Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“PPrBln 229_20 EU, Kauf von 645 Stück Ballistische Unterziehschutzwesten, verdeckt
PPrBln 229_20 EU”
Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung📦
Kurze Beschreibung: Kauf von 645 Stück Ballistische Unterziehschutzwesten, verdeckt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 325 210 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung: Kauf von 645 Stück Ballistische Unterziehschutzwesten, verdeckt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Leistungsbewertung (Materialqualität/Verarbeitung und Funktionalität/Verarbeitung)”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 325 210 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-09-12 📅
Datum des Endes: 2020-12-11 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Kriterium:
Der Betrieb muss rein rechtlich auf die Ausübung der Leistung eingerichtet sein.
Nachweis:
Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Kriterium:
Der Betrieb muss rein rechtlich auf die Ausübung der Leistung eingerichtet sein.
Nachweis:
Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung des Unternehmens oder Auszug aus einem Berufs- oder Handelsregister bzw. Kopie der Gewerbeanmeldung des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Kriterium:
Zur Absicherung in einem Schadensfall muss der Betrieb über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen.
Nachweis:
Vorlage einer Kopie der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Kriterium:
Zur Absicherung in einem Schadensfall muss der Betrieb über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen.
Nachweis:
Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder eine Erklärung des Versicherungsnehmers ggü. dem Bewerber/Bieter, dass eine Versicherung der genannten Risiken im Auftragsfall erfolgt (Deckungszusage).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Wirt 215 ZVB/BVB Zusätzliche (ZVB) und Besondere Vertragsbedingungen (BVB);
— Wirt 214 Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zum Mindeststundenentgelt Teil...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Wirt 215 ZVB/BVB Zusätzliche (ZVB) und Besondere Vertragsbedingungen (BVB);
— Wirt 214 Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zum Mindeststundenentgelt Teil A;
— Wirt 2141 Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Frauenförderung (Teil A) und Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung;
— Wirt 2143 Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Verhinderung von Benachteiligungen (Teil A);
— Wirt 2144 Besondere Vertragsbedingungen (BVB) über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG);
— Teil B zu Wirt 214, Wirt 2140, Wirt 2141, Wirt 2143;
— Leistungsbeschreibung inklusive Anlagen zur Leistungsbeschreibung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-03
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-09-11 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-04
07:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Berlin
“Wirt-124 EU Eigenerklärung zur Eignung
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder...”
Wirt-124 EU Eigenerklärung zur Eignung
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Hierfür ist die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-Datenbank vorzulegen oder die entsprechende Zertifikatsnummer anzugeben.
Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Folgende Unterlagen sind ausgefüllt dem Angebot beizufügen:
— Wirt 124 Eigenerklärung zur Eignung;
— Wirt 2141 Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung;
— Wirt 213 Angebotsschreiben ohne Lose;
— optional: Wirt 235 Unteraufträge, Eignungsleihe;
— optional: Wirt 238 Erklärung der Bieter-Bewerbergemeinschaft;
— Preisblatt.
Zum Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung sind die in den Teilnahmebedingungen aufgeführten Erklärungen/Nachweise vorzulegen.
Mustergestellung zum Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung
Sowie für die vorgesehene Nutzer-/Qualitätsbewertung gemäß der vorgegebenen Bewertungsmatrix:
Hinweis: Das Fehlen geforderter Muster führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren!
Bis zum Angebotsschluss sind folgende Muster einzureichen:
Art und Menge: 2 Sätze Unterziehschutzwesten gem. LB (1x Größe M und 1x Größe L) siehe LB Nr. 10.04.
Ort: PolPräsBln, Direktion Zentraler Service, Dir ZS TL B 23, Haus 42, Friesenstr. 16/Einf. Golßener Str. 3, 10965 Berlin
Die Bereitstellung von Mustern erfolgt kostenlos.
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
— Nachweis bzw. Bescheinigung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigungen),
— optional: Wirt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Dokument „Teilnahmebedingungen“.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Der Polizeipräsident in Berlin
Postanschrift: Platz der Luftbrücke 6
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 304664795510/20📞
Fax: +49 30466483795599 📠
Quelle: OJS 2020/S 126-307825 (2020-06-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: PPrBln 229_20 EU Ballistische Unterziehschutzwesten
PPrBln 229_20 EU
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 126-307825
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Mehler Vario System GmbH
Postanschrift: Edelzeller Str. 51
Postort: Fulda
Postleitzahl: 36043
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Fulda🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 197-474810 (2020-10-05)