung von Kraftstoffen für Fahrzeuge der Polizei Berlin
PPrBln 185_20 EU”
Produkte/Dienstleistungen: Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag über die Lieferung von Kraftstoffen für Fahrzeuge der Polizei Berlin.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 10 000 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Benzin📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dieselkraftstoff📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag über die Lieferung von Kraftstoffen für Fahrzeuge der Polizei Berlin.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 10 000 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-08-01 📅
Datum des Endes: 2023-07-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Kriterium:
Zur Absicherung in einem Schadensfall (Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden) muss der Betrieb des Bewerbers/Bieters über eine Berufs- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Kriterium:
Zur Absicherung in einem Schadensfall (Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden) muss der Betrieb des Bewerbers/Bieters über eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung in erforderlicher Höhe verfügen.
Nachweis:
Vorlage der Kopie der Versicherungspolice oder eine Erklärung eines Versicherungsunternehmens gegenüber dem Bewerber/Bieter, dass eine Versicherung der genannten Risiken im Auftragsfall erfolgt (Deckungszusage).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Wirt 214-BVB und Eigenerklärung zur Tariftreue Mindestentgelt SV;
— Wirt 215-ZVB_BVB Zusätzliche und Besondere Vertragsbedingungen;
— Wirt-2141-BVB u....”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Wirt 214-BVB und Eigenerklärung zur Tariftreue Mindestentgelt SV;
— Wirt 215-ZVB_BVB Zusätzliche und Besondere Vertragsbedingungen;
— Wirt-2141-BVB u. Erklärung gem. Par. 1 Abs. 2 Frauen-FVO;
— Leistungsbeschreibung;
— Rahmenvertrag.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-29
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-30
06:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Berlin
“Wirt-124 EU Eigenerklärung zur Eignung
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder...”
Wirt-124 EU Eigenerklärung zur Eignung
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Hierfür ist die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-Datenbank vorzulegen oder die entsprechende Zertifikatsnummer anzugeben.
Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Folgende Unterlagen sind – soweit gefordert – ausgefüllt dem Angebot beizufügen:
— Wirt 124 Eigenerklärung zur Eignung;
— Wirt 2141 Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung;
— Wirt 213 Angebotsschreiben ohne Lose;
— Wirt 235 Unteraufträge, Eignungsleihe;
— Wirt 238 Erklärung der Bieter-Bewerbergemeinschaft.
Preisblatt
Sicherheitsdatenblätter gemäß 91/155/EWG für die zu liefernden Kraftstoffe
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
Nachweis bzw. Bescheinigung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigungen).
Wirt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Dokument „Teilnahmebedingungen“
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigenVergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung derAuftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Der Polizeipräsident in Berlin
Postanschrift: Platz der Luftbrücke 6
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 304664795510/20📞
Fax: +49 30466483795599 📠
Quelle: OJS 2020/S 098-233158 (2020-05-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-07) Objekt Vergabekriterien
Preis
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 098-233158
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 130-319040 (2020-07-07)