Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“PPrBln 194_20 EU, Lieferung von Original HPE SSD Platten für HPE 3PAR System inkl. Herstellersupport
PPrBln 194_20 EU”
Produkte/Dienstleistungen: Computeranlagen und Zubehör📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Original HPE SSD Platten für HPE 3PAR System inkl. Herstellersupport.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 327327.73 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Original HPE SSD Platten für HPE 3PAR System inkl. Herstellersupport:
— 24 x HPE 3PAR 20000 3.84TB+SW SFF SSD (K2R25B);
— 2 x HPE 3Y DC CTR...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Original HPE SSD Platten für HPE 3PAR System inkl. Herstellersupport:
— 24 x HPE 3PAR 20000 3.84TB+SW SFF SSD (K2R25B);
— 2 x HPE 3Y DC CTR wDMR Addon SVC (HT7A8A3);
— 2 x HPE 3PAR Internal Entitlement Supp (HT7A8A3 WSF);
— 24 x HPE 3PAR 20000 3.84TB+SW SFF SSD Supp (HT7A8A3 X9Q).
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Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 327327.73 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beschreibung
Dauer: 42
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Wirt 214-BVB und Eigenerklärung zur Tariftreue Mindestentgelt SV;
— Wirt 215-ZVB_BVB Zusätzliche und Besondere Vertragsbedingungen;
— Wirt-2141-BVB u....”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Wirt 214-BVB und Eigenerklärung zur Tariftreue Mindestentgelt SV;
— Wirt 215-ZVB_BVB Zusätzliche und Besondere Vertragsbedingungen;
— Wirt-2141-BVB u. Erklärung gem. Par. 1 Abs. 2 Frauen-FVO.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-25
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-25
13:05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Berlin
“Wirt-124 EU Eigenerklärung zur Eignung
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder...”
Wirt-124 EU Eigenerklärung zur Eignung
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Hierfür ist die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-Datenbank vorzulegen oder die entsprechende Zertifikatsnummer anzugeben.
Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Folgende Unterlagen sind ausgefüllt dem Angebot beizufügen:
— Wirt 124 Eigenerklärung zur Eignung;
— Wirt 2141 Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung;
— Wirt 213 Angebotsschreiben ohne Lose;
— optional: Wirt 235 Unteraufträge, Eignungsleihe;
— optional: Wirt 238 Erklärung der Bieter-Bewerbergemeinschaft;
— Preisblatt.
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
— optional: Wirt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Dokument „Teilnahmebedingungen“.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Der Polizeipräsident in Berlin
Postanschrift: Platz der Luftbrücke 6
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 304664795510/20📞
Fax: +49 30466483795599 📠
Quelle: OJS 2020/S 102-245534 (2020-05-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 242067.84 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 102-245534
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: arxes-tolina GmbH
Postanschrift: Piesporter Str. 37
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13088
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 327327.73 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 242067.84 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 159-387743 (2020-08-13)