Ziel des Projekts ist die Entwicklung einer neuen Webanwendung für das MIP durch den Auftragnehmer (AN). Die Neuentwicklung muss es dem BSI ermöglichen, mehrere Meldestellen in einem Portal anzulegen und zu verwalten. Hierbei muss die Software eine Mandantentrennung zwischen den einzelnen Meldestellen und Institutionen sicherstellen. Darüber hinaus muss die Software so gestaltet sein, dass mehrere unabhängige Portale mit unterschiedlichen Meldestellen parallel betrieben werden können.
Die Funktionalitäten des Portals lassen sich in folgende Unterpunkte unterteilen: Registrierung einer Institution und eines Benutzers, Aktualisierung der Stammdaten einer Institution und eines Benutzers, Abgabe von Meldungen (Meldewesen), Bereitstellung und Betrachtung von Informationen. Hierfür interagiert die Software mit einer Vielzahl von Komponenten im BSI. Diese werden in Abbildung 1 dargestellt.
Die Meldungen werden durch Vertreter von Institutionen in Form von Webformularen in das Portal eingegeben oder über eine Schnittstelle angeliefert. Dem BSI muss es hierbei möglich sein, über die Verwaltungsoberfläche neue Formulare für eine Meldestelle anzulegen oder bestehende zu ändern.
Meldungen und Stammdaten werden nicht dauerhaft im System vorgehalten. Meldungen werden nach einem einstellbaren Zeitraum im Portal um Details bereinigt. Nach der Bereinigung sind nur noch allgemeine Daten zur Meldung im Portal vorhanden. Stammdaten werden nur bei Anfrage durch den Benutzer über eine Middleware aus einem Customer-Relationship-Management (CRM) in das Portal geladen. Die Middleware übernimmt hierbei die Kommunikation zwischen Portal und CRM. Nach der Änderung durch den Benutzer werden die Stammdaten in das CRM zurückgespielt und im Portal gelöscht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projekt 444: Melde- und Informationsportal (MIP)
P 444
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Ziel des Projekts ist die Entwicklung einer neuen Webanwendung für das MIP durch den Auftragnehmer (AN). Die Neuentwicklung muss es dem BSI ermöglichen,...”
Kurze Beschreibung
Ziel des Projekts ist die Entwicklung einer neuen Webanwendung für das MIP durch den Auftragnehmer (AN). Die Neuentwicklung muss es dem BSI ermöglichen, mehrere Meldestellen in einem Portal anzulegen und zu verwalten. Hierbei muss die Software eine Mandantentrennung zwischen den einzelnen Meldestellen und Institutionen sicherstellen. Darüber hinaus muss die Software so gestaltet sein, dass mehrere unabhängige Portale mit unterschiedlichen Meldestellen parallel betrieben werden können.
Die Funktionalitäten des Portals lassen sich in folgende Unterpunkte unterteilen: Registrierung einer Institution und eines Benutzers, Aktualisierung der Stammdaten einer Institution und eines Benutzers, Abgabe von Meldungen (Meldewesen), Bereitstellung und Betrachtung von Informationen. Hierfür interagiert die Software mit einer Vielzahl von Komponenten im BSI. Diese werden in Abbildung 1 dargestellt.
Die Meldungen werden durch Vertreter von Institutionen in Form von Webformularen in das Portal eingegeben oder über eine Schnittstelle angeliefert. Dem BSI muss es hierbei möglich sein, über die Verwaltungsoberfläche neue Formulare für eine Meldestelle anzulegen oder bestehende zu ändern.
Meldungen und Stammdaten werden nicht dauerhaft im System vorgehalten. Meldungen werden nach einem einstellbaren Zeitraum im Portal um Details bereinigt. Nach der Bereinigung sind nur noch allgemeine Daten zur Meldung im Portal vorhanden. Stammdaten werden nur bei Anfrage durch den Benutzer über eine Middleware aus einem Customer-Relationship-Management (CRM) in das Portal geladen. Die Middleware übernimmt hierbei die Kommunikation zwischen Portal und CRM. Nach der Änderung durch den Benutzer werden die Stammdaten in das CRM zurückgespielt und im Portal gelöscht.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Beim Auftragnehmer
Beschreibung der Beschaffung: S. Punkt II.1.4.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 13
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“I. Referenzen: Software-Entwicklung von Webanwendungen:
Legen Sie geeignete Referenzen der beteiligten Unternehmen vor. Referenzen sind geeignet, wenn die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
I. Referenzen: Software-Entwicklung von Webanwendungen:
Legen Sie geeignete Referenzen der beteiligten Unternehmen vor. Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung. Dies ist bei der vorliegenden Ausschreibung insbesondere gegeben, bei Erfahrungen in der Neu- und Weiterentwicklung von Projekten im Bereich Software-Entwicklung von Webanwendungen.
Gehen Sie bei der Erstellung des Referenznachweises auf die folgenden Punkte ein:
— Auftraggeber inkl. Fachbereich;
— (detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands/der Tätigkeit;
— Umfang/Betroffener Erfahrungsbereich;
— Dauer;
— Auftragsvolumen.
Die Darstellung sollte 2 DIN A4-Seiten pro Referenzprojekt nicht überschreiten.
Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.
Mindestanforderungen: Insgesamt sind mindestens 3 geeignete Referenzen vorzulegen. Alle Erfahrungsbereiche müssen durch geeigneten Referenzen belegt werden, wobei eine Referenz zur Abdeckung mehrerer Bereiche herangezogen werden darf.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen.
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-20
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-20
14:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. g. 4 Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 137-337185 (2020-07-15)
Ergänzende Angaben (2020-08-03)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 137-337185
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-08-20 📅
Zeit: 14:00
Neuer Wert
Datum: 2020-08-27 📅
Zeit: 14:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-08-20 📅
Zeit: 14:00
Neuer Wert
Datum: 2020-08-27 📅
Zeit: 14:00
Quelle: OJS 2020/S 152-372762 (2020-08-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 66 640 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: s. Punkt II 1.4
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): s. Vergabeunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 137-337185
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: P 444
Titel: Projekt 444: Melde- und Informationsportal (MIP)
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Biz Factory GmbH
Postort: München
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 66 640 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 204-496781 (2020-10-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 56 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: s. Punkt II 1.4).
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 56 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. 4 Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 207-504867 (2020-10-20)