Die Auftraggeberin schreibt vorliegend die Lieferung, die Montage und die anschließende Wartung von 3 Angiegraphieanlagen nebst Zubehör im Rahmen der Aufstockung und des Ausbaus eines bestehenden Funktionstraktes (Gebäude 1 L) europaweit aus. Das Gebäude 1L ist in der Vergangenheit um ein Stockwerk aufgestockt, um- und ausgebaut sowie an den Bestand angegliedert worden. Dabei sind folgende Funktionen vorgesehen: — 1./2.Untergeschoss: Belassung der aktuellen Funktionen, mit Berücksichtigung der Notwendigkeiten für die zu sanierenden Ebenen. — Erdgeschoss: Belassung der aktuellen Funktion, mit Berücksichtigung der Notwendigkeiten für die zu sanierenden Ebenen. — 1. Obergeschoss: Kreißsäle und OP für geburtshilfliche Abteilung. — 2. Obergeschoss: Funktionsbereich der Kardiologie mit 3 Herzkatheder-Messplätzen. — 3. Obergeschoss: Arztdienste Neurologie, einschl. Chefarztbereich Funktionsdiagnostik. — 4. Obergeschoss: Technikzentrale für das gesamte Gebäude 1L. Die Lieferung und Inbetriebnahme der 3 Angiographieanlagen soll nun im Rahmen der Ausstattung des Gebäudes mit medizinischer Technik erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-02.
Auftragsbekanntmachung (2020-10-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Röntgengeräte
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin schreibt vorliegend die Lieferung, die Montage und die anschließende Wartung von 3 Angiegraphieanlagen nebst Zubehör im Rahmen der Aufstockung und des Ausbaus eines bestehenden Funktionstraktes (Gebäude 1 L) europaweit aus.
Das Gebäude 1L ist in der Vergangenheit um ein Stockwerk aufgestockt, um- und ausgebaut sowie an den Bestand angegliedert worden. Dabei sind folgende Funktionen vorgesehen:
— 1./2.Untergeschoss:
Belassung der aktuellen Funktionen, mit Berücksichtigung der Notwendigkeiten für die zu sanierenden Ebenen.
— Erdgeschoss:
Belassung der aktuellen Funktion, mit Berücksichtigung der Notwendigkeiten für die zu sanierenden Ebenen.
— 1. Obergeschoss:
Kreißsäle und OP für geburtshilfliche Abteilung.
— 2. Obergeschoss:
Funktionsbereich der Kardiologie mit 3 Herzkatheder-Messplätzen.
— 3. Obergeschoss:
Arztdienste Neurologie, einschl. Chefarztbereich Funktionsdiagnostik.
— 4. Obergeschoss:
Technikzentrale für das gesamte Gebäude 1L.
Die Lieferung und Inbetriebnahme der 3 Angiographieanlagen soll nun im Rahmen der Ausstattung des Gebäudes mit medizinischer Technik erfolgen.
Die Auftraggeberin schreibt vorliegend die Lieferung, die Montage und die anschließende Wartung von 3 Angiegraphieanlagen nebst Zubehör im Rahmen der Aufstockung und des Ausbaus eines bestehenden Funktionstraktes (Gebäude 1 L) europaweit aus.
Das Gebäude 1L ist in der Vergangenheit um ein Stockwerk aufgestockt, um- und ausgebaut sowie an den Bestand angegliedert worden. Dabei sind folgende Funktionen vorgesehen:
— 1./2.Untergeschoss:
Belassung der aktuellen Funktionen, mit Berücksichtigung der Notwendigkeiten für die zu sanierenden Ebenen.
— Erdgeschoss:
Belassung der aktuellen Funktion, mit Berücksichtigung der Notwendigkeiten für die zu sanierenden Ebenen.
— 1. Obergeschoss:
Kreißsäle und OP für geburtshilfliche Abteilung.
— 2. Obergeschoss:
Funktionsbereich der Kardiologie mit 3 Herzkatheder-Messplätzen.
Fragen zur Ausschreibung und zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über das Ausschreibungsportal zu stellen. E-Mail-Anfragen außerhalb des Ausschreibungsportals werden ggf. nicht beantwortet. Die Fragen der Bieter werden ausschließlich über das Ausschreibungsportal beantwortet, sofern sie für das Verfahren relevant sind.
Die den Bietern übermittelten Antworten werden Gegenstand der Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die spätestens 9 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist bei der genannten Stelle eingehen.
Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf dem Ausschreibungsportal. Über Änderungen der Unterlagen im Vergabeverfahren, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Bieter jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind die Bieter verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen, indem sie täglich die Ausschreibungsplattform besuchen und überprüfen, ob neue Dokumente eingestellt wurden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass bei fehlender Registrierung bzgl. aller Informationen im Vergabeverfahren eine „Holschuld“ des Bieters besteht.
5.1 Die Bieter erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich), damit die Überlassung für die Bieter kostenfrei erfolgen kann.
Angebote müssen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in Textform über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS eingereicht werden.
Dabei müssen die Vergabeunterlagen
— „Angebotsschreiben“;
— „Leistungsverzeichnis“, zwingend in digitaler Form als pdf-Datei, gewünscht als GAEB 84 Datei;
— „Qualitätsangaben: Technischer Wert/Service+Wartung“;
— „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“, nur wenn keine Präqualifikation vorliegt oder keine EEE eingereicht wird;
— „Checkliste Leistungsfähigkeit“;
— „Anlage Referenzen“;
— „Erklärung einer Bietergemeinschaft“, nur wenn Angebot einer Bietergemeinschaft;
— „Verzeichnis Nachunternehmerleistungen“, nur wenn Leistungen durch Nachunternehmer erbracht werden sollen;
— „Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird und
— „Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird,
von den Bietern ausgedruckt und als gescannte Dokumente in elektronischer Form beigefügt werden.
Der Name der natürlichen Person, welche die jeweilige Erklärung abgibt, muss in Textform angegeben werden.
Die vorliegende Vergabeunterlage mit der Ziffer 1 („Aufforderung zur Abgabe eines Angebots“) sowie sämtliche Anlagen zu den Vergabeunterlagen sind zwar Bestandteil des Vergabeverfahrens, müssen aber nicht dem Angebot beigefügt werden.
Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 56 Abs. 4 VgV mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern.
5.2. Das Angebot selbst ist zu unterschreiben oder anderweitig als abschließend zu kennzeichnen und dann als als gescanntes Dokument in elektronischer Form über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS einzureichen.
Der Name der natürlichen Person, welche die Erklärung abgibt, muss in Textform angegeben werden.
5.3. Alle Bestandteile des Angebots sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Angebotes sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.
5.4. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Nachweise müssen daher ebenfalls in deutscher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des fremdsprachigen Originals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine einfache Übersetzung ausreichend.
6. Versicherungen und Erklärungen des Bieters:
Der Bieter versichert durch die Abgabe seines Angebotes, dass er die zur fach- und termingerechten Ausführung erforderlichen Arbeitskräfte, Geräte, Werkzeuge, Baustoffe, Bauteile etc. – ggf. unter Einbeziehung von Nachunternehmern – besitzt bzw. sie in der gemäß den Vertragsunterlagen geforderten Qualität und geforderten Menge beschaffen kann.
7. Geheimhaltung/Veröffentlichung:
Alle Vergabeunterlagen, die dem Bieter im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes sowie nach Erteilung des Zuschlages überlassen werden, dürfen von ihm nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn es sich bei dem Dritten um Nachunternehmer/Zulieferanten handelt. Das gleiche gilt für Unterlagen, die der Bieter aufgrund von besonderen Angaben der Vergabestelle im Rahmen der Auftragsabwicklung erhält. Die Vergabestelle kann jederzeit die unentgeltliche Herausgabe der überlassenen Vertragsunterlagen von Bietern verlangen, denen der Zuschlag nicht erteilt worden ist.
Alle überlassenen Vergabeunterlagen hat der Bieter als Geschäftsgeheimnis zu betrachten und vertraulich zu behandeln. Derjenige Bieter, der gegen die Geheimhaltungspflicht verstößt, hat der Vergabestelle alle Schäden, die hieraus erwachsen, zu erstatten.
Die Bieter dürfen Veröffentlichungen über eigene Leistungen oder Teile des Bauvorhabens, welche ihnen im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens bekannt geworden sind, nur mit Zustimmung der Vergabestelle vornehmen. Hierzu gehört ebenso die Angabe von Verfahren oder die Bekanntgabe von Zeichnungen und Abbildungen. Gleiches gilt für solche Erkenntnisse, die der spätere Auftragnehmer im Rahmen der Auftragsdurchführung erhält.
Fragen zur Ausschreibung und zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über das Ausschreibungsportal zu stellen. E-Mail-Anfragen außerhalb des Ausschreibungsportals werden ggf. nicht beantwortet. Die Fragen der Bieter werden ausschließlich über das Ausschreibungsportal beantwortet, sofern sie für das Verfahren relevant sind.
Die den Bietern übermittelten Antworten werden Gegenstand der Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die spätestens 9 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist bei der genannten Stelle eingehen.
Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf dem Ausschreibungsportal. Über Änderungen der Unterlagen im Vergabeverfahren, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Bieter jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind die Bieter verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen, indem sie täglich die Ausschreibungsplattform besuchen und überprüfen, ob neue Dokumente eingestellt wurden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass bei fehlender Registrierung bzgl. aller Informationen im Vergabeverfahren eine „Holschuld“ des Bieters besteht.
5.1 Die Bieter erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich), damit die Überlassung für die Bieter kostenfrei erfolgen kann.
Angebote müssen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in Textform über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS eingereicht werden.
Dabei müssen die Vergabeunterlagen
— „Angebotsschreiben“;
— „Leistungsverzeichnis“, zwingend in digitaler Form als pdf-Datei, gewünscht als GAEB 84 Datei;
— „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“, nur wenn keine Präqualifikation vorliegt oder keine EEE eingereicht wird;
— „Checkliste Leistungsfähigkeit“;
— „Anlage Referenzen“;
— „Erklärung einer Bietergemeinschaft“, nur wenn Angebot einer Bietergemeinschaft;
— „Verzeichnis Nachunternehmerleistungen“, nur wenn Leistungen durch Nachunternehmer erbracht werden sollen;
— „Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird und
— „Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird,
von den Bietern ausgedruckt und als gescannte Dokumente in elektronischer Form beigefügt werden.
Der Name der natürlichen Person, welche die jeweilige Erklärung abgibt, muss in Textform angegeben werden.
Die vorliegende Vergabeunterlage mit der Ziffer 1 („Aufforderung zur Abgabe eines Angebots“) sowie sämtliche Anlagen zu den Vergabeunterlagen sind zwar Bestandteil des Vergabeverfahrens, müssen aber nicht dem Angebot beigefügt werden.
Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 56 Abs. 4 VgV mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern.
5.2. Das Angebot selbst ist zu unterschreiben oder anderweitig als abschließend zu kennzeichnen und dann als als gescanntes Dokument in elektronischer Form über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS einzureichen.
Der Name der natürlichen Person, welche die Erklärung abgibt, muss in Textform angegeben werden.
5.3. Alle Bestandteile des Angebots sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Angebotes sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.
5.4. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Nachweise müssen daher ebenfalls in deutscher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des fremdsprachigen Originals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine einfache Übersetzung ausreichend.
6. Versicherungen und Erklärungen des Bieters:
Der Bieter versichert durch die Abgabe seines Angebotes, dass er die zur fach- und termingerechten Ausführung erforderlichen Arbeitskräfte, Geräte, Werkzeuge, Baustoffe, Bauteile etc. – ggf. unter Einbeziehung von Nachunternehmern – besitzt bzw. sie in der gemäß den Vertragsunterlagen geforderten Qualität und geforderten Menge beschaffen kann.
7. Geheimhaltung/Veröffentlichung:
Alle Vergabeunterlagen, die dem Bieter im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes sowie nach Erteilung des Zuschlages überlassen werden, dürfen von ihm nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn es sich bei dem Dritten um Nachunternehmer/Zulieferanten handelt. Das gleiche gilt für Unterlagen, die der Bieter aufgrund von besonderen Angaben der Vergabestelle im Rahmen der Auftragsabwicklung erhält. Die Vergabestelle kann jederzeit die unentgeltliche Herausgabe der überlassenen Vertragsunterlagen von Bietern verlangen, denen der Zuschlag nicht erteilt worden ist.
Alle überlassenen Vergabeunterlagen hat der Bieter als Geschäftsgeheimnis zu betrachten und vertraulich zu behandeln. Derjenige Bieter, der gegen die Geheimhaltungspflicht verstößt, hat der Vergabestelle alle Schäden, die hieraus erwachsen, zu erstatten.
Die Bieter dürfen Veröffentlichungen über eigene Leistungen oder Teile des Bauvorhabens, welche ihnen im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens bekannt geworden sind, nur mit Zustimmung der Vergabestelle vornehmen. Hierzu gehört ebenso die Angabe von Verfahren oder die Bekanntgabe von Zeichnungen und Abbildungen. Gleiches gilt für solche Erkenntnisse, die der spätere Auftragnehmer im Rahmen der Auftragsdurchführung erhält.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin schreibt vorliegend die Lieferung, die Montage und die anschließende Wartung von 3 Angiegraphieanlagen nebst Zubehör im Rahmen der Aufstockung und des Ausbaus eines bestehenden Funktionstraktes (Gebäude 1 L) europaweit aus.
Das Gebäude 1L ist in der Vergangenheit um ein Stockwerk aufgestockt, um- und ausgebaut sowie an den Bestand angegliedert worden. Dabei sind folgende Funktionen vorgesehen:
— 1./2.Untergeschoss:
Belassung der aktuellen Funktionen, mit Berücksichtigung der Notwendigkeiten für die zu sanierenden Ebenen.
— Erdgeschoss:
Belassung der aktuellen Funktion, mit Berücksichtigung der Notwendigkeiten für die zu sanierenden Ebenen.
— 1. Obergeschoss:
Kreißsäle und OP für geburtshilfliche Abteilung.
— 2. Obergeschoss:
Funktionsbereich der Kardiologie mit 3 Herzkatheder-Messplätzen.
Die Lieferung und Inbetriebnahme der 3 Angiographieanlagen soll nun im Rahmen der Ausstattung des Gebäudes mit medizinischer Technik erfolgen.
Die Leistungserbringung soll die Lieferung, die Montage und die anschließende Wartung (Vollwartung für mindestens 8 Jahre) von 3 Angiegraphieanlagen im Rahmen der medizintechnischen Ausstattung des Gebäudes 1 L umfassen.
Die folgenden Systeme sollen beschafft werden:
— Angiographieanlage 20" HYBRID-OP (Titel 01 des Leistungsverzeichnisses);
— Angiographieanlage 12" EPU (Titel 02 des Leistungsverzeichnisses);
— Angiographieanlage 12" CARD (Titel 03 des Leistungsverzeichnisses) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.
Die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) sind Teil des Leistungsverzeichnisses und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) sind in der Anlage beigefügt (Anlage 07).
Der Zuschlag soll am 2.12.2020 erteilt werden. Die Lieferung und die Montage der Angiographiesysteme müssen dann ab der KW 02 bis KW 15 in 2021 erfolgen. Die Endabnahme der Geräte soll in KW 20 – 21 in 2021 und die Inbetriebnahme spätestens in der KW 26 in 2021 erfolgen.
Der Zuschlag soll am 2.12.2020 erteilt werden. Die Lieferung und die Montage der Angiographiesysteme müssen dann ab der KW 02 bis KW 15 in 2021 erfolgen. Die Endabnahme der Geräte soll in KW 20 – 21 in 2021 und die Inbetriebnahme spätestens in der KW 26 in 2021 erfolgen.
Zusätzlich zu dem Ankauf der 3 Neugeräte soll die Vollwartung dieser Geräte für einen Zeitraum von 8 Jahren ab Übergabe der funktionstüchtigen Geräte (Endabnahme) erfolgen. Die Bieter sollen in diesem Zusammenhang ein verbindliches Angebot abgeben, welches vollumfänglich in die Preiswertung einfließt. Die Einzelheiten in Bezug auf die abzuschließenden Wartungsverträge ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis und den ZVB.
Zusätzlich zu dem Ankauf der 3 Neugeräte soll die Vollwartung dieser Geräte für einen Zeitraum von 8 Jahren ab Übergabe der funktionstüchtigen Geräte (Endabnahme) erfolgen. Die Bieter sollen in diesem Zusammenhang ein verbindliches Angebot abgeben, welches vollumfänglich in die Preiswertung einfließt. Die Einzelheiten in Bezug auf die abzuschließenden Wartungsverträge ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis und den ZVB.
Der Ankauf der 3 neuen Angiographiesysteme ist an die Bedingung geknüpft, dass der obsiegende Auftragnehmer die bisher im Einsatz befindlichen 2 Altgeräte (Angiegraphiesysteme) unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zu einem Mindestpreis ankauft und dementsprechend beim Auftraggeber ausbaut und abholt.
Der Ankauf der 3 neuen Angiographiesysteme ist an die Bedingung geknüpft, dass der obsiegende Auftragnehmer die bisher im Einsatz befindlichen 2 Altgeräte (Angiegraphiesysteme) unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zu einem Mindestpreis ankauft und dementsprechend beim Auftraggeber ausbaut und abholt.
Die Mindestpreise für die Altgeräte werden wie folgt festgelegt:
— Fa. Philips (0.4001 Alt-Angiographieanlage 1): Mindestpreis in Höhe von 100 000,00 EUR (netto);
— Fa. Siemens (0.4002 Alt-Angiographieanlage 2): Mindestpreis in Höhe von 10 000,00 EUR (netto). Die entsprechenden Preise für die Altgeräte sind von den Bietern in dem Leistungsverzeichnis anzugeben (Titel 04 „Rückkauf vorhandener Angiographiesysteme“). Die technischen Daten der Altgeräte wurden in der Anlage 13 zusammengefasst. Falls eine Besichtigung der Altgeräte gewünscht ist, wird um Kontaktaufnahme über das Vergabeportal gebeten.
— Fa. Siemens (0.4002 Alt-Angiographieanlage 2): Mindestpreis in Höhe von 10 000,00 EUR (netto). Die entsprechenden Preise für die Altgeräte sind von den Bietern in dem Leistungsverzeichnis anzugeben (Titel 04 „Rückkauf vorhandener Angiographiesysteme“). Die technischen Daten der Altgeräte wurden in der Anlage 13 zusammengefasst. Falls eine Besichtigung der Altgeräte gewünscht ist, wird um Kontaktaufnahme über das Vergabeportal gebeten.
Die Altgeräte sind im Zeitraum KW 31 - 35 in 2021 fachgerecht zu demontieren und abzuholen. Terminanpassungen werden kurzfristig dem Auftragnehmer mitgeteilt und dürfen nicht zu Lasten des Auftraggebers gehen.
Dauer: 96 Tage
Zusätzliche Informationen:
Fragen zur Ausschreibung und zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über das Ausschreibungsportal zu stellen. E-Mail-Anfragen außerhalb des Ausschreibungsportals werden ggf. nicht beantwortet. Die Fragen der Bieter werden ausschließlich über das Ausschreibungsportal beantwortet, sofern sie für das Verfahren relevant sind.
Fragen zur Ausschreibung und zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über das Ausschreibungsportal zu stellen. E-Mail-Anfragen außerhalb des Ausschreibungsportals werden ggf. nicht beantwortet. Die Fragen der Bieter werden ausschließlich über das Ausschreibungsportal beantwortet, sofern sie für das Verfahren relevant sind.
Die den Bietern übermittelten Antworten werden Gegenstand der Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die spätestens 9 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist bei der genannten Stelle eingehen.
Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf dem Ausschreibungsportal. Über Änderungen der Unterlagen im Vergabeverfahren, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Bieter jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind die Bieter verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen, indem sie täglich die Ausschreibungsplattform besuchen und überprüfen, ob neue Dokumente eingestellt wurden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass bei fehlender Registrierung bzgl. aller Informationen im Vergabeverfahren eine „Holschuld“ des Bieters besteht.
Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf dem Ausschreibungsportal. Über Änderungen der Unterlagen im Vergabeverfahren, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Bieter jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind die Bieter verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen, indem sie täglich die Ausschreibungsplattform besuchen und überprüfen, ob neue Dokumente eingestellt wurden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass bei fehlender Registrierung bzgl. aller Informationen im Vergabeverfahren eine „Holschuld“ des Bieters besteht.
5.1 Die Bieter erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich), damit die Überlassung für die Bieter kostenfrei erfolgen kann.
Angebote müssen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in Textform über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS eingereicht werden.
Dabei müssen die Vergabeunterlagen
— „Angebotsschreiben“;
— „Leistungsverzeichnis“, zwingend in digitaler Form als pdf-Datei, gewünscht als GAEB 84 Datei;
— „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“, nur wenn keine Präqualifikation vorliegt oder keine EEE eingereicht wird;
— „Checkliste Leistungsfähigkeit“;
— „Anlage Referenzen“;
— „Erklärung einer Bietergemeinschaft“, nur wenn Angebot einer Bietergemeinschaft;
— „Verzeichnis Nachunternehmerleistungen“, nur wenn Leistungen durch Nachunternehmer erbracht werden sollen;
— „Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird und
— „Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird,
von den Bietern ausgedruckt und als gescannte Dokumente in elektronischer Form beigefügt werden.
Der Name der natürlichen Person, welche die jeweilige Erklärung abgibt, muss in Textform angegeben werden.
Die vorliegende Vergabeunterlage mit der Ziffer 1 („Aufforderung zur Abgabe eines Angebots“) sowie sämtliche Anlagen zu den Vergabeunterlagen sind zwar Bestandteil des Vergabeverfahrens, müssen aber nicht dem Angebot beigefügt werden.
Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 56 Abs. 4 VgV mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern.
5.2. Das Angebot selbst ist zu unterschreiben oder anderweitig als abschließend zu kennzeichnen und dann als als gescanntes Dokument in elektronischer Form über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS einzureichen.
Der Name der natürlichen Person, welche die Erklärung abgibt, muss in Textform angegeben werden.
5.3. Alle Bestandteile des Angebots sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Angebotes sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.
5.3. Alle Bestandteile des Angebots sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Angebotes sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.
5.4. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Nachweise müssen daher ebenfalls in deutscher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des fremdsprachigen Originals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine einfache Übersetzung ausreichend.
6. Versicherungen und Erklärungen des Bieters:
Der Bieter versichert durch die Abgabe seines Angebotes, dass er die zur fach- und termingerechten Ausführung erforderlichen Arbeitskräfte, Geräte, Werkzeuge, Baustoffe, Bauteile etc. – ggf. unter Einbeziehung von Nachunternehmern – besitzt bzw. sie in der gemäß den Vertragsunterlagen geforderten Qualität und geforderten Menge beschaffen kann.
Der Bieter versichert durch die Abgabe seines Angebotes, dass er die zur fach- und termingerechten Ausführung erforderlichen Arbeitskräfte, Geräte, Werkzeuge, Baustoffe, Bauteile etc. – ggf. unter Einbeziehung von Nachunternehmern – besitzt bzw. sie in der gemäß den Vertragsunterlagen geforderten Qualität und geforderten Menge beschaffen kann.
7. Geheimhaltung/Veröffentlichung:
Alle Vergabeunterlagen, die dem Bieter im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes sowie nach Erteilung des Zuschlages überlassen werden, dürfen von ihm nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn es sich bei dem Dritten um Nachunternehmer/Zulieferanten handelt. Das gleiche gilt für Unterlagen, die der Bieter aufgrund von besonderen Angaben der Vergabestelle im Rahmen der Auftragsabwicklung erhält. Die Vergabestelle kann jederzeit die unentgeltliche Herausgabe der überlassenen Vertragsunterlagen von Bietern verlangen, denen der Zuschlag nicht erteilt worden ist.
Alle Vergabeunterlagen, die dem Bieter im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes sowie nach Erteilung des Zuschlages überlassen werden, dürfen von ihm nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn es sich bei dem Dritten um Nachunternehmer/Zulieferanten handelt. Das gleiche gilt für Unterlagen, die der Bieter aufgrund von besonderen Angaben der Vergabestelle im Rahmen der Auftragsabwicklung erhält. Die Vergabestelle kann jederzeit die unentgeltliche Herausgabe der überlassenen Vertragsunterlagen von Bietern verlangen, denen der Zuschlag nicht erteilt worden ist.
Alle überlassenen Vergabeunterlagen hat der Bieter als Geschäftsgeheimnis zu betrachten und vertraulich zu behandeln. Derjenige Bieter, der gegen die Geheimhaltungspflicht verstößt, hat der Vergabestelle alle Schäden, die hieraus erwachsen, zu erstatten.
Alle überlassenen Vergabeunterlagen hat der Bieter als Geschäftsgeheimnis zu betrachten und vertraulich zu behandeln. Derjenige Bieter, der gegen die Geheimhaltungspflicht verstößt, hat der Vergabestelle alle Schäden, die hieraus erwachsen, zu erstatten.
Die Bieter dürfen Veröffentlichungen über eigene Leistungen oder Teile des Bauvorhabens, welche ihnen im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens bekannt geworden sind, nur mit Zustimmung der Vergabestelle vornehmen. Hierzu gehört ebenso die Angabe von Verfahren oder die Bekanntgabe von Zeichnungen und Abbildungen. Gleiches gilt für solche Erkenntnisse, die der spätere Auftragnehmer im Rahmen der Auftragsdurchführung erhält.
Die Bieter dürfen Veröffentlichungen über eigene Leistungen oder Teile des Bauvorhabens, welche ihnen im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens bekannt geworden sind, nur mit Zustimmung der Vergabestelle vornehmen. Hierzu gehört ebenso die Angabe von Verfahren oder die Bekanntgabe von Zeichnungen und Abbildungen. Gleiches gilt für solche Erkenntnisse, die der spätere Auftragnehmer im Rahmen der Auftragsdurchführung erhält.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leverkusen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angaben zum Umsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von jeweils mindestens 3 Mio. EUR pro Jahr.
— Angaben über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mind. 3 000 000,00 EUR sowie für Sachschäden und Vermögensschäden in Höhe von jeweils mind. 2 000 000,00 EUR.
(es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei Auftragserteilung die entsprechenden Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken)
— Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bieters.
Mindeststandards:
— Angaben zum Umsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von jeweils mindestens 3 Mio. EUR pro Jahr.
— Angaben über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mind. 3 000 000,00 EUR sowie für Sachschäden und Vermögensschäden in Höhe von jeweils mind. 2 000 000,00 EUR.
(es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei Auftragserteilung die entsprechenden Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken)
— Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bieters.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angaben über das für die Projektleitung vorgesehene Personal (Angabe der Person) und deren jeweilige Qualifikation.
— Vorlage von mindestens 3 vergleichbaren Referenzleistungen für die Lieferung, die Montage und die Wartung von Angiographieanlagen.
Eine Referenzleistung ist vergleichbar, wenn o das Projektvolumen in Bezug die Lieferung, die Montage und die Wartung von Angiographieanlagen pro eingereichter Referenz mindestens 1.0 Mio. EUR netto beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausibilisiert ist,
Eine Referenzleistung ist vergleichbar, wenn o das Projektvolumen in Bezug die Lieferung, die Montage und die Wartung von Angiographieanlagen pro eingereichter Referenz mindestens 1.0 Mio. EUR netto beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausibilisiert ist,
O die Referenzleistung in den letzten 5 Jahren umgesetzt worden ist.
Mindeststandards:
— Angaben über das für die Projektleitung vorgesehene Personal (Angabe der Person) und deren jeweilige Qualifikation.
— Vorlage von mindestens 3 vergleichbaren Referenzleistungen für die Lieferung, die Montage und die Wartung von Angiographieanlagen.
Eine Referenzleistung ist vergleichbar, wenn o das Projektvolumen in Bezug die Lieferung, die Montage und die Wartung von Angiographieanlagen pro eingereichter Referenz mindestens 1.0 Mio. EUR netto beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausibilisiert ist,
Eine Referenzleistung ist vergleichbar, wenn o das Projektvolumen in Bezug die Lieferung, die Montage und die Wartung von Angiographieanlagen pro eingereichter Referenz mindestens 1.0 Mio. EUR netto beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausibilisiert ist,
O die Referenzleistung in den letzten 5 Jahren umgesetzt worden ist.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Ankauf der 3 neuen Angiographiesysteme ist an die Bedingung geknüpft, dass der obsiegende Auftragnehmer die bisher im Einsatz befindlichen 2 Altgeräte (Angiegraphiesysteme) unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zu einem Mindestpreis ankauft und dementsprechend beim Auftraggeber ausbaut und abholt.
Der Ankauf der 3 neuen Angiographiesysteme ist an die Bedingung geknüpft, dass der obsiegende Auftragnehmer die bisher im Einsatz befindlichen 2 Altgeräte (Angiegraphiesysteme) unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zu einem Mindestpreis ankauft und dementsprechend beim Auftraggeber ausbaut und abholt.
Die Mindestpreise für die Altgeräte werden wie folgt festgelegt:
— Fa. Philips (0.4001 Alt-Angiographieanlage 1): Mindestpreis in Höhe von 100 000,00 EUR (netto);
— Fa. Siemens (0.4002 Alt-Angiographieanlage 2): Mindestpreis in Höhe von 10 000,00 EUR (netto) Die entsprechenden Preise für die Altgeräte sind von den Bietern in dem Leistungsverzeichnis anzugeben (Titel 04 „Rückkauf vorhandener Angiographiesysteme“). Die technischen Daten der Altgeräte wurden in der Anlage 13 zusammengefasst. Falls eine Besichtigung der Altgeräte gewünscht ist, wird um Kontaktaufnahme über das Vergabeportal gebeten.
— Fa. Siemens (0.4002 Alt-Angiographieanlage 2): Mindestpreis in Höhe von 10 000,00 EUR (netto) Die entsprechenden Preise für die Altgeräte sind von den Bietern in dem Leistungsverzeichnis anzugeben (Titel 04 „Rückkauf vorhandener Angiographiesysteme“). Die technischen Daten der Altgeräte wurden in der Anlage 13 zusammengefasst. Falls eine Besichtigung der Altgeräte gewünscht ist, wird um Kontaktaufnahme über das Vergabeportal gebeten.
Die Altgeräte sind im Zeitraum KW 31 - 35 in 2021 fachgerecht zu demontieren und abzuholen. Terminanpassungen werden kurzfristig dem Auftragnehmer mitgeteilt und dürfen nicht zu Lasten des Auftraggebers gehen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-01-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Krankenhaus
Kontakt
Kontaktperson: Rechtsanwalt Dr. Elmar Loer
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E41442929🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
9.1. Die Vergabestelle führt das hiesige Verhandlungsverfahren aus internen Compliancegründen durch. Sie ist keine öffentliche Auftraggeberin i. S. d. § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Vergabestelle weist auf diesen Umstand explizit hin, ein Bieter kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen Verfahrens vorgegeben habe, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Bieter haben daher keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen, die für öffentliche Auftraggeber gelten. Aus demselben Grunde wäre eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens vor einer Vergabekammer unstatthaft, obwohl die Vergabestelle vorliegend eine freiwillige europaweite Ausschreibung durchführt. Aufgrund dieses Hinweises wären sämtliche Kosten, die ggf. durch Einleitung eines demgemäß unstatthaften Nachprüfungsverfahrens vor einer Vergabekammer entstehen könnten, durch den Bieter zu tragen.
9.1. Die Vergabestelle führt das hiesige Verhandlungsverfahren aus internen Compliancegründen durch. Sie ist keine öffentliche Auftraggeberin i. S. d. § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Vergabestelle weist auf diesen Umstand explizit hin, ein Bieter kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen Verfahrens vorgegeben habe, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Bieter haben daher keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen, die für öffentliche Auftraggeber gelten. Aus demselben Grunde wäre eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens vor einer Vergabekammer unstatthaft, obwohl die Vergabestelle vorliegend eine freiwillige europaweite Ausschreibung durchführt. Aufgrund dieses Hinweises wären sämtliche Kosten, die ggf. durch Einleitung eines demgemäß unstatthaften Nachprüfungsverfahrens vor einer Vergabekammer entstehen könnten, durch den Bieter zu tragen.
Dennoch wird auf folgende Regelungen hingewiesen:
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziff. I.1 genannte Vergabestelle zu richten.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
9.2. Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) verwiesen:
Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen:
Am Gesundheitspark 11 51375 Leverkusen Telefon 0214 13-2870 datenschutz@klinikum-lev.de Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens.
b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann das Angebot/der Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann das Angebot/der Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Kriterien für Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten: Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen.
Empfänger von personenbezogenen Daten:
Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weiter gegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist:
Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/Vergaberegister beim Ministerium der Finanzen des Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer Höhe von 25 000 EUR ohne Umsatzsteuer bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen. Unterhalb von 25 000 EUR ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabestelle.
Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/Vergaberegister beim Ministerium der Finanzen des Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer Höhe von 25 000 EUR ohne Umsatzsteuer bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen. Unterhalb von 25 000 EUR ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabestelle.
Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an.
Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an.
Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten:
Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 Datenschutz-Grundverordnung.
Recht auf Auskunft:
Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Recht auf Berichtigung:
Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.
Recht auf Löschung:
Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s. a. Dauer der Speicherung).
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln).
Recht auf Widerspruch:
Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens).
Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens).
Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde:
Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf. Hierhin sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz-Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist.
Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz-Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist.
9.3 Bei der vorliegenden Ausschreibung müssen die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW eingehalten werden. Aufgrund der mittlerweile erfolgten Änderung dieses Gesetzes ist nunmehr allein die Vereinbarung der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) vorgeschrieben. Sie finden die entsprechenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB TVgG NRW – Formular 513 EU) in der Anlage.
9.3 Bei der vorliegenden Ausschreibung müssen die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW eingehalten werden. Aufgrund der mittlerweile erfolgten Änderung dieses Gesetzes ist nunmehr allein die Vereinbarung der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) vorgeschrieben. Sie finden die entsprechenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB TVgG NRW – Formular 513 EU) in der Anlage.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211472889📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafte Rechtsbehelfe wäre theoretisch gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten.
Statthafter Rechtsbehelf wäre theoretisch gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf wäre theoretisch gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).