Projekt 414: Forschungsorientierte Anwendung von NLP für die Auswertung (un)strukturierter Lageinformationen (FANAL)

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Das Ziel des Projektes besteht darin, die aktuellen Möglichkeiten des Natural Language Processing (NLP) für die Erstellung des Lagebildes zu testen und verfügbar zu machen, d. h. unstrukturierten Text automatisch auszuwerten und den gezielten Zugriff auch bei großen Datenmengen zu ermöglichen. Dazu werden entsprechende Techniken für die Domaine IT-Sicherheit prototypisch umgesetzt. Methoden des Maschinellen Lernens werden hierzu mit Elementen des Themengebietes „Semantic Web“ kombiniert (weite Details: siehe II.2.4).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-07-28 Auftragsbekanntmachung
2021-08-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-07-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: P 414
Kurze Beschreibung:
Das Ziel des Projektes besteht darin, die aktuellen Möglichkeiten des Natural Language Processing (NLP) für die Erstellung des Lagebildes zu testen und verfügbar zu machen, d. h. unstrukturierten Text automatisch auszuwerten und den gezielten Zugriff auch bei großen Datenmengen zu ermöglichen. Dazu werden entsprechende Techniken für die Domaine IT-Sicherheit prototypisch umgesetzt. Methoden des Maschinellen Lernens werden hierzu mit Elementen des Themengebietes „Semantic Web“ kombiniert (weite Details: siehe II.2.4).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Postanschrift: Postfach 200363
Postleitzahl: 53133
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: https://www.bsi.bund.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bsi.bund.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=342595 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=342595 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-28 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 146-359397
ABl. S-Ausgabe: 146

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Konkrete Aufgaben, die im Rahmen dieses Projektes behandelt werden, sind: Automatische Informationsgewinnung durch Crawling, Indexierung, Aufbau von Taxonomien, Entitätenextraktion (Zuordnung von Begriffen zu Bedeutungen), Klassifikation von Textabschnitten, „Question Answering“ sowie die statistische Auswertung von Texten und die Darstellung ausgewählter Ergebnisse in einem Dashboard.
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Als Ergebnis wird ein funktionsfähiger Prototyp angestrebt, der eine (teil-)automatisierte Auswertung und effizientere Recherche in unstrukturierten, öffentlichen Lageinformationen (z. B. Fachartikel, Fachblog, etc.) aber auch in internen Texten ermöglicht, die in der gesamten Abteilung OC (Operative Cyber-Sicherheit) vorliegen: Es soll demnach eine übergreifende Such- und Rechercheplattform sowohl für externe als auch für interne Lageinformationen entstehen. Darüber hinaus soll eine einfache und kontinuierliche Arbeit an der entstandenen Taxonomie möglich sein, die als aktuelle Wissensbasis für weitere Verwendungsmöglichkeiten zur Verfügung steht.
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Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Optionen: Teile der Phase 3, sowie die gesamte Phase 4 (36 Monate) sind optional.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Beim Auftragnehmer

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=342595&criteriaId=7401

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=342595 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
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Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. g. 4 Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 146-359397 (2020-07-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 002 586 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 153-407552
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 146-359397
ABl. S-Ausgabe: 153

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): s. Vergabeunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-21 📅
Name: Neofonie GmbH
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 002 586 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
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Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 153-407552 (2021-08-05)