Für das Ressort des StMELF ist ein webbasiertes Fachverfahren zur Beantragung, Abwicklung, Bewilligung und Verwaltung sowie zum Controlling und Monitoring von Forschungsprojekten zu entwickeln. Dafür soll eine datenbankgestützte Webanwendung mit dem Racy10 Framework programmiert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Programmierung eines ressortweiten Fachverfahrens Forschungsprojektmanagement
2020H3000002”
Produkte/Dienstleistungen: Entwicklung von kundenspezifischer Software📦
Kurze Beschreibung:
“Für das Ressort des StMELF ist ein webbasiertes Fachverfahren zur Beantragung, Abwicklung, Bewilligung und Verwaltung sowie zum Controlling und Monitoring...”
Kurze Beschreibung
Für das Ressort des StMELF ist ein webbasiertes Fachverfahren zur Beantragung, Abwicklung, Bewilligung und Verwaltung sowie zum Controlling und Monitoring von Forschungsprojekten zu entwickeln. Dafür soll eine datenbankgestützte Webanwendung mit dem Racy10 Framework programmiert werden.
Für das Ressort des StMELF ist ein webbasiertes Fachverfahren zur Beantragung, Abwicklung, Bewilligung und Verwaltung sowie zum Controlling und Monitoring von Forschungsprojekten zu entwickeln. Dafür soll eine datenbankgestützte Webanwendung mit dem Racy10 Framework programmiert werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40
Dauer
Datum des Beginns: 2020-11-02 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Nachweis über die Eintragung im Berufs-oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Nachweis über die Eintragung im Berufs-oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für jedes Mitglied einzeln einzureichen, indem sie im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ diese zum Angebot hochladen. Bitte beachten Sie, dass der Auszug nicht älter als 6 Monate sein darf, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für Bietergemeinschaften sind die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für Bietergemeinschaften sind die Gesamtumsätze je Bietermitglied in einer gesonderten Anlage anzugeben. Sofern entsprechende Angaben zum Nettogesamtumsatz nicht oder nicht für 3 abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null anzugeben und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen. Die gesonderten Anlagen sind im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen;
— Erklärung des Bieters über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für Bietergemeinschaften sind die geforderten Umsätze je Bietermitglied in einer gesonderten Anlage anzugeben. Sofern entsprechende Angaben zum Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags nicht oder nicht für 3 abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null einzutragen und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen. Die Anlagen sind im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen;
— Nachweis über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden und von mindestens 1 000 000 EUR für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Dabei muss die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen. Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung ist zusätzlich eine Bestätigung der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen angepasst werden wird. Bei Bietergemeinschaften sind entsprechende Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ des Bieterassistenten hochzuladen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Der Bieter hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geeignete Referenzen, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistung (Projekt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Der Bieter hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geeignete Referenzen, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistung (Projekt im Geschäftsfeld Finanzverwaltung, Anwendungsentwicklung und Datenbanken) wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, anzugeben. Bietergemeinschaften haben für jedes Mitglied eine eigene Referenzliste auf einer gesonderten Anlage einzureichen. Die Anlage ist im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen;
— Maßnahmen des Unternehmen zur Qualitätssicherung (z. B. Zertifizierung gem. DIN ISO 9001, ISO 27001 etc.);
— Datei „Mitarbeiterprofil“, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Die Datei ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ hochzuladen;
— Datei „technischen Fachkräfte oder technischen Stellen“, aus der die für die Leistungserbringung (Projekt im Geschäftsfeld Finanzverwaltung, Anwendungsentwicklung und Datenbanken), eingesetzten technischen Fachkräfte oder technischen Stellen hervorgehen unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zusätzlich diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. Die Datei ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ hochzuladen;
— Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit seinem Angebot Art und Umfang der durch diese Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen nachfolgend angeben. Falls zumutbar ist der vorgesehene Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber hierfür gesetzten Frist ein vom jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1) Eigenerklärung bzgl. schwerer Verfehlungen,
2) Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter/einem Mitglied der Bietergemeinschaft nach§...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1) Eigenerklärung bzgl. schwerer Verfehlungen,
2) Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter/einem Mitglied der Bietergemeinschaft nach§ 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 GWB genannten Tatbestände oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist,
3) Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu umwelt-,sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen,
4) Eigenerklärung bzgl. § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG,
5) Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
6) Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-13
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-09 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-13
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 175-422882 (2020-09-04)
Ergänzende Angaben (2020-10-05)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 175-422882
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-10-13 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2020-10-20 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2020-12-09 📅
Neuer Wert
Datum: 2020-12-21 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-10-13 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2020-10-20 📅
Zeit: 10:00
Andere zusätzliche Informationen
“Position 4 des Leistungsverzeichnisses (Pflege-/Wartungsvertrag) wurde von „(...)Geschätzt fallen jährlich 40 Personentage a 8 Stunden (geschätzt monatlich...”
Position 4 des Leistungsverzeichnisses (Pflege-/Wartungsvertrag) wurde von „(...)Geschätzt fallen jährlich 40 Personentage a 8 Stunden (geschätzt monatlich 3,5 Personentagen entspricht ca. 28 Stunden) Pflege-/Wartungsaufwand an. (...)“ auf „(...) Geschätzt fallen jährlich 40 Personentage a 8 Stunden (geschätzt monatlich 3,3 Personentagen entspricht ca. 28 Stunden) Pflege-/Wartungsaufwand an. (...)“ aufgrund einer Fehleintragung geändert.
— Die Angebotsfrist wurde vom 13.10.2020, 10 Uhr auf 20.10.2020, 10 Uhr verlängert.
— Der EVB-IT Erstellungsvertrag wurde um Position 17.5.4 ergänzt.
— Position 4 des Leistungsverzeichnisses (Pflege-/ Wartungsvertrag) wurde von „(…) geschätzt monatlich 3,5 Personentagen entspricht ca. 28 Stunden (…)“ auf „(…) geschätzt monatlich 3,3 Personentagen entspricht ca. 26,5 Stunden (…)“ angepasst.
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Quelle: OJS 2020/S 197-477669 (2020-10-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 175-422882
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Programmierung eines ressortweiten Fachverfahrens Forschungsprojektmanagement
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: pico engineering GmbH
Postanschrift: Oldenburger Allee 25a
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30659
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hannover🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken — Vergabekammer Nordbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 240-593956 (2020-12-04)