Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind nach § 291 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2a in Verbindung mit § 291 a SGB V rechtlich verpflichtet, für ihre Versicherten die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einzuführen. Diese muss ein Lichtbild des Versicherten enthalten und zudem geeignet sein, medizinische Daten zu speichern sowie eine NFC-Funktionalität zu unterstützen. Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und zum Versand verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und ggf. höher) sowie die Produktion und den Versand von PIN-/ PUK-Briefen für die an der IKK eGK-Beschaffung GbR beteiligten Krankenkassen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Chipkarten
Kurze Beschreibung:
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind nach § 291 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2a in Verbindung mit § 291 a SGB V rechtlich verpflichtet, für ihre Versicherten die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einzuführen. Diese muss ein Lichtbild des Versicherten enthalten und zudem geeignet sein, medizinische Daten zu speichern sowie eine NFC-Funktionalität zu unterstützen. Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und zum Versand verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und ggf. höher) sowie die Produktion und den Versand von PIN-/ PUK-Briefen für die an der IKK eGK-Beschaffung GbR beteiligten Krankenkassen.
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind nach § 291 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2a in Verbindung mit § 291 a SGB V rechtlich verpflichtet, für ihre Versicherten die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einzuführen. Diese muss ein Lichtbild des Versicherten enthalten und zudem geeignet sein, medizinische Daten zu speichern sowie eine NFC-Funktionalität zu unterstützen. Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und zum Versand verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und ggf. höher) sowie die Produktion und den Versand von PIN-/ PUK-Briefen für die an der IKK eGK-Beschaffung GbR beteiligten Krankenkassen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Chipkarten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Datenverarbeitung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-03-23 📅
Einreichungsfrist: 2020-05-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-25 📅
Datum des Beginns: 2020-11-01 📅
Datum des Endes: 2024-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 060-143201
ABl. S-Ausgabe: 60
Zusätzliche Informationen
Die Angebote sind elektronisch und in Textform über die in Ziff. I.3) dieser Bekanntmachung angegebene Adresse einzureichen. Für die mit den Angeboten einzureichenden Arbeitsproben der Bieter (Kartenkörper und vollständig erstellte eKG gemäß Ziff. 21.II. der Bewerbungsbedingungen) kommt eine elektronische Angebotseinreichung nicht in Betracht. Diese müssen daher gesondert mit der Post an die Kontaktadresse der ARGE TelematiKK übersandt oder persönlich bei dem Empfang der IKK classic (Eingangsbereich im Erdgeschoss) abgegeben werden. Zur Vermeidung von Beschädigungen an den Arbeitsproben ist ausschließlich eine Übermittlung/ Übergabe in Form eines Päckchens oder Paketes zugelassen. In Umschlägen übersandte/ übergebene Arbeitsproben werden nicht akzeptiert.
Auf der Vorderseite des Päckchens/ Paketes muss deutlich erkennbar folgender Hinweis angebracht sein.
„Angebot! Vergabeverfahren eGK-Beschaffung G2! IKK eGK-Beschaffung GbR Nicht vor dem 15.5.2020, 12.00 Uhr öffnen!“ Die Arbeitsproben sind darüber hinaus als zum Angebot des betreffenden Bieters zugehörig zu kennzeichnen.
Die Angebote sind elektronisch und in Textform über die in Ziff. I.3) dieser Bekanntmachung angegebene Adresse einzureichen. Für die mit den Angeboten einzureichenden Arbeitsproben der Bieter (Kartenkörper und vollständig erstellte eKG gemäß Ziff. 21.II. der Bewerbungsbedingungen) kommt eine elektronische Angebotseinreichung nicht in Betracht. Diese müssen daher gesondert mit der Post an die Kontaktadresse der ARGE TelematiKK übersandt oder persönlich bei dem Empfang der IKK classic (Eingangsbereich im Erdgeschoss) abgegeben werden. Zur Vermeidung von Beschädigungen an den Arbeitsproben ist ausschließlich eine Übermittlung/ Übergabe in Form eines Päckchens oder Paketes zugelassen. In Umschlägen übersandte/ übergebene Arbeitsproben werden nicht akzeptiert.
Auf der Vorderseite des Päckchens/ Paketes muss deutlich erkennbar folgender Hinweis angebracht sein.
„Angebot! Vergabeverfahren eGK-Beschaffung G2! IKK eGK-Beschaffung GbR Nicht vor dem 15.5.2020, 12.00 Uhr öffnen!“ Die Arbeitsproben sind darüber hinaus als zum Angebot des betreffenden Bieters zugehörig zu kennzeichnen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und zum Versand verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und ggf. höher) sowie die Produktion und den Versand von PIN-/ PUK-Briefen für die an der IKK eGK-Beschaffung GbR beteiligten 8 Krankenkassen. Für die betreffenden Krankenkassen sind während der Vertragslaufzeit voraussichtlich insgesamt 8 761 920 elektronische Gesundheitskarten zu produzieren, zu personalisieren und zu versenden. Das geschätzte Gesamtvolumen verteilt sich dabei voraussichtlich wie folgt auf die Vertragslaufzeit:
Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und zum Versand verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und ggf. höher) sowie die Produktion und den Versand von PIN-/ PUK-Briefen für die an der IKK eGK-Beschaffung GbR beteiligten 8 Krankenkassen. Für die betreffenden Krankenkassen sind während der Vertragslaufzeit voraussichtlich insgesamt 8 761 920 elektronische Gesundheitskarten zu produzieren, zu personalisieren und zu versenden. Das geschätzte Gesamtvolumen verteilt sich dabei voraussichtlich wie folgt auf die Vertragslaufzeit:
— 2020: 244 400 eGK G2,
— 2021: 1 579 100 eGK G2,
— 2022: 2 893 577 eGK G2,
— 2023: 3 029 443 eGK G2,
— 2024: 1 015 400 eGK G2.
Für die Versicherten der betreffenden Krankenkassen sind während der Vertragslaufzeit zudem voraussichtlich insgesamt 9 524 406 PIN-/PUK-Briefe zu produzieren und zu versenden. Das geschätzte Gesamtvolumen verteilt sich dabei voraussichtlich wie folgt auf die Vertragslaufzeit:
Für die Versicherten der betreffenden Krankenkassen sind während der Vertragslaufzeit zudem voraussichtlich insgesamt 9 524 406 PIN-/PUK-Briefe zu produzieren und zu versenden. Das geschätzte Gesamtvolumen verteilt sich dabei voraussichtlich wie folgt auf die Vertragslaufzeit:
— 2020: 343 454 PIN-/PUK-Briefe,
— 2021: 1 990 424 PIN-/PUK-Briefe,
— 2022: 3 047 685 PIN-/PUK-Briefe,
— 2023: 3 097 443 PIN-/PUK-Briefe,
— 2024: 1 045 400 PIN-/PUK-Briefe.
Die vorgenannten Mengen stellen gewissenhafte Schätzungen dar. Die tatsächlichen Produktionsmengen der einzelnen Krankenkassen können davon abweichen. Die Mengengerüste dienen lediglich der Abschätzung des vom Auftragnehmer zu erbringenden Aufwands. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der kalkulierten Mengen besteht nicht.
Die vorgenannten Mengen stellen gewissenhafte Schätzungen dar. Die tatsächlichen Produktionsmengen der einzelnen Krankenkassen können davon abweichen. Die Mengengerüste dienen lediglich der Abschätzung des vom Auftragnehmer zu erbringenden Aufwands. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der kalkulierten Mengen besteht nicht.
Die Inhalte der zu erbringenden Leistungen ergeben sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus dem in Teil C – 1 beigefügten Entwurf eines Leistungsvertrags.
Die an der IKK eGK-Beschaffung GbR beteiligten Krankenkassen haben sich entschlossen, die Beschaffung der eGK gemeinsam durchzuführen. Dazu haben sie die IKK eGK-Beschaffung GbR gegründet. Diese bzw. ihre Gesellschafter treffen die wesentlichen Entscheidungen über die Beschaffung, insbesondere über die Angebotswertung und die Auftragsvergabe. Auftraggeber in dem Vergabeverfahren sind die Gesellschafter. Die IKK eGK-Beschaffung GbR handelt in dem Vergabeverfahren als zentrale Vergabestelle und damit im Namen und auf Rechnung der Gesellschafter. Mit Zuschlagserteilung durch die IKK eGK-Beschaffung GbR werden unmittelbar Leistungsverträge zwischen dem Auftragnehmer und den einzelnen Gesellschaftern (beteiligten Krankenkassen) begründet, soweit sich die ausgeschriebenen Leistungen auf die dortigen Versicherten beziehen. Die Laufzeit der jeweiligen Verträge der beteiligten Krankenkassen beginnt am 1.11.2020. Alle Verträge enden zum 31.10.2024. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die IKK eGK-Beschaffung GbR die Arbeitsgemeinschaft Telematik der Innungs- und Betriebskrankenkassen (ARGE TelematiKK) mit der organisatorischen Abwicklung des Vergabeverfahrens betraut hat. Die wesentlichen Entscheidungen über die Beschaffung verbleiben jedoch bei der IKK eGK-Beschaffung GbR bzw. den an ihr beteiligten Krankenkassen.
Die an der IKK eGK-Beschaffung GbR beteiligten Krankenkassen haben sich entschlossen, die Beschaffung der eGK gemeinsam durchzuführen. Dazu haben sie die IKK eGK-Beschaffung GbR gegründet. Diese bzw. ihre Gesellschafter treffen die wesentlichen Entscheidungen über die Beschaffung, insbesondere über die Angebotswertung und die Auftragsvergabe. Auftraggeber in dem Vergabeverfahren sind die Gesellschafter. Die IKK eGK-Beschaffung GbR handelt in dem Vergabeverfahren als zentrale Vergabestelle und damit im Namen und auf Rechnung der Gesellschafter. Mit Zuschlagserteilung durch die IKK eGK-Beschaffung GbR werden unmittelbar Leistungsverträge zwischen dem Auftragnehmer und den einzelnen Gesellschaftern (beteiligten Krankenkassen) begründet, soweit sich die ausgeschriebenen Leistungen auf die dortigen Versicherten beziehen. Die Laufzeit der jeweiligen Verträge der beteiligten Krankenkassen beginnt am 1.11.2020. Alle Verträge enden zum 31.10.2024. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die IKK eGK-Beschaffung GbR die Arbeitsgemeinschaft Telematik der Innungs- und Betriebskrankenkassen (ARGE TelematiKK) mit der organisatorischen Abwicklung des Vergabeverfahrens betraut hat. Die wesentlichen Entscheidungen über die Beschaffung verbleiben jedoch bei der IKK eGK-Beschaffung GbR bzw. den an ihr beteiligten Krankenkassen.
Zusätzliche Informationen:
Die Angebote sind elektronisch und in Textform über die in Ziff. I.3) dieser Bekanntmachung angegebene Adresse einzureichen. Für die mit den Angeboten einzureichenden Arbeitsproben der Bieter (Kartenkörper und vollständig erstellte eKG gemäß Ziff. 21.II. der Bewerbungsbedingungen) kommt eine elektronische Angebotseinreichung nicht in Betracht. Diese müssen daher gesondert mit der Post an die Kontaktadresse der ARGE TelematiKK übersandt oder persönlich bei dem Empfang der IKK classic (Eingangsbereich im Erdgeschoss) abgegeben werden. Zur Vermeidung von Beschädigungen an den Arbeitsproben ist ausschließlich eine Übermittlung/ Übergabe in Form eines Päckchens oder Paketes zugelassen. In Umschlägen übersandte/ übergebene Arbeitsproben werden nicht akzeptiert.
Die Angebote sind elektronisch und in Textform über die in Ziff. I.3) dieser Bekanntmachung angegebene Adresse einzureichen. Für die mit den Angeboten einzureichenden Arbeitsproben der Bieter (Kartenkörper und vollständig erstellte eKG gemäß Ziff. 21.II. der Bewerbungsbedingungen) kommt eine elektronische Angebotseinreichung nicht in Betracht. Diese müssen daher gesondert mit der Post an die Kontaktadresse der ARGE TelematiKK übersandt oder persönlich bei dem Empfang der IKK classic (Eingangsbereich im Erdgeschoss) abgegeben werden. Zur Vermeidung von Beschädigungen an den Arbeitsproben ist ausschließlich eine Übermittlung/ Übergabe in Form eines Päckchens oder Paketes zugelassen. In Umschlägen übersandte/ übergebene Arbeitsproben werden nicht akzeptiert.
Auf der Vorderseite des Päckchens/ Paketes muss deutlich erkennbar folgender Hinweis angebracht sein.
„Angebot! Vergabeverfahren eGK-Beschaffung G2! IKK eGK-Beschaffung GbR Nicht vor dem 15.5.2020, 12.00 Uhr öffnen!“ Die Arbeitsproben sind darüber hinaus als zum Angebot des betreffenden Bieters zugehörig zu kennzeichnen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Aktueller Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des jeweiligen Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (nicht älter als 12 Monate).
Die zusätzlichen Angaben unter Ziff. VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sind zu beachten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Aktuelle Bankerklärung mit einer allgemeinen Aussage über die Bonität und die bestehenden Geschäftsverbindungen des Bieters (nicht älter als 12 Monate);
2) Aktueller Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1 000 000 EUR pro Schadensfall jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bzw. aktuelle und rechtsverbindliche Bescheinigung eines Haftpflichtversicherers, dass eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall auf die geforderten Mindestdeckungssummen erhöht oder eine entsprechende Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird (nicht älter als 12 Monate);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Aktueller Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1 000 000 EUR pro Schadensfall jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bzw. aktuelle und rechtsverbindliche Bescheinigung eines Haftpflichtversicherers, dass eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall auf die geforderten Mindestdeckungssummen erhöht oder eine entsprechende Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird (nicht älter als 12 Monate);
3) Sofern in dem Land, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, die Veröffentlichung von Geschäftsberichten gesetzlich vorgegeben ist, sind die Berichte der letzten 3 Geschäftsjahre einzureichen;
4) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und seinen Umsatz für mit dem hier vergebenen Auftrag vergleichbaren Dienstleistungen jeweils für die letzten 3 Geschäftsjahre (jeweils gesonderte Angaben für jedes einzelne Geschäftsjahr).
Die zusätzlichen Angaben unter Ziff. VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sind zu beachten.
Mindeststandards:
Zu 2.: Die Mindestdeckungssumme der bestehenden, zu erhöhenden oder abzuschließenden Betriebshaftpflichtversicherung muss 1 000 000 EUR pro Schadensfall jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Beschreibung und Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen unter Angabe von Leistungsart und -umfang, Leistungszeit, Auftragswert und Auftraggeber. Der Bieter muss vergleichbare Referenzprojekte mit einem Gesamtauftragsvolumen von mindestens 2 500 000 Mikroprozessorkarten in einem Zeitraum von 12 Monaten erfolgreich abgeschlossen haben. Der Auftraggeber behält sich vor, sich die Angaben des Bieters zu den erbrachten Leistungen vom jeweiligen Auftraggeber bestätigen zu lassen;
1) Beschreibung und Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen unter Angabe von Leistungsart und -umfang, Leistungszeit, Auftragswert und Auftraggeber. Der Bieter muss vergleichbare Referenzprojekte mit einem Gesamtauftragsvolumen von mindestens 2 500 000 Mikroprozessorkarten in einem Zeitraum von 12 Monaten erfolgreich abgeschlossen haben. Der Auftraggeber behält sich vor, sich die Angaben des Bieters zu den erbrachten Leistungen vom jeweiligen Auftraggeber bestätigen zu lassen;
2) Beschreibung und Benennung der technischen Komponenten mit den jeweiligen Leistungsmerkmalen und Darstellung der Kapazitäten und Betriebsabläufe, die für die Produktion, die Personalisierung, den Druck der Begleitschreiben/ Kartentransportbogen und den Versand der elektronischen Gesundheitskarten und der PIN-/ PUK-Briefe vorgesehen sind.
2) Beschreibung und Benennung der technischen Komponenten mit den jeweiligen Leistungsmerkmalen und Darstellung der Kapazitäten und Betriebsabläufe, die für die Produktion, die Personalisierung, den Druck der Begleitschreiben/ Kartentransportbogen und den Versand der elektronischen Gesundheitskarten und der PIN-/ PUK-Briefe vorgesehen sind.
Die zusätzlichen Angaben unter Ziff. VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sind zu beachten.
Mindeststandards:
Zu 1.: Der Bieter muss vergleichbare Referenzprojekte mit einem Gesamtauftragsvolumen von mindestens 2 500 000 Mikroprozessorkarten in einem Zeitraum von 12 Monaten erfolgreich abgeschlossen haben.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verbindliche Grundlage für die technische Ausstattung, die Beschaffenheit und die äußere Gestaltung der Karten bilden die zum Zeitpunkt der Produktion und Ausgabe der eGK gültigen Spezifikationen der elektronischen Gesundheitskarte sowie der zu diesem Zeitpunkt gültigen begleitenden/ergänzenden Dokumente (z. B. Änderungen zur eGK Spezifikation) der gematik. Zusammenstellungen der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens im Supplement zum EU-Amtsblatt geltenden Spezifikationen und weiteren Dokumente der gematik zur eGK G2, die auch im Fachportal auf der Internetseite www.gematik.de veröffentlicht sind, sind der Leistungsbeschreibung als Zusätzliche Anlagen 1 und 2 beigefügt. Die Spezifikationen und ergänzenden Dokumente der gematik sind in der jeweils gültigen und aktuellen Version zu nutzen. Der Auftragnehmer ist für die laufende Prüfung und Beschaffung der aktuellsten Versionen selbst verantwortlich.
Verbindliche Grundlage für die technische Ausstattung, die Beschaffenheit und die äußere Gestaltung der Karten bilden die zum Zeitpunkt der Produktion und Ausgabe der eGK gültigen Spezifikationen der elektronischen Gesundheitskarte sowie der zu diesem Zeitpunkt gültigen begleitenden/ergänzenden Dokumente (z. B. Änderungen zur eGK Spezifikation) der gematik. Zusammenstellungen der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens im Supplement zum EU-Amtsblatt geltenden Spezifikationen und weiteren Dokumente der gematik zur eGK G2, die auch im Fachportal auf der Internetseite www.gematik.de veröffentlicht sind, sind der Leistungsbeschreibung als Zusätzliche Anlagen 1 und 2 beigefügt. Die Spezifikationen und ergänzenden Dokumente der gematik sind in der jeweils gültigen und aktuellen Version zu nutzen. Der Auftragnehmer ist für die laufende Prüfung und Beschaffung der aktuellsten Versionen selbst verantwortlich.
Bei der Durchführung des Auftrags kommt dem Datenschutz besondere Bedeutung zu. Der Auftragnehmer hat bei der Annahme und Verarbeitung der Daten die Anforderungen an den Datenschutz zu beachten, die sich aus allgemeinen datenschutzrechtlichen, den sozialdatenschutzrechtlichen Vorschriften und den Vorgaben der gematik ergeben. Die vom Auftragnehmer im Hinblick auf Datenschutz und Datensicherheit getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen sind vor Leistungsbeginn bis zum 1.7.2020 durch ein Sicherheitsgutachten eines von der gematik anerkannten Gutachters nachzuweisen. Der Auftragnehmer hat auch während der Vertragslaufzeit fortwährend durch organisatorische und technische Maßnahmen zu gewährleisten und nachzuweisen, dass ein angemessenes Datenschutzniveau sichergestellt ist. Sofern erforderlich, hat der Auftragnehmer auf Weisung des Auftraggebers weitere Maßnahmen zu treffen.
Bei der Durchführung des Auftrags kommt dem Datenschutz besondere Bedeutung zu. Der Auftragnehmer hat bei der Annahme und Verarbeitung der Daten die Anforderungen an den Datenschutz zu beachten, die sich aus allgemeinen datenschutzrechtlichen, den sozialdatenschutzrechtlichen Vorschriften und den Vorgaben der gematik ergeben. Die vom Auftragnehmer im Hinblick auf Datenschutz und Datensicherheit getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen sind vor Leistungsbeginn bis zum 1.7.2020 durch ein Sicherheitsgutachten eines von der gematik anerkannten Gutachters nachzuweisen. Der Auftragnehmer hat auch während der Vertragslaufzeit fortwährend durch organisatorische und technische Maßnahmen zu gewährleisten und nachzuweisen, dass ein angemessenes Datenschutzniveau sichergestellt ist. Sofern erforderlich, hat der Auftragnehmer auf Weisung des Auftraggebers weitere Maßnahmen zu treffen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-05-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen: Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: ARGE TelematiKK, c/o IKK classic, Kölner Straße 3, 51429 Bergisch Gladbach, z.Hd. Frau Sabine Altenhain oder Herrn Manfred Neu
Internetadresse: www.subreport-elvis.de🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E17389464🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Zusätzlich zu den unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung aufgelisteten Eignungsnachweisen ist mit dem Angebot von jedem Bieter durch Abgabe einer Eigenerklärung das Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB nachzuweisen. Hierzu ist das entsprechende Formblatt des Auftraggebers zu verwenden (Teil D – 2 der Vergabeunterlagen).
Zusätzlich zu den unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung aufgelisteten Eignungsnachweisen ist mit dem Angebot von jedem Bieter durch Abgabe einer Eigenerklärung das Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB nachzuweisen. Hierzu ist das entsprechende Formblatt des Auftraggebers zu verwenden (Teil D – 2 der Vergabeunterlagen).
Bei einer Bietergemeinschaft sind die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie die unter Ziff. III.1.) bis III.1.3) aufgeführten Eignungsnachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Für den Nachweis, dass die jeweiligen Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit erfüllt sind, reicht es aus, wenn diese von einem Mitglied der Bietergemeinschaft erfüllt werden. Die Nachweise und Erklärungen müssen erkennen lassen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die jeweiligen Angaben beziehen.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie die unter Ziff. III.1.) bis III.1.3) aufgeführten Eignungsnachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Für den Nachweis, dass die jeweiligen Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit erfüllt sind, reicht es aus, wenn diese von einem Mitglied der Bietergemeinschaft erfüllt werden. Die Nachweise und Erklärungen müssen erkennen lassen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die jeweiligen Angaben beziehen.
Soweit sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zur Herstellung seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft (Eignungsleihe), sind die aufgeführten Erklärungen und Nachweise des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Eignung auch von diesen Unternehmen vorzulegen. Die Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen sich zudem nur auf jene Leistungen beziehen, die durch den jeweiligen Dritten erbracht werden sollen.
Soweit sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zur Herstellung seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft (Eignungsleihe), sind die aufgeführten Erklärungen und Nachweise des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Eignung auch von diesen Unternehmen vorzulegen. Die Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen sich zudem nur auf jene Leistungen beziehen, die durch den jeweiligen Dritten erbracht werden sollen.
Darüber hinaus ist bei der Einschaltung von anderen Unternehmen zur Herstellung der Eignung zu beachten, dass der Bieter nach § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nachweisen muss, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis ist – ungeachtet der bestehenden rechtlichen Verbindungen zum Bieter – durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens zu führen.
Darüber hinaus ist bei der Einschaltung von anderen Unternehmen zur Herstellung der Eignung zu beachten, dass der Bieter nach § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nachweisen muss, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis ist – ungeachtet der bestehenden rechtlichen Verbindungen zum Bieter – durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens zu führen.
Das Angebot sowie sämtliche hiermit einzureichenden Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, sich Eigenerklärungen des Bieters durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bestätigen zu lassen.
Das Angebot sowie sämtliche hiermit einzureichenden Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, sich Eigenerklärungen des Bieters durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bestätigen zu lassen.
Alternativ zu den geforderten Eigenerklärungen akzeptiert der Auftraggeber auch die Vorlage einer – mit den entsprechenden Angaben ausgefüllten – Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Für das Angebot sind – soweit vorgesehen – die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter des Auftraggebers zu verwenden, welche über den in Ziff. I.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Link gebührenfrei selbst abgerufen werden können.
Alle angeforderten Nachweise und Erklärungen sind Teil des Angebotes und mit dem Angebot vorzulegen. Sollten mit einem Angebot Nachweise oder Erklärungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht oder nicht vollständig vorgelegt worden sein, behält sich der Auftraggeber die Nachforderung der fehlenden Erklärungen und Nachweise unter Setzung einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vor. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Preisangaben können nur nachgefordert werden, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV). Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der Nachforderungsfrist eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV). Die Frist zur Nachreichung beginnt am Tage nach Absendung der Nachforderung.
Alle angeforderten Nachweise und Erklärungen sind Teil des Angebotes und mit dem Angebot vorzulegen. Sollten mit einem Angebot Nachweise oder Erklärungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht oder nicht vollständig vorgelegt worden sein, behält sich der Auftraggeber die Nachforderung der fehlenden Erklärungen und Nachweise unter Setzung einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vor. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Preisangaben können nur nachgefordert werden, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV). Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der Nachforderungsfrist eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV). Die Frist zur Nachreichung beginnt am Tage nach Absendung der Nachforderung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 060-143201 (2020-03-23)
Ergänzende Angaben (2020-05-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind nach § 291 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2a in Verbindung mit § 291 a SGB V rechtlich verpflichtet, für ihre Versicherten die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einzuführen. Diese muss ein Lichtbild des Versicherten enthalten und zudem geeignet sein, medizinische Daten zu speichern sowie eine NFC-Funktionalität zu unterstützen. Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und zum Versand verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und ggf. höher) sowie die Produktion und den Versand von PIN-/PUK-Briefen für die an der IKK eGK-Beschaffung GbR beteiligten Krankenkassen.
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind nach § 291 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2a in Verbindung mit § 291 a SGB V rechtlich verpflichtet, für ihre Versicherten die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einzuführen. Diese muss ein Lichtbild des Versicherten enthalten und zudem geeignet sein, medizinische Daten zu speichern sowie eine NFC-Funktionalität zu unterstützen. Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und zum Versand verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und ggf. höher) sowie die Produktion und den Versand von PIN-/PUK-Briefen für die an der IKK eGK-Beschaffung GbR beteiligten Krankenkassen.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: ARGE TelematiKK, c/o IKK classic, Kölner Straße 3, 51429 Bergisch Gladbach, z. Hd. Frau Sabine Altenhain oder Herrn Manfred Neu
Quelle: OJS 2020/S 091-217053 (2020-05-07)
Ergänzende Angaben (2020-07-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind nach § 291 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2a in Verbindung mit § 291 a SGB V rechtlich verpflichtet, für ihre Versicherten die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einzuführen. Diese muss ein Lichtbild des Versicherten enthalten und zudem geeignet sein, medizinische Daten zu speichern sowie eine NFC-Funktionalität zu unterstützen. Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und versandfertigen Bereitstellung verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und ggf. höher) sowie die Produktion und versandfertige Bereitstellung von PIN-/PUK-Briefen für die an der IKK eGK-Beschaffung GbR beteiligten Krankenkassen.
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind nach § 291 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2a in Verbindung mit § 291 a SGB V rechtlich verpflichtet, für ihre Versicherten die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einzuführen. Diese muss ein Lichtbild des Versicherten enthalten und zudem geeignet sein, medizinische Daten zu speichern sowie eine NFC-Funktionalität zu unterstützen. Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und versandfertigen Bereitstellung verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und ggf. höher) sowie die Produktion und versandfertige Bereitstellung von PIN-/PUK-Briefen für die an der IKK eGK-Beschaffung GbR beteiligten Krankenkassen.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 7232463.12 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Angebote sind elektronisch und in Textform über die in Ziff. I.3. dieser Bekanntmachung angegebene Adresse einzureichen. Für die mit den Angeboten einzureichenden Arbeitsproben der Bieter (Kartenkörper und vollständig erstellte eGK gemäß Ziff. 21.II. der Bewerbungsbedingungen) kommt eine elektronische Angebotseinreichung nicht in Betracht. Diese müssen daher gesondert mit der Post an die Kontaktadresse der ARGE TelematiKK übersandt oder persönlich bei dem Empfang der IKK classic (Eingangsbereich im Erdgeschoss) abgegeben werden. Zur Vermeidung von Beschädigungen an den Arbeitsproben ist ausschließlich eine Übermittlung/Übergabe in Form eines Päckchens oder Paketes zugelassen. In Umschlägen übersandte/übergebene Arbeitsproben werden nicht akzeptiert.
Auf der Vorderseite des Päckchens/Paketes muss deutlich erkennbar folgender Hinweis angebracht sein.
„Angebot! Vergabeverfahren eGK-Beschaffung G2! IKK eGK-Beschaffung GbR Nicht vor dem 15.7.2020, 12.00 Uhr öffnen!“ Die Arbeitsproben sind darüber hinaus als zum Angebot des betreffenden Bieters zugehörig zu kennzeichnen.
Die Angebote sind elektronisch und in Textform über die in Ziff. I.3. dieser Bekanntmachung angegebene Adresse einzureichen. Für die mit den Angeboten einzureichenden Arbeitsproben der Bieter (Kartenkörper und vollständig erstellte eGK gemäß Ziff. 21.II. der Bewerbungsbedingungen) kommt eine elektronische Angebotseinreichung nicht in Betracht. Diese müssen daher gesondert mit der Post an die Kontaktadresse der ARGE TelematiKK übersandt oder persönlich bei dem Empfang der IKK classic (Eingangsbereich im Erdgeschoss) abgegeben werden. Zur Vermeidung von Beschädigungen an den Arbeitsproben ist ausschließlich eine Übermittlung/Übergabe in Form eines Päckchens oder Paketes zugelassen. In Umschlägen übersandte/übergebene Arbeitsproben werden nicht akzeptiert.
Auf der Vorderseite des Päckchens/Paketes muss deutlich erkennbar folgender Hinweis angebracht sein.
„Angebot! Vergabeverfahren eGK-Beschaffung G2! IKK eGK-Beschaffung GbR Nicht vor dem 15.7.2020, 12.00 Uhr öffnen!“ Die Arbeitsproben sind darüber hinaus als zum Angebot des betreffenden Bieters zugehörig zu kennzeichnen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und versandfertigen Bereitstellung verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und ggf. höher) sowie die Produktion und versandfertige Bereitstellung von PIN-/PUK-Briefen für die an der IKK eGK-Beschaffung GbR beteiligten 8 Krankenkassen. Für die betreffenden Krankenkassen sind während der Vertragslaufzeit voraussichtlich insgesamt 8.761.920 elektronische Gesundheitskarten zu produzieren, zu personalisieren und versandfertig bereitzustellen. Das geschätzte Gesamtvolumen verteilt sich dabei voraussichtlich wie folgt auf die Vertragslaufzeit:
Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und versandfertigen Bereitstellung verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und ggf. höher) sowie die Produktion und versandfertige Bereitstellung von PIN-/PUK-Briefen für die an der IKK eGK-Beschaffung GbR beteiligten 8 Krankenkassen. Für die betreffenden Krankenkassen sind während der Vertragslaufzeit voraussichtlich insgesamt 8.761.920 elektronische Gesundheitskarten zu produzieren, zu personalisieren und versandfertig bereitzustellen. Das geschätzte Gesamtvolumen verteilt sich dabei voraussichtlich wie folgt auf die Vertragslaufzeit:
— 2020: 244 400 eGK G2;
— 2021: 1 579 100 eGK G2;
— 2022: 2 893 577 eGK G2;
— 2023: 3 029 443 eGK G2;
Für die Versicherten der betreffenden Krankenkassen sind während der Vertragslaufzeit zudem voraussichtlich insgesamt 9 524 406 PIN-/PUK-Briefe zu produzieren und versandfertig bereitzustellen. Das geschätzte Gesamtvolumen verteilt sich dabei voraussichtlich wie folgt auf die Vertragslaufzeit:
Für die Versicherten der betreffenden Krankenkassen sind während der Vertragslaufzeit zudem voraussichtlich insgesamt 9 524 406 PIN-/PUK-Briefe zu produzieren und versandfertig bereitzustellen. Das geschätzte Gesamtvolumen verteilt sich dabei voraussichtlich wie folgt auf die Vertragslaufzeit:
— 2020: 343 454 PIN-/PUK-Briefe;
— 2021: 1 990 424 PIN-/PUK-Briefe;
— 2022: 3 047 685 PIN-/PUK-Briefe;
— 2023: 3 097 443 PIN-/PUK-Briefe;
Die an der IKK eGK-Beschaffung GbR beteiligten Krankenkassen haben sich entschlossen, die Beschaffung der eGK gemeinsam durchzuführen. Dazu haben sie die IKK eGK-Beschaffung GbR gegründet. Diese bzw. ihre Gesellschafter treffen die wesentlichen Entscheidungen über die Beschaffung, insbesondere über die Angebotswertung und die Auftragsvergabe. Auftraggeber in dem Vergabeverfahren sind die Gesellschafter. Die IKK eGK-Beschaffung GbR handelt in dem Vergabeverfahren als zentrale Vergabestelle und damit im Namen und auf Rechnung der Gesellschafter. Mit Zuschlagserteilung durch die IKK eGK-Beschaffung GbR werden unmittelbar Leistungsverträge zwischen dem Auftragnehmer und den einzelnen Gesellschaftern (beteiligten Krankenkassen) begründet, soweit sich die ausgeschriebenen Leistungen auf die dortigen Versicherten beziehen. Die Laufzeit der jeweiligen Verträge der beteiligten Krankenkassen beginnt am 01.11.2020. Alle Verträge enden zum 31.10.2024. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die IKK eGK-Beschaffung GbR die Arbeitsgemeinschaft Telematik der Innungs- und Betriebskrankenkassen (ARGE TelematiKK) mit der organisatorischen Abwicklung des Vergabeverfahrens betraut hat. Die wesentlichen Entscheidungen über die Beschaffung verbleiben jedoch bei der IKK eGK-Beschaffung GbR bzw. den an ihr beteiligten Krankenkassen.
Die an der IKK eGK-Beschaffung GbR beteiligten Krankenkassen haben sich entschlossen, die Beschaffung der eGK gemeinsam durchzuführen. Dazu haben sie die IKK eGK-Beschaffung GbR gegründet. Diese bzw. ihre Gesellschafter treffen die wesentlichen Entscheidungen über die Beschaffung, insbesondere über die Angebotswertung und die Auftragsvergabe. Auftraggeber in dem Vergabeverfahren sind die Gesellschafter. Die IKK eGK-Beschaffung GbR handelt in dem Vergabeverfahren als zentrale Vergabestelle und damit im Namen und auf Rechnung der Gesellschafter. Mit Zuschlagserteilung durch die IKK eGK-Beschaffung GbR werden unmittelbar Leistungsverträge zwischen dem Auftragnehmer und den einzelnen Gesellschaftern (beteiligten Krankenkassen) begründet, soweit sich die ausgeschriebenen Leistungen auf die dortigen Versicherten beziehen. Die Laufzeit der jeweiligen Verträge der beteiligten Krankenkassen beginnt am 01.11.2020. Alle Verträge enden zum 31.10.2024. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die IKK eGK-Beschaffung GbR die Arbeitsgemeinschaft Telematik der Innungs- und Betriebskrankenkassen (ARGE TelematiKK) mit der organisatorischen Abwicklung des Vergabeverfahrens betraut hat. Die wesentlichen Entscheidungen über die Beschaffung verbleiben jedoch bei der IKK eGK-Beschaffung GbR bzw. den an ihr beteiligten Krankenkassen.
Zusätzliche Informationen:
Die Angebote sind elektronisch und in Textform über die in Ziff. I.3. dieser Bekanntmachung angegebene Adresse einzureichen. Für die mit den Angeboten einzureichenden Arbeitsproben der Bieter (Kartenkörper und vollständig erstellte eGK gemäß Ziff. 21.II. der Bewerbungsbedingungen) kommt eine elektronische Angebotseinreichung nicht in Betracht. Diese müssen daher gesondert mit der Post an die Kontaktadresse der ARGE TelematiKK übersandt oder persönlich bei dem Empfang der IKK classic (Eingangsbereich im Erdgeschoss) abgegeben werden. Zur Vermeidung von Beschädigungen an den Arbeitsproben ist ausschließlich eine Übermittlung/Übergabe in Form eines Päckchens oder Paketes zugelassen. In Umschlägen übersandte/übergebene Arbeitsproben werden nicht akzeptiert.
Die Angebote sind elektronisch und in Textform über die in Ziff. I.3. dieser Bekanntmachung angegebene Adresse einzureichen. Für die mit den Angeboten einzureichenden Arbeitsproben der Bieter (Kartenkörper und vollständig erstellte eGK gemäß Ziff. 21.II. der Bewerbungsbedingungen) kommt eine elektronische Angebotseinreichung nicht in Betracht. Diese müssen daher gesondert mit der Post an die Kontaktadresse der ARGE TelematiKK übersandt oder persönlich bei dem Empfang der IKK classic (Eingangsbereich im Erdgeschoss) abgegeben werden. Zur Vermeidung von Beschädigungen an den Arbeitsproben ist ausschließlich eine Übermittlung/Übergabe in Form eines Päckchens oder Paketes zugelassen. In Umschlägen übersandte/übergebene Arbeitsproben werden nicht akzeptiert.
Auf der Vorderseite des Päckchens/Paketes muss deutlich erkennbar folgender Hinweis angebracht sein.
„Angebot! Vergabeverfahren eGK-Beschaffung G2! IKK eGK-Beschaffung GbR Nicht vor dem 15.7.2020, 12.00 Uhr öffnen!“ Die Arbeitsproben sind darüber hinaus als zum Angebot des betreffenden Bieters zugehörig zu kennzeichnen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: DEUTSCHLAND
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Prozessbeschreibung und des Prozessablaufs
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Optische und physikalische Qualität der eGK
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Preis (Gewichtung): 75 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-01 📅
Name: Idemia Germany GmbH
Postanschrift: Konrad-Zuse-Ring 1
Postort: Flintbek
Postleitzahl: 24220
Land: Deutschland 🇩🇪 Rendsburg-Eckernförde
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 7232463.12 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz Zusätzliche Informationen
Zusätzlich zu den unter Ziff. III.1.1. bis III.1.3. der vorliegenden Bekanntmachung aufgelisteten Eignungsnachweisen ist mit dem Angebot von jedem Bieter durch Abgabe einer Eigenerklärung das Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB nachzuweisen. Hierzu ist das entsprechende Formblatt des Auftraggebers zu verwenden (Teil D – 2 der Vergabeunterlagen).
Zusätzlich zu den unter Ziff. III.1.1. bis III.1.3. der vorliegenden Bekanntmachung aufgelisteten Eignungsnachweisen ist mit dem Angebot von jedem Bieter durch Abgabe einer Eigenerklärung das Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB nachzuweisen. Hierzu ist das entsprechende Formblatt des Auftraggebers zu verwenden (Teil D – 2 der Vergabeunterlagen).
Bei einer Bietergemeinschaft sind die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie die unter Ziff. III.1. bis III.1.3. aufgeführten Eignungsnachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Für den Nachweis, dass die jeweiligen Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit erfüllt sind, reicht es aus, wenn diese von einem Mitglied der Bietergemeinschaft erfüllt werden. Die Nachweise und Erklärungen müssen erkennen lassen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die jeweiligen Angaben beziehen.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie die unter Ziff. III.1. bis III.1.3. aufgeführten Eignungsnachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Für den Nachweis, dass die jeweiligen Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit erfüllt sind, reicht es aus, wenn diese von einem Mitglied der Bietergemeinschaft erfüllt werden. Die Nachweise und Erklärungen müssen erkennen lassen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die jeweiligen Angaben beziehen.
Quelle: OJS 2020/S 180-434113 (2020-09-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personalisierung eGK und PIN
Referenznummer: BO-2041
Kurze Beschreibung:
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind nach § 291 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2a in Verbindung mit § 291 a SGB V rechtlich verpflichtet, für ihre Versicherten die elektronische Gesundheitskarte (eGK) auszustellen. Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und versandfertigen Bereitstellung verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und ggf. höher) sowie die Produktion und versandfertige Bereitstellung von PIN-/PUK-Briefen.
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind nach § 291 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2a in Verbindung mit § 291 a SGB V rechtlich verpflichtet, für ihre Versicherten die elektronische Gesundheitskarte (eGK) auszustellen. Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und versandfertigen Bereitstellung verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und ggf. höher) sowie die Produktion und versandfertige Bereitstellung von PIN-/PUK-Briefen.
Produkte/Dienstleistungen: Chipkarten📦
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 1 EUR 💰
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: BO-2041
Art des Vertrags: Lieferungen
Land: Deutschland 🇩🇪 Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
§ 132 Absatz 5 GWB
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: BO-2041
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-01 📅
Titel: Personalisierung eGK und PIN
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Kennung des Angebots: TPA-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Idemia Germany GmbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Idemia Germany GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 12975 KI
Postleitzahl: 24220
Postort: Flintbek
Region: Rendsburg-Eckernförde
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ralf.fretter@idemia.com📧
Telefon: 000📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 992-80035-45
Abteilung: Vergabestelle der BIG direkt gesund, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund (Verwaltungssitz)
Postanschrift: Markgrafenstrasse 22
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle der BIG direkt gesund, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund (Verwaltungssitz)
E-Mail: ausschreibungen@big-direkt.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.big-direkt.de🌏 Objekt
Art des Vertrags: Lieferungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 991-02380-92
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️ Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-18+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die Änderung des Vertrags mit der Idemia Germany GmbH ist nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, S. 2 GWB zulässig. Dem Änderungsbedarf liegen zunächst Umstände im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB zugrunde. Der Umstand, dass seitens der gematik - anders als angekündigt - die Spezifikationen der eGK G3 nicht bis Ende 2023 erstellt worden sind, ist insofern ein externer Faktor. Dieser wirkt auch auf das zugrundeliegende Beschaffungsvorhaben ein, die Versicherten bis zur Ausgabe der eGK G3 mit eGK G2 zu versorgen.Die Umstände sind im Rahmen der Sorgfaltspflicht nicht vorhersehbar gewesen, weil zum Zeitpunkt der Ausschreibung des Auftrags über die Lieferung der eGK G2 im Jahr 2020 kein Anhaltspunkt vorlag, dass die damals bereits laufende Konzeption der Spezifikationen der eGK G3 nicht bis Ende 2023 abgeschlossen sein würde. Die Änderung verändert nicht den Gesamtcharakter des ursprünglichen Auftrags.
Die Änderung des Vertrags mit der Idemia Germany GmbH ist nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, S. 2 GWB zulässig. Dem Änderungsbedarf liegen zunächst Umstände im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB zugrunde. Der Umstand, dass seitens der gematik - anders als angekündigt - die Spezifikationen der eGK G3 nicht bis Ende 2023 erstellt worden sind, ist insofern ein externer Faktor. Dieser wirkt auch auf das zugrundeliegende Beschaffungsvorhaben ein, die Versicherten bis zur Ausgabe der eGK G3 mit eGK G2 zu versorgen.Die Umstände sind im Rahmen der Sorgfaltspflicht nicht vorhersehbar gewesen, weil zum Zeitpunkt der Ausschreibung des Auftrags über die Lieferung der eGK G2 im Jahr 2020 kein Anhaltspunkt vorlag, dass die damals bereits laufende Konzeption der Spezifikationen der eGK G3 nicht bis Ende 2023 abgeschlossen sein würde. Die Änderung verändert nicht den Gesamtcharakter des ursprünglichen Auftrags.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
Der Vertrag wird zu geänderten Preisen für die Zeit vom 01.11.2024 bis zum 31.12.2025 verlängert.
Quelle: OJS 2024/S 205-635023 (2024-10-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Produktion, Personalisierung und versandfertige Bereitstellung von elektronischen Gesundheitskarten und PIN-/PUK-Briefen
Kurze Beschreibung:
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind nach § 291 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2a in Verbindung mit § 291 a SGB V rechtlich verpflichtet, für ihre Versicherten die elektronische Gesundheitskarte (eGK)einzuführen. Diese muss ein Lichtbild des Versicherten enthalten und zudem geeignet sein, medizinische Daten zu speichern sowie eine NFC-Funktionalität zu unterstützen. Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und zum Versand verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und ggf. höher) sowie die Produktion und den Versand von PIN-/ PUK-Briefen.
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind nach § 291 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2a in Verbindung mit § 291 a SGB V rechtlich verpflichtet, für ihre Versicherten die elektronische Gesundheitskarte (eGK)einzuführen. Diese muss ein Lichtbild des Versicherten enthalten und zudem geeignet sein, medizinische Daten zu speichern sowie eine NFC-Funktionalität zu unterstützen. Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und zum Versand verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und ggf. höher) sowie die Produktion und den Versand von PIN-/ PUK-Briefen.
Beschreibung
Interne Kennung: 2020/eGK+PIN Dauer
Datum des Beginns: 2020-11-01 📅
Datum des Endes: 2024-10-31 📅
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: Vertrag-eGK-2020 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 7232463.12 EUR 💰
Kennung des Angebots: 060-143201 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: IDEMIA Germany GmbH
Mit Bekanntmachung vom 25.03.2020 (2020/S 060-143201) wurde - gemeinsam mit anderen gesetzlichen Krankenkassen - der Auftrag zur Produktion von elektronischen Gesundheitskarten der Generation G2 sowie von PIN-/PUK Briefen im offenen Verfahren ausgeschrieben. Die ursprüngliche Laufzeit sollte am 01.11.2020 beginnen und am 30.10.2024 enden.
Bei der Konzeption des ursprünglichen Vergabeverfahrens wurde davon ausgegangen, dass spätestens bis Ende 2023 die Spezifikationen für elektronische Gesundheitskarten der Generation G3 vorliegen. Diese Konzeption beruhte auf den zeitlichen Planungen der gematik, die als Nationale Agentur für Digitale Medizin für die Definition und Durchsetzung der verbindlichen Standards für Dienste, Komponenten und Anwendungen in der Telematikinfrastruktur zuständig ist. Im Laufe des Jahres 2024 wurde jedoch bekannt, dass elektronische Gesundheitskarten der Generation G3 erst ab 01.01.2026 ausgabefähig sein werden. Vor diesem Hintergrund wurde es notwendig, auch im Zeitraum vom 01.11.2024 bis 31.12.2025 weiter elektronische Gesundheitskarten der Generation G2 an die Versicherten auszugeben.
Die vorgenommene Änderung des bestehenden Auftrags ist daher nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, S. 2 GWB zulässig. Die Änderung ist aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die im Rahmen der hiesigen Sorgfaltspflicht nicht vorhergesehen werden konnten. Die Änderung führt auch weder zu einer Veränderung des Gesamtcharakters des ursprünglichen Auftrags noch zu einer Überschreitung der Grenze von 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags.
Mit Bekanntmachung vom 25.03.2020 (2020/S 060-143201) wurde - gemeinsam mit anderen gesetzlichen Krankenkassen - der Auftrag zur Produktion von elektronischen Gesundheitskarten der Generation G2 sowie von PIN-/PUK Briefen im offenen Verfahren ausgeschrieben. Die ursprüngliche Laufzeit sollte am 01.11.2020 beginnen und am 30.10.2024 enden.
Bei der Konzeption des ursprünglichen Vergabeverfahrens wurde davon ausgegangen, dass spätestens bis Ende 2023 die Spezifikationen für elektronische Gesundheitskarten der Generation G3 vorliegen. Diese Konzeption beruhte auf den zeitlichen Planungen der gematik, die als Nationale Agentur für Digitale Medizin für die Definition und Durchsetzung der verbindlichen Standards für Dienste, Komponenten und Anwendungen in der Telematikinfrastruktur zuständig ist. Im Laufe des Jahres 2024 wurde jedoch bekannt, dass elektronische Gesundheitskarten der Generation G3 erst ab 01.01.2026 ausgabefähig sein werden. Vor diesem Hintergrund wurde es notwendig, auch im Zeitraum vom 01.11.2024 bis 31.12.2025 weiter elektronische Gesundheitskarten der Generation G2 an die Versicherten auszugeben.
Die vorgenommene Änderung des bestehenden Auftrags ist daher nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, S. 2 GWB zulässig. Die Änderung ist aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die im Rahmen der hiesigen Sorgfaltspflicht nicht vorhergesehen werden konnten. Die Änderung führt auch weder zu einer Veränderung des Gesamtcharakters des ursprünglichen Auftrags noch zu einer Überschreitung der Grenze von 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
Die Laufzeit des bestehenden Auftrags zur Produktion von elektronischen Gesundheitskarten der Generation G2 sowie von PIN-/PUK Briefen wurde bis zum 31.12.2025 verlängert. Für den Zeitraum der Vertragsverlängerung wurde auch die Vergütung des Auftragnehmers angemessen angepasst.
Die Laufzeit des bestehenden Auftrags zur Produktion von elektronischen Gesundheitskarten der Generation G2 sowie von PIN-/PUK Briefen wurde bis zum 31.12.2025 verlängert. Für den Zeitraum der Vertragsverlängerung wurde auch die Vergütung des Auftragnehmers angemessen angepasst.
Quelle: OJS 2024/S 207-643161 (2024-10-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind nach § 291 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2a in Verbindung mit § 291 a SGB V rechtlich verpflichtet, für ihre Versicherten die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einzuführen. Diese muss ein Lichtbild des Versicherten enthalten und zudem geeignet sein, medizinische Daten zu speichern sowie eine NFC-Funktionalität zu unterstützen. Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und versandfertigen Bereitstellung verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und ggf. höher) sowie die Produktion und versandfertige Bereitstellung von PIN-/PUK-Briefen für die an der IKK eGK-Beschaffung GbR beteiligten Krankenkassen.
Auftragsänderung: Vertragsverlängerung mit einhergehender Preisanpassung bis zum 31.12.2025
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind nach § 291 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2a in Verbindung mit § 291 a SGB V rechtlich verpflichtet, für ihre Versicherten die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einzuführen. Diese muss ein Lichtbild des Versicherten enthalten und zudem geeignet sein, medizinische Daten zu speichern sowie eine NFC-Funktionalität zu unterstützen. Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und versandfertigen Bereitstellung verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und ggf. höher) sowie die Produktion und versandfertige Bereitstellung von PIN-/PUK-Briefen für die an der IKK eGK-Beschaffung GbR beteiligten Krankenkassen.
Auftragsänderung: Vertragsverlängerung mit einhergehender Preisanpassung bis zum 31.12.2025
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 7232463.12 EUR 💰
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Beliebiger Ort
Beschreibung
Interne Kennung: 434113-2020-DE
Beschreibung der Beschaffung:
Die Laufzeit des bestehenden Auftrags zur Produktion von elektronischen Gesundheitskarten der Generation G2 sowie von PIN-/PUK Briefen wurde bis zum 31.12.2025 verlängert. Für den Zeitraum der Vertragsverlängerung wurde auch die Vergütung des Auftragnehmers angemessen angepasst.
Die Laufzeit des bestehenden Auftrags zur Produktion von elektronischen Gesundheitskarten der Generation G2 sowie von PIN-/PUK Briefen wurde bis zum 31.12.2025 verlängert. Für den Zeitraum der Vertragsverlängerung wurde auch die Vergütung des Auftragnehmers angemessen angepasst.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: Produktion, Personalisierung und versandfertige Bereitstellung von elektronischen Gesundheitskarten und PIN-/PUK-Briefen Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 7232463.12 EUR 💰
Kennung des Angebots: Produktion, Personalisierung und versandfertige Bereitstellung von elektronischen Gesundheitskarten und PIN-/PUK-Briefen Name und Anschrift des Auftragnehmers
Nationale Registrierungsnummer: HRB 12975 Ki
E-Mail: joerg.memenga@idemia.com📧
Telefon: +49 160 8813089📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: SVLFG Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Nationale Registrierungsnummer: DE264833463
Abteilung: Arbeitsbereich 708 (Beschaffung)
Postanschrift: Weissensteinstr. 70-72
Postleitzahl: 34131
Postort: Kassel
Region: Kassel, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: 708_vertrag_pf@svlfg.de📧
URL: https://www.svlfg.de/🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe.
Telefon: +49 228 94990📞
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-21+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Mit Bekanntmachung vom 25.03.2020 (2020/S 060-143201) wurde - gemeinsam mit an-deren gesetzlichen Krankenkassen - der Auftrag zur Produktion von elektronischen Ge-sundheitskarten der Generation G2 sowie von PIN-/PUK Briefen im offenen Verfahren ausgeschrieben. Die ursprüngliche Laufzeit sollte am 01.11.2020 beginnen und am 30.10.2024 enden.
Bei der Konzeption des ursprünglichen Vergabeverfahrens wurde davon ausgegangen, dass spätestens bis Ende 2023 die Spezifikationen für elektronische Gesundheitskarten der Generation G3 vorliegen. Diese Konzeption beruhte auf den zeitlichen Planungen der gematik, die als Nationale Agentur für Digitale Medizin für die Definition und Durchset-zung der verbindlichen Standards für Dienste, Komponenten und Anwendungen in der Telematikinfrastruktur zuständig ist. Im Laufe des Jahres 2024 wurde jedoch bekannt, dass elektronische Gesundheitskarten der Generation G3 erst ab 01.01.2026 ausgabefä-hig sein werden. Vor diesem Hintergrund wurde es notwendig, auch im Zeitraum vom 01.11.2024 bis 31.12.2025 weiter elektronische Gesundheitskarten der Generation G2 an die Versicherten auszugeben.
Die vorgenommene Änderung des bestehenden Auftrags ist daher nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, S. 2 GWB zulässig. Die Änderung ist aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die im Rahmen der hiesigen Sorgfaltspflicht nicht vorhergesehen werden konnten. Die Änderung führt auch weder zu einer Veränderung des Gesamtcharakters des ursprünglichen Auftrags noch zu einer Überschreitung der Grenze von 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags.
Mit Bekanntmachung vom 25.03.2020 (2020/S 060-143201) wurde - gemeinsam mit an-deren gesetzlichen Krankenkassen - der Auftrag zur Produktion von elektronischen Ge-sundheitskarten der Generation G2 sowie von PIN-/PUK Briefen im offenen Verfahren ausgeschrieben. Die ursprüngliche Laufzeit sollte am 01.11.2020 beginnen und am 30.10.2024 enden.
Bei der Konzeption des ursprünglichen Vergabeverfahrens wurde davon ausgegangen, dass spätestens bis Ende 2023 die Spezifikationen für elektronische Gesundheitskarten der Generation G3 vorliegen. Diese Konzeption beruhte auf den zeitlichen Planungen der gematik, die als Nationale Agentur für Digitale Medizin für die Definition und Durchset-zung der verbindlichen Standards für Dienste, Komponenten und Anwendungen in der Telematikinfrastruktur zuständig ist. Im Laufe des Jahres 2024 wurde jedoch bekannt, dass elektronische Gesundheitskarten der Generation G3 erst ab 01.01.2026 ausgabefä-hig sein werden. Vor diesem Hintergrund wurde es notwendig, auch im Zeitraum vom 01.11.2024 bis 31.12.2025 weiter elektronische Gesundheitskarten der Generation G2 an die Versicherten auszugeben.
Die vorgenommene Änderung des bestehenden Auftrags ist daher nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, S. 2 GWB zulässig. Die Änderung ist aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die im Rahmen der hiesigen Sorgfaltspflicht nicht vorhergesehen werden konnten. Die Änderung führt auch weder zu einer Veränderung des Gesamtcharakters des ursprünglichen Auftrags noch zu einer Überschreitung der Grenze von 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
Die Laufzeit des bestehenden Auftrags zur Produktion von elektronischen Gesundheits-karten der Generation G2 sowie von PIN-/PUK Briefen wurde bis zum 31.12.2025 verlängert. Für den Zeitraum der Vertragsverlängerung wurde auch die Vergütung des Auftragnehmers angemessen angepasst.
Die Laufzeit des bestehenden Auftrags zur Produktion von elektronischen Gesundheits-karten der Generation G2 sowie von PIN-/PUK Briefen wurde bis zum 31.12.2025 verlängert. Für den Zeitraum der Vertragsverlängerung wurde auch die Vergütung des Auftragnehmers angemessen angepasst.
Quelle: OJS 2024/S 207-644325 (2024-10-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Produktion, Personalisierung und versandfertige Bereitstellung von elektronischen
Gesundheitskarten und PIN-/PUK-Briefen
Kurze Beschreibung:
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind nach § 291 Abs. 1 S. 1
und Abs. 2a in Verbindung mit § 291 a SGB V rechtlich verpflichtet, für ihre Versicherten die
elektronische Gesundheitskarte (eGK) auszustellen. Der Auftrag umfasst die erforderlichen
Leistungen zur Produktion, Personalisierung und versandfertigen Bereitstellung
verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und
ggf. höher) sowie die Produktion und versandfertige Bereitstellung von PIN-/PUK-Briefen.
Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht
vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Beschreibung: Die Änderung des Vertrags mit der Idemia Germany GmbH ist nach § 132 Abs.
2 S. 1 Nr. 3, S. 2 GWB zulässig. Dem Änderungsbedarf liegen zunächst Umstände im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB zugrunde. Der Umstand, dass seitens der gematik - anders
als angekündigt - die Spezifikationen der eGK G3 nicht bis Ende 2023 erstellt worden sind, ist
insofern ein externer Faktor. Dieser wirkt auch auf das zugrundeliegende
Beschaffungsvorhaben ein, die Versicherten bis zur Ausgabe der eGK G3 mit eGK G2 zu
versorgen.Die Umstände sind im Rahmen der Sorgfaltspflicht nicht vorhersehbar gewesen,
weil zum Zeitpunkt der Ausschreibung des Auftrags über die Lieferung der eGK G2 im Jahr
2020 kein Anhaltspunkt vorlag, dass die damals bereits laufende Konzeption der
Spezifikationen der eGK G3 nicht bis Ende 2023 abgeschlossen sein würde. Die Änderung
verändert nicht den Gesamtcharakter des ursprünglichen Auftrags.
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind nach § 291 Abs. 1 S. 1
und Abs. 2a in Verbindung mit § 291 a SGB V rechtlich verpflichtet, für ihre Versicherten die
elektronische Gesundheitskarte (eGK) auszustellen. Der Auftrag umfasst die erforderlichen
Leistungen zur Produktion, Personalisierung und versandfertigen Bereitstellung
verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und
ggf. höher) sowie die Produktion und versandfertige Bereitstellung von PIN-/PUK-Briefen.
Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht
vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Beschreibung: Die Änderung des Vertrags mit der Idemia Germany GmbH ist nach § 132 Abs.
2 S. 1 Nr. 3, S. 2 GWB zulässig. Dem Änderungsbedarf liegen zunächst Umstände im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB zugrunde. Der Umstand, dass seitens der gematik - anders
als angekündigt - die Spezifikationen der eGK G3 nicht bis Ende 2023 erstellt worden sind, ist
insofern ein externer Faktor. Dieser wirkt auch auf das zugrundeliegende
Beschaffungsvorhaben ein, die Versicherten bis zur Ausgabe der eGK G3 mit eGK G2 zu
versorgen.Die Umstände sind im Rahmen der Sorgfaltspflicht nicht vorhersehbar gewesen,
weil zum Zeitpunkt der Ausschreibung des Auftrags über die Lieferung der eGK G2 im Jahr
2020 kein Anhaltspunkt vorlag, dass die damals bereits laufende Konzeption der
Spezifikationen der eGK G3 nicht bis Ende 2023 abgeschlossen sein würde. Die Änderung
verändert nicht den Gesamtcharakter des ursprünglichen Auftrags.
Beschreibung
Interne Kennung: 2020 - eGK+PIN
Beschreibung der Beschaffung:
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind nach § 291 Abs. 1 S. 1
und Abs. 2a in Verbindung mit § 291 a SGB V rechtlich verpflichtet, für ihre Versicherten die
elektronische Gesundheitskarte (eGK) auszustellen. Der Auftrag umfasst die erforderlichen
Leistungen zur Produktion, Personalisierung und versandfertigen Bereitstellung
verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und
ggf. höher) sowie die Produktion und versandfertige Bereitstellung von PIN-/PUK-Briefen.
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind nach § 291 Abs. 1 S. 1
und Abs. 2a in Verbindung mit § 291 a SGB V rechtlich verpflichtet, für ihre Versicherten die
elektronische Gesundheitskarte (eGK) auszustellen. Der Auftrag umfasst die erforderlichen
Leistungen zur Produktion, Personalisierung und versandfertigen Bereitstellung
verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und
ggf. höher) sowie die Produktion und versandfertige Bereitstellung von PIN-/PUK-Briefen.
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Datenverarbeitung📦
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 2020 - eGK+PIN
Titel: Produktion, Personalisierung und versandfertige Bereitstellung von elektronischen
Gesundheitskarten und PIN-/PUK-Briefen
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰
Kennung des Angebots: Idemia Germany GmbH Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postanschrift: Konrad-Zuse-Ring 1
Fax: 000 📠
URL: https://www.idemia.com🌏
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: IKK classic
Nationale Registrierungsnummer: 993-80175-34
Abteilung: Vergabestelle der IKK classic, Tannenstraße 4b, 01099 Dresden (Verwaltungssitz)
Postanschrift: Mittelhäuser Straße 68
Postleitzahl: 99089
Postort: Erfurt
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: vergabestelle@ikk-classic.de📧
Fax: +49 800 455 8888-283 📠
URL: https://www.ikk-classic.de🌏
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 991-02380-92
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️ Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-24+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die Änderung des Vertrags mit der Idemia Germany GmbH ist nach § 132 Abs.
2 S. 1 Nr. 3, S. 2 GWB zulässig. Dem Änderungsbedarf liegen zunächst Umstände im Sinne
des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB zugrunde. Der Umstand, dass seitens der gematik - anders
als angekündigt - die Spezifikationen der eGK G3 nicht bis Ende 2023 erstellt worden sind, ist
insofern ein externer Faktor. Dieser wirkt auch auf das zugrundeliegende
Beschaffungsvorhaben ein, die Versicherten bis zur Ausgabe der eGK G3 mit eGK G2 zu
versorgen.Die Umstände sind im Rahmen der Sorgfaltspflicht nicht vorhersehbar gewesen,
weil zum Zeitpunkt der Ausschreibung des Auftrags über die Lieferung der eGK G2 im Jahr
2020 kein Anhaltspunkt vorlag, dass die damals bereits laufende Konzeption der
Spezifikationen der eGK G3 nicht bis Ende 2023 abgeschlossen sein würde. Die Änderung
verändert nicht den Gesamtcharakter des ursprünglichen Auftrags.
Die Änderung des Vertrags mit der Idemia Germany GmbH ist nach § 132 Abs.
2 S. 1 Nr. 3, S. 2 GWB zulässig. Dem Änderungsbedarf liegen zunächst Umstände im Sinne
des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB zugrunde. Der Umstand, dass seitens der gematik - anders
als angekündigt - die Spezifikationen der eGK G3 nicht bis Ende 2023 erstellt worden sind, ist
insofern ein externer Faktor. Dieser wirkt auch auf das zugrundeliegende
Beschaffungsvorhaben ein, die Versicherten bis zur Ausgabe der eGK G3 mit eGK G2 zu
versorgen.Die Umstände sind im Rahmen der Sorgfaltspflicht nicht vorhersehbar gewesen,
weil zum Zeitpunkt der Ausschreibung des Auftrags über die Lieferung der eGK G2 im Jahr
2020 kein Anhaltspunkt vorlag, dass die damals bereits laufende Konzeption der
Spezifikationen der eGK G3 nicht bis Ende 2023 abgeschlossen sein würde. Die Änderung
verändert nicht den Gesamtcharakter des ursprünglichen Auftrags.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
Der Vertrag wird zu geänderten Preisen für die Zeit vom
01.11.2024 bis zum 31.12.2025 verlängert.
Quelle: OJS 2024/S 210-655067 (2024-10-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-11-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Art des Vertrags: Lieferungen
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: IKK - Die Innovationskasse
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: IKK - Die Innovationskasse
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: CON-0000
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-14 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: ohne Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: IDEMA Germany GmbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: IDEMIA Germany GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 12975
E-Mail: joerg.memenga@idemia.com📧
Telefon: +49 4347 7150📞
URL: www.idemia.com. 🌏
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: IKK - Die Innovationskasse
Nationale Registrierungsnummer: 993-80166-61
Abteilung: Vergabestelle
Postanschrift: Lachswehrallee 1
Postleitzahl: 23558
Postort: Lübeck
Region: Lübeck, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: vergabestelle@die-ik.de📧
URL: https://www.die-ik.de/🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅
Mit Bekanntmachung vom 25.03.2020 (2020/S 060-143201) wurde - gemeinsam mit anderen gesetzlichen Krankenkassen - der Auftrag zur Produktion von elektronischen Gesundheitskarten der Generation G2 sowie von PIN-/PUK Briefen im offenen Verfahren ausgeschrieben. Die ursprüngliche Laufzeit sollte am 01.11.2020 beginnen und am 30.10.2024 enden.
Bei der Konzeption des ursprünglichen Vergabeverfahrens wurde davon ausgegangen, dass spätestens bis Ende 2023 die Spezifikationen für elektronische Gesundheitskarten der Generation G3 vorliegen, auf deren Grundlage im Jahr 2023/2024 planmäßig ein neues EU-Vergabeverfahren durchgeführt werden sollte. Diese Konzeption beruhte auf den zeitlichen Planungen der gematik, die als Nationale Agentur für Digitale Medizin für die Definition und Durchsetzung der verbindlichen Standards für Dienste, Komponenten und Anwendungen in der Telematikinfrastruktur zuständig ist. Im Laufe des Jahres 2024 wurde jedoch bekannt, dass elektronische Gesundheitskarten der Generation G3 erst ab 01.01.2026 ausgabefähig sein werden. Vor diesem Hintergrund wurde es notwendig, auch im Zeitraum vom 01.11.2024 bis 31.12.2025 weiter elektronische Gesundheitskarten der Generation G2 an die Versicherten auszugeben und den Vertrag mit der IDEMIA Germany GmbH entsprechend zu verlängern.
Die vorgenommene Änderung des bestehenden Auftrags ist daher nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, S. 2 GWB zulässig. Die Änderung ist aufgrund der o.g. Umstände erforderlich geworden, die im Rahmen der hiesigen Sorgfaltspflicht nicht vorhergesehen werden konnten. Die Änderung führt auch weder zu einer Veränderung des Gesamtcharakters des ursprünglichen Auftrags noch zu einer Überschreitung der Grenze von 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags.
Mit Bekanntmachung vom 25.03.2020 (2020/S 060-143201) wurde - gemeinsam mit anderen gesetzlichen Krankenkassen - der Auftrag zur Produktion von elektronischen Gesundheitskarten der Generation G2 sowie von PIN-/PUK Briefen im offenen Verfahren ausgeschrieben. Die ursprüngliche Laufzeit sollte am 01.11.2020 beginnen und am 30.10.2024 enden.
Bei der Konzeption des ursprünglichen Vergabeverfahrens wurde davon ausgegangen, dass spätestens bis Ende 2023 die Spezifikationen für elektronische Gesundheitskarten der Generation G3 vorliegen, auf deren Grundlage im Jahr 2023/2024 planmäßig ein neues EU-Vergabeverfahren durchgeführt werden sollte. Diese Konzeption beruhte auf den zeitlichen Planungen der gematik, die als Nationale Agentur für Digitale Medizin für die Definition und Durchsetzung der verbindlichen Standards für Dienste, Komponenten und Anwendungen in der Telematikinfrastruktur zuständig ist. Im Laufe des Jahres 2024 wurde jedoch bekannt, dass elektronische Gesundheitskarten der Generation G3 erst ab 01.01.2026 ausgabefähig sein werden. Vor diesem Hintergrund wurde es notwendig, auch im Zeitraum vom 01.11.2024 bis 31.12.2025 weiter elektronische Gesundheitskarten der Generation G2 an die Versicherten auszugeben und den Vertrag mit der IDEMIA Germany GmbH entsprechend zu verlängern.
Die vorgenommene Änderung des bestehenden Auftrags ist daher nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, S. 2 GWB zulässig. Die Änderung ist aufgrund der o.g. Umstände erforderlich geworden, die im Rahmen der hiesigen Sorgfaltspflicht nicht vorhergesehen werden konnten. Die Änderung führt auch weder zu einer Veränderung des Gesamtcharakters des ursprünglichen Auftrags noch zu einer Überschreitung der Grenze von 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
Die Laufzeit des bestehenden Auftrags zur Produktion von elektronischen Gesundheitskarten der Generation G2 sowie von PIN-/PUK Briefen wurde bis zum 31.12.2025 verlängert. Für den Zeitraum der Vertragsverlängerung wurde auch die Vergütung des Auftragnehmers angemessen angepasst.
Die Laufzeit des bestehenden Auftrags zur Produktion von elektronischen Gesundheitskarten der Generation G2 sowie von PIN-/PUK Briefen wurde bis zum 31.12.2025 verlängert. Für den Zeitraum der Vertragsverlängerung wurde auch die Vergütung des Auftragnehmers angemessen angepasst.
Quelle: OJS 2024/S 225-704312 (2024-11-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Produktion, Personalisierung und Versand von elektronischen Gesundheitskarten und PIN-/ PUK-Briefen
Kurze Beschreibung:
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind nach § 291 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2a in Verbindung
mit § 291 a SGB V rechtlich verpflichtet, für ihre Versicherten die elektronische Gesundheitskarte (eGK) auszustellen.
Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und versandfertigen Bereitstellung
verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und ggf. höher) sowie die
Produktion und versandfertige Bereitstellung von PIN-/PUK-Briefen.
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind nach § 291 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2a in Verbindung
mit § 291 a SGB V rechtlich verpflichtet, für ihre Versicherten die elektronische Gesundheitskarte (eGK) auszustellen.
Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und versandfertigen Bereitstellung
verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und ggf. höher) sowie die
Produktion und versandfertige Bereitstellung von PIN-/PUK-Briefen.
Beschreibung
Interne Kennung: Personalisierung eGK und PIN
Titel: Personalisierung eGK und PIN
Ort der Leistung: Berlin
🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Erbringung der Leistung ist grundsätzlich nicht ortsgebunden, die Eintragung zum Erfüllungsort erfolgt nur, weil es ein Pflichtfeld ist.
Postleitzahl: 10117
Stadt: Berlin
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: Vertrag-01 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Nationale Registrierungsnummer: HR HRB 12975 KI
Öffentlicher Auftraggeber Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung ✅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-19+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Mit Bekanntmachung vom 25.03.2020 (2020/S 060-143201) wurde - gemeinsam mit an-deren gesetzlichen Krankenkassen - der Auftrag zur Produktion von elektronischen Gesundheitskarten der Generation G2 sowie von PIN-/PUK Briefen im offenen Verfahren ausgeschrieben. Die ursprüngliche Laufzeit sollte am 01.11.2020 beginnen und am 30.10.2024 enden.
Bei der Konzeption des ursprünglichen Vergabeverfahrens wurde davon ausgegangen, dass spätestens bis Ende 2023 die Spezifikationen für elektronische Gesundheitskarten der Generation G3 vorliegen. Diese Konzeption beruhte auf den zeitlichen Planungen der gematik, die als Nationale Agentur für Digitale Medizin für die Definition und Durchsetzung der verbindlichen Standards für Dienste, Komponenten und Anwendungen in der Telematikinfrastruktur zuständig ist. Im Laufe des Jahres 2024 wurde jedoch bekannt, dass elektronische Gesundheitskarten der Generation G3 erst ab 01.01.2026 ausgabefähig sein werden. Vor diesem Hintergrund wurde es notwendig, auch im Zeitraum vom 01.11.2024 bis 31.12.2025 weiter elektronische Gesundheitskarten der Generation G2 an die Versicherten auszugeben. Daher wurde der Vertrag gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, S. 2 GWB bis 31.12.2025 verlängert und die Verlängerung auch im EU-Amtsblatt durch die Auftraggeberinnen jeweils bekannt gemacht.
Im Laufe des Jahres 2025 wurde jedoch bekannt, dass elektronische Gesundheitskarten der Generation G3 auch zum 01.01.2026 nicht ausgabefähig sein werden. Vor diesem Hintergrund wurde es erneut notwendig, auch im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 weiter elektronische Gesundheitskarten der Generation G2 an die Versicherten auszugeben.
Die vorgenommene Änderung des bestehenden Auftrags ist daher nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, S. 2 GWB zulässig. Die Änderung ist aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die im Rahmen der hiesigen Sorgfaltspflicht nicht vorhergesehen werden konnten. Die Änderung führt auch weder zu einer Veränderung des Gesamtcharakters des ursprünglichen Auftrags noch zu einer Überschreitung der Grenze von 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags.
Mit Bekanntmachung vom 25.03.2020 (2020/S 060-143201) wurde - gemeinsam mit an-deren gesetzlichen Krankenkassen - der Auftrag zur Produktion von elektronischen Gesundheitskarten der Generation G2 sowie von PIN-/PUK Briefen im offenen Verfahren ausgeschrieben. Die ursprüngliche Laufzeit sollte am 01.11.2020 beginnen und am 30.10.2024 enden.
Bei der Konzeption des ursprünglichen Vergabeverfahrens wurde davon ausgegangen, dass spätestens bis Ende 2023 die Spezifikationen für elektronische Gesundheitskarten der Generation G3 vorliegen. Diese Konzeption beruhte auf den zeitlichen Planungen der gematik, die als Nationale Agentur für Digitale Medizin für die Definition und Durchsetzung der verbindlichen Standards für Dienste, Komponenten und Anwendungen in der Telematikinfrastruktur zuständig ist. Im Laufe des Jahres 2024 wurde jedoch bekannt, dass elektronische Gesundheitskarten der Generation G3 erst ab 01.01.2026 ausgabefähig sein werden. Vor diesem Hintergrund wurde es notwendig, auch im Zeitraum vom 01.11.2024 bis 31.12.2025 weiter elektronische Gesundheitskarten der Generation G2 an die Versicherten auszugeben. Daher wurde der Vertrag gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, S. 2 GWB bis 31.12.2025 verlängert und die Verlängerung auch im EU-Amtsblatt durch die Auftraggeberinnen jeweils bekannt gemacht.
Im Laufe des Jahres 2025 wurde jedoch bekannt, dass elektronische Gesundheitskarten der Generation G3 auch zum 01.01.2026 nicht ausgabefähig sein werden. Vor diesem Hintergrund wurde es erneut notwendig, auch im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 weiter elektronische Gesundheitskarten der Generation G2 an die Versicherten auszugeben.
Die vorgenommene Änderung des bestehenden Auftrags ist daher nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, S. 2 GWB zulässig. Die Änderung ist aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die im Rahmen der hiesigen Sorgfaltspflicht nicht vorhergesehen werden konnten. Die Änderung führt auch weder zu einer Veränderung des Gesamtcharakters des ursprünglichen Auftrags noch zu einer Überschreitung der Grenze von 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: RES-0000
Neuer Wert
Text:
Die Laufzeit des bestehenden Auftrags zur Produktion von elektronischen Gesundheitskarten der Generation G2 sowie von PIN-/PUK Briefen wurde bis zum 31.12.2026 verlängert.