Projekt 444: Melde- und Informationsportal (MIP)

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Ziel des Projekts ist die Entwicklung einer neuen Webanwendung für das MIP durch den Auftragnehmer (AN). Die Neuentwicklung muss es dem BSI ermöglichen, mehrere Meldestellen in einem Portal anzulegen und zu verwalten. Hierbei muss die Software eine Mandantentrennung zwischen den einzelnen Meldestellen und Institutionen sicherstellen. Darüber hinaus muss die Software so gestaltet sein, dass mehrere unabhängige Portale mit unterschiedlichen Meldestellen parallel betrieben werden können.
Die Funktionalitäten des Portals lassen sich in folgende Unterpunkte unterteilen: Registrierung einer Institution und eines Benutzers, Aktualisierung der Stammdaten einer Institution und eines Benutzers, Abgabe von Meldungen (Meldewesen), Bereitstellung und Betrachtung von Informationen. Hierfür interagiert die Software mit einer Vielzahl von Komponenten im BSI. Diese werden in Abbildung 1 dargestellt.
Die Meldungen werden durch Vertreter von Institutionen in Form von Webformularen in das Portal eingegeben oder über eine Schnittstelle angeliefert. Dem BSI muss es hierbei möglich sein, über die Verwaltungsoberfläche neue Formulare für eine Meldestelle anzulegen oder bestehende zu ändern.
Meldungen und Stammdaten werden nicht dauerhaft im System vorgehalten. Meldungen werden nach einem einstellbaren Zeitraum im Portal um Details bereinigt. Nach der Bereinigung sind nur noch allgemeine Daten zur Meldung im Portal vorhanden. Stammdaten werden nur bei Anfrage durch den Benutzer über eine Middleware aus einem Customer-Relationship-Management (CRM) in das Portal geladen. Die Middleware übernimmt hierbei die Kommunikation zwischen Portal und CRM. Nach der Änderung durch den Benutzer werden die Stammdaten in das CRM zurückgespielt und im Portal gelöscht.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-07-15 Auftragsbekanntmachung
2020-08-03 Ergänzende Angaben
2020-10-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2020-10-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-07-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: P 444
Kurze Beschreibung:
Ziel des Projekts ist die Entwicklung einer neuen Webanwendung für das MIP durch den Auftragnehmer (AN). Die Neuentwicklung muss es dem BSI ermöglichen, mehrere Meldestellen in einem Portal anzulegen und zu verwalten. Hierbei muss die Software eine Mandantentrennung zwischen den einzelnen Meldestellen und Institutionen sicherstellen. Darüber hinaus muss die Software so gestaltet sein, dass mehrere unabhängige Portale mit unterschiedlichen Meldestellen parallel betrieben werden können. Die Funktionalitäten des Portals lassen sich in folgende Unterpunkte unterteilen: Registrierung einer Institution und eines Benutzers, Aktualisierung der Stammdaten einer Institution und eines Benutzers, Abgabe von Meldungen (Meldewesen), Bereitstellung und Betrachtung von Informationen. Hierfür interagiert die Software mit einer Vielzahl von Komponenten im BSI. Diese werden in Abbildung 1 dargestellt. Die Meldungen werden durch Vertreter von Institutionen in Form von Webformularen in das Portal eingegeben oder über eine Schnittstelle angeliefert. Dem BSI muss es hierbei möglich sein, über die Verwaltungsoberfläche neue Formulare für eine Meldestelle anzulegen oder bestehende zu ändern. Meldungen und Stammdaten werden nicht dauerhaft im System vorgehalten. Meldungen werden nach einem einstellbaren Zeitraum im Portal um Details bereinigt. Nach der Bereinigung sind nur noch allgemeine Daten zur Meldung im Portal vorhanden. Stammdaten werden nur bei Anfrage durch den Benutzer über eine Middleware aus einem Customer-Relationship-Management (CRM) in das Portal geladen. Die Middleware übernimmt hierbei die Kommunikation zwischen Portal und CRM. Nach der Änderung durch den Benutzer werden die Stammdaten in das CRM zurückgespielt und im Portal gelöscht.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Postanschrift: Postfach 200363
Postleitzahl: 53133
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: https://www.bsi.bund.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bsi.bund.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=340181 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=340181 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-15 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 137-337185
ABl. S-Ausgabe: 137

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel des Projekts ist die Entwicklung einer neuen Webanwendung für das MIP durch den Auftragnehmer (AN). Die Neuentwicklung muss es dem BSI ermöglichen, mehrere Meldestellen in einem Portal anzulegen und zu verwalten. Hierbei muss die Software eine Mandantentrennung zwischen den einzelnen Meldestellen und Institutionen sicherstellen. Darüber hinaus muss die Software so gestaltet sein, dass mehrere unabhängige Portale mit unterschiedlichen Meldestellen parallel betrieben werden können.
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Die Funktionalitäten des Portals lassen sich in folgende Unterpunkte unterteilen: Registrierung einer Institution und eines Benutzers, Aktualisierung der Stammdaten einer Institution und eines Benutzers, Abgabe von Meldungen (Meldewesen), Bereitstellung und Betrachtung von Informationen. Hierfür interagiert die Software mit einer Vielzahl von Komponenten im BSI. Diese werden in Abbildung 1 dargestellt.
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Die Meldungen werden durch Vertreter von Institutionen in Form von Webformularen in das Portal eingegeben oder über eine Schnittstelle angeliefert. Dem BSI muss es hierbei möglich sein, über die Verwaltungsoberfläche neue Formulare für eine Meldestelle anzulegen oder bestehende zu ändern.
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Meldungen und Stammdaten werden nicht dauerhaft im System vorgehalten. Meldungen werden nach einem einstellbaren Zeitraum im Portal um Details bereinigt. Nach der Bereinigung sind nur noch allgemeine Daten zur Meldung im Portal vorhanden. Stammdaten werden nur bei Anfrage durch den Benutzer über eine Middleware aus einem Customer-Relationship-Management (CRM) in das Portal geladen. Die Middleware übernimmt hierbei die Kommunikation zwischen Portal und CRM. Nach der Änderung durch den Benutzer werden die Stammdaten in das CRM zurückgespielt und im Portal gelöscht.
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S. Punkt II.1.4.
Dauer: 13 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Beim Auftragnehmer

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
I. Referenzen: Software-Entwicklung von Webanwendungen:
Legen Sie geeignete Referenzen der beteiligten Unternehmen vor. Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung. Dies ist bei der vorliegenden Ausschreibung insbesondere gegeben, bei Erfahrungen in der Neu- und Weiterentwicklung von Projekten im Bereich Software-Entwicklung von Webanwendungen.
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Gehen Sie bei der Erstellung des Referenznachweises auf die folgenden Punkte ein:
— Auftraggeber inkl. Fachbereich;
— (detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands/der Tätigkeit;
— Umfang/Betroffener Erfahrungsbereich;
— Dauer;
— Auftragsvolumen.
Die Darstellung sollte 2 DIN A4-Seiten pro Referenzprojekt nicht überschreiten.
Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.
Mindestanforderungen: Insgesamt sind mindestens 3 geeignete Referenzen vorzulegen. Alle Erfahrungsbereiche müssen durch geeigneten Referenzen belegt werden, wobei eine Referenz zur Abdeckung mehrerer Bereiche herangezogen werden darf.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=340181 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
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Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. g. 4 Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 137-337185 (2020-07-15)
Ergänzende Angaben (2020-08-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-03 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 152-372762
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 137-337185
ABl. S-Ausgabe: 152
Quelle: OJS 2020/S 152-372762 (2020-08-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 66 640 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 204-496781
ABl. S-Ausgabe: 204

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: s. Punkt II 1.4

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): s. Vergabeunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-14 📅
Name: Biz Factory GmbH
Postort: München
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 66 640 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
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Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Die o. g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 204-496781 (2020-10-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 56 000 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 207-504867
ABl. S-Ausgabe: 207

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: s. Punkt II 1.4).

Auftragsvergabe
Gesamtwert des Auftrags: 56 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die o.g. 4 Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 207-504867 (2020-10-20)