Beschaffung von bis zu 3000 Stück Access Points für das Produktportfolio Colibri der Fahrzeuginstandhaltung GmbH, davon 375 Stück fest und 2625 Stück optional.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Produktportfolio Colibri - Access Points
20FEF46496
Produkte/Dienstleistungen: Informationssysteme📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von bis zu 3000 Stück Access Points für das Produktportfolio Colibri der Fahrzeuginstandhaltung GmbH, davon 375 Stück fest und 2625 Stück optional.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Informationssysteme📦
Ort der Leistung: Prignitz🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung von bis zu 3000 Stück Access Points für das Produktportfolio Colibri der Fahrzeuginstandhaltung GmbH, davon 375 Stück fest und 2625 Stück optional.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: 2 x jeweils um 12 Monate zu gleichen Konditionen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Eignungsmatrix Anhang B 6 der Vergabeunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Eignungsmatrix Anhang B 6 der Vergabeunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Eignungsmatrix Anhang B 6 der Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-14
14:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-09-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-01-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 160-390959 (2020-08-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Produktportfolio Colibri – Access Points
20FEF46496
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von bis zu 3 000 Stück Access Points für das Produktportfolio Colibri der Fahrzeuginstandhaltung GmbH, davon 375 Stück fest und 2 625 Stück optional.”
Kurze Beschreibung
Beschaffung von bis zu 3 000 Stück Access Points für das Produktportfolio Colibri der Fahrzeuginstandhaltung GmbH, davon 375 Stück fest und 2 625 Stück optional.
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung von bis zu 3 000 Stück Access Points für das Produktportfolio Colibri der Fahrzeuginstandhaltung GmbH, davon 375 Stück fest und 2 625 Stück optional.”
Beschreibung der Beschaffung
Beschaffung von bis zu 3 000 Stück Access Points für das Produktportfolio Colibri der Fahrzeuginstandhaltung GmbH, davon 375 Stück fest und 2 625 Stück optional.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 160-390959
Auftragsvergabe
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Titel: Produktportfolio Colibri – Access Points
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-08 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Eltec Elektronik AG
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55129
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2021/S 033-083433 (2021-02-12)