Das Projekt Ariadne will durch ein evidenzbasiertes Assessment eine verbesserte Grundlage zur Gestaltung der deutschen Energiewende bereitstellen. Dabei stehen 4 Projektziele im Vordergrund: 1. Lernprozesse von Politik und Wissenschaft anstoßen und die Stimme der Wissenschaft im politischen Prozess stärken, 2. die Analyse und Entwicklung von Maßnahmen und Politikpfaden, 3. das Verständnis systemischer Wirkungen mit sektoralem Detailwissen integrieren, insbesondere für die Bereiche Verkehrswende, Wärmewende, Industriewende, Integration erneuerbarer Energien sowie in Bezug auf die Energiesteuerreform, die europäische Perspektive und die Koordination beteiligter Institutionen und 4. die integrierte Betrachtung von Maßnahmen, langfristigen Technologie- und Politikoptionen und Governance. Im Rahmen dieses Unterauftrages werden Bürger/innen von Beginn an dialogisch in das Vorhaben einbezogen. Über einen iterativen und deliberativen Prozess über den gesamten Projektzeitraum hinweg werden Forschung und Bürger/innenperspektiven miteinander verknüpft. Zudem werden die Beteiligungsformate über die komplette Projektdauer iterativ in einen Grünbuch-Weißbuch-Prozess integriert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-07-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
Referenznummer: 2020-14.1-PIK
Kurze Beschreibung:
Das Projekt Ariadne will durch ein evidenzbasiertes Assessment eine verbesserte Grundlage zur Gestaltung der deutschen Energiewende bereitstellen. Dabei stehen 4 Projektziele im Vordergrund:
1. Lernprozesse von Politik und Wissenschaft anstoßen und die Stimme der Wissenschaft im politischen Prozess stärken,
2. die Analyse und Entwicklung von Maßnahmen und Politikpfaden,
3. das Verständnis systemischer Wirkungen mit sektoralem Detailwissen integrieren, insbesondere für die Bereiche Verkehrswende, Wärmewende, Industriewende, Integration erneuerbarer Energien sowie in Bezug auf die Energiesteuerreform, die europäische Perspektive und die Koordination beteiligter Institutionen und
4. die integrierte Betrachtung von Maßnahmen, langfristigen Technologie- und Politikoptionen und Governance.
Im Rahmen dieses Unterauftrages werden Bürger/innen von Beginn an dialogisch in das Vorhaben einbezogen. Über einen iterativen und deliberativen Prozess über den gesamten Projektzeitraum hinweg werden Forschung und Bürger/innenperspektiven miteinander verknüpft. Zudem werden die Beteiligungsformate über die komplette Projektdauer iterativ in einen Grünbuch-Weißbuch-Prozess integriert.
Das Projekt Ariadne will durch ein evidenzbasiertes Assessment eine verbesserte Grundlage zur Gestaltung der deutschen Energiewende bereitstellen. Dabei stehen 4 Projektziele im Vordergrund:
1. Lernprozesse von Politik und Wissenschaft anstoßen und die Stimme der Wissenschaft im politischen Prozess stärken,
2. die Analyse und Entwicklung von Maßnahmen und Politikpfaden,
3. das Verständnis systemischer Wirkungen mit sektoralem Detailwissen integrieren, insbesondere für die Bereiche Verkehrswende, Wärmewende, Industriewende, Integration erneuerbarer Energien sowie in Bezug auf die Energiesteuerreform, die europäische Perspektive und die Koordination beteiligter Institutionen und
4. die integrierte Betrachtung von Maßnahmen, langfristigen Technologie- und Politikoptionen und Governance.
Im Rahmen dieses Unterauftrages werden Bürger/innen von Beginn an dialogisch in das Vorhaben einbezogen. Über einen iterativen und deliberativen Prozess über den gesamten Projektzeitraum hinweg werden Forschung und Bürger/innenperspektiven miteinander verknüpft. Zudem werden die Beteiligungsformate über die komplette Projektdauer iterativ in einen Grünbuch-Weißbuch-Prozess integriert.
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
Herr Hauke und Herr Uwe Inker
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Projekt Ariadne will durch ein evidenzbasiertes Assessment eine verbesserte Grundlage zur Gestaltung der deutschen Energiewende bereitstellen. Dabei stehen 4 Projektziele im Vordergrund:
1. Lernprozesse von Politik und Wissenschaft anstoßen und die Stimme der Wissenschaft im politischen Prozess stärken,
2. die Analyse und Entwicklung von Maßnahmen und Politikpfaden,
3. das Verständnis systemischer Wirkungen mit sektoralem Detailwissen integrieren, insbesondere für die Bereiche Verkehrswende, Wärmewende, Industriewende, Integration erneuerbarer Energien sowie in Bezug auf die Energiesteuerreform, die europäische Perspektive und die Koordination beteiligter Institutionen und
3. das Verständnis systemischer Wirkungen mit sektoralem Detailwissen integrieren, insbesondere für die Bereiche Verkehrswende, Wärmewende, Industriewende, Integration erneuerbarer Energien sowie in Bezug auf die Energiesteuerreform, die europäische Perspektive und die Koordination beteiligter Institutionen und
4. die integrierte Betrachtung von Maßnahmen, langfristigen Technologie- und Politikoptionen und Governance.
Im Rahmen dieses Unterauftrages werden Bürger/innen von Beginn an dialogisch in das Vorhaben einbezogen. Über einen iterativen und deliberativen Prozess über den gesamten Projektzeitraum hinweg werden Forschung und Bürger/innenperspektiven miteinander verknüpft. Zudem werden die Beteiligungsformate über die komplette Projektdauer iterativ in einen Grünbuch-Weißbuch-Prozess integriert.
Im Rahmen dieses Unterauftrages werden Bürger/innen von Beginn an dialogisch in das Vorhaben einbezogen. Über einen iterativen und deliberativen Prozess über den gesamten Projektzeitraum hinweg werden Forschung und Bürger/innenperspektiven miteinander verknüpft. Zudem werden die Beteiligungsformate über die komplette Projektdauer iterativ in einen Grünbuch-Weißbuch-Prozess integriert.
Ziel des Auftrags ist es, 2 Bürgerdialoge zu den Themen „Ausbau Erneuerbare Energien“ und „Verkehrswende“ zu konzeptionieren, zu organisieren, durchzuführen und nachzubereiten. Die beiden Bürgerdialoge tragen zu verschiedenen Produkten des Projektes Ariadne teil, u. a. dem Grünbuch-Weißbuch-Prozess, dem Verfassen von Fokusanalysen sowie die Durchführung von Dialogformaten. Die Organisation der Bürgerdialoge ist der Policy Unit des Projekts zugeordnet, mit der inhaltliche und konzeptionelle Abstimmungen erfolgen.
Ziel des Auftrags ist es, 2 Bürgerdialoge zu den Themen „Ausbau Erneuerbare Energien“ und „Verkehrswende“ zu konzeptionieren, zu organisieren, durchzuführen und nachzubereiten. Die beiden Bürgerdialoge tragen zu verschiedenen Produkten des Projektes Ariadne teil, u. a. dem Grünbuch-Weißbuch-Prozess, dem Verfassen von Fokusanalysen sowie die Durchführung von Dialogformaten. Die Organisation der Bürgerdialoge ist der Policy Unit des Projekts zugeordnet, mit der inhaltliche und konzeptionelle Abstimmungen erfolgen.
Dabei sind generell folgende Aufgaben wahrzunehmen:
— Organisatorische und konzeptionelle Vorbereitung;
— Durchführung der Bürger/innendialoge;
— Nachbereitung der Ergebnisse;
— Enge Abstimmungen mit der koordinierende Policy Unit des Ariadne-Projekts zu Inhalten und Konzeption der Bürger/innendialoge;
— Wissenschaftskommunikation durch die Aufbereitung wissenschaftlicher Ergebnisse für die Bürger/innendialoge.
Eine detaillierte Auflistung der Aufgaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Dauer: 34 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung e. V.
Telegrafenberg A26
14473 Potsdam
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis über eine aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bieters Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist.
2. Der Auftraggeber erkennt als Nachweise/Erklärungen im jeweils dort geprüften Umfang auch die Eintragung in die allgemein zugänglichen Präqualifizierungsdatenbanken an, soweit diese mit den geforderten Nachweisen/Erklärungen inhaltlich identisch sind. Weitergehend oder ergänzend geforderte Nachweise/Erklärungen müssen auch von präqualifizierten Unternehmen beigebracht werden.
2. Der Auftraggeber erkennt als Nachweise/Erklärungen im jeweils dort geprüften Umfang auch die Eintragung in die allgemein zugänglichen Präqualifizierungsdatenbanken an, soweit diese mit den geforderten Nachweisen/Erklärungen inhaltlich identisch sind. Weitergehend oder ergänzend geforderte Nachweise/Erklärungen müssen auch von präqualifizierten Unternehmen beigebracht werden.
3. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU) – auch vom Nachunternehmer.
4. Im Falle von Bietergemeinschaften oder bei Einsatz von Nachunternehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen. Die Nachweise müssen von den Beteiligten gemeinsam - je nach Leistungsanteil - erbracht werden (Formular 4.2 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung).
4. Im Falle von Bietergemeinschaften oder bei Einsatz von Nachunternehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen. Die Nachweise müssen von den Beteiligten gemeinsam - je nach Leistungsanteil - erbracht werden (Formular 4.2 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung).
5. Im Falle von Unteraufträgen/Eignungsleihe ist Formular 4.3 EU (Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe) und Formular 4.4 EU (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) einzureichen.
Sonstiges (EEE)
Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Jedes Unternehmen, das im eigenen Namen als Bewerber oder Bieter an einem Vergabeverfahren teilnimmt und freiwillig oder gemäß den Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers eine EEE als vorläufigen Beleg für seine Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu verwenden beabsichtigt, füllt ein eigenes Standardformular gemäß Anhang 2 VO (EU) 2016/7 vollständig aus und – soweit gefordert oder notwendig – unterzeichnet dieses.
Jedes Unternehmen, das im eigenen Namen als Bewerber oder Bieter an einem Vergabeverfahren teilnimmt und freiwillig oder gemäß den Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers eine EEE als vorläufigen Beleg für seine Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu verwenden beabsichtigt, füllt ein eigenes Standardformular gemäß Anhang 2 VO (EU) 2016/7 vollständig aus und – soweit gefordert oder notwendig – unterzeichnet dieses.
Erleichterungen gelten für präqualifizierte Unternehmen, die in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen sind oder über eine Zertifizierung gemäß § 47 Abs. 8 VgV verfügen. Diese Unternehmen müssen Angaben zu den in den Teilen III, IV und V des Formulars abgefragten Informationen nur insoweit machen, als diese nicht bereits ihrer Präqualifikation zugrunde liegen und für die daher nicht die Eignungsvermutung gemäß § 48 Abs. 8 VgV gilt.
Erleichterungen gelten für präqualifizierte Unternehmen, die in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen sind oder über eine Zertifizierung gemäß § 47 Abs. 8 VgV verfügen. Diese Unternehmen müssen Angaben zu den in den Teilen III, IV und V des Formulars abgefragten Informationen nur insoweit machen, als diese nicht bereits ihrer Präqualifikation zugrunde liegen und für die daher nicht die Eignungsvermutung gemäß § 48 Abs. 8 VgV gilt.
Europäische Unternehmen, die an einer Ausschreibung im Ausland teilnehmen und eine EEE einreichen sollen oder möchten, finden sämtliche Sprachfassungen des Standardformulars in dem vonseiten der Europäischen Kommission bereitgestellten elektronischen Informationssystem „e-Certis“.
Europäische Unternehmen, die an einer Ausschreibung im Ausland teilnehmen und eine EEE einreichen sollen oder möchten, finden sämtliche Sprachfassungen des Standardformulars in dem vonseiten der Europäischen Kommission bereitgestellten elektronischen Informationssystem „e-Certis“.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Formfreie Eigenerklärung über den Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Formfreie Eigenerklärung über den Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
2. Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden von mindestens 1 000 000 EUR je Schadensfall (nicht älter als 6 Monate). Alternativ Verpflichtung des Abschlusses einer Versicherungspolice im Auftragsfall.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden von mindestens 1 000 000 EUR je Schadensfall (nicht älter als 6 Monate). Alternativ Verpflichtung des Abschlusses einer Versicherungspolice im Auftragsfall.
3. Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, ist durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1-2 genannte Erklärung/Nachweis, unter Berücksichtigung des jeweils zu erbringenden Leistungsanteils innerhalb der Bietergemeinschaft, der grob zu beschreiben ist, vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, ist durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1-2 genannte Erklärung/Nachweis, unter Berücksichtigung des jeweils zu erbringenden Leistungsanteils innerhalb der Bietergemeinschaft, der grob zu beschreiben ist, vorzulegen.
4. Der Auftraggeber erkennt als Nachweise/Erklärungen im jeweils dort geprüften Umfang auch die Eintragung in die allgemein zugänglichen Präqualifizierungsdatenbanken an, soweit diese mit den geforderten Nachweisen/Erklärungen inhaltlich identisch sind. Weitergehend oder ergänzend geforderte Nachweise/Erklärungen müssen auch von präqualifizierten Unternehmen beigebracht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
4. Der Auftraggeber erkennt als Nachweise/Erklärungen im jeweils dort geprüften Umfang auch die Eintragung in die allgemein zugänglichen Präqualifizierungsdatenbanken an, soweit diese mit den geforderten Nachweisen/Erklärungen inhaltlich identisch sind. Weitergehend oder ergänzend geforderte Nachweise/Erklärungen müssen auch von präqualifizierten Unternehmen beigebracht werden.
5.Kann ein Bewerber oder Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehener, Unterlagen (z. B. Patronatserklärung, Eignungsleihe) belegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5.Kann ein Bewerber oder Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehener, Unterlagen (z. B. Patronatserklärung, Eignungsleihe) belegen.
6. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU) – auch vom Nachunternehmer.
Sonstiges (EEE)
Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Jedes Unternehmen, das im eigenen Namen als Bewerber oder Bieter an einem Vergabeverfahren teilnimmt und freiwillig oder gemäß den Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers eine EEE als vorläufigen Beleg für seine Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu verwenden beabsichtigt, füllt ein eigenes Standardformular gemäß Anhang 2 VO (EU) 2016/7 vollständig aus und – soweit gefordert oder notwendig – unterzeichnet dieses.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Jedes Unternehmen, das im eigenen Namen als Bewerber oder Bieter an einem Vergabeverfahren teilnimmt und freiwillig oder gemäß den Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers eine EEE als vorläufigen Beleg für seine Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu verwenden beabsichtigt, füllt ein eigenes Standardformular gemäß Anhang 2 VO (EU) 2016/7 vollständig aus und – soweit gefordert oder notwendig – unterzeichnet dieses.
Erleichterungen gelten für präqualifizierte Unternehmen, die in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen sind oder über eine Zertifizierung gemäß § 47 Abs. 8 VgV verfügen. Diese Unternehmen müssen Angaben zu den in den Teilen III, IV und V des Formulars abgefragten Informationen nur insoweit machen, als diese nicht bereits ihrer Präqualifikation zugrunde liegen und für die daher nicht die Eignungsvermutung gemäß § 48 Abs. 8 VgV gilt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erleichterungen gelten für präqualifizierte Unternehmen, die in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen sind oder über eine Zertifizierung gemäß § 47 Abs. 8 VgV verfügen. Diese Unternehmen müssen Angaben zu den in den Teilen III, IV und V des Formulars abgefragten Informationen nur insoweit machen, als diese nicht bereits ihrer Präqualifikation zugrunde liegen und für die daher nicht die Eignungsvermutung gemäß § 48 Abs. 8 VgV gilt.
Europäische Unternehmen, die an einer Ausschreibung im Ausland teilnehmen und eine EEE einreichen sollen oder möchten, finden sämtliche Sprachfassungen des Standardformulars in dem vonseiten der Europäischen Kommission bereitgestellten elektronischen Informationssystem „e-Certis“.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Europäische Unternehmen, die an einer Ausschreibung im Ausland teilnehmen und eine EEE einreichen sollen oder möchten, finden sämtliche Sprachfassungen des Standardformulars in dem vonseiten der Europäischen Kommission bereitgestellten elektronischen Informationssystem „e-Certis“.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Qualifikation der Anbietenden und gegebenenfalls von Kooperationspartnerinnen und -partnern sind durch die Angabe von nachprüfbaren Referenzen in Form von Eigenerklärungen nachzuweisen (Einverständnis der früheren Auftraggebers sollte beim Bieter vorliegen. Es könnte sich nachteilig auswirken, wenn das Einverständnis nicht vorliegt und gerade diese Referenz von der Vergabestelle überprüft wird). Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar und nicht älter als 5 Jahre sind (Mindestbudget von 100 000 EUR und/oder Laufzeit min. 6 Monate).
Die Qualifikation der Anbietenden und gegebenenfalls von Kooperationspartnerinnen und -partnern sind durch die Angabe von nachprüfbaren Referenzen in Form von Eigenerklärungen nachzuweisen (Einverständnis der früheren Auftraggebers sollte beim Bieter vorliegen. Es könnte sich nachteilig auswirken, wenn das Einverständnis nicht vorliegt und gerade diese Referenz von der Vergabestelle überprüft wird). Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar und nicht älter als 5 Jahre sind (Mindestbudget von 100 000 EUR und/oder Laufzeit min. 6 Monate).
Aussagekräftiges Profil des Bewerbers inklusive Unternehmensdarstellung (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift)).
Aussagekräftiges Profil des Bewerbers inklusive Unternehmensdarstellung (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift)).
Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit Angabe wer welche Leistung erbringt.
Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters: abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Projektteams und des Projektleiters. Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z. B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen), insbesondere Tätigkeitsprofile und Qualifikation der Projektleiterin bzw. des Projektleiters: Universitätsabschluss als Sozialwissenschaftler, Kommunikationswissenschaftler, Politikwissenschaftler, Ingenieur oder Naturwissenschaftler (Diplom, Master) oder vergleichbare Qualifikation mit mindestens fünfjähriger einschlägiger Berufserfahrung.
Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters: abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Projektteams und des Projektleiters. Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z. B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen), insbesondere Tätigkeitsprofile und Qualifikation der Projektleiterin bzw. des Projektleiters: Universitätsabschluss als Sozialwissenschaftler, Kommunikationswissenschaftler, Politikwissenschaftler, Ingenieur oder Naturwissenschaftler (Diplom, Master) oder vergleichbare Qualifikation mit mindestens fünfjähriger einschlägiger Berufserfahrung.
Insgesamt müssen durch die Referenzen des Bieters und der Qualifikation des Projektteams folgende Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar und die technische Leistungsfähigkeit als erfüllt angesehen werden kann.
1. Kenntnisse und Erfahrungen in der Konzeption und Umsetzung von deliberativen Bürger*innenbeteiligungen auf Bundesebene oder ggfs. auf staatlicher Ebene (inkl. Bundesländer, nicht jedoch auf kommunaler Ebene), inkl. fundierte Methoden- und Moderationskompetenz für Bürger*innenbeteiligungen,
1. Kenntnisse und Erfahrungen in der Konzeption und Umsetzung von deliberativen Bürger*innenbeteiligungen auf Bundesebene oder ggfs. auf staatlicher Ebene (inkl. Bundesländer, nicht jedoch auf kommunaler Ebene), inkl. fundierte Methoden- und Moderationskompetenz für Bürger*innenbeteiligungen,
2. Kenntnisse und Erfahrungen in der Umsetzung von Projekten, die Forschung und Bürgerperspektiven in Themenfeldern der Energiewende, des Klimaschutzes und der Mobilitätswende miteinander verknüpfen,
3. Erfahrungen in verständlicher Aufbereitung komplizierter Sachverhalte für Bürger*innen,
4. Kenntnisse in Raumplanung,
5. Kenntnisse im wissenschaftlichen Forschungsbereich und Kenntnisse des politischen Umfeldes im Bereich der Energiewende und der nachhaltigen Mobilität,
6. Deutschkenntnisse auf C2-Niveau in Wort und Schrift für alle Projektmitarbeiter*innen.
Es sind zu den Punkten 1-5 jeweils mindestens 2 Referenzen auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Zu dem Punkt 6 ist eine formlose Eigenerklärung ausreichend. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
Es sind zu den Punkten 1-5 jeweils mindestens 2 Referenzen auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Zu dem Punkt 6 ist eine formlose Eigenerklärung ausreichend. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
— Projektbezeichnung,
— Projektinhalt,
— Projektlaufzeit,
— Angaben zum Auftraggeber,
— Zeitraum der Auftragserfüllung,
— Erbrachte Leistung und Zusammenhang zur ausgeschriebenen Leistung.
Sonstiges (EEE)
Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Jedes Unternehmen, das im eigenen Namen als Bewerber oder Bieter an einem Vergabeverfahren teilnimmt und freiwillig oder gemäß den Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers eine EEE als vorläufigen Beleg für seine Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu verwenden beabsichtigt, füllt ein eigenes Standardformular gemäß Anhang 2 VO (EU) 2016/7 vollständig aus und – soweit gefordert oder notwendig – unterzeichnet dieses.
Jedes Unternehmen, das im eigenen Namen als Bewerber oder Bieter an einem Vergabeverfahren teilnimmt und freiwillig oder gemäß den Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers eine EEE als vorläufigen Beleg für seine Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu verwenden beabsichtigt, füllt ein eigenes Standardformular gemäß Anhang 2 VO (EU) 2016/7 vollständig aus und – soweit gefordert oder notwendig – unterzeichnet dieses.
Erleichterungen gelten für präqualifizierte Unternehmen, die in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen sind oder über eine Zertifizierung gemäß § 47 Abs. 8 VgV verfügen. Diese Unternehmen müssen Angaben zu den in den Teilen III, IV und V des Formulars abgefragten Informationen nur insoweit machen, als diese nicht bereits ihrer Präqualifikation zugrunde liegen und für die daher nicht die Eignungsvermutung gemäß § 48 Abs. 8 VgV gilt.
Erleichterungen gelten für präqualifizierte Unternehmen, die in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen sind oder über eine Zertifizierung gemäß § 47 Abs. 8 VgV verfügen. Diese Unternehmen müssen Angaben zu den in den Teilen III, IV und V des Formulars abgefragten Informationen nur insoweit machen, als diese nicht bereits ihrer Präqualifikation zugrunde liegen und für die daher nicht die Eignungsvermutung gemäß § 48 Abs. 8 VgV gilt.
Europäische Unternehmen, die an einer Ausschreibung im Ausland teilnehmen und eine EEE einreichen sollen oder möchten, finden sämtliche Sprachfassungen des Standardformulars in dem vonseiten der Europäischen Kommission bereitgestellten elektronischen Informationssystem „e-Certis“.
Europäische Unternehmen, die an einer Ausschreibung im Ausland teilnehmen und eine EEE einreichen sollen oder möchten, finden sämtliche Sprachfassungen des Standardformulars in dem vonseiten der Europäischen Kommission bereitgestellten elektronischen Informationssystem „e-Certis“.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mindestentgeltanforderungen nach Brandenburgischem Vergabegesetz (s. Ergänzende Vereinbarung BbgVergG (Formular 5.3 EU) sowie Nachunternehmererklärung BbgVergG (Formular 5.4 EU) im Bereich „Vergabeunterlagen“ im Projektraum (Identifikationsnummer: CXP9Y40D2TQ) auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg.
Mindestentgeltanforderungen nach Brandenburgischem Vergabegesetz (s. Ergänzende Vereinbarung BbgVergG (Formular 5.3 EU) sowie Nachunternehmererklärung BbgVergG (Formular 5.4 EU) im Bereich „Vergabeunterlagen“ im Projektraum (Identifikationsnummer: CXP9Y40D2TQ) auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg.
Für die konzeptionelle Vorbereitung, Durchführung der Bürger/innendialoge,Kommunikation und Nachbereitung der angebotenen Dienstleistung muss der AN sicherstellen, dass alle Prozesse und Funktionalitäten so umzusetzen sind, dass personenbezogene Daten, gesetzeskonform bezüglich des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neu) und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) verarbeitet werden. Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß § 28 EU-DSGVO (AVV) ist vorgesehen und liegt unter „Sonstiges“ den Ausschreibungsunterlagen bei.
Für die konzeptionelle Vorbereitung, Durchführung der Bürger/innendialoge,Kommunikation und Nachbereitung der angebotenen Dienstleistung muss der AN sicherstellen, dass alle Prozesse und Funktionalitäten so umzusetzen sind, dass personenbezogene Daten, gesetzeskonform bezüglich des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neu) und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) verarbeitet werden. Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß § 28 EU-DSGVO (AVV) ist vorgesehen und liegt unter „Sonstiges“ den Ausschreibungsunterlagen bei.
Sonstiges (EEE)
Jedes Unternehmen, das im eigenen Namen als Bewerber oder Bieter an einem Vergabeverfahren teilnimmt und freiwillig oder gemäß den Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers eine EEE als vorläufigen Beleg für seine Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu verwenden beabsichtigt, füllt ein eigenes Standardformular gemäß Anhang 2 VO (EU) 2016/7 vollständig aus und – soweit gefordert oder notwendig – unterzeichnet dieses.
Jedes Unternehmen, das im eigenen Namen als Bewerber oder Bieter an einem Vergabeverfahren teilnimmt und freiwillig oder gemäß den Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers eine EEE als vorläufigen Beleg für seine Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu verwenden beabsichtigt, füllt ein eigenes Standardformular gemäß Anhang 2 VO (EU) 2016/7 vollständig aus und – soweit gefordert oder notwendig – unterzeichnet dieses.
Erleichterungen gelten für präqualifizierte Unternehmen, die in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen sind oder über eine Zertifizierung gemäß § 47 Abs. 8 VgV verfügen. Diese Unternehmen müssen Angaben zu den in den Teilen III, IV und V des Formulars abgefragten Informationen nur insoweit machen, als diese nicht bereits ihrer Präqualifikation zugrunde liegen und für die daher nicht die Eignungsvermutung gemäß § 48 Abs. 8 VgV gilt.
Erleichterungen gelten für präqualifizierte Unternehmen, die in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen sind oder über eine Zertifizierung gemäß § 47 Abs. 8 VgV verfügen. Diese Unternehmen müssen Angaben zu den in den Teilen III, IV und V des Formulars abgefragten Informationen nur insoweit machen, als diese nicht bereits ihrer Präqualifikation zugrunde liegen und für die daher nicht die Eignungsvermutung gemäß § 48 Abs. 8 VgV gilt.
Europäische Unternehmen, die an einer Ausschreibung im Ausland teilnehmen und eine EEE einreichen sollen oder möchten, finden sämtliche Sprachfassungen des Standardformulars in dem vonseiten der Europäischen Kommission bereitgestellten elektronischen Informationssystem „e-Certis“.
Europäische Unternehmen, die an einer Ausschreibung im Ausland teilnehmen und eine EEE einreichen sollen oder möchten, finden sämtliche Sprachfassungen des Standardformulars in dem vonseiten der Europäischen Kommission bereitgestellten elektronischen Informationssystem „e-Certis“.
Link zur Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Potsdam Institut für Klimafolgenforschung e. V.
Gebäude A26 in 14473 Potsdam
(elektronische Öffnung der Angebote).
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661-610📞
Fax: +49 3318661-652 📠
Internetadresse: https://mwe.brandenburg.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 128-313514 (2020-07-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Projekt Ariadne will durch ein evidenzbasiertes Assessment eine verbesserte Grundlage zur Gestaltung der deutschen Energiewende bereitstellen. Dabei stehen 4 Projektziele im Vordergrund:
1. Lernprozesse von Politik und Wissenschaft anstoßen und die Stimme der Wissenschaft im politischen Prozess stärken,
2. die Analyse und Entwicklung von Maßnahmen und Politikpfaden,
3. das Verständnis systemischer Wirkungen mit sektoralem Detailwissen integrieren, insbesondere für die Bereiche Verkehrswende, Wärmewende, Industriewende, Integration erneuerbarer Energien sowie in Bezug auf die Energiesteuerreform, die europäische Perspektive und die Koordination beteiligter Institutionen und
4) die integrierte Betrachtung von Maßnahmen, langfristigen Technologie- und Politikoptionen und Governance.
Im Rahmen dieses Unterauftrages werden Bürger/innen von Beginn an dialogisch in das Vorhaben einbezogen. Über einen iterativen und deliberativen Prozess über den gesamten Projektzeitraum hinweg werden Forschung und Bürger/innenperspektiven miteinander verknüpft. Zudem werden die Beteiligungsformate über die komplette Projektdauer iterativ in einen Grünbuch-Weißbuch-Prozess integriert.
Das Projekt Ariadne will durch ein evidenzbasiertes Assessment eine verbesserte Grundlage zur Gestaltung der deutschen Energiewende bereitstellen. Dabei stehen 4 Projektziele im Vordergrund:
1. Lernprozesse von Politik und Wissenschaft anstoßen und die Stimme der Wissenschaft im politischen Prozess stärken,
2. die Analyse und Entwicklung von Maßnahmen und Politikpfaden,
3. das Verständnis systemischer Wirkungen mit sektoralem Detailwissen integrieren, insbesondere für die Bereiche Verkehrswende, Wärmewende, Industriewende, Integration erneuerbarer Energien sowie in Bezug auf die Energiesteuerreform, die europäische Perspektive und die Koordination beteiligter Institutionen und
4) die integrierte Betrachtung von Maßnahmen, langfristigen Technologie- und Politikoptionen und Governance.
Im Rahmen dieses Unterauftrages werden Bürger/innen von Beginn an dialogisch in das Vorhaben einbezogen. Über einen iterativen und deliberativen Prozess über den gesamten Projektzeitraum hinweg werden Forschung und Bürger/innenperspektiven miteinander verknüpft. Zudem werden die Beteiligungsformate über die komplette Projektdauer iterativ in einen Grünbuch-Weißbuch-Prozess integriert.
Gesamtwert des Auftrags: 756 167 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge