Für das Ressort des StMELF ist ein webbasiertes Fachverfahren zur Beantragung, Abwicklung, Bewilligung und Verwaltung sowie zum Controlling und Monitoring von Forschungsprojekten zu entwickeln. Dafür soll eine datenbankgestützte Webanwendung mit dem Racy10 Framework programmiert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Programmierung eines ressortweiten Fachverfahrens Forschungsprojektmanagement
2020H3000002”
Produkte/Dienstleistungen: Entwicklung von kundenspezifischer Software📦
Kurze Beschreibung:
“Für das Ressort des StMELF ist ein webbasiertes Fachverfahren zur Beantragung, Abwicklung, Bewilligung und Verwaltung sowie zum Controlling und Monitoring...”
Kurze Beschreibung
Für das Ressort des StMELF ist ein webbasiertes Fachverfahren zur Beantragung, Abwicklung, Bewilligung und Verwaltung sowie zum Controlling und Monitoring von Forschungsprojekten zu entwickeln. Dafür soll eine datenbankgestützte Webanwendung mit dem Racy10 Framework programmiert werden.
Für das Ressort des StMELF ist ein webbasiertes Fachverfahren zur Beantragung, Abwicklung, Bewilligung und Verwaltung sowie zum Controlling und Monitoring von Forschungsprojekten zu entwickeln. Dafür soll eine datenbankgestützte Webanwendung mit dem Racy10 Framework programmiert werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40
Dauer
Datum des Beginns: 2020-11-02 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Nachweis über die Eintragung im Berufs-oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Nachweis über die Eintragung im Berufs-oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für jedes Mitglied einzeln einzureichen, indem sie im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ diese zum Angebot hochladen. Bitte beachten Sie, dass der Auszug nicht älter als 6 Monate sein darf, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für Bietergemeinschaften sind die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für Bietergemeinschaften sind die Gesamtumsätze je Bietermitglied in einer gesonderten Anlage anzugeben. Sofern entsprechende Angaben zum Nettogesamtumsatz nicht oder nicht für 3 abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null anzugeben und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen. Die gesonderten Anlagen sind im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen;
— Erklärung des Bieters über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für Bietergemeinschaften sind die geforderten Umsätze je Bietermitglied in einer gesonderten Anlage anzugeben. Sofern entsprechende Angaben zum Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags nicht oder nicht für 3 abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null einzutragen und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen. Die Anlagen sind im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen;
— Nachweis über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden und von mindestens 1 000 000 EUR für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Dabei muss die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen. Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung ist zusätzlich eine Bestätigung der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen angepasst werden wird. Bei Bietergemeinschaften sind entsprechende Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ des Bieterassistenten hochzuladen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Der Bieter hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geeignete Referenzen, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistung (Projekt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Der Bieter hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geeignete Referenzen, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistung (Projekt im Geschäftsfeld Finanzverwaltung, Anwendungsentwicklung und Datenbanken) wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, anzugeben. Bietergemeinschaften haben für jedes Mitglied eine eigene Referenzliste auf einer gesonderten Anlage einzureichen. Die Anlage ist im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen;
— Maßnahmen des Unternehmen zur Qualitätssicherung (z. B. Zertifizierung gem. DIN ISO 9001, ISO 27001 etc.);
— Datei „Mitarbeiterprofil“, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Die Datei ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ hochzuladen;
— Datei „technischen Fachkräfte oder technischen Stellen“, aus der die für die Leistungserbringung (Projekt im Geschäftsfeld Finanzverwaltung, Anwendungsentwicklung und Datenbanken), eingesetzten technischen Fachkräfte oder technischen Stellen hervorgehen unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zusätzlich diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. Die Datei ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ hochzuladen;
— Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit seinem Angebot Art und Umfang der durch diese Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen nachfolgend angeben. Falls zumutbar ist der vorgesehene Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber hierfür gesetzten Frist ein vom jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1) Eigenerklärung bzgl. schwerer Verfehlungen,
2) Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter/einem Mitglied der Bietergemeinschaft nach§...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1) Eigenerklärung bzgl. schwerer Verfehlungen,
2) Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter/einem Mitglied der Bietergemeinschaft nach§ 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 GWB genannten Tatbestände oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist,
3) Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu umwelt-,sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen,
4) Eigenerklärung bzgl. § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG,
5) Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
6) Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-13
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-09 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-13
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 175-422882 (2020-09-04)
Ergänzende Angaben (2020-10-05)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 175-422882
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-10-13 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2020-10-20 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2020-12-09 📅
Neuer Wert
Datum: 2020-12-21 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-10-13 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2020-10-20 📅
Zeit: 10:00
Andere zusätzliche Informationen
“Position 4 des Leistungsverzeichnisses (Pflege-/Wartungsvertrag) wurde von „(...)Geschätzt fallen jährlich 40 Personentage a 8 Stunden (geschätzt monatlich...”
Position 4 des Leistungsverzeichnisses (Pflege-/Wartungsvertrag) wurde von „(...)Geschätzt fallen jährlich 40 Personentage a 8 Stunden (geschätzt monatlich 3,5 Personentagen entspricht ca. 28 Stunden) Pflege-/Wartungsaufwand an. (...)“ auf „(...) Geschätzt fallen jährlich 40 Personentage a 8 Stunden (geschätzt monatlich 3,3 Personentagen entspricht ca. 28 Stunden) Pflege-/Wartungsaufwand an. (...)“ aufgrund einer Fehleintragung geändert.
— Die Angebotsfrist wurde vom 13.10.2020, 10 Uhr auf 20.10.2020, 10 Uhr verlängert.
— Der EVB-IT Erstellungsvertrag wurde um Position 17.5.4 ergänzt.
— Position 4 des Leistungsverzeichnisses (Pflege-/ Wartungsvertrag) wurde von „(…) geschätzt monatlich 3,5 Personentagen entspricht ca. 28 Stunden (…)“ auf „(…) geschätzt monatlich 3,3 Personentagen entspricht ca. 26,5 Stunden (…)“ angepasst.
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Quelle: OJS 2020/S 197-477669 (2020-10-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 175-422882
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Programmierung eines ressortweiten Fachverfahrens Forschungsprojektmanagement
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: pico engineering GmbH
Postanschrift: Oldenburger Allee 25a
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30659
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hannover🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken — Vergabekammer Nordbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 240-593956 (2020-12-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Auftragsänderung: Programmierung eines ressortweiten Fachverfahrens Forschungsprojektmanagement
Reference number: Aktenzeichen: 0273-2-41
Kurze Beschreibung:
“Der Gegenstand des Auftrags ist die Entwicklung eines webbasierten Fachverfahrens zur Beantragung, Abwicklung, Bewilligung und Verwaltung sowie zum...”
Kurze Beschreibung
Der Gegenstand des Auftrags ist die Entwicklung eines webbasierten Fachverfahrens zur Beantragung, Abwicklung, Bewilligung und Verwaltung sowie zum Controlling und Monitoring von Forschungsprojekten mit anschließender Pflege für das Ressort des StMELF. Dafür ist eine datenbankgestützte Webanwendung mit dem Racy10 Framework programmiert worden.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Entwicklung von Projektmanagementsoftware📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das ressortweiten Fachverfahrens Forschungsprojektmanagement soll als zentrales Managementinstrument den Überblick und das Controlling der...”
Beschreibung der Beschaffung
Das ressortweiten Fachverfahrens Forschungsprojektmanagement soll als zentrales Managementinstrument den Überblick und das Controlling der Forschungsprojekte in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft und nachwachsende Rohstoffe gewährleisten. Insbesondere folgende Leistungen werden von der Anwendung erwartet:
a) Zentraler Überblick über die bewilligten und abgeschlossenen Forschungsprojekte (inhaltlich, organisatorisch und finanziell)
b) Koordination und Steuerung der Haushalts- und Fördermittel durch das StMELF inklusive eines Plan-Ist-Vergleichs
c) Einheitliche Ausarbeitung, Beantragung und Administration von Projekten über einen Online-Zugang durch die Projektnehmer
d) Verwaltung der Fördermittel, Unterstützung der Prüf- und Bewilligungsprozesse sowie der Projektbegleitung durch den Fördermittelgeber, insbesondere:
i. Generierung von standardisierten Dokumenten im Prozess (z. B. Bewilligungsbescheide)oder an der Schnittstelle zu anderen Systemen (z. B. weitere Datenbanken),
ii. Überwachung von Auflagen, z. B. Berichtspflichten sowie
iii. Ergebnisdokumentation und Qualitätsmanagement
e) Verschlagwortung der Forschungsprojekte für Suche und Auswertungen
f) Abfragen und Auswertungen aktueller und historischer Daten zu Forschungsprojekten sowie zu Förderungen bzw. Fördermitteln hinsichtlich der bearbeiteten Themen
g) Überblick über Kooperationspartner, Fördermittelgeber und sonstige Unterstützer des Projektes (z. B. Eigentümer von Versuchsflächen)
h) Unterstützung von Wissenstransfer und Ergebnisverbreitung
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Endes: 2027-02-28 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: Vertrag-01
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-11-24 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: pico-engineering GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE252295857
Postanschrift: Hannoversche Str. 99
Postleitzahl: 30916
Postort: Isernhagen
Region: Region Hannover🏙️
E-Mail: info@pico-engineering.de📧
Telefon: 05111659110📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Freistaat Bayern, vertreten durch die Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF)
Nationale Registrierungsnummer: 09-8310013-14
Telefon: 49 87195224300📞
URL: www.lwf.bayern.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Promenade 21
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Telefon: 49981531277📞
Fax: 49981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. GWB. Zuständig für entsprechende Nachprüfungsanträge ist: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken Promenade 27 91522 Ansbach Telefax: 0049 98153-1837.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit - der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt, - der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat, - mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freistaat Bayern, vertreten durch die Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF)
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Es soll eine Anpassung der Pflege und Wartungsleistung an die nachträglich eingetretenen Umstände vorgenommen werden. Dies soll folgende Bereiche...”
Text
Es soll eine Anpassung der Pflege und Wartungsleistung an die nachträglich eingetretenen Umstände vorgenommen werden. Dies soll folgende Bereiche betreffen: Detaillierung der Anforderungen als Vorbereitung für die Implementierung, Implementierung der Anforderungen, Software-Qualitätssicherung, Unterstützung der Abnahme durch den Auftraggeber, Unterstützung externer Qualitätssicherungsmaßnahmen wie z.B. Pen-Tests, Projektmanagement, Laufende Kommunikation mit Vertretern des Kunden, Einschluss von Wartungsleistungen für die neuen Funktionen in den bestehenden Wartungsvertrag. Der Gesamtwert der geänderten Leistungen bleibt innerhalb der nach § 132 Abs. 2 GWB zulässigen Grenze. Der Gesamtwert der geänderten Leistungen liegt bei ca. 20,3% des ursprünglichen Auftragswerts. Aufgrund eines bestehenden Geheimhaltungsinteresses (Geschäftsgeheimnis) unterbleibt die Angabe des tatsächlichen Gesamtauftragswerts vor den Änderungen sowie des tatsächlichen Gesamtauftragswerts nach den Änderungen. Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen gilt Folgendes: Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer zu richten. Die Geltendmachung
der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 247-856788 (2025-12-22)