Projekt Multifunktionaler Neubau Grundschule/Dorfsaal in Swisttal-Odendorf

Gemeinde Swisttal

Die Auftraggeberin schreibt vorliegend die Objektplanung für den Neubau der Grundschule mit integriertem Dorfsaal in Swisttal-Odendorf europaweit aus.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-09.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-04-09 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-04-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin schreibt vorliegend die Objektplanung für den Neubau der Grundschule mit integriertem Dorfsaal in Swisttal-Odendorf europaweit aus.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Swisttal
Postanschrift: Rathausstr. 115
Postleitzahl: 53913
Postort: Swisttal
Kontakt
Internetadresse: http://www.swisttal.de 🌏
E-Mail: e.loer@lenz-johlen.de 📧
Telefon: +49 221/97300293 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E68686166 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E68686166 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-09 📅
Einreichungsfrist: 2020-05-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 073-174639
ABl. S-Ausgabe: 73
Zusätzliche Informationen
Die Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich), damit die Überlassung für die Bewerber kostenfrei erfolgen kann. Teilnahmeanträge müssen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in Textform über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS eingereicht werden. Dabei müssen die Vergabeunterlagen – mit der Ziffer 2 („Teilnahmeantragsschreiben“), — mit der Ziffer 3 („Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“, nur wenn keine Präqualifikation vorliegt oder keine EEE eingereicht wird); — mit der Ziffer 4 („Checkliste Leistungsfähigkeit“); — mit der Ziffer 5 („Anlage Referenzen“); — mit der Ziffer 6 („Erklärung einer Bewerbergemeinschaft“, nur wenn Antrag einer Bewerbergemeinschaft) und — mit der Ziffer 7 („Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird) als Anlagen dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Die Vergabeunterlagen – mit der Ziffer 1 („Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags“) sowie sämtliche Anlagen zu den Vergabeunterlagen sind zwar Bestandteil des Teilnahmewettbewerbs, müssen dem Teilnahmeantrag aber nicht beigefügt werden. Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 56 VgV mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der in der vorliegenden Ausschreibung gegenständliche Leistungsumfang beinhaltet Architektenleistungen für Objektplanung gem. §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-9, ggf. stufenweise Beauftragung in maximal 3 Stufen (geplant sind Stufen für Leistungsphasen 1 - 3, Leistungsphasen 4, 5 und Leistungsphasen 6-9). Die Honorarzone ist im späteren Verhandlungsverfahren von den Bietern zu ermitteln und frei anzubieten.
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Die Leistungserbringung wird sich im Wesentlichen auf einen Leistungszeitraum von voraussichtlich ca. 24-30 Monaten (Abschluss Leistungs-phase 8) erstrecken, wobei für eine Antragstellung im ISEK (Ab-schluss Leistungsphase 3) voraussichtlich ein Zeitraum von ca. 7 Wochen nach Zuschlag zur Verfügung stehen wird. Die Bieter müssen daher unmittelbar nach Zuschlag (voraussichtlich am 7.8.2020) beginnen und entsprechende Kapazitäten einplanen. Einzelheiten werden im Verhandlungsverfahren thematisiert und endgültig festgelegt.
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Dauer: 36 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Swisttal-Odendorf

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der erforderlichen Qualifikationen und Mitgliedschaften, um den Auftrag ausführen zu dürfen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber sind maximal 55 Punkte zu erzielen. Die Punkteverteilung erfolgt nach folgenden Kriterien:
„Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber“:
1. Berufserfahrung der Projektleitung (gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit) über 10 Jahre = 10 Punkte 10 Jahre = 9 Punkte 9 Jahre = 8 Punkte 8 Jahre = 7 Punkte 7 Jahre = 6 Punkte 6 Jahre = 5 Punkte 5 Jahre = 4 Punkte 4 Jahre = 3 Punkte 3 Jahre = 2 Punkte unter 3 Jahren = 1 Punkt.
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2. Technische Leistungsfähigkeit des Projektteams (Projektmitarbeiter = Projektleitung plus fest angestellte Mitarbeiter) (gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit) mindestens 5 Projektmitarbeiter = 5 Punkte mindestens 4 Projektmitarbeiter = 4 Punkte mindestens 3 Projektmitarbeiter = 3 Punkte mindestens 2 Projektmitarbeiter = 2 Punkte unter 2 Projektmitarbeitern = 1 Punkt.
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3. Erfahrung der Mitglieder des Projektteams mit der Bearbeitung von vergleichbaren Bauwerken (die Referenzen der einzelnen Mitglieder werden addiert) 8 oder mehr Referenzobjekte = 15 Punkte 7 Referenzobjekte = 12 Punkte 6 Referenzobjekte = 9 Punkte 5 Referenzobjekte = 6 Punkte 4 Referenzobjekte = 3 Punkte 3 Referenzobjekte = 1 Punkte unter 3 Referenzobjekte = Ausschluss
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Hinweis: Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.2) gewertet. Werden die in Ziffer 3.2.2 geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist.
4. Erfahrung der Mitglieder des Projektteams mit rein schulischer Nutzung (die Referenzen der einzelnen Mitglieder werden addiert) 5 oder mehr Referenzprojekte = 10 Punkte 4 Referenzobjekte = 8 Punkte 3 Referenzprojekte = 6 Punkte 2 Referenzprojekte = 4 Punkte 1 Referenzprojekt = 2 Punkte.
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5. Erfahrung der Mitglieder des Projektteams mit schulischer und nichtschulischer Nutzungen innerhalb eines Gebäudes (z. B. Schule plus
— Vereinssport oder
— VhS oder
— Festsaal oder
— andere multifunktionale Nutzung) (die Referenzen der einzelnen Mitglieder werden addiert) 5 oder mehr Referenzprojekte = 15 Punkte 4 Referenzobjekte = 12 Punkte 3 Referenzprojekte = 9 Punkte 2 Referenzprojekte = 6 Punkte 1 Referenzprojekt = 3 Punkte.
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6. Projektvolumen (Errichtungskosten des geplanten Bauwerks) ab 7.0 Mio. EUR brutto Errichtungskosten = 10 Punkte bis 6.5 Mio. EUR brutto Errichtungskosten = 9 Punkte bis 6.0 Mio. EUR brutto Errichtungskosten = 8 Punkte bis 5.5 Mio. EUR brutto Errichtungskosten = 7 Punkte bis 5.0 Mio. EUR brutto Errichtungskosten = 6 Punkte bis 4.5 Mio. EUR brutto Errichtungskosten = 5 Punkte bis 4.0 Mio. EUR brutto Errichtungskosten = 4 Punkte bis 3.5 Mio. EUR brutto Errichtungskosten = 3 Punkte bis 3.0 Mio. EUR brutto Errichtungskosten = 2 Punkte ab 2.5 Mio. EUR brutto Errichtungskosten = 1 Punkt.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.swisttal.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E68686166 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich), damit die Überlassung für die Bewerber kostenfrei erfolgen kann.
Teilnahmeanträge müssen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in Textform über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS eingereicht werden.
Dabei müssen die Vergabeunterlagen – mit der Ziffer 2 („Teilnahmeantragsschreiben“),
— mit der Ziffer 3 („Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“, nur wenn keine Präqualifikation vorliegt oder keine EEE eingereicht wird);
— mit der Ziffer 4 („Checkliste Leistungsfähigkeit“);
— mit der Ziffer 5 („Anlage Referenzen“);
— mit der Ziffer 6 („Erklärung einer Bewerbergemeinschaft“, nur wenn Antrag einer Bewerbergemeinschaft) und
— mit der Ziffer 7 („Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird) als Anlagen dem Teilnahmeantrag beigefügt werden.
Die Vergabeunterlagen – mit der Ziffer 1 („Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags“) sowie sämtliche Anlagen zu den Vergabeunterlagen sind zwar Bestandteil des Teilnahmewettbewerbs, müssen dem Teilnahmeantrag aber nicht beigefügt werden.
Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 56 VgV mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Siehe § 135 GWB zur Geltendmachung der Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
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Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Siehe ferner § 160 GWB zu Nachprüfungsanträgen vor der Vergabekammer:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 073-174639 (2020-04-09)