Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind nach § 291 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2a in Verbindung mit § 291 a SGB V rechtlich verpflichtet, für ihre Versicherten die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einzuführen. Diese muss ein Lichtbild des Versicherten enthalten und zudem geeignet sein, medizinische Daten zu speichern sowie eine NFC-Funktionalität zu unterstützen. Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und zum Versand verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und ggf. höher) sowie die Produktion und den Versand von PIN-/ PUK-Briefen für die an der IKK eGK-Beschaffung GbR beteiligten Krankenkassen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-03-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: IKK eGK-Beschaffung GbR
Postanschrift: Kölner Str. 3
Postort: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51429
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“ARGE TelematiKK, c/o IKK classic, Kölner Straße 3, 51429 Bergisch Gladbach, z.Hd. Frau Sabine Altenhain oder Herrn Manfred Neu”
Telefon: +49 2204/912344021📞
E-Mail: sabine.altenhain@telematikk.de📧
Fax: +49 2204/912344399 📠
Region: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
URL: www.subreport-elvis.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E17389464🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E17389464🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Produktion, Personalisierung und Versand von elektronischen Gesundheitskarten und PIN-/ PUK-Briefen”
Produkte/Dienstleistungen: Chipkarten📦
Kurze Beschreibung:
“Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind nach § 291 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2a in Verbindung mit § 291 a SGB V rechtlich verpflichtet, für ihre...”
Kurze Beschreibung
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind nach § 291 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2a in Verbindung mit § 291 a SGB V rechtlich verpflichtet, für ihre Versicherten die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einzuführen. Diese muss ein Lichtbild des Versicherten enthalten und zudem geeignet sein, medizinische Daten zu speichern sowie eine NFC-Funktionalität zu unterstützen. Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und zum Versand verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und ggf. höher) sowie die Produktion und den Versand von PIN-/ PUK-Briefen für die an der IKK eGK-Beschaffung GbR beteiligten Krankenkassen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Datenverarbeitung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Druckereidienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Administrative Dienste im Gesundheitswesen📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und zum Versand verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und zum Versand verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und ggf. höher) sowie die Produktion und den Versand von PIN-/ PUK-Briefen für die an der IKK eGK-Beschaffung GbR beteiligten 8 Krankenkassen. Für die betreffenden Krankenkassen sind während der Vertragslaufzeit voraussichtlich insgesamt 8 761 920 elektronische Gesundheitskarten zu produzieren, zu personalisieren und zu versenden. Das geschätzte Gesamtvolumen verteilt sich dabei voraussichtlich wie folgt auf die Vertragslaufzeit:
— 2020: 244 400 eGK G2,
— 2021: 1 579 100 eGK G2,
— 2022: 2 893 577 eGK G2,
— 2023: 3 029 443 eGK G2,
— 2024: 1 015 400 eGK G2.
Für die Versicherten der betreffenden Krankenkassen sind während der Vertragslaufzeit zudem voraussichtlich insgesamt 9 524 406 PIN-/PUK-Briefe zu produzieren und zu versenden. Das geschätzte Gesamtvolumen verteilt sich dabei voraussichtlich wie folgt auf die Vertragslaufzeit:
— 2020: 343 454 PIN-/PUK-Briefe,
— 2021: 1 990 424 PIN-/PUK-Briefe,
— 2022: 3 047 685 PIN-/PUK-Briefe,
— 2023: 3 097 443 PIN-/PUK-Briefe,
— 2024: 1 045 400 PIN-/PUK-Briefe.
Die vorgenannten Mengen stellen gewissenhafte Schätzungen dar. Die tatsächlichen Produktionsmengen der einzelnen Krankenkassen können davon abweichen. Die Mengengerüste dienen lediglich der Abschätzung des vom Auftragnehmer zu erbringenden Aufwands. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der kalkulierten Mengen besteht nicht.
Die Inhalte der zu erbringenden Leistungen ergeben sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus dem in Teil C – 1 beigefügten Entwurf eines Leistungsvertrags.
Die an der IKK eGK-Beschaffung GbR beteiligten Krankenkassen haben sich entschlossen, die Beschaffung der eGK gemeinsam durchzuführen. Dazu haben sie die IKK eGK-Beschaffung GbR gegründet. Diese bzw. ihre Gesellschafter treffen die wesentlichen Entscheidungen über die Beschaffung, insbesondere über die Angebotswertung und die Auftragsvergabe. Auftraggeber in dem Vergabeverfahren sind die Gesellschafter. Die IKK eGK-Beschaffung GbR handelt in dem Vergabeverfahren als zentrale Vergabestelle und damit im Namen und auf Rechnung der Gesellschafter. Mit Zuschlagserteilung durch die IKK eGK-Beschaffung GbR werden unmittelbar Leistungsverträge zwischen dem Auftragnehmer und den einzelnen Gesellschaftern (beteiligten Krankenkassen) begründet, soweit sich die ausgeschriebenen Leistungen auf die dortigen Versicherten beziehen. Die Laufzeit der jeweiligen Verträge der beteiligten Krankenkassen beginnt am 1.11.2020. Alle Verträge enden zum 31.10.2024. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die IKK eGK-Beschaffung GbR die Arbeitsgemeinschaft Telematik der Innungs- und Betriebskrankenkassen (ARGE TelematiKK) mit der organisatorischen Abwicklung des Vergabeverfahrens betraut hat. Die wesentlichen Entscheidungen über die Beschaffung verbleiben jedoch bei der IKK eGK-Beschaffung GbR bzw. den an ihr beteiligten Krankenkassen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-11-01 📅
Datum des Endes: 2024-10-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Angebote sind elektronisch und in Textform über die in Ziff. I.3) dieser Bekanntmachung angegebene Adresse einzureichen. Für die mit den Angeboten...”
Zusätzliche Informationen
Die Angebote sind elektronisch und in Textform über die in Ziff. I.3) dieser Bekanntmachung angegebene Adresse einzureichen. Für die mit den Angeboten einzureichenden Arbeitsproben der Bieter (Kartenkörper und vollständig erstellte eKG gemäß Ziff. 21.II. der Bewerbungsbedingungen) kommt eine elektronische Angebotseinreichung nicht in Betracht. Diese müssen daher gesondert mit der Post an die Kontaktadresse der ARGE TelematiKK übersandt oder persönlich bei dem Empfang der IKK classic (Eingangsbereich im Erdgeschoss) abgegeben werden. Zur Vermeidung von Beschädigungen an den Arbeitsproben ist ausschließlich eine Übermittlung/ Übergabe in Form eines Päckchens oder Paketes zugelassen. In Umschlägen übersandte/ übergebene Arbeitsproben werden nicht akzeptiert.
Auf der Vorderseite des Päckchens/ Paketes muss deutlich erkennbar folgender Hinweis angebracht sein.
„Angebot! Vergabeverfahren eGK-Beschaffung G2! IKK eGK-Beschaffung GbR Nicht vor dem 15.5.2020, 12.00 Uhr öffnen!“ Die Arbeitsproben sind darüber hinaus als zum Angebot des betreffenden Bieters zugehörig zu kennzeichnen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Aktueller Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des jeweiligen Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (nicht älter als 12...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Aktueller Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des jeweiligen Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (nicht älter als 12 Monate).
Die zusätzlichen Angaben unter Ziff. VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sind zu beachten.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Aktuelle Bankerklärung mit einer allgemeinen Aussage über die Bonität und die bestehenden Geschäftsverbindungen des Bieters (nicht älter als 12...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Aktuelle Bankerklärung mit einer allgemeinen Aussage über die Bonität und die bestehenden Geschäftsverbindungen des Bieters (nicht älter als 12 Monate);
2) Aktueller Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1 000 000 EUR pro Schadensfall jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bzw. aktuelle und rechtsverbindliche Bescheinigung eines Haftpflichtversicherers, dass eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall auf die geforderten Mindestdeckungssummen erhöht oder eine entsprechende Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird (nicht älter als 12 Monate);
3) Sofern in dem Land, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, die Veröffentlichung von Geschäftsberichten gesetzlich vorgegeben ist, sind die Berichte der letzten 3 Geschäftsjahre einzureichen;
4) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und seinen Umsatz für mit dem hier vergebenen Auftrag vergleichbaren Dienstleistungen jeweils für die letzten 3 Geschäftsjahre (jeweils gesonderte Angaben für jedes einzelne Geschäftsjahr).
Die zusätzlichen Angaben unter Ziff. VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sind zu beachten.
“Zu 2.: Die Mindestdeckungssumme der bestehenden, zu erhöhenden oder abzuschließenden Betriebshaftpflichtversicherung muss 1 000 000 EUR pro Schadensfall...”
Zu 2.: Die Mindestdeckungssumme der bestehenden, zu erhöhenden oder abzuschließenden Betriebshaftpflichtversicherung muss 1 000 000 EUR pro Schadensfall jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Beschreibung und Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen unter Angabe von Leistungsart und -umfang, Leistungszeit,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Beschreibung und Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen unter Angabe von Leistungsart und -umfang, Leistungszeit, Auftragswert und Auftraggeber. Der Bieter muss vergleichbare Referenzprojekte mit einem Gesamtauftragsvolumen von mindestens 2 500 000 Mikroprozessorkarten in einem Zeitraum von 12 Monaten erfolgreich abgeschlossen haben. Der Auftraggeber behält sich vor, sich die Angaben des Bieters zu den erbrachten Leistungen vom jeweiligen Auftraggeber bestätigen zu lassen;
2) Beschreibung und Benennung der technischen Komponenten mit den jeweiligen Leistungsmerkmalen und Darstellung der Kapazitäten und Betriebsabläufe, die für die Produktion, die Personalisierung, den Druck der Begleitschreiben/ Kartentransportbogen und den Versand der elektronischen Gesundheitskarten und der PIN-/ PUK-Briefe vorgesehen sind.
Die zusätzlichen Angaben unter Ziff. VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sind zu beachten.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 1.: Der Bieter muss vergleichbare Referenzprojekte mit einem Gesamtauftragsvolumen von mindestens 2 500 000 Mikroprozessorkarten in einem Zeitraum von 12...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 1.: Der Bieter muss vergleichbare Referenzprojekte mit einem Gesamtauftragsvolumen von mindestens 2 500 000 Mikroprozessorkarten in einem Zeitraum von 12 Monaten erfolgreich abgeschlossen haben.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Verbindliche Grundlage für die technische Ausstattung, die Beschaffenheit und die äußere Gestaltung der Karten bilden die zum Zeitpunkt der Produktion und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verbindliche Grundlage für die technische Ausstattung, die Beschaffenheit und die äußere Gestaltung der Karten bilden die zum Zeitpunkt der Produktion und Ausgabe der eGK gültigen Spezifikationen der elektronischen Gesundheitskarte sowie der zu diesem Zeitpunkt gültigen begleitenden/ergänzenden Dokumente (z. B. Änderungen zur eGK Spezifikation) der gematik. Zusammenstellungen der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens im Supplement zum EU-Amtsblatt geltenden Spezifikationen und weiteren Dokumente der gematik zur eGK G2, die auch im Fachportal auf der Internetseite www.gematik.de veröffentlicht sind, sind der Leistungsbeschreibung als Zusätzliche Anlagen 1 und 2 beigefügt. Die Spezifikationen und ergänzenden Dokumente der gematik sind in der jeweils gültigen und aktuellen Version zu nutzen. Der Auftragnehmer ist für die laufende Prüfung und Beschaffung der aktuellsten Versionen selbst verantwortlich.
Bei der Durchführung des Auftrags kommt dem Datenschutz besondere Bedeutung zu. Der Auftragnehmer hat bei der Annahme und Verarbeitung der Daten die Anforderungen an den Datenschutz zu beachten, die sich aus allgemeinen datenschutzrechtlichen, den sozialdatenschutzrechtlichen Vorschriften und den Vorgaben der gematik ergeben. Die vom Auftragnehmer im Hinblick auf Datenschutz und Datensicherheit getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen sind vor Leistungsbeginn bis zum 1.7.2020 durch ein Sicherheitsgutachten eines von der gematik anerkannten Gutachters nachzuweisen. Der Auftragnehmer hat auch während der Vertragslaufzeit fortwährend durch organisatorische und technische Maßnahmen zu gewährleisten und nachzuweisen, dass ein angemessenes Datenschutzniveau sichergestellt ist. Sofern erforderlich, hat der Auftragnehmer auf Weisung des Auftraggebers weitere Maßnahmen zu treffen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-15
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-05-15
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein.
“Zusätzlich zu den unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung aufgelisteten Eignungsnachweisen ist mit dem Angebot von jedem Bieter...”
Zusätzlich zu den unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung aufgelisteten Eignungsnachweisen ist mit dem Angebot von jedem Bieter durch Abgabe einer Eigenerklärung das Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB nachzuweisen. Hierzu ist das entsprechende Formblatt des Auftraggebers zu verwenden (Teil D – 2 der Vergabeunterlagen).
Bei einer Bietergemeinschaft sind die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie die unter Ziff. III.1.) bis III.1.3) aufgeführten Eignungsnachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Für den Nachweis, dass die jeweiligen Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit erfüllt sind, reicht es aus, wenn diese von einem Mitglied der Bietergemeinschaft erfüllt werden. Die Nachweise und Erklärungen müssen erkennen lassen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die jeweiligen Angaben beziehen.
Soweit sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zur Herstellung seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft (Eignungsleihe), sind die aufgeführten Erklärungen und Nachweise des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Eignung auch von diesen Unternehmen vorzulegen. Die Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen sich zudem nur auf jene Leistungen beziehen, die durch den jeweiligen Dritten erbracht werden sollen.
Darüber hinaus ist bei der Einschaltung von anderen Unternehmen zur Herstellung der Eignung zu beachten, dass der Bieter nach § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nachweisen muss, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis ist – ungeachtet der bestehenden rechtlichen Verbindungen zum Bieter – durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens zu führen.
Das Angebot sowie sämtliche hiermit einzureichenden Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, sich Eigenerklärungen des Bieters durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bestätigen zu lassen.
Alternativ zu den geforderten Eigenerklärungen akzeptiert der Auftraggeber auch die Vorlage einer – mit den entsprechenden Angaben ausgefüllten – Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Für das Angebot sind – soweit vorgesehen – die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter des Auftraggebers zu verwenden, welche über den in Ziff. I.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Link gebührenfrei selbst abgerufen werden können.
Alle angeforderten Nachweise und Erklärungen sind Teil des Angebotes und mit dem Angebot vorzulegen. Sollten mit einem Angebot Nachweise oder Erklärungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht oder nicht vollständig vorgelegt worden sein, behält sich der Auftraggeber die Nachforderung der fehlenden Erklärungen und Nachweise unter Setzung einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vor. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Preisangaben können nur nachgefordert werden, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV). Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der Nachforderungsfrist eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV). Die Frist zur Nachreichung beginnt am Tage nach Absendung der Nachforderung.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt – Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 060-143201 (2020-03-23)
Ergänzende Angaben (2020-05-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson:
“ARGE TelematiKK, c/o IKK classic, Kölner Straße 3, 51429 Bergisch Gladbach, z. Hd. Frau Sabine Altenhain oder Herrn Manfred Neu”
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Produktion, Personalisierung und Versand von elektronischen Gesundheitskarten und PIN-/PUK-Briefen”
Kurze Beschreibung:
“Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind nach § 291 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2a in Verbindung mit § 291 a SGB V rechtlich verpflichtet, für ihre...”
Kurze Beschreibung
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind nach § 291 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2a in Verbindung mit § 291 a SGB V rechtlich verpflichtet, für ihre Versicherten die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einzuführen. Diese muss ein Lichtbild des Versicherten enthalten und zudem geeignet sein, medizinische Daten zu speichern sowie eine NFC-Funktionalität zu unterstützen. Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und zum Versand verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und ggf. höher) sowie die Produktion und den Versand von PIN-/PUK-Briefen für die an der IKK eGK-Beschaffung GbR beteiligten Krankenkassen.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 060-143201
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-05-15 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2020-06-03 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-05-15 📅
Zeit: 13:00
Neuer Wert
Datum: 2020-06-03 📅
Zeit: 13:00
Quelle: OJS 2020/S 091-217053 (2020-05-07)
Ergänzende Angaben (2020-05-28)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-06-03 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2020-06-24 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-06-03 📅
Zeit: 13:00
Neuer Wert
Datum: 2020-06-24 📅
Zeit: 13:00
Quelle: OJS 2020/S 105-253838 (2020-05-28)
Ergänzende Angaben (2020-06-18)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-06-24 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2020-07-15 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-06-24 📅
Zeit: 13:00
Neuer Wert
Datum: 2020-07-15 📅
Zeit: 13:00
Quelle: OJS 2020/S 119-289253 (2020-06-18)
Ergänzende Angaben (2020-07-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Produktion, Personalisierung und versandfertige Bereitstellung von elektronischen Gesundheitskarten und PIN-/PUK-Briefen”
Kurze Beschreibung:
“Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind nach § 291 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2a in Verbindung mit § 291 a SGB V rechtlich verpflichtet, für ihre...”
Kurze Beschreibung
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind nach § 291 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2a in Verbindung mit § 291 a SGB V rechtlich verpflichtet, für ihre Versicherten die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einzuführen. Diese muss ein Lichtbild des Versicherten enthalten und zudem geeignet sein, medizinische Daten zu speichern sowie eine NFC-Funktionalität zu unterstützen. Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und versandfertigen Bereitstellung verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und ggf. höher) sowie die Produktion und versandfertige Bereitstellung von PIN-/PUK-Briefen für die an der IKK eGK-Beschaffung GbR beteiligten Krankenkassen.
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.1)
Ort des zu ändernden Textes: Bezeichnung des Auftrags:
Alter Wert
Text:
“Produktion, Personalisierung und Versand von elektronischen Gesundheitskarten und PIN-/ PUK-Briefen” Neuer Wert
Text:
“Produktion, Personalisierung und versandfertige Bereitstellung von elektronischen Gesundheitskarten und PIN-/PUK-Briefen” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.4)
Ort des zu ändernden Textes: Kurze Beschreibung:
Alter Wert
Text:
“Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und zum Versand verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der...”
Text
Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und zum Versand verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und ggf. höher) sowie die Produktion und den Versand von PIN-/ PUK-Briefen für die an der IKK eGK-Beschaffung GbR beteiligten Krankenkassen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und versandfertigen Bereitstellung verwendungsfähiger elektronischer...”
Text
Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und versandfertigen Bereitstellung verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und ggf. höher) sowie die Produktion und versandfertige Bereitstellung von PIN-/PUK-Briefen für die an der IKK eGK-Beschaffung GbR beteiligten Krankenkassen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung:
Alter Wert
Text:
“Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und zum Versand verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der...”
Text
Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und zum Versand verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und ggf. höher) sowie die Produktion und den Versand von PIN-/PUK-Briefen für die an der IKK eGK-Beschaffung GbR beteiligten 8 Krankenkassen. Für die betreffenden Krankenkassen sind während der Vertragslaufzeit voraussichtlich insgesamt 8 761 920 elektronische Gesundheitskarten zu produzieren und zu versenden. ... Für die Versicherten der betreffenden Krankenkassen sind während der Vertragslaufzeit zudem voraussichtlich insgesamt 9 524 406 PIN-/PUK-Briefe zu produzieren und zu versenden. ...
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und versandfertigen Bereitstellung verwendungsfähiger elektronischer...”
Text
Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und versandfertigen Bereitstellung verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und ggf. höher) sowie die Produktion und versandfertige Bereitstellung von PIN-/PUK-Briefen für die an der IKK eGK-Beschaffung GbR beteiligten 8 Krankenkassen. Für die betreffenden Krankenkassen sind während der Vertragslaufzeit voraussichtlich insgesamt 8 761 920 elektronische Gesundheitskarten zu produzieren und versandfertig bereitzustellen. ... Für die Versicherten der betreffenden Krankenkassen sind während der Vertragslaufzeit zudem voraussichtlich insgesamt 9 524 406 PIN-/PUK-Briefe zu produzieren und versandfertig bereitzustellen. ...
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“2) Beschreibung und Benennung der technischen Komponenten mit den jeweiligen Leistungsmerkmalen und Darstellung der Kapazitäten und Betriebsabläufe, die für...”
Text
2) Beschreibung und Benennung der technischen Komponenten mit den jeweiligen Leistungsmerkmalen und Darstellung der Kapazitäten und Betriebsabläufe, die für die Produktion, die Personalisierung, den Druck der Begleitschreiben/ Kartentransportbogen und den Versand der elektronischen Gesundheitskarten und der PIN-/ PUK-Briefe vorgesehen sind.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“2) Beschreibung und Benennung der technischen Komponenten mit den jeweiligen Leistungsmerkmalen und Darstellung der Kapazitäten und Betriebsabläufe, die für...”
Text
2) Beschreibung und Benennung der technischen Komponenten mit den jeweiligen Leistungsmerkmalen und Darstellung der Kapazitäten und Betriebsabläufe, die für die Produktion, die Personalisierung, den Druck der Begleitschreiben/Kartentransportbogen und die versandfertige Bereitstellung der elektronischen Gesundheitskarten und der PIN-/PUK-Briefe vorgesehen sind.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Alter Wert
Text:
“Die vom Auftragnehmer im Hinblick auf Datenschutz und Datensicherheit getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen sind vor Leistungsbeginn bis...”
Text
Die vom Auftragnehmer im Hinblick auf Datenschutz und Datensicherheit getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen sind vor Leistungsbeginn bis zum 1.7.2020 durch ein Sicherheitsgutachten eines von der gematik anerkannten Gutachters nachzuweisen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die vom Auftragnehmer im Hinblick auf Datenschutz und Datensicherheit getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen sind vor Leistungsbeginn bis...”
Text
Die vom Auftragnehmer im Hinblick auf Datenschutz und Datensicherheit getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen sind vor Leistungsbeginn bis zum 9.9.2020 durch ein Sicherheitsgutachten eines von der gematik anerkannten Gutachters nachzuweisen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2020-08-28 📅
Neuer Wert
Datum: 2020-09-09 📅
Zeit: 23:45
Quelle: OJS 2020/S 127-310537 (2020-07-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 7232463.12 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und versandfertigen Bereitstellung verwendungsfähiger elektronischer...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und versandfertigen Bereitstellung verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und ggf. höher) sowie die Produktion und versandfertige Bereitstellung von PIN-/PUK-Briefen für die an der IKK eGK-Beschaffung GbR beteiligten 8 Krankenkassen. Für die betreffenden Krankenkassen sind während der Vertragslaufzeit voraussichtlich insgesamt 8.761.920 elektronische Gesundheitskarten zu produzieren, zu personalisieren und versandfertig bereitzustellen. Das geschätzte Gesamtvolumen verteilt sich dabei voraussichtlich wie folgt auf die Vertragslaufzeit:
— 2020: 244 400 eGK G2;
— 2021: 1 579 100 eGK G2;
— 2022: 2 893 577 eGK G2;
— 2023: 3 029 443 eGK G2;
— 2024: 1 015 400 eGK G2.
Für die Versicherten der betreffenden Krankenkassen sind während der Vertragslaufzeit zudem voraussichtlich insgesamt 9 524 406 PIN-/PUK-Briefe zu produzieren und versandfertig bereitzustellen. Das geschätzte Gesamtvolumen verteilt sich dabei voraussichtlich wie folgt auf die Vertragslaufzeit:
— 2020: 343 454 PIN-/PUK-Briefe;
— 2021: 1 990 424 PIN-/PUK-Briefe;
— 2022: 3 047 685 PIN-/PUK-Briefe;
— 2023: 3 097 443 PIN-/PUK-Briefe;
— 2024: 1 045 400 PIN-/PUK-Briefe.
Die vorgenannten Mengen stellen gewissenhafte Schätzungen dar. Die tatsächlichen Produktionsmengen der einzelnen Krankenkassen können davon abweichen. Die Mengengerüste dienen lediglich der Abschätzung des vom Auftragnehmer zu erbringenden Aufwands. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der kalkulierten Mengen besteht nicht.
Die Inhalte der zu erbringenden Leistungen ergeben sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus dem in Teil C – 1 beigefügten Entwurf eines Leistungsvertrags.
Die an der IKK eGK-Beschaffung GbR beteiligten Krankenkassen haben sich entschlossen, die Beschaffung der eGK gemeinsam durchzuführen. Dazu haben sie die IKK eGK-Beschaffung GbR gegründet. Diese bzw. ihre Gesellschafter treffen die wesentlichen Entscheidungen über die Beschaffung, insbesondere über die Angebotswertung und die Auftragsvergabe. Auftraggeber in dem Vergabeverfahren sind die Gesellschafter. Die IKK eGK-Beschaffung GbR handelt in dem Vergabeverfahren als zentrale Vergabestelle und damit im Namen und auf Rechnung der Gesellschafter. Mit Zuschlagserteilung durch die IKK eGK-Beschaffung GbR werden unmittelbar Leistungsverträge zwischen dem Auftragnehmer und den einzelnen Gesellschaftern (beteiligten Krankenkassen) begründet, soweit sich die ausgeschriebenen Leistungen auf die dortigen Versicherten beziehen. Die Laufzeit der jeweiligen Verträge der beteiligten Krankenkassen beginnt am 01.11.2020. Alle Verträge enden zum 31.10.2024. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die IKK eGK-Beschaffung GbR die Arbeitsgemeinschaft Telematik der Innungs- und Betriebskrankenkassen (ARGE TelematiKK) mit der organisatorischen Abwicklung des Vergabeverfahrens betraut hat. Die wesentlichen Entscheidungen über die Beschaffung verbleiben jedoch bei der IKK eGK-Beschaffung GbR bzw. den an ihr beteiligten Krankenkassen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Prozessbeschreibung und des Prozessablaufs
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Optische und physikalische Qualität der eGK
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Preis (Gewichtung): 75 %
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Angebote sind elektronisch und in Textform über die in Ziff. I.3. dieser Bekanntmachung angegebene Adresse einzureichen. Für die mit den Angeboten...”
Zusätzliche Informationen
Die Angebote sind elektronisch und in Textform über die in Ziff. I.3. dieser Bekanntmachung angegebene Adresse einzureichen. Für die mit den Angeboten einzureichenden Arbeitsproben der Bieter (Kartenkörper und vollständig erstellte eGK gemäß Ziff. 21.II. der Bewerbungsbedingungen) kommt eine elektronische Angebotseinreichung nicht in Betracht. Diese müssen daher gesondert mit der Post an die Kontaktadresse der ARGE TelematiKK übersandt oder persönlich bei dem Empfang der IKK classic (Eingangsbereich im Erdgeschoss) abgegeben werden. Zur Vermeidung von Beschädigungen an den Arbeitsproben ist ausschließlich eine Übermittlung/Übergabe in Form eines Päckchens oder Paketes zugelassen. In Umschlägen übersandte/übergebene Arbeitsproben werden nicht akzeptiert.
Auf der Vorderseite des Päckchens/Paketes muss deutlich erkennbar folgender Hinweis angebracht sein.
„Angebot! Vergabeverfahren eGK-Beschaffung G2! IKK eGK-Beschaffung GbR Nicht vor dem 15.7.2020, 12.00 Uhr öffnen!“ Die Arbeitsproben sind darüber hinaus als zum Angebot des betreffenden Bieters zugehörig zu kennzeichnen.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 060-143201
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Produktion, Personalisierung und versandfertige Bereitstellung von elektronischen Gesundheitskarten und PIN-/PUK-Briefen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Idemia Germany GmbH
Postanschrift: Konrad-Zuse-Ring 1
Postort: Flintbek
Postleitzahl: 24220
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rendsburg-Eckernförde🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 7232463.12 💰
“Zusätzlich zu den unter Ziff. III.1.1. bis III.1.3. der vorliegenden Bekanntmachung aufgelisteten Eignungsnachweisen ist mit dem Angebot von jedem Bieter...”
Zusätzlich zu den unter Ziff. III.1.1. bis III.1.3. der vorliegenden Bekanntmachung aufgelisteten Eignungsnachweisen ist mit dem Angebot von jedem Bieter durch Abgabe einer Eigenerklärung das Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB nachzuweisen. Hierzu ist das entsprechende Formblatt des Auftraggebers zu verwenden (Teil D – 2 der Vergabeunterlagen).
Bei einer Bietergemeinschaft sind die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie die unter Ziff. III.1. bis III.1.3. aufgeführten Eignungsnachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Für den Nachweis, dass die jeweiligen Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit erfüllt sind, reicht es aus, wenn diese von einem Mitglied der Bietergemeinschaft erfüllt werden. Die Nachweise und Erklärungen müssen erkennen lassen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die jeweiligen Angaben beziehen.
Soweit sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zur Herstellung seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft (Eignungsleihe), sind die aufgeführten Erklärungen und Nachweise des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Eignung auch von diesen Unternehmen vorzulegen. Die Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen sich zudem nur auf jene Leistungen beziehen, die durch den jeweiligen Dritten erbracht werden sollen.
Darüber hinaus ist bei der Einschaltung von anderen Unternehmen zur Herstellung der Eignung zu beachten, dass der Bieter nach § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nachweisen muss, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis ist – ungeachtet der bestehenden rechtlichen Verbindungen zum Bieter – durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens zu führen.
Das Angebot sowie sämtliche hiermit einzureichenden Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, sich Eigenerklärungen des Bieters durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bestätigen zu lassen.
Alternativ zu den geforderten Eigenerklärungen akzeptiert der Auftraggeber auch die Vorlage einer – mit den entsprechenden Angaben ausgefüllten – Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Für das Angebot sind – soweit vorgesehen – die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter des Auftraggebers zu verwenden, welche über den in Ziff. I.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Link gebührenfrei selbst abgerufen werden können.
Alle angeforderten Nachweise und Erklärungen sind Teil des Angebotes und mit dem Angebot vorzulegen. Sollten mit einem Angebot Nachweise oder Erklärungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht oder nicht vollständig vorgelegt worden sein, behält sich der Auftraggeber die Nachforderung der fehlenden Erklärungen und Nachweise unter Setzung einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vor. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Preisangaben können nur nachgefordert werden, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV). Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der Nachforderungsfrist eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV). Die Frist zur Nachreichung beginnt am Tage nach Absendung der Nachforderung.
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Quelle: OJS 2020/S 180-434113 (2020-09-11)