Produktion, Personalisierung und Versand von elektronischen Gesundheitskarten und PIN-/PUK-Briefen

BKK eGK-Beschaffung GbR

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind nach § 291 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2a in Verbindung mit § 291 a SGB V rechtlich verpflichtet, für ihre Versicherten die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einzuführen. Diese muss ein Lichtbild des Versicherten enthalten und zudem geeignet sein, medizinische Daten zu speichern sowie eine NFC-Funktionalität zu unterstützen. Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und zum Versand verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und ggf. höher) sowie die Produktion und den Versand von PIN-/PUK-Briefen für die an der BKK eGK-Beschaffung GbR beteiligten Krankenkassen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-01-17 Auftragsbekanntmachung
2020-02-19 Ergänzende Angaben
2020-06-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-03-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-11-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-01-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Chipkarten
Kurze Beschreibung:
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind nach § 291 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2a in Verbindung mit § 291 a SGB V rechtlich verpflichtet, für ihre Versicherten die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einzuführen. Diese muss ein Lichtbild des Versicherten enthalten und zudem geeignet sein, medizinische Daten zu speichern sowie eine NFC-Funktionalität zu unterstützen. Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und zum Versand verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und ggf. höher) sowie die Produktion und den Versand von PIN-/PUK-Briefen für die an der BKK eGK-Beschaffung GbR beteiligten Krankenkassen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Chipkarten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Datenverarbeitung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK eGK-Beschaffung GbR
Postanschrift: Kölner Str. 3
Postleitzahl: 51429
Postort: Bergisch Gladbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.subreport-elvis.de 🌏
E-Mail: sabine.altenhain@telematikk.de 📧
Telefon: +49 2204912344021 📞
Fax: +49 2204912344399 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E36111837 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E36111837 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-17 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-20 📅
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2024-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 013-025766
ABl. S-Ausgabe: 13
Zusätzliche Informationen
Die Angebote sind elektronisch und in Textform über die in Ziff. I.3) dieser Bekanntmachung angegebene Adresse einzureichen. Für die mit den Angeboten einzureichenden Arbeitsproben der Bieter (Kartenkörper und vollständig erstellte eKG gemäß Ziff. 21.II. der Bewerbungsbedingungen) kommt eine elektronische Angebotseinreichung nicht in Betracht. Diese müssen daher gesondert mit der Post an die Kontaktadresse der ARGE TelematiKK übersandt oder persönlich bei dem Empfang der IKK classic (Eingangsbereich im Erdgeschoss) abgegeben werden. Auf der Vorderseite des Umschlags/Päckchen/Paketes muss deutlich erkennbar folgender Hinweis angebracht sein. „Angebot! Vergabeverfahren eGK-Beschaffung G2! BKK eGK-Beschaffung GbR Nicht vor dem 28.2.2020, 12:00 Uhr öffnen!“ Die Arbeitsproben sind darüber hinaus als zum Angebot des betreffenden Bieters zugehörig zu kennzeichnen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und zum Versand verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und ggf. höher) sowie die Produktion und den Versand von PIN-/PUK-Briefen für die an der BKK eGK-Beschaffung GbR beteiligten 53 Krankenkassen. Für die betreffenden Krankenkassen sind während der Vertragslaufzeit voraussichtlich insgesamt 11.528.503 elektronische Gesundheitskarten zu produzieren, zu personalisieren und zu versenden. Das geschätzte Gesamtvolumen verteilt sich dabei voraussichtlich wie folgt auf die Vertragslaufzeit:
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— 2020: 439 359 eGK G2,
— 2021: 2 981 559 eGK G2,
— 2022: 3 542 067 eGK G2,
— 2023: 2 892 816 eGK G2,
— 2024: 1 672 702 eGK G2.
Für die Versicherten der betreffenden Krankenkassen sind während der Vertragslaufzeit zudem voraussichtlich insgesamt 11 624 673 PIN-/PUK-Briefe zu produzieren und zu versenden. Das geschätzte Gesamtvolumen verteilt sich dabei voraussichtlich wie folgt auf die Vertragslaufzeit:
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— 2020: 711 591 PIN-/PUK-Briefe,
— 2021: 3 258 174 PIN-/PUK-Briefe,
— 2022: 3 447 688 PIN-/PUK-Briefe,
— 2023: 2 674 187 PIN-/PUK-Briefe,
— 2024: 1 533 033 PIN-/PUK-Briefe.
Die vorgenannten Mengen stellen gewissenhafte Schätzungen dar. Die tatsächlichen Produktionsmengen der einzelnen Krankenkassen können davon abweichen. Die Mengengerüste dienen lediglich der Abschätzung des vom Auftragnehmer zu erbringenden Aufwands. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der kalkulierten Mengen besteht nicht.
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Die Inhalte der zu erbringenden Leistungen ergeben sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus dem in Teil C – 1 beigefügten Entwurf eines Leistungsvertrags.
Die an der BKK eGK-Beschaffung GbR beteiligten Krankenkassen haben sich entschlossen, die Beschaffung der eGK gemeinsam durchzuführen. Dazu haben sie die BKK eGK-Beschaffung GbR gegründet. Diese bzw. ihre Gesellschafter treffen die wesentlichen Entscheidungen über die Beschaffung, insbesondere über die Angebotswertung und die Auftragsvergabe. Auftraggeber in dem Vergabeverfahren sind die Gesellschafter. Die BKK eGK-Beschaffung GbR handelt in dem Vergabeverfahren als zentrale Vergabestelle und damit im Namen und auf Rechnung der Gesellschafter. Mit Zuschlagserteilung durch die BKK eGK-Beschaffung GbR werden unmittelbar Leistungsverträge zwischen dem Auftragnehmer und den einzelnen Gesellschaftern (beteiligten Krankenkassen) begründet, soweit sich die ausgeschriebenen Leistungen auf die dortigen Versicherten beziehen. Die Laufzeit der jeweiligen Verträge der beteiligten Krankenkassen beginnt am 01.10.2020. Alle Verträge enden zum 30.9.2024. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die BKK eGK-Beschaffung GbR die Arbeitsgemeinschaft Telematik der Innungs- und Betriebskrankenkassen (ARGE TelematiKK) mit der organisatorischen Abwicklung des Vergabeverfahrens betraut hat. Die wesentlichen Entscheidungen über die Beschaffung verbleiben jedoch bei der BKK eGK-Beschaffung GbR bzw. den an ihr beteiligten Krankenkassen.
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Zusätzliche Informationen:
Die Angebote sind elektronisch und in Textform über die in Ziff. I.3) dieser Bekanntmachung angegebene Adresse einzureichen. Für die mit den Angeboten einzureichenden Arbeitsproben der Bieter (Kartenkörper und vollständig erstellte eKG gemäß Ziff. 21.II. der Bewerbungsbedingungen) kommt eine elektronische Angebotseinreichung nicht in Betracht. Diese müssen daher gesondert mit der Post an die Kontaktadresse der ARGE TelematiKK übersandt oder persönlich bei dem Empfang der IKK classic (Eingangsbereich im Erdgeschoss) abgegeben werden. Auf der Vorderseite des Umschlags/Päckchen/Paketes muss deutlich erkennbar folgender Hinweis angebracht sein.
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„Angebot! Vergabeverfahren eGK-Beschaffung G2! BKK eGK-Beschaffung GbR Nicht vor dem 28.2.2020, 12:00 Uhr öffnen!“ Die Arbeitsproben sind darüber hinaus als zum Angebot des betreffenden Bieters zugehörig zu kennzeichnen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Aktueller Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des jeweiligen Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (nicht älter als 12 Monate).
Die zusätzlichen Angaben unter Ziff. VI.3. der vorliegenden Bekanntmachung sind zu beachten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Aktuelle Bankerklärung mit einer allgemeinen Aussage über die Bonität und die bestehenden Geschäftsverbindungen des Bieters (nicht älter als 12 Monate);
2) Aktueller Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1 000 000 EUR pro Schadensfall jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bzw. aktuelle und rechtsverbindliche Bescheinigung eines Haftpflichtversicherers, dass eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall auf die geforderten Mindestdeckungssummen erhöht oder eine entsprechende Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird (nicht älter als 12 Monate);
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3) Sofern in dem Land, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, die Veröffentlichung von Geschäftsberichten gesetzlich vorgegeben ist, sind die Berichte der letzten 3 Geschäftsjahre einzureichen;
4) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und seinen Umsatz für mit dem hier vergebenen Auftrag vergleichbaren Dienstleistungen jeweils für die letzten 3 Geschäftsjahre (jeweils gesonderte Angaben für jedes einzelne Geschäftsjahr).
Die zusätzlichen Angaben unter Ziff. VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sind zu beachten.
Mindeststandards:
Zu 2.: Die Mindestdeckungssumme der bestehenden, zu erhöhenden oder abzuschließenden Betriebshaftpflichtversicherung muss 1 000 000 EUR pro Schadensfall jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Beschreibung und Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen unter Angabe von Leistungsart und -umfang, Leistungszeit, Auftragswert und Auftraggeber. Der Bieter muss vergleichbare Referenzprojekte mit einem Gesamtauftragsvolumen von mindestens 3 000 000 Mikroprozessorkarten in einem Zeitraum von 12 Monaten erfolgreich abgeschlossen haben. Der Auftraggeber behält sich vor, sich die Angaben des Bieters zu den erbrachten Leistungen vom jeweiligen Auftraggeber bestätigen zu lassen;
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2) Beschreibung und Benennung der technischen Komponenten mit den jeweiligen Leistungsmerkmalen und Darstellung der Kapazitäten und Betriebsabläufe, die für die Produktion, die Personalisierung, den Druck der Begleitschreiben/Kartentransportbogen und den Versand der elektronischen Gesundheitskarten und der PIN-/PUK-Briefe vorgesehen sind.
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Die zusätzlichen Angaben unter Ziff. VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sind zu beachten.
Mindeststandards:
Zu 1.: Der Bieter muss vergleichbare Referenzprojekte mit einem Gesamtauftragsvolumen von mindestens 3 000 000 Mikroprozessorkarten in einem Zeitraum von 12 Monaten erfolgreich abgeschlossen haben.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verbindliche Grundlage für die technische Ausstattung, die Beschaffenheit und die äußere Gestaltung der Karten bilden die zum Zeitpunkt der Produktion und Ausgabe der eGK gültigen Spezifikationen der elektronischen Gesundheitskarte sowie der zu diesem Zeitpunkt gültigen begleitenden/ergänzenden Dokumente (z. B. Änderungen zur eGK Spezifikation) der gematik. Zusammenstellungen der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens im Supplement zum EU-Amtsblatt geltenden Spezifikationen und weiteren Dokumente der gematik zur eGK G2, die auch im Fachportal auf der Internetseite www.gematik.de veröffentlicht sind, sind der Leistungsbeschreibung als Zusätzliche Anlagen 1 und 2 beigefügt. Die Spezifikationen und ergänzenden Dokumente der gematik sind in der jeweils gültigen und aktuellen Version zu nutzen. Der Auftragnehmer ist für die laufende Prüfung und Beschaffung der aktuellsten Versionen selbst verantwortlich.
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Bei der Durchführung des Auftrags kommt dem Datenschutz besondere Bedeutung zu. Der Auftragnehmer hat bei der Annahme und Verarbeitung der Daten die Anforderungen an den Datenschutz zu beachten, die sich aus allgemeinen datenschutzrechtlichen, den sozialdatenschutzrechtlichen Vorschriften und den Vorgaben der gematik ergeben. Die vom Auftragnehmer im Hinblick auf Datenschutz und Datensicherheit getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen sind vor Leistungsbeginn bis zum 1.7.2020 durch ein Sicherheitsgutachten eines von der gematik anerkannten Gutachters nachzuweisen. Der Auftragnehmer hat auch während der Vertragslaufzeit fortwährend durch organisatorische und technische Maßnahmen zu gewährleisten und nachzuweisen, dass ein angemessenes Datenschutzniveau sichergestellt ist. Sofern erforderlich, hat der Auftragnehmer auf Weisung des Auftraggebers weitere Maßnahmen zu treffen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-06-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-02-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen: Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: ARGE TelematiKK, c/o IKK classic, Kölner Straße 3, 51429 Bergisch Gladbach, z.Hd. Frau Sabine Altenhain oder Herrn Manfred Neu
Internetadresse: www.subreport-elvis.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E36111837 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zusätzlich zu den unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung aufgelisteten Eignungsnachweisen ist mit dem Angebot von jedem Bieter durch Abgabe einer Eigenerklärung das Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB nachzuweisen. Hierzu ist das entsprechende Formblatt des Auftraggebers zu verwenden (Teil D – 2 der Vergabeunterlagen).
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Bei einer Bietergemeinschaft sind die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie die unter Ziff. III.1.) bis III.1.3) aufgeführten Eignungsnachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Für den Nachweis, dass die jeweiligen Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit erfüllt sind, reicht es aus, wenn diese von einem Mitglied der Bietergemeinschaft erfüllt werden. Die Nachweise und Erklärungen müssen erkennen lassen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die jeweiligen Angaben beziehen.
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Soweit sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zur Herstellung seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft (Eignungsleihe), sind die aufgeführten Erklärungen und Nachweise des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Eignung auch von diesen Unternehmen vorzulegen. Die Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen sich zudem nur auf jene Leistungen beziehen, die durch den jeweiligen Dritten erbracht werden sollen.
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Darüber hinaus ist bei der Einschaltung von anderen Unternehmen zur Herstellung der Eignung zu beachten, dass der Bieter nach § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nachweisen muss, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis ist – ungeachtet der bestehenden rechtlichen Verbindungen zum Bieter – durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens zu führen.
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Das Angebot sowie sämtliche hiermit einzureichenden Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, sich Eigenerklärungen des Bieters durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bestätigen zu lassen.
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Alternativ zu den geforderten Eigenerklärungen akzeptiert der Auftraggeber auch die Vorlage einer – mit den entsprechenden Angaben ausgefüllten – Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Für das Angebot sind – soweit vorgesehen – die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter des Auftraggebers zu verwenden, welche über den in Ziff. I.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Link gebührenfrei selbst abgerufen werden können.
Alle angeforderten Nachweise und Erklärungen sind Teil des Angebotes und mit dem Angebot vorzulegen. Sollten mit einem Angebot Nachweise oder Erklärungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht oder nicht vollständig vorgelegt worden sein, behält sich der Auftraggeber die Nachforderung der fehlenden Erklärungen und Nachweise unter Setzung einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vor. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Preisangaben können nur nachgefordert werden, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV). Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der Nachforderungsfrist eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV). Die Frist zur Nachreichung beginnt am Tage nach Absendung der Nachforderung.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 013-025766 (2020-01-17)
Ergänzende Angaben (2020-02-19)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Administrative Dienste im Gesundheitswesen 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-19 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 037-087491
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 013-025766
ABl. S-Ausgabe: 37
Quelle: OJS 2020/S 037-087491 (2020-02-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 22703383.80 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 120-291833
ABl. S-Ausgabe: 120
Zusätzliche Informationen
Die Angebote sind elektronisch und in Textform über die in Ziff. I.3. dieser Bekanntmachung angegebene Adresse einzureichen. Für die mit den Angeboten einzureichenden Arbeitsproben der Bieter (Kartenkörper und vollständig erstellte eKG gemäß Ziff. 21.II. der Bewerbungsbedingungen) kommt eine elektronische Angebotseinreichung nicht in Betracht. Diese müssen daher gesondert mit der Post an die Kontaktadresse der ARGE TelematiKK übersandt oder persönlich bei dem Empfang der IKK classic (Eingangsbereich im Erdgeschoss) abgegeben werden. Auf der Vorderseite des Umschlags/Päckchen/Paketes muss deutlich erkennbar folgender Hinweis angebracht sein. „Angebot! Vergabeverfahren eGK-Beschaffung G2! BKK eGK-Beschaffung GbR Nicht vor dem 28.2.2020, 12.00 Uhr öffnen!“ Die Arbeitsproben sind darüber hinaus als zum Angebot des betreffenden Bieters zugehörig zu kennzeichnen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und zum Versand verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und ggf. höher) sowie die Produktion und den Versand von PIN-/PUK-Briefen für die an der BKK eGK-Beschaffung GbR beteiligten 53 Krankenkassen. Für die betreffenden Krankenkassen sind während der Vertragslaufzeit voraussichtlich insgesamt 11 528 503 elektronische Gesundheitskarten zu produzieren, zu personalisieren und zu versenden. Das geschätzte Gesamtvolumen verteilt sich dabei voraussichtlich wie folgt auf die Vertragslaufzeit:
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— 2020: 439 359 eGK G2;
— 2021: 2 981 559 eGK G2;
— 2022: 3 542 067 eGK G2;
— 2023: 2 892 816 eGK G2;
— 2020: 711 591 PIN-/PUK-Briefe;
— 2021: 3 258 174 PIN-/PUK-Briefe;
— 2022: 3 447 688 PIN-/PUK-Briefe;
— 2023: 2 674 187 PIN-/PUK-Briefe;
Die an der BKK eGK-Beschaffung GbR beteiligten Krankenkassen haben sich entschlossen, die Beschaffung der eGK gemeinsam durchzuführen. Dazu haben sie die BKK eGK-Beschaffung GbR gegründet. Diese bzw. ihre Gesellschafter treffen die wesentlichen Entscheidungen über die Beschaffung, insbesondere über die Angebotswertung und die Auftragsvergabe. Auftraggeber in dem Vergabeverfahren sind die Gesellschafter. Die BKK eGK-Beschaffung GbR handelt in dem Vergabeverfahren als zentrale Vergabestelle und damit im Namen und auf Rechnung der Gesellschafter. Mit Zuschlagserteilung durch die BKK eGK-Beschaffung GbR werden unmittelbar Leistungsverträge zwischen dem Auftragnehmer und den einzelnen Gesellschaftern (beteiligten Krankenkassen) begründet, soweit sich die ausgeschriebenen Leistungen auf die dortigen Versicherten beziehen. Die Laufzeit der jeweiligen Verträge der beteiligten Krankenkassen beginnt am 1.10.2020. Alle Verträge enden zum 30.9.2024. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die BKK eGK-Beschaffung GbR die Arbeitsgemeinschaft Telematik der Innungs- und Betriebskrankenkassen (ARGE TelematiKK) mit der organisatorischen Abwicklung des Vergabeverfahrens betraut hat. Die wesentlichen Entscheidungen über die Beschaffung verbleiben jedoch bei der BKK eGK-Beschaffung GbR bzw. den an ihr beteiligten Krankenkassen.
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Zusätzliche Informationen:
Die Angebote sind elektronisch und in Textform über die in Ziff. I.3. dieser Bekanntmachung angegebene Adresse einzureichen. Für die mit den Angeboten einzureichenden Arbeitsproben der Bieter (Kartenkörper und vollständig erstellte eKG gemäß Ziff. 21.II. der Bewerbungsbedingungen) kommt eine elektronische Angebotseinreichung nicht in Betracht. Diese müssen daher gesondert mit der Post an die Kontaktadresse der ARGE TelematiKK übersandt oder persönlich bei dem Empfang der IKK classic (Eingangsbereich im Erdgeschoss) abgegeben werden. Auf der Vorderseite des Umschlags/Päckchen/Paketes muss deutlich erkennbar folgender Hinweis angebracht sein.
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„Angebot! Vergabeverfahren eGK-Beschaffung G2! BKK eGK-Beschaffung GbR Nicht vor dem 28.2.2020, 12.00 Uhr öffnen!“ Die Arbeitsproben sind darüber hinaus als zum Angebot des betreffenden Bieters zugehörig zu kennzeichnen.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Prozessbeschreibung und des Prozessablaufs
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Optische und physikalische Qualität der eGK
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Preis (Gewichtung): 75 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-15 📅
Name: Giesecke + Devrient Mobile Security GmbH
Postanschrift: Prinzregentenstraße 159
Postort: München
Postleitzahl: 81677
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 22703383.80 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: ARGE TelematiKK, c/o IKK classic, Kölner Straße 3, 51429 Bergisch Gladbach, z. Hd. Frau Sabine Altenhain oder Herrn Manfred Neu

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zusätzlich zu den unter Ziff. III.1.1. bis III.1.3. der vorliegenden Bekanntmachung aufgelisteten Eignungsnachweisen ist mit dem Angebot von jedem Bieter durch Abgabe einer Eigenerklärung das Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB nachzuweisen. Hierzu ist das entsprechende Formblatt des Auftraggebers zu verwenden (Teil D – 2 der Vergabeunterlagen).
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Bei einer Bietergemeinschaft sind die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie die unter Ziff. III.1. bis III.1.3. aufgeführten Eignungsnachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Für den Nachweis, dass die jeweiligen Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit erfüllt sind, reicht es aus, wenn diese von einem Mitglied der Bietergemeinschaft erfüllt werden. Die Nachweise und Erklärungen müssen erkennen lassen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die jeweiligen Angaben beziehen.
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Für das Angebot sind – soweit vorgesehen – die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter des Auftraggebers zu verwenden, welche über den in Ziff. I.3. der vorliegenden Bekanntmachung benannten Link gebührenfrei selbst abgerufen werden können.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
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Quelle: OJS 2020/S 120-291833 (2020-06-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Produktion und Personalisierung von Gesundheitskarten sowie PIN-Briefen inkl. Versand
Referenznummer: VS-001_2024
Kurze Beschreibung:
Produktion und Personalisierung von Gesundheitskarten sowie PIN-Briefen inkl. Versand
Produkte/Dienstleistungen: Chipkarten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: VS-001_2024
Art des Vertrags: Lieferungen
Postleitzahl: 42719
Stadt: Solingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Solingen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Produktion und Personalisierung von Gesundheitskarten sowie PIN-Briefen inkl. Versand

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: BERGISCHE KRANKENKASSE KdöR
Nationale Registrierungsnummer: IK104 926 702
Postleitzahl: 42719
Postort: Solingen
Region: Solingen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@bergische-krankenkasse.de 📧
Telefon: 000 📞
Federführendes Mitglied
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Objekt
Art des Vertrags: Lieferungen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: BERGISCHE KRANKENKASSE KdöR
Nationale Registrierungsnummer: IK104 926 702
Postleitzahl: 42719
Postort: Solingen
Region: Solingen, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vergabe@bergische-krankenkasse.de 📧
Telefon: 000 📞
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-11+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Diese Vorschrift ermöglicht eine vergabefreie Vertragsänderung, wenn die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich wird, die der Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert. Derartige unvorhersehbare Umstände sind solche, die auch bei einer nach vernünftigem Ermessen sorgfältigen Vorbereitung der ursprünglichen Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel der Art und Merkmale des spezifischen Projekts, der bewährten Praxis im betreffenden Bereich und der Notwendigkeit, ein angemessenes Verhältnis zwischen den bei der Vorbereitung der Zuschlagserteilung eingesetzten Ressourcen und dem absehbaren Nutzen zu gewährleisten, nicht hätten vorausgesagt werden können. Bewährte Praxis ist in diesem Kontext, dass die Spezifikationen an die elektronische Gesundheitskarte von der Gematik veröffentlicht werden. Hierauf hat die einzelne Kasse keinen Einfluss. Eine Ausschreibung richtet sich daher naturgemäß an den entsprechenden Voraussetzungen, die die eGK erfüllen muss. Aktuell sind die Spezifikationen von der Gematik noch nicht absehbar und nicht veröffentlicht. (Gesundheits-ID ab 2026 – digitale Identität – Anpassungen an der Karte nicht vorhersehbar). Zum aktuellen Zeitpunkt ist eine Veröffentlichung der neuen Spezifikationen nicht vorhersehbar. Eine Ausschreibung ohne Wissen über den – zumindest beschreibbaren – Leistungsgegenstand ist aktuell nicht möglich. Eine Ausschreibung, die jegliche vorstellbare Abbildung der Voraussetzungen beinhalten würde, wäre ebenfalls nicht wirtschaftlich durchführbar. Optionale Leistungen und nicht beschreibbare Anforderungen würde zu nicht kalkulierbaren Kosten seitens der Anbieter führen. Ebenfalls muss der Bietermarkt sich auf Umstellungen frühzeitig einstellen können, damit jegliche Anpassungen vorgenommen und technische Anforderungen bestellt und abgebildet werden können.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Verlängerung Vertragsdurchführung mit dem Ziel, eine Ausschreibung mit den noch zu veröffentlichenden Spezifikationen durchzuführen.
Quelle: OJS 2024/S 051-149222 (2024-03-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: VS-002_2025
Art des Vertrags: Lieferungen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰

Auftragsvergabe
Vertragsnummer: VS-002/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-11-07 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2020/S 013-025766
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Giesecke und Devrient GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE129365746
Postleitzahl: 81677
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@gi-de.com 📧
Telefon: 000 📞

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-13+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Diese Vorschrift ermöglicht eine vergabefreie Vertragsänderung, wenn die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich wird, die der Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert. Derartige unvorhersehbare Umstände sind solche, die auch bei einer nach vernünftigem Ermessen sorgfältigen Vorbereitung der ursprünglichen Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel der Art und Merkmale des spezifischen Projekts, der bewährten Praxis im betreffenden Bereich und der Notwendigkeit, ein angemessenes Verhältnis zwischen den bei der Vorbereitung der Zuschlagserteilung eingesetzten Ressourcen und dem absehbaren Nutzen zu gewährleisten, nicht hätten vorausgesagt werden können (Begründung BT-Drs. 18/6281; Hüttinger in: Burgi/Dreher/Opitz, Beck’scher Vergaberechtskommentar, Bd. 1, 4. Aufl. 2022, § 132 GWB Rn. 54.). Zu denken ist z.B. an ungewöhnliche Naturereignisse, aber auch die Änderung von relevanten Durchführungsvorschriften des Gesetz- oder Verordnungsgebers oder von relevanten technischen Vorschriften (MüKoEuWettbR/Jaeger, 4. Aufl. 2022, GWB § 132 Rn. 42). Bewährte Praxis ist in diesem Kontext, dass die Spezifikationen an die elektronische Gesundheitskarte von der Gematik veröffentlicht werden. Hierauf hat die einzelne Kasse keinen Einfluss. Eine Ausschreibung richtet sich daher naturgemäß an den entsprechenden Voraussetzungen, die die eGK erfüllen muss. Das OLG Frankfurt lässt jedoch eine Vertragsverlängerung wegen Unvorhersehbarkeit nur dann zu, wenn der Auftraggeber bei der Vertragsgestaltung alle Möglichkeiten zur Reduzierung der Ungewissheit ausgeschöpft hat und die eventuellen aus der Ungewissheit folgenden Notwendigkeiten zur Vertragsanpassung auch nicht als Option oder Überprüfungsklausel nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abgebildet werden konnten (OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. November 2022 – 11 Verg 5/22 –, Rn. 61, juris). Vorliegend wurden keinerlei Optionen auf Vertragsverlängerung oder -anpassung vereinbart. Es ist jedoch zu beachten, dass die geplanten Änderungen an die technischen Anforderungen der Gesundheitskarten für den Auftraggeber zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht ersichtlich waren. Mit dieser Argumentation ist es vertretbar, für den begrenzten Übergangszeitraum eine Vertragsverlängerung als vergabefrei möglich anzusehen. Aktuell sind die Spezifikationen von der Gematik WEITERHIN noch nicht absehbar und nicht veröffentlicht. (Gesundheits-ID ab 2026 – digitale Identität – Anpassungen an der Karte nicht vorhersehbar). Zum aktuellen Zeitpunkt ist eine Veröffentlichung der neuen Spezifikationen nicht vorhersehbar. Eine Ausschreibung ohne Wissen über den – zumindest beschreibbaren – Leistungsgegenstand ist aktuell nicht möglich. Eine Ausschreibung, die jegliche vorstellbare Abbildung der Voraussetzungen beinhalten würde, wäre ebenfalls nicht wirtschaftlich durchführbar. Optionale Leistungen und nicht beschreibbare Anforderungen würde zu nicht kalkulierbaren Kosten seitens der Anbieter führen. Ebenfalls muss der Bietermarkt sich auf Umstellungen frühzeitig einstellen können, damit jegliche Anpassungen vorgenommen und technische Anforderungen bestellt und abgebildet werden können. Die Verlängerung des Vertrages ist ohne Befristung geplant, damit auf die Veröffentlichung der Anforderungen direkt zeitnah reagiert werden kann. Dies gibt der SBK die Möglichkeit auf die geänderten Anforderungen einzugehen und diese in eine effiziente Ausschreibung zu überführen, die schätzungsweise ebenfalls mehr als ein Jahr in Anspruch nehmen könnte. Es wird aktuell damit gerechnet, dass in diesem Vertragsverlängerungszeitraum eine Veröffentlichung der Gematik vorgenommen wird.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: RES-0001
Neuer Wert
Text:
Zum aktuellen Zeitpunkt ist eine Veröffentlichung der neuen Spezifikationen nicht vorhersehbar. Eine Ausschreibung ohne Wissen über den – zumindest beschreibbaren – Leistungsgegenstand ist aktuell nicht möglich. Eine Ausschreibung, die jegliche vorstellbare Abbildung der Voraussetzungen beinhalten würde, wäre ebenfalls nicht wirtschaftlich durchführbar.
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Quelle: OJS 2025/S 220-754824 (2025-11-13)