Die im Rahmen dieser Vergabe anzubietende projektbegleitende Beratung bezieht sich auf die Teilprojektleitung Betrieb und Organisation der BGW im von BGW und VBG durchgeführten Gesamtprojekt Präventionszentrum sowie die Projektleitung des BGW-internen Projekts BGW-Konzepte Präventionszentrum. Da das BGW-interne Projekt konzeptionelle Beiträge aus BGW-Perspektive entwickelt, die unmittelbar in das Gesamtprojekt einfließen, wird die Teilprojektleitung Betrieb & Organisation der BGW im Gesamtprojekt Präventionszentrum und die Projektleitung im Projekt BGW-Konzepte Präventionszentrum gleichzeitig durch eine Mitarbeiterin der BGW wahrgenommen. Das Präventionszentrum Hamburg wird von den Trägerinnen BGW und VBG errichtet, um ihren Kundinnen und Kunden unter einem Dach eine breite Palette an Präventionsleistungen anzubieten. Neben den an den Bedarfen der Kundinnen und Kunden ausgerichteten Kernleistungen der Prävention werden auch notwendige begleitende Betriebs- und Service-Leistungen, wie beispielsweise Übernachtung und Verpflegung, bereitgestellt. Durch die Bündelung von Betriebs- und Verwaltungsaufgaben, der optimierten Abstimmung des Angebotsportfolios bei sich überschneidenden Branchen, aus der Nutzung des Innovationspotenzials beider Häuser und aus der optimierten Auslastungssteuerung der Infrastruktur wird der Anspruch der Trägerinnen umgesetzt, Synergien zu nutzen und die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Leistungserbringung für die Kundinnen und Kunden zu erhöhen. Darüber hinaus stellt das Präventionszentrum Hamburg auch Büroarbeitsplätze in innovativen Arbeitsplatzumgebungen in Kombination mit innovativen Möglichkeiten zur Unterstützung der Kommunikation und Zusammenarbeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Prävention bereit. Zur Vorbereitung und Realisierung des Präventionszentrums Hamburg wurde von BGW und VBG ein gemeinsames Projekt eingerichtet. Dieses Gesamtprojekt Präventionszentrum Hamburg gliedert sich in 3 Teilprojekte: — Teilprojekt Bau (TP Bau) – Ist verantwortlich für das Bauvorhaben zur Errichtung des Präventionszentrums in der HafenCity Elbbrückenquartier; — Teilprojekt Fachkonzepte (TP FaKo) – Ist verantwortlich für die fachliche Konzeption der Kernleistungen des Präventionszentrums; — Teilprojekt Betrieb & Organisation (TP B&O) – Ist verantwortlich für die konzeptionelle Gestaltung der Betriebs- und Serviceleistungen des Präventionszentrums. Die Teilprojektleitungen, wie auch die Gesamtprojektleitung, sind paritätisch durch Mitarbeitende von BGW und VBG besetzt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
Kurze Beschreibung:
Die im Rahmen dieser Vergabe anzubietende projektbegleitende Beratung bezieht sich auf die Teilprojektleitung Betrieb und Organisation der BGW im von BGW und VBG durchgeführten Gesamtprojekt Präventionszentrum sowie die Projektleitung des BGW-internen Projekts BGW-Konzepte Präventionszentrum. Da das BGW-interne Projekt konzeptionelle Beiträge aus BGW-Perspektive entwickelt, die unmittelbar in das Gesamtprojekt einfließen, wird die Teilprojektleitung Betrieb & Organisation der BGW im Gesamtprojekt Präventionszentrum und die Projektleitung im Projekt BGW-Konzepte Präventionszentrum gleichzeitig durch eine Mitarbeiterin der BGW wahrgenommen.
Das Präventionszentrum Hamburg wird von den Trägerinnen BGW und VBG errichtet, um ihren Kundinnen und Kunden unter einem Dach eine breite Palette an Präventionsleistungen anzubieten. Neben den an den Bedarfen der Kundinnen und Kunden ausgerichteten Kernleistungen der Prävention werden auch notwendige begleitende Betriebs- und Service-Leistungen, wie beispielsweise Übernachtung und Verpflegung, bereitgestellt. Durch die Bündelung von Betriebs- und Verwaltungsaufgaben, der optimierten Abstimmung des Angebotsportfolios bei sich überschneidenden Branchen, aus der Nutzung des Innovationspotenzials beider Häuser und aus der optimierten Auslastungssteuerung der Infrastruktur wird der Anspruch der Trägerinnen umgesetzt, Synergien zu nutzen und die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Leistungserbringung für die Kundinnen und Kunden zu erhöhen. Darüber hinaus stellt das Präventionszentrum Hamburg auch Büroarbeitsplätze in innovativen Arbeitsplatzumgebungen in Kombination mit innovativen Möglichkeiten zur Unterstützung der Kommunikation und Zusammenarbeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Prävention bereit.
Zur Vorbereitung und Realisierung des Präventionszentrums Hamburg wurde von BGW und VBG ein gemeinsames Projekt eingerichtet. Dieses Gesamtprojekt Präventionszentrum Hamburg gliedert sich in 3 Teilprojekte:
— Teilprojekt Bau (TP Bau) – Ist verantwortlich für das Bauvorhaben zur Errichtung des Präventionszentrums in der HafenCity Elbbrückenquartier;
— Teilprojekt Fachkonzepte (TP FaKo) – Ist verantwortlich für die fachliche Konzeption der Kernleistungen des Präventionszentrums;
— Teilprojekt Betrieb & Organisation (TP B&O) – Ist verantwortlich für die konzeptionelle Gestaltung der Betriebs- und Serviceleistungen des Präventionszentrums.
Die Teilprojektleitungen, wie auch die Gesamtprojektleitung, sind paritätisch durch Mitarbeitende von BGW und VBG besetzt.
Die im Rahmen dieser Vergabe anzubietende projektbegleitende Beratung bezieht sich auf die Teilprojektleitung Betrieb und Organisation der BGW im von BGW und VBG durchgeführten Gesamtprojekt Präventionszentrum sowie die Projektleitung des BGW-internen Projekts BGW-Konzepte Präventionszentrum. Da das BGW-interne Projekt konzeptionelle Beiträge aus BGW-Perspektive entwickelt, die unmittelbar in das Gesamtprojekt einfließen, wird die Teilprojektleitung Betrieb & Organisation der BGW im Gesamtprojekt Präventionszentrum und die Projektleitung im Projekt BGW-Konzepte Präventionszentrum gleichzeitig durch eine Mitarbeiterin der BGW wahrgenommen.
Das Präventionszentrum Hamburg wird von den Trägerinnen BGW und VBG errichtet, um ihren Kundinnen und Kunden unter einem Dach eine breite Palette an Präventionsleistungen anzubieten. Neben den an den Bedarfen der Kundinnen und Kunden ausgerichteten Kernleistungen der Prävention werden auch notwendige begleitende Betriebs- und Service-Leistungen, wie beispielsweise Übernachtung und Verpflegung, bereitgestellt. Durch die Bündelung von Betriebs- und Verwaltungsaufgaben, der optimierten Abstimmung des Angebotsportfolios bei sich überschneidenden Branchen, aus der Nutzung des Innovationspotenzials beider Häuser und aus der optimierten Auslastungssteuerung der Infrastruktur wird der Anspruch der Trägerinnen umgesetzt, Synergien zu nutzen und die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Leistungserbringung für die Kundinnen und Kunden zu erhöhen. Darüber hinaus stellt das Präventionszentrum Hamburg auch Büroarbeitsplätze in innovativen Arbeitsplatzumgebungen in Kombination mit innovativen Möglichkeiten zur Unterstützung der Kommunikation und Zusammenarbeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Prävention bereit.
Zur Vorbereitung und Realisierung des Präventionszentrums Hamburg wurde von BGW und VBG ein gemeinsames Projekt eingerichtet. Dieses Gesamtprojekt Präventionszentrum Hamburg gliedert sich in 3 Teilprojekte:
— Teilprojekt Bau (TP Bau) – Ist verantwortlich für das Bauvorhaben zur Errichtung des Präventionszentrums in der HafenCity Elbbrückenquartier;
— Teilprojekt Fachkonzepte (TP FaKo) – Ist verantwortlich für die fachliche Konzeption der Kernleistungen des Präventionszentrums;
— Teilprojekt Betrieb & Organisation (TP B&O) – Ist verantwortlich für die konzeptionelle Gestaltung der Betriebs- und Serviceleistungen des Präventionszentrums.
Die Teilprojektleitungen, wie auch die Gesamtprojektleitung, sind paritätisch durch Mitarbeitende von BGW und VBG besetzt.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Postleitzahl: 22089
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.bgw-online.de🌏
E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E28784878🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E28784878🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-10-22 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-27 📅
Datum des Beginns: 2021-03-01 📅
Datum des Endes: 2024-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 209-510560
ABl. S-Ausgabe: 209
Zusätzliche Informationen
1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach VgV durchgeführt. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung. Zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Anforderungen gemäß Ziffern III. 1), III. 2) und VI. 3) nachzuweisen. Erst Ihre erfolgreiche Auswahl nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe.
2. Das Verfahren wird elektronisch geführt.
3. Bitte beachten Sie bei der Erstellung und Einreichung Ihrer Bewerbung, dass wir die von Ihnen darin angegebenen personenbezogenen Daten für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens verarbeiten werden, um unserer rechtlichen Verpflichtung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung nachzukommen.
4. Fragen und Hinweise sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion von subreport-ELViS an die Auftraggeberin zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Bitte beachten Sie, dass wir Antworten und Auskünfte ebenfalls auf der Plattform bei subreport-ELViS hochladen. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur, wenn Sie sich dort für dieses Verfahren registriert haben.
5. Die Vergabeunterlagen können Sie unter dem in Ziffer I. 3) dieser Bekanntmachung angegebenen Link herunterladen. Dort erhalten Sie auch Vorlagen für Erklärungen zu Abschnitten II und III. dieser Bekanntmachung. Bitte beachten Sie die Unterlage Verfahrensbedingungen mit weiteren Hinweisen zum Verfahren und dessen Ablauf.
6. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritte/Unterauftragnehmende/Konzernunternehmen; nachfolgend „Dritte(n)“) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Bei Eignungsleihe hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft – den Umfang der Eignungsleihe sowie die Dritten mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag zu benennen und
— alle unter Ziffer III.1.1), III.1.2), dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für jeden Dritten vorzulegen;
— die gemäß Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind für jeden Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der/die Bewerbende bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Dritten bezieht;
— Bitte beachten Sie, dass Sie für diese Dritten auch die Angaben gemäß Ziffer III. 2) dieser Bekanntmachung vorlegen;
— Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem von jedem dieser Dritten eine Erklärung vorzulegen, aus der nachvollziehbar hervorgeht, dass der/die Bewerbende bzw. die Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Dritten in dem benannten Umfang vollumfänglich zugreifen kann (z. B. Verpflichtungserklärung).
Sofern Sie sich für die berufliche Erfahrung (Referenzen, Qualifikationen) auf die Kapazitäten Dritter beziehen, beachten Sie bitte, dass diese Dritten im Umfang der Eignungsleihe für die Ausführung der Leistungen einzusetzen sind.
1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach VgV durchgeführt. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung. Zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Anforderungen gemäß Ziffern III. 1), III. 2) und VI. 3) nachzuweisen. Erst Ihre erfolgreiche Auswahl nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe.
2. Das Verfahren wird elektronisch geführt.
3. Bitte beachten Sie bei der Erstellung und Einreichung Ihrer Bewerbung, dass wir die von Ihnen darin angegebenen personenbezogenen Daten für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens verarbeiten werden, um unserer rechtlichen Verpflichtung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung nachzukommen.
4. Fragen und Hinweise sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion von subreport-ELViS an die Auftraggeberin zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Bitte beachten Sie, dass wir Antworten und Auskünfte ebenfalls auf der Plattform bei subreport-ELViS hochladen. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur, wenn Sie sich dort für dieses Verfahren registriert haben.
5. Die Vergabeunterlagen können Sie unter dem in Ziffer I. 3) dieser Bekanntmachung angegebenen Link herunterladen. Dort erhalten Sie auch Vorlagen für Erklärungen zu Abschnitten II und III. dieser Bekanntmachung. Bitte beachten Sie die Unterlage Verfahrensbedingungen mit weiteren Hinweisen zum Verfahren und dessen Ablauf.
6. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritte/Unterauftragnehmende/Konzernunternehmen; nachfolgend „Dritte(n)“) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Bei Eignungsleihe hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft – den Umfang der Eignungsleihe sowie die Dritten mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag zu benennen und
— alle unter Ziffer III.1.1), III.1.2), dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für jeden Dritten vorzulegen;
— die gemäß Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind für jeden Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der/die Bewerbende bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Dritten bezieht;
— Bitte beachten Sie, dass Sie für diese Dritten auch die Angaben gemäß Ziffer III. 2) dieser Bekanntmachung vorlegen;
— Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem von jedem dieser Dritten eine Erklärung vorzulegen, aus der nachvollziehbar hervorgeht, dass der/die Bewerbende bzw. die Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Dritten in dem benannten Umfang vollumfänglich zugreifen kann (z. B. Verpflichtungserklärung).
Sofern Sie sich für die berufliche Erfahrung (Referenzen, Qualifikationen) auf die Kapazitäten Dritter beziehen, beachten Sie bitte, dass diese Dritten im Umfang der Eignungsleihe für die Ausführung der Leistungen einzusetzen sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die im Rahmen dieser Vergabe anzubietende projektbegleitende Beratung bezieht sich auf die Teilprojektleitung Betrieb und Organisation der BGW im von BGW und VBG durchgeführten Gesamtprojekt Präventionszentrum sowie die Projektleitung des BGW-internen Projekts BGW-Konzepte Präventionszentrum. Da das BGW-interne Projekt konzeptionelle Beiträge aus BGW-Perspektive entwickelt, die unmittelbar in das Gesamtprojekt einfließen, wird die Teilprojektleitung Betrieb & Organisation der BGW im Gesamtprojekt Präventionszentrum und die Projektleitung im Projekt BGW-Konzepte Präventionszentrum gleichzeitig durch eine Mitarbeiterin der BGW wahrgenommen.
Die im Rahmen dieser Vergabe anzubietende projektbegleitende Beratung bezieht sich auf die Teilprojektleitung Betrieb und Organisation der BGW im von BGW und VBG durchgeführten Gesamtprojekt Präventionszentrum sowie die Projektleitung des BGW-internen Projekts BGW-Konzepte Präventionszentrum. Da das BGW-interne Projekt konzeptionelle Beiträge aus BGW-Perspektive entwickelt, die unmittelbar in das Gesamtprojekt einfließen, wird die Teilprojektleitung Betrieb & Organisation der BGW im Gesamtprojekt Präventionszentrum und die Projektleitung im Projekt BGW-Konzepte Präventionszentrum gleichzeitig durch eine Mitarbeiterin der BGW wahrgenommen.
Das Präventionszentrum Hamburg wird von den Trägerinnen BGW und VBG errichtet, um ihren Kundinnen und Kunden unter einem Dach eine breite Palette an Präventionsleistungen anzubieten. Neben den an den Bedarfen der Kundinnen und Kunden ausgerichteten Kernleistungen der Prävention werden auch notwendige begleitende Betriebs- und Service-Leistungen, wie beispielsweise Übernachtung und Verpflegung, bereitgestellt. Durch die Bündelung von Betriebs- und Verwaltungsaufgaben, der optimierten Abstimmung des Angebotsportfolios bei sich überschneidenden Branchen, aus der Nutzung des Innovationspotenzials beider Häuser und aus der optimierten Auslastungssteuerung der Infrastruktur wird der Anspruch der Trägerinnen umgesetzt, Synergien zu nutzen und die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Leistungserbringung für die Kundinnen und Kunden zu erhöhen. Darüber hinaus stellt das Präventionszentrum Hamburg auch Büroarbeitsplätze in innovativen Arbeitsplatzumgebungen in Kombination mit innovativen Möglichkeiten zur Unterstützung der Kommunikation und Zusammenarbeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Prävention bereit.
Das Präventionszentrum Hamburg wird von den Trägerinnen BGW und VBG errichtet, um ihren Kundinnen und Kunden unter einem Dach eine breite Palette an Präventionsleistungen anzubieten. Neben den an den Bedarfen der Kundinnen und Kunden ausgerichteten Kernleistungen der Prävention werden auch notwendige begleitende Betriebs- und Service-Leistungen, wie beispielsweise Übernachtung und Verpflegung, bereitgestellt. Durch die Bündelung von Betriebs- und Verwaltungsaufgaben, der optimierten Abstimmung des Angebotsportfolios bei sich überschneidenden Branchen, aus der Nutzung des Innovationspotenzials beider Häuser und aus der optimierten Auslastungssteuerung der Infrastruktur wird der Anspruch der Trägerinnen umgesetzt, Synergien zu nutzen und die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Leistungserbringung für die Kundinnen und Kunden zu erhöhen. Darüber hinaus stellt das Präventionszentrum Hamburg auch Büroarbeitsplätze in innovativen Arbeitsplatzumgebungen in Kombination mit innovativen Möglichkeiten zur Unterstützung der Kommunikation und Zusammenarbeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Prävention bereit.
Zur Vorbereitung und Realisierung des Präventionszentrums Hamburg wurde von BGW und VBG ein gemeinsames Projekt eingerichtet. Dieses Gesamtprojekt Präventionszentrum Hamburg gliedert sich in 3 Teilprojekte:
— Teilprojekt Bau (TP Bau) – Ist verantwortlich für das Bauvorhaben zur Errichtung des Präventionszentrums in der HafenCity Elbbrückenquartier;
— Teilprojekt Fachkonzepte (TP FaKo) – Ist verantwortlich für die fachliche Konzeption der Kernleistungen des Präventionszentrums;
— Teilprojekt Betrieb & Organisation (TP B&O) – Ist verantwortlich für die konzeptionelle Gestaltung der Betriebs- und Serviceleistungen des Präventionszentrums.
Die Teilprojektleitungen, wie auch die Gesamtprojektleitung, sind paritätisch durch Mitarbeitende von BGW und VBG besetzt.
— Unterstützung und Beratung der Teilprojektleitung TP B&O/ Projektleitung BGW-Konzepte Präventionszentrum in der Leitung, Führung, im Management (u. a. Statusberichtswesen) und der Konzepterstellung des Teilprojekts/Projekts;
— Unterstützung und Beratung der Teilprojektleitung B&O…
… bei allen Maßnahmen zur Umsetzung des Rahmenkonzepts Betrieb- und Organisation für das Präventionszentrum;
… im Zusammenhang mit der Arbeit in den im Gesamtprojekt eingerichteten und noch einzurichtenden Arbeitsgruppen (vgl. Abschnitt 2.1.1) sowie im Rahmen der Koordination der im Rahmen der Arbeitsgruppen eingesetzten Verantwortlichen;
… im Rahmen der Vergabe und Verhandlungsführung mit externen Dienstleistern/ Betreibern;
… im Rahmen der Aufgaben der Planungskoordination zur Betriebsvorbereitung;
— Unterstützung und Beratung der Projektleitung BGW-Konzepte…
… Präventionszentrum bei der Einbindung der Gremien und bei der Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BGW;
… bei der Erarbeitung und Umsetzung des Organisations- und Personalkonzepts für den BGW-Anteil im Präventionszentrum sowie im Rahmen weiterer, noch zu entwickelnder, Maßnahmen des Change Managements;
— Vorbereitung, Teilnahme und Nachbereitung von teilprojekt-/projekt- und arbeitsgruppenbezogenen Besprechungen, Workshops und Sitzungen, u. a.:
—— Nutzerbesprechungen und Projektkernteamsitzungen im Gesamtprojekt Präventionszentrum;
—— Arbeitsgruppensitzungen und Jour Fixe;
—— Teammeetings, Lenkungsausschusssitzungen und interne Jour Fixe im Projekt BGW-Konzepte Präventionszentrum.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte sich der Produktivstart des Präventionszentrums verlängern, so kann der Auftrag um bis zu 2 Jahre verlängert werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise von der Bewerberin/dem Bewerber oder im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und/oder anderen Unternehmen vorzulegen (Ziff. 2.3 des Teilnahmeantrags):
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise von der Bewerberin/dem Bewerber oder im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und/oder anderen Unternehmen vorzulegen (Ziff. 2.3 des Teilnahmeantrags):
Die Bewerberin/der Bewerber legt je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem sie/er niedergelassen ist, einen Auszug (eine Kopie) aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder einen vergleichbaren Nachweis der Existenz und sonstige wichtige Rechts- und Vertretungsverhältnisse des Unternehmens nach Maßgabe der Bestimmungen des Herkunftslandes der Bewerberin/des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft vor. Der jeweilige Nachweis ist zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate. Als im Handelsregister nicht eingetragener bzw. ausländische Bewerberin/Bewerber legt die Bewerberin/der Bewerber vergleichbare, gleichwertige Nachweise vor; die Gleichwertigkeit weist sie/er gleichzeitig mit der Vorlage nach und bestätigt, dass der jeweilige, dem Teilnahmeantrag beigefügte Auszug bzw. Nachweis den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
Die Bewerberin/der Bewerber legt je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem sie/er niedergelassen ist, einen Auszug (eine Kopie) aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder einen vergleichbaren Nachweis der Existenz und sonstige wichtige Rechts- und Vertretungsverhältnisse des Unternehmens nach Maßgabe der Bestimmungen des Herkunftslandes der Bewerberin/des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft vor. Der jeweilige Nachweis ist zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate. Als im Handelsregister nicht eingetragener bzw. ausländische Bewerberin/Bewerber legt die Bewerberin/der Bewerber vergleichbare, gleichwertige Nachweise vor; die Gleichwertigkeit weist sie/er gleichzeitig mit der Vorlage nach und bestätigt, dass der jeweilige, dem Teilnahmeantrag beigefügte Auszug bzw. Nachweis den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bewertung der in den tabellarischen Lebensläufen angegebenen einschlägigen Erfahrungen im Projektmanagement und der Projektleitung mit Angabe der Referenzen des eingesetzten Personals:
— Erfahrung in der Organisationsberatung mit einem besonderen Schwerpunkt in der Gestaltung und Umsetzung von Konzepten zur Zusammenarbeit von öffentlicher Hand mit externen Dienstleistern im Rahmen komplexer Dienstleistungsaufträge und -beziehungen sowie in der Leitung und im Management solcher Projekte;
— Erfahrung in der Organisationsberatung mit einem besonderen Schwerpunkt in der Gestaltung und Umsetzung von Konzepten zur Zusammenarbeit von öffentlicher Hand mit externen Dienstleistern im Rahmen komplexer Dienstleistungsaufträge und -beziehungen sowie in der Leitung und im Management solcher Projekte;
— Erfahrungen in der Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen;
— Erfahrungen aus Projekten, die bezogen auf Inhalt, Größe und Komplexität vergleichbar mit dem Präventionszentrum sind;
— Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Trägerinnen der gesetzlichen Unfallversicherung;
— Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und Erfahrungen in der Moderation von Workshops sowie Projekt- und Arbeitsgruppen;
— Erfahrungen in der Vorbereitung von Vergabeverfahren (u. a. Erstellung von Leistungsbeschreibungen) sowie der Führung der Verhandlungen im Rahmen von großen Vergabeverfahren sowie der Zusammenarbeit in großen Projektteams mit unterschiedlichen Partnern/-innen;
— Erfahrungen in der Vorbereitung von Vergabeverfahren (u. a. Erstellung von Leistungsbeschreibungen) sowie der Führung der Verhandlungen im Rahmen von großen Vergabeverfahren sowie der Zusammenarbeit in großen Projektteams mit unterschiedlichen Partnern/-innen;
— Erfahrung in der Durchführung von betrieblichen Mitbestimmungsverfahren und in der Zusammenarbeit mit Personalvertretungen Zu allen o.g. Punkten müssen die Erfahrungen mit mindestens 3 Referenzen aus den letzten 12 Jahren belegt werden. Eine Referenz kann auch bei mehreren der o.g. Punkte verwendet werden.
— Erfahrung in der Durchführung von betrieblichen Mitbestimmungsverfahren und in der Zusammenarbeit mit Personalvertretungen Zu allen o.g. Punkten müssen die Erfahrungen mit mindestens 3 Referenzen aus den letzten 12 Jahren belegt werden. Eine Referenz kann auch bei mehreren der o.g. Punkte verwendet werden.
Mindeststandards:
K.O.-Kriterium:
— Weniger als 10 Jahre Projektleitungserfahrung in den letzten 12 Jahren.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auftraggeberin macht gemäß Ziffer II.2.9) der Bekanntmachung von ihrem Recht zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber/innen Gebrauch. Die objektiven Kriterien, die der Begrenzung zugrunde gelegt werden, sind dort angegeben.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-02-15 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: BGW/Hauptverwaltung/Recht und Regress/Zentrale Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E28784878🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach VgV durchgeführt. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung. Zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Anforderungen gemäß Ziffern III. 1), III. 2) und VI. 3) nachzuweisen. Erst Ihre erfolgreiche Auswahl nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe.
1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach VgV durchgeführt. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung. Zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Anforderungen gemäß Ziffern III. 1), III. 2) und VI. 3) nachzuweisen. Erst Ihre erfolgreiche Auswahl nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe.
2. Das Verfahren wird elektronisch geführt.
3. Bitte beachten Sie bei der Erstellung und Einreichung Ihrer Bewerbung, dass wir die von Ihnen darin angegebenen personenbezogenen Daten für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens verarbeiten werden, um unserer rechtlichen Verpflichtung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung nachzukommen.
3. Bitte beachten Sie bei der Erstellung und Einreichung Ihrer Bewerbung, dass wir die von Ihnen darin angegebenen personenbezogenen Daten für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens verarbeiten werden, um unserer rechtlichen Verpflichtung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung nachzukommen.
4. Fragen und Hinweise sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion von subreport-ELViS an die Auftraggeberin zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Bitte beachten Sie, dass wir Antworten und Auskünfte ebenfalls auf der Plattform bei subreport-ELViS hochladen. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur, wenn Sie sich dort für dieses Verfahren registriert haben.
4. Fragen und Hinweise sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion von subreport-ELViS an die Auftraggeberin zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Bitte beachten Sie, dass wir Antworten und Auskünfte ebenfalls auf der Plattform bei subreport-ELViS hochladen. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur, wenn Sie sich dort für dieses Verfahren registriert haben.
5. Die Vergabeunterlagen können Sie unter dem in Ziffer I. 3) dieser Bekanntmachung angegebenen Link herunterladen. Dort erhalten Sie auch Vorlagen für Erklärungen zu Abschnitten II und III. dieser Bekanntmachung. Bitte beachten Sie die Unterlage Verfahrensbedingungen mit weiteren Hinweisen zum Verfahren und dessen Ablauf.
5. Die Vergabeunterlagen können Sie unter dem in Ziffer I. 3) dieser Bekanntmachung angegebenen Link herunterladen. Dort erhalten Sie auch Vorlagen für Erklärungen zu Abschnitten II und III. dieser Bekanntmachung. Bitte beachten Sie die Unterlage Verfahrensbedingungen mit weiteren Hinweisen zum Verfahren und dessen Ablauf.
6. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritte/Unterauftragnehmende/Konzernunternehmen; nachfolgend „Dritte(n)“) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Bei Eignungsleihe hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft – den Umfang der Eignungsleihe sowie die Dritten mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag zu benennen und
6. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritte/Unterauftragnehmende/Konzernunternehmen; nachfolgend „Dritte(n)“) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Bei Eignungsleihe hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft – den Umfang der Eignungsleihe sowie die Dritten mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag zu benennen und
— alle unter Ziffer III.1.1), III.1.2), dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für jeden Dritten vorzulegen;
— die gemäß Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind für jeden Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der/die Bewerbende bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Dritten bezieht;
— die gemäß Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind für jeden Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der/die Bewerbende bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Dritten bezieht;
— Bitte beachten Sie, dass Sie für diese Dritten auch die Angaben gemäß Ziffer III. 2) dieser Bekanntmachung vorlegen;
— Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem von jedem dieser Dritten eine Erklärung vorzulegen, aus der nachvollziehbar hervorgeht, dass der/die Bewerbende bzw. die Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Dritten in dem benannten Umfang vollumfänglich zugreifen kann (z. B. Verpflichtungserklärung).
— Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem von jedem dieser Dritten eine Erklärung vorzulegen, aus der nachvollziehbar hervorgeht, dass der/die Bewerbende bzw. die Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Dritten in dem benannten Umfang vollumfänglich zugreifen kann (z. B. Verpflichtungserklärung).
Sofern Sie sich für die berufliche Erfahrung (Referenzen, Qualifikationen) auf die Kapazitäten Dritter beziehen, beachten Sie bitte, dass diese Dritten im Umfang der Eignungsleihe für die Ausführung der Leistungen einzusetzen sind.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB)
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
— gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
— den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB). Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 209-510560 (2020-10-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die im Rahmen dieser Vergabe anzubietende projektbegleitende Beratung bezieht sich auf die Teilprojektleitung Betrieb und Organisation der BGW im von BGW und VBG durchgeführten Gesamtprojekt Präventionszentrum sowie die Projektleitung des BGW-internen Projekts BGW-Konzepte Präventionszentrum. Da das BGW-interne Projekt konzeptionelle Beiträge aus BGW-Perspektive entwickelt, die unmittelbar in das Gesamtprojekt einfließen, wird die Teilprojektleitung Betrieb & Organisation der BGW im Gesamtprojekt Präventionszentrum und die Projektleitung im Projekt BGW-Konzepte Präventionszentrum gleichzeitig durch eine Mitarbeiterin der BGW wahrgenommen.
Das Präventionszentrum Hamburg wird von den Trägerinnen BGW und VBG errichtet, um ihren Kundinnen und Kunden unter einem Dach eine breite Palette an Präventionsleistungen anzubieten. Neben den an den Bedarfen der Kundinnen und Kunden ausgerichteten Kernleistungen der Prävention werden auch notwendige begleitende Betriebs- und Service-Leistungen, wie beispielsweise Übernachtung und Verpflegung, bereitgestellt. Durch die Bündelung von Betriebs- und Verwaltungsaufgaben, der optimierten Abstimmung des Angebotsportfolios bei sich überschneidenden Branchen, aus der Nutzung des Innovationspotenzials beider Häuser und aus der optimierten Auslastungssteuerung der Infrastruktur wird der Anspruch der Trägerinnen umgesetzt, Synergien zu nutzen und die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Leistungserbringung für die Kundinnen und Kunden zu erhöhen. Darüber hinaus stellt das Präventionszentrum Hamburg auch Büroarbeitsplätze in innovativen Arbeitsplatzumgebungen in Kombination mit innovativen Möglichkeiten zur Unterstützung der Kommunikation und Zusammenarbeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Prävention bereit.
Zur Vorbereitung und Realisierung des Präventionszentrums Hamburg wurde von BGW und VBG ein gemeinsames Projekt eingerichtet. Dieses Gesamtprojekt Präventionszentrum Hamburg gliedert sich in drei Teilprojekte:
— Teilprojekt Bau (TP Bau) – Ist verantwortlich für das Bauvorhaben zur Errichtung des Präventionszentrums in der HafenCity Elbbrückenquartier.
— Teilprojekt Fachkonzepte (TP FaKo) – Ist verantwortlich für die fachliche Konzeption der Kernleistungen des Präventionszentrums.
— Teilprojekt Betrieb & Organisation (TP B&O) – Ist verantwortlich für die konzeptionelle Gestaltung der Betriebs- und Serviceleistungen des Präventionszentrums.
Die Teilprojektleitungen, wie auch die Gesamtprojektleitung, sind paritätisch durch Mitarbeitende von BGW und VBG besetzt.
Die im Rahmen dieser Vergabe anzubietende projektbegleitende Beratung bezieht sich auf die Teilprojektleitung Betrieb und Organisation der BGW im von BGW und VBG durchgeführten Gesamtprojekt Präventionszentrum sowie die Projektleitung des BGW-internen Projekts BGW-Konzepte Präventionszentrum. Da das BGW-interne Projekt konzeptionelle Beiträge aus BGW-Perspektive entwickelt, die unmittelbar in das Gesamtprojekt einfließen, wird die Teilprojektleitung Betrieb & Organisation der BGW im Gesamtprojekt Präventionszentrum und die Projektleitung im Projekt BGW-Konzepte Präventionszentrum gleichzeitig durch eine Mitarbeiterin der BGW wahrgenommen.
Das Präventionszentrum Hamburg wird von den Trägerinnen BGW und VBG errichtet, um ihren Kundinnen und Kunden unter einem Dach eine breite Palette an Präventionsleistungen anzubieten. Neben den an den Bedarfen der Kundinnen und Kunden ausgerichteten Kernleistungen der Prävention werden auch notwendige begleitende Betriebs- und Service-Leistungen, wie beispielsweise Übernachtung und Verpflegung, bereitgestellt. Durch die Bündelung von Betriebs- und Verwaltungsaufgaben, der optimierten Abstimmung des Angebotsportfolios bei sich überschneidenden Branchen, aus der Nutzung des Innovationspotenzials beider Häuser und aus der optimierten Auslastungssteuerung der Infrastruktur wird der Anspruch der Trägerinnen umgesetzt, Synergien zu nutzen und die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Leistungserbringung für die Kundinnen und Kunden zu erhöhen. Darüber hinaus stellt das Präventionszentrum Hamburg auch Büroarbeitsplätze in innovativen Arbeitsplatzumgebungen in Kombination mit innovativen Möglichkeiten zur Unterstützung der Kommunikation und Zusammenarbeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Prävention bereit.
Zur Vorbereitung und Realisierung des Präventionszentrums Hamburg wurde von BGW und VBG ein gemeinsames Projekt eingerichtet. Dieses Gesamtprojekt Präventionszentrum Hamburg gliedert sich in drei Teilprojekte:
— Teilprojekt Bau (TP Bau) – Ist verantwortlich für das Bauvorhaben zur Errichtung des Präventionszentrums in der HafenCity Elbbrückenquartier.
— Teilprojekt Fachkonzepte (TP FaKo) – Ist verantwortlich für die fachliche Konzeption der Kernleistungen des Präventionszentrums.
— Teilprojekt Betrieb & Organisation (TP B&O) – Ist verantwortlich für die konzeptionelle Gestaltung der Betriebs- und Serviceleistungen des Präventionszentrums.
Die Teilprojektleitungen, wie auch die Gesamtprojektleitung, sind paritätisch durch Mitarbeitende von BGW und VBG besetzt.
Gesamtwert des Auftrags: 282 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach VgV durchgeführt. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung. Zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Anforderungen gemäß Ziffern III. 1), III. 2) und VI. 3) nachzuweisen. Erst Ihre erfolgreiche Auswahl nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe.
2. Das Verfahren wird elektronisch geführt.
3. Bitte beachten Sie bei der Erstellung und Einreichung Ihrer Bewerbung, dass wir die von Ihnen darin angegebenen personenbezogenen Daten für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens verarbeiten werden, um unserer rechtlichen Verpflichtung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung nachzukommen.
4. Fragen und Hinweise sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion von subreport-ELViS an die Auftraggeberin zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Bitte beachten Sie, dass wir Antworten und Auskünfte ebenfalls auf der Plattform bei subreport-ELViS hochladen. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur, wenn Sie sich dort für dieses Verfahren registriert haben.
5. Die Vergabeunterlagen können Sie unter dem in Ziffer I. 3) dieser Bekanntmachung angegebenen Link herunterladen. Dort erhalten Sie auch Vorlagen für Erklärungen zu Abschnitten II und III. dieser Bekanntmachung. Bitte beachten Sie die Unterlage Verfahrensbedingungen mit weiteren Hinweisen zum Verfahren und dessen Ablauf.
6. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritte / Unterauftragnehmende / Konzernunternehmen; nachfolgend „Dritte(n)“) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Bei Eignungsleihe hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft - den Umfang der Eignungsleihe sowie die Dritten mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag zu benennen und
— alle unter Ziffer III.1.1), III.1.2), dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für jeden Dritten vorzulegen,
— die gemäß Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind für jeden Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der/die Bewerbende bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Dritten bezieht,
— Bitte beachten Sie, dass Sie für diese Dritten auch die Angaben gemäß Ziffer III. 2) dieser Bekanntmachung vorlegen,
— Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem von jedem dieser Dritten eine Erklärung vorzulegen, aus der nachvollziehbar hervorgeht, dass der / die Bewerbende bzw. die Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Dritten in dem benannten Umfang vollumfäng-lich zugreifen kann (z. B. Verpflichtungserklärung).
Sofern Sie sich für die berufliche Erfahrung (Referenzen, Qualifikationen) auf die Kapazitäten Dritter beziehen, beachten Sie bitte, dass diese Dritten im Umfang der Eignungsleihe für die Ausführung der Leistungen einzusetzen sind.
1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach VgV durchgeführt. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung. Zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Anforderungen gemäß Ziffern III. 1), III. 2) und VI. 3) nachzuweisen. Erst Ihre erfolgreiche Auswahl nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe.
2. Das Verfahren wird elektronisch geführt.
3. Bitte beachten Sie bei der Erstellung und Einreichung Ihrer Bewerbung, dass wir die von Ihnen darin angegebenen personenbezogenen Daten für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens verarbeiten werden, um unserer rechtlichen Verpflichtung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung nachzukommen.
4. Fragen und Hinweise sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion von subreport-ELViS an die Auftraggeberin zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Bitte beachten Sie, dass wir Antworten und Auskünfte ebenfalls auf der Plattform bei subreport-ELViS hochladen. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur, wenn Sie sich dort für dieses Verfahren registriert haben.
5. Die Vergabeunterlagen können Sie unter dem in Ziffer I. 3) dieser Bekanntmachung angegebenen Link herunterladen. Dort erhalten Sie auch Vorlagen für Erklärungen zu Abschnitten II und III. dieser Bekanntmachung. Bitte beachten Sie die Unterlage Verfahrensbedingungen mit weiteren Hinweisen zum Verfahren und dessen Ablauf.
6. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritte / Unterauftragnehmende / Konzernunternehmen; nachfolgend „Dritte(n)“) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Bei Eignungsleihe hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft - den Umfang der Eignungsleihe sowie die Dritten mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag zu benennen und
— alle unter Ziffer III.1.1), III.1.2), dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für jeden Dritten vorzulegen,
— die gemäß Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind für jeden Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der/die Bewerbende bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Dritten bezieht,
— Bitte beachten Sie, dass Sie für diese Dritten auch die Angaben gemäß Ziffer III. 2) dieser Bekanntmachung vorlegen,
— Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem von jedem dieser Dritten eine Erklärung vorzulegen, aus der nachvollziehbar hervorgeht, dass der / die Bewerbende bzw. die Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Dritten in dem benannten Umfang vollumfäng-lich zugreifen kann (z. B. Verpflichtungserklärung).
Sofern Sie sich für die berufliche Erfahrung (Referenzen, Qualifikationen) auf die Kapazitäten Dritter beziehen, beachten Sie bitte, dass diese Dritten im Umfang der Eignungsleihe für die Ausführung der Leistungen einzusetzen sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Vorbereitung und Realisierung des Präventionszentrums Hamburg wurde von BGW und VBG ein gemeinsames Projekt eingerichtet. Dieses Gesamtprojekt Präventionszentrum Hamburg gliedert sich in drei Teilprojekte:
— Teilprojekt Bau (TP Bau) – Ist verantwortlich für das Bauvorhaben zur Errichtung des Präventionszentrums in der HafenCity Elbbrückenquartier.
— Teilprojekt Fachkonzepte (TP FaKo) – Ist verantwortlich für die fachliche Konzeption der Kernleistungen des Präventionszentrums.
— Unterstützung und Beratung der Teilprojektleitung TP B & O / Projektleitung BGW-Konzepte Präventionszentrum in der Leitung, Führung, im Management (u. a. Statusberichtswesen) und der Konzepterstellung des Teilprojekts / Projekts,
— Unterstützung und Beratung der Teilprojektleitung…
… B & O bei allen Maßnahmen zur Umsetzung des Rahmenkonzepts Betrieb- und Organisation für das Präventionszentrum ,
… B & O im Zusammenhang mit der Arbeit in den im Gesamtprojekt eingerichteten und noch einzurichtenden Arbeitsgruppen (vgl. Abschnitt 2.1.1) sowie im Rahmen der Koordination der im Rahmen der Arbeitsgruppen eingesetzten Verantwortlichen,
… B&O im Rahmen der Vergabe und Verhandlungsführung mit externen Dienstleistern / Betreibern,
… B&O im Rahmen der Aufgaben der Planungskoordination zur Betriebsvorbereitung,
— Unterstützung und Beratung der Projektleitung BGW-Konzepte…
… Präventionszentrum bei der Einbindung der Gremien und bei der Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BGW,
… bei der Erarbeitung und Umsetzung des Organisations- und Personalkonzepts für den BGW-Anteil im Präventionszentrum sowie im Rahmen weiterer, noch zu entwickelnder, Maßnahmen des Change Managements,
— Vorbereitung, Teilnahme und Nachbereitung von teilprojekt- / projekt- und arbeitsgruppenbezogenen Besprechungen, Workshops und Sitzungen, u. a.:
O Nutzerbesprechungen und Projektkernteamsitzungen im Gesamtprojekt Präventionszentrum o Arbeitsgruppensitzungen und Jour Fixe o Teammeetings, Lenkungsausschusssitzungen und interne Jour Fixe im Projekt BGW-Konzepte Präventionszentrum.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-15 📅
Name: entwicklung GbR
Postanschrift: Scharbeutzer Straße 79
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22147
Land: Deutschland 🇩🇪 Hamburg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 282 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: BGW/Hauptverwaltung/Recht und Regress / Zentrale Vergabestelle
Referenz Zusätzliche Informationen
6. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritte / Unterauftragnehmende / Konzernunternehmen; nachfolgend „Dritte(n)“) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Bei Eignungsleihe hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft - den Umfang der Eignungsleihe sowie die Dritten mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag zu benennen und
6. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritte / Unterauftragnehmende / Konzernunternehmen; nachfolgend „Dritte(n)“) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Bei Eignungsleihe hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft - den Umfang der Eignungsleihe sowie die Dritten mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag zu benennen und
— alle unter Ziffer III.1.1), III.1.2), dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für jeden Dritten vorzulegen,
— die gemäß Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind für jeden Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der/die Bewerbende bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Dritten bezieht,
— die gemäß Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind für jeden Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der/die Bewerbende bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Dritten bezieht,
— Bitte beachten Sie, dass Sie für diese Dritten auch die Angaben gemäß Ziffer III. 2) dieser Bekanntmachung vorlegen,
— Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem von jedem dieser Dritten eine Erklärung vorzulegen, aus der nachvollziehbar hervorgeht, dass der / die Bewerbende bzw. die Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Dritten in dem benannten Umfang vollumfäng-lich zugreifen kann (z. B. Verpflichtungserklärung).
— Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem von jedem dieser Dritten eine Erklärung vorzulegen, aus der nachvollziehbar hervorgeht, dass der / die Bewerbende bzw. die Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Dritten in dem benannten Umfang vollumfäng-lich zugreifen kann (z. B. Verpflichtungserklärung).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt / Vergabekammer des Bundes
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,