Der von der BAuA 2016 veröffentlichte Leitfaden „Gute Stationsorganisation“ und das darin enthaltene Verfahren „Stationsorganisation analysieren, bewerten und gestalten“ verfolgen das Ziel, die arbeitsbedingte Belastung auf Krankenpflegestationen zu beurteilen und daraus Gestaltungsbedarf sowie Ansatzpunkte für Gestaltungsmaßnahmen abzuleiten. Damit unterstützt der Leitfaden die Initiierung betrieblicher Interventionen bei psychischer Belastung in stationären medizinischen Einrichtungen des Gesundheitswesens. Es soll die Anwendung des Leitfadens modellhaft in der Praxis erprobt und über eine „Vorher-Nachher Messung“ evaluiert werden. Damit können Erkenntnisse zu betrieblichen Interventionen bzw. betrieblicher Arbeitsgestaltung – sowohl im Hinblick auf Inhalt und Struktur (u. a. Gestaltungsziele, gestaltbare Merkmale, inhaltliche Wirkfaktoren) als auch bezüglich des Prozesses (prozessuale Wirkfaktoren) – generiert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-02-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Referenznummer: F2464
Kurze Beschreibung:
Der von der BAuA 2016 veröffentlichte Leitfaden „Gute Stationsorganisation“ und das darin enthaltene Verfahren „Stationsorganisation analysieren, bewerten und gestalten“ verfolgen das Ziel, die arbeitsbedingte Belastung auf Krankenpflegestationen zu beurteilen und daraus Gestaltungsbedarf sowie Ansatzpunkte für Gestaltungsmaßnahmen abzuleiten. Damit unterstützt der Leitfaden die Initiierung betrieblicher Interventionen bei psychischer Belastung in stationären medizinischen Einrichtungen des Gesundheitswesens. Es soll die Anwendung des Leitfadens modellhaft in der Praxis erprobt und über eine „Vorher-Nachher Messung“ evaluiert werden. Damit können Erkenntnisse zu betrieblichen Interventionen bzw. betrieblicher Arbeitsgestaltung – sowohl im Hinblick auf Inhalt und Struktur (u. a. Gestaltungsziele, gestaltbare Merkmale, inhaltliche Wirkfaktoren) als auch bezüglich des Prozesses (prozessuale Wirkfaktoren) – generiert werden.
Der von der BAuA 2016 veröffentlichte Leitfaden „Gute Stationsorganisation“ und das darin enthaltene Verfahren „Stationsorganisation analysieren, bewerten und gestalten“ verfolgen das Ziel, die arbeitsbedingte Belastung auf Krankenpflegestationen zu beurteilen und daraus Gestaltungsbedarf sowie Ansatzpunkte für Gestaltungsmaßnahmen abzuleiten. Damit unterstützt der Leitfaden die Initiierung betrieblicher Interventionen bei psychischer Belastung in stationären medizinischen Einrichtungen des Gesundheitswesens. Es soll die Anwendung des Leitfadens modellhaft in der Praxis erprobt und über eine „Vorher-Nachher Messung“ evaluiert werden. Damit können Erkenntnisse zu betrieblichen Interventionen bzw. betrieblicher Arbeitsgestaltung – sowohl im Hinblick auf Inhalt und Struktur (u. a. Gestaltungsziele, gestaltbare Merkmale, inhaltliche Wirkfaktoren) als auch bezüglich des Prozesses (prozessuale Wirkfaktoren) – generiert werden.
Der von der BAuA 2016 veröffentlichte Leitfaden „Gute Stationsorganisation“ und das darin enthaltene Verfahren „Stationsorganisation analysieren, bewerten und gestalten“ verfolgen das Ziel, die arbeitsbedingte Belastung auf Krankenpflegestationen zu beurteilen und daraus Gestaltungsbedarf sowie Ansatzpunkte für Gestaltungsmaßnahmen abzuleiten. Damit unterstützt der Leitfaden die Initiierung betrieblicher Interventionen bei psychischer Belastung in stationären medizinischen Einrichtungen des Gesundheitswesens. Es soll die Anwendung des Leitfadens modellhaft in der Praxis erprobt und über eine „Vorher-Nachher Messung“ evaluiert werden. Damit können Erkenntnisse zu betrieblichen Interventionen bzw. betrieblicher Arbeitsgestaltung – sowohl im Hinblick auf Inhalt und Struktur (u. a. Gestaltungsziele, gestaltbare Merkmale, inhaltliche Wirkfaktoren) als auch bezüglich des Prozesses (prozessuale Wirkfaktoren) – generiert werden. Das Gesamtvorhaben umfasst (a) die wissenschaftliche Begleitung der Implementierung der Arbeit mit dem Leitfaden sowie (b) die Evaluation des Leitfaden-Einsatzes. Die wissenschaftliche Begleitung der Leitfaden-Implementierung (a) umfasst u. a. den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit einer Einrichtung, Beratungen zur organisationalen An- und Einbindung des Implementierungsprozesses, die gemeinsame Planung der Arbeit mit dem Leitfaden auf den Stationen (Struktur, Kommunikation, Verantwortlichkeiten, Datenerhebung), die Beantwortung fachlicher Fragen zum Leitfaden sowie zur Interpretation der Analyseergebnisse, und die Unterstützung der Evaluation des Implementierungsprozesses. Damit konzentriert sich die wissenschaftliche Begleitung der Implementierung auf den Prozess der Analyse sowie auf die Maßnahmenentwicklung und -umsetzung (Vorgehensweisen und Akteure). Als Einrichtung, in welcher der Leitfaden implementiert wird, ist ein Projektpartner in Westfalen vorgesehen. Um die Einrichtung vor Störungen durch nicht vorgesehene direkte Ansprachen durch die Bewerber/Bieter zu schützen, wird die konkrete Einrichtung erst nach Vertragsschluss benannt. Sollte die Einrichtung überraschend nicht mehr zur Verfügung stehen, ist durch den Auftragnehmer eine andere geeignete Einrichtung in eigener Verantwortung zu akquirieren und nach Freigabe durch die BAuA ein Kooperationsvertrag mit dieser abzuschließen. Dieses Vorgehen ist als Option mit anzubieten. Die Evaluation des Leitfaden-Einsatzes (b) liegt in der Verantwortung der BAuA. Dem AN obliegt lediglich die praktische Umsetzung der Evaluation, die von der BAuA inhaltlich gestaltet wird.
Der von der BAuA 2016 veröffentlichte Leitfaden „Gute Stationsorganisation“ und das darin enthaltene Verfahren „Stationsorganisation analysieren, bewerten und gestalten“ verfolgen das Ziel, die arbeitsbedingte Belastung auf Krankenpflegestationen zu beurteilen und daraus Gestaltungsbedarf sowie Ansatzpunkte für Gestaltungsmaßnahmen abzuleiten. Damit unterstützt der Leitfaden die Initiierung betrieblicher Interventionen bei psychischer Belastung in stationären medizinischen Einrichtungen des Gesundheitswesens. Es soll die Anwendung des Leitfadens modellhaft in der Praxis erprobt und über eine „Vorher-Nachher Messung“ evaluiert werden. Damit können Erkenntnisse zu betrieblichen Interventionen bzw. betrieblicher Arbeitsgestaltung – sowohl im Hinblick auf Inhalt und Struktur (u. a. Gestaltungsziele, gestaltbare Merkmale, inhaltliche Wirkfaktoren) als auch bezüglich des Prozesses (prozessuale Wirkfaktoren) – generiert werden. Das Gesamtvorhaben umfasst (a) die wissenschaftliche Begleitung der Implementierung der Arbeit mit dem Leitfaden sowie (b) die Evaluation des Leitfaden-Einsatzes. Die wissenschaftliche Begleitung der Leitfaden-Implementierung (a) umfasst u. a. den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit einer Einrichtung, Beratungen zur organisationalen An- und Einbindung des Implementierungsprozesses, die gemeinsame Planung der Arbeit mit dem Leitfaden auf den Stationen (Struktur, Kommunikation, Verantwortlichkeiten, Datenerhebung), die Beantwortung fachlicher Fragen zum Leitfaden sowie zur Interpretation der Analyseergebnisse, und die Unterstützung der Evaluation des Implementierungsprozesses. Damit konzentriert sich die wissenschaftliche Begleitung der Implementierung auf den Prozess der Analyse sowie auf die Maßnahmenentwicklung und -umsetzung (Vorgehensweisen und Akteure). Als Einrichtung, in welcher der Leitfaden implementiert wird, ist ein Projektpartner in Westfalen vorgesehen. Um die Einrichtung vor Störungen durch nicht vorgesehene direkte Ansprachen durch die Bewerber/Bieter zu schützen, wird die konkrete Einrichtung erst nach Vertragsschluss benannt. Sollte die Einrichtung überraschend nicht mehr zur Verfügung stehen, ist durch den Auftragnehmer eine andere geeignete Einrichtung in eigener Verantwortung zu akquirieren und nach Freigabe durch die BAuA ein Kooperationsvertrag mit dieser abzuschließen. Dieses Vorgehen ist als Option mit anzubieten. Die Evaluation des Leitfaden-Einsatzes (b) liegt in der Verantwortung der BAuA. Dem AN obliegt lediglich die praktische Umsetzung der Evaluation, die von der BAuA inhaltlich gestaltet wird.
Dauer: 16 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung mit Unternehmensangaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sowie Einhaltung des Datenschutzes und des Mindestlohngesetzes
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Unternehmensbezogene Erfahrungen mit der Durchführung von Arbeitsgestaltungsmaßnahmen im Gesundheitswesen (vorzugsweise: stationäre Krankenpflege)
— z. B. durch Vorlage/Nachweis und Kurzbeschreibung von unternehmensbezogenen Referenzprojekten;
2) Unternehmensbezogene Erfahrungen in der betrieblichen Beratung zum Thema Arbeit und Gesundheit (inkl. Trainings- und Moderationserfahrung) im Gesundheitswesen auf Seiten der am Projekt aktiv beteiligten Personen,
— z. B. durch Vorlage/Nachweis und Kurzbeschreibung von unternehmensbezogenen Referenzprojekten, relevante Fortbildungsnachweise
3) Unternehmensbezogene Erfahrungen in der Datenerhebung und statistischen Datenauswertung auf Seiten der am Projekt aktiv beteiligten Personen,
— z. B. durch Vorlage/Nachweis und Kurzbeschreibung von unternehmensbezogenen Referenzprojekten.
Mindeststandards:
1) mind. 1 Referenzprojekt zur Durchführung von Arbeitsgestaltungsmaßnahmen im Gesundheitswesen;
2) mind. 1 Referenzprojekt zu betrieblicher Beratung im Gesundheitswesen 3) mind. 1 Referenzprojekt mit Datenerhebung und statistischer Datenauswertung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-04-27 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-27 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Bundeskartellamt des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2020/S 043-101810 (2020-02-26)
Ergänzende Angaben (2020-03-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der von der BAuA 2016 veröffentlichte Leitfaden „Gute Stationsorganisation“ und das darin enthaltene Verfahren „Stationsorganisation analysieren, bewerten und gestalten“ verfolgen das Ziel, die arbeitsbedingte Belastung auf Krankenpflegestationen zu beurteilen und daraus Gestaltungsbedarf sowie Ansatzpunkte für Gestaltungsmaßnahmen abzuleiten. Damit unterstützt der Leitfaden die Initiierung betrieblicher Interventionen bei psychischer Belastung in stationären medizinischen Einrichtungen des Gesundheitswesens. Es soll die Anwendung des Leitfadens modellhaft in der Praxis erprobt und über eine „Vorher-Nachher Messung“ evaluiert werden. Damit können Erkenntnisse zu betrieblichen Interventionen bzw. betrieblicher Arbeitsgestaltung – sowohl im Hinblick auf Inhalt und Struktur (u.a. Gestaltungsziele, gestaltbare Merkmale, inhaltliche Wirkfaktoren) als auch bezüglich des Prozesses (prozessuale Wirkfaktoren) – generiert werden.
Der von der BAuA 2016 veröffentlichte Leitfaden „Gute Stationsorganisation“ und das darin enthaltene Verfahren „Stationsorganisation analysieren, bewerten und gestalten“ verfolgen das Ziel, die arbeitsbedingte Belastung auf Krankenpflegestationen zu beurteilen und daraus Gestaltungsbedarf sowie Ansatzpunkte für Gestaltungsmaßnahmen abzuleiten. Damit unterstützt der Leitfaden die Initiierung betrieblicher Interventionen bei psychischer Belastung in stationären medizinischen Einrichtungen des Gesundheitswesens. Es soll die Anwendung des Leitfadens modellhaft in der Praxis erprobt und über eine „Vorher-Nachher Messung“ evaluiert werden. Damit können Erkenntnisse zu betrieblichen Interventionen bzw. betrieblicher Arbeitsgestaltung – sowohl im Hinblick auf Inhalt und Struktur (u.a. Gestaltungsziele, gestaltbare Merkmale, inhaltliche Wirkfaktoren) als auch bezüglich des Prozesses (prozessuale Wirkfaktoren) – generiert werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 067-160084 (2020-03-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der von der BAuA 2016 veröffentlichte Leitfaden „Gute Stationsorganisation“ und das darin enthaltene Verfahren „Stationsorganisation analysieren, bewerten und gestalten“ verfolgen das Ziel, die arbeitsbedingte Belastung auf Krankenpflegestationen zu beurteilen und daraus Gestaltungsbedarf sowie Ansatzpunkte für Gestaltungsmaßnahmen abzuleiten. Damit unterstützt der Leitfaden die Initiierung betrieblicher Interventionen bei psychischer Belastung in stationären medizinischen Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Es soll die Anwendung des Leitfadens modellhaft in der Praxis erprobt und über eine „Vorher-Nachher Messung“ evaluiert werden. Damit können Erkenntnisse zu betrieblichen Interventionen bzw. betrieblicher Arbeitsgestaltung – sowohl im Hinblick auf Inhalt und Struktur (u. a. Gestaltungsziele, gestaltbare Merkmale, inhaltliche Wirkfaktoren) als auch bezüglich des Prozesses (prozessuale Wirkfaktoren) – generiert werden.
Der von der BAuA 2016 veröffentlichte Leitfaden „Gute Stationsorganisation“ und das darin enthaltene Verfahren „Stationsorganisation analysieren, bewerten und gestalten“ verfolgen das Ziel, die arbeitsbedingte Belastung auf Krankenpflegestationen zu beurteilen und daraus Gestaltungsbedarf sowie Ansatzpunkte für Gestaltungsmaßnahmen abzuleiten. Damit unterstützt der Leitfaden die Initiierung betrieblicher Interventionen bei psychischer Belastung in stationären medizinischen Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Es soll die Anwendung des Leitfadens modellhaft in der Praxis erprobt und über eine „Vorher-Nachher Messung“ evaluiert werden. Damit können Erkenntnisse zu betrieblichen Interventionen bzw. betrieblicher Arbeitsgestaltung – sowohl im Hinblick auf Inhalt und Struktur (u. a. Gestaltungsziele, gestaltbare Merkmale, inhaltliche Wirkfaktoren) als auch bezüglich des Prozesses (prozessuale Wirkfaktoren) – generiert werden.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Kontakt
Internetadresse: https://www.baua.de🌏
Der von der BAuA 2016 veröffentlichte Leitfaden „Gute Stationsorganisation“ und das darin enthaltene Verfahren „Stationsorganisation analysieren, bewerten und gestalten“ verfolgen das Ziel, die arbeitsbedingte Belastung auf Krankenpflegestationen zu beurteilen und daraus Gestaltungsbedarf sowie Ansatzpunkte für Gestaltungsmaßnahmen abzuleiten. Damit unterstützt der Leitfaden die Initiierung betrieblicher Interventionen bei psychischer Belastung in stationären medizinischen Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Der von der BAuA 2016 veröffentlichte Leitfaden „Gute Stationsorganisation“ und das darin enthaltene Verfahren „Stationsorganisation analysieren, bewerten und gestalten“ verfolgen das Ziel, die arbeitsbedingte Belastung auf Krankenpflegestationen zu beurteilen und daraus Gestaltungsbedarf sowie Ansatzpunkte für Gestaltungsmaßnahmen abzuleiten. Damit unterstützt der Leitfaden die Initiierung betrieblicher Interventionen bei psychischer Belastung in stationären medizinischen Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Es soll die Anwendung des Leitfadens modellhaft in der Praxis erprobt und über eine „Vorher-Nachher Messung“ evaluiert werden. Damit können Erkenntnisse zu betrieblichen Interventionen bzw. betrieblicher Arbeitsgestaltung – sowohl im Hinblick auf Inhalt und Struktur (u. a. Gestaltungsziele, gestaltbare Merkmale, inhaltliche Wirkfaktoren) als auch bezüglich des Prozesses (prozessuale Wirkfaktoren) – generiert werden.
Es soll die Anwendung des Leitfadens modellhaft in der Praxis erprobt und über eine „Vorher-Nachher Messung“ evaluiert werden. Damit können Erkenntnisse zu betrieblichen Interventionen bzw. betrieblicher Arbeitsgestaltung – sowohl im Hinblick auf Inhalt und Struktur (u. a. Gestaltungsziele, gestaltbare Merkmale, inhaltliche Wirkfaktoren) als auch bezüglich des Prozesses (prozessuale Wirkfaktoren) – generiert werden.
Das Gesamtvorhaben umfasst (a) die wissenschaftliche Begleitung der Implementierung der Arbeit mit dem Leitfaden sowie (b) die Evaluation des Leitfaden-Einsatzes.
Die wissenschaftliche Begleitung der Leitfaden-Implementierung (a) ist Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung und umfasst u .a. den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit einer Einrichtung, Beratungen zur organisationalen An- und Einbindung des Implementierungsprozesses, die gemeinsame Planung der Arbeit mit dem Leitfaden auf den Stationen (Struktur, Kommunikation, Verantwortlichkeiten, Datenerhebung), die Beantwortung fachlicher Fragen zum Leitfaden sowie zur Interpretation der Analyseergebnisse, und die Unterstützung der Evaluation des Implementierungsprozesses.
Die wissenschaftliche Begleitung der Leitfaden-Implementierung (a) ist Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung und umfasst u .a. den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit einer Einrichtung, Beratungen zur organisationalen An- und Einbindung des Implementierungsprozesses, die gemeinsame Planung der Arbeit mit dem Leitfaden auf den Stationen (Struktur, Kommunikation, Verantwortlichkeiten, Datenerhebung), die Beantwortung fachlicher Fragen zum Leitfaden sowie zur Interpretation der Analyseergebnisse, und die Unterstützung der Evaluation des Implementierungsprozesses.
Damit konzentriert sich die wissenschaftliche Begleitung der Implementierung auf den Prozess der Analyse sowie auf die Maßnahmenentwicklung und -umsetzung (Vorgehensweisen und Akteure).
Als Einrichtung, in welcher der Leitfaden implementiert wird, ist ein Projektpartner in Westfalen vorgesehen. Um die Einrichtung vor Störungen durch nicht vorgesehene direkte Ansprachen durch die Bewerber/Bieter zu schützen, wird die konkrete Einrichtung erst nach Vertragsschluss benannt. Sollte die Einrichtung überraschend nicht mehr zur Verfügung stehen, ist durch den Auftragnehmer eine andere geeignete Einrichtung in eigener Verantwortung zu akquirieren und nach Freigabe durch die BAuA ein Kooperationsvertrag mit dieser abzuschließen. Dieses Vorgehen ist als Option mit anzubieten.
Als Einrichtung, in welcher der Leitfaden implementiert wird, ist ein Projektpartner in Westfalen vorgesehen. Um die Einrichtung vor Störungen durch nicht vorgesehene direkte Ansprachen durch die Bewerber/Bieter zu schützen, wird die konkrete Einrichtung erst nach Vertragsschluss benannt. Sollte die Einrichtung überraschend nicht mehr zur Verfügung stehen, ist durch den Auftragnehmer eine andere geeignete Einrichtung in eigener Verantwortung zu akquirieren und nach Freigabe durch die BAuA ein Kooperationsvertrag mit dieser abzuschließen. Dieses Vorgehen ist als Option mit anzubieten.
Auftragsvergabe
Name: novaworx Dr. Debitz, Hubrich und Roitzsch Partnerschaft & Innsicht – entdecken & entwickeln GbR
Postort: Dresden
Land: Deutschland 🇩🇪 Dresden
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, siehe I.1)
Postort: Dresden
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 167-405105 (2020-08-25)