Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Problemstoffsammlung und -entsorgung
LRA_BC_HP-2020-0037
Produkte/Dienstleistungen: Abholung von Siedlungsabfällen📦
Kurze Beschreibung: Problemstoffsammlung und -entsorgung im Landkreis Biberach.
1️⃣
Ort der Leistung: Biberach🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landratsamt Biberach
Abfallwirtschaftsbetrieb
Breslaustraße 5
88400 Biberach
Beschreibung der Beschaffung: Ist in den Vergabeunterlagen geregelt.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsoption um ein Jahr durch den Auftraggeber wird ermöglicht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Ist in den Vergabeunterlagen geregelt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Ist in den Vergabeunterlagen geregelt.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Ist in den Vergabeunterlagen geregelt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-01
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-09-01
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 136-335016 (2020-07-14)