Projektbüro zur Unterstützung der Durchführung des Pilot-programms Einsparzähler

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Gesucht wird ein Auftragnehmer, der das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei der Durchführung des Förderprogramms „Pilotprogramm Einsparzähler“ im Rahmen eines Rahmenvertrags unterstützt. Gegenstand der Leistung ist die Durchführung von Informationsveranstaltungen, die Unterstützung des BAFA bei Vor-Ort-Kontrollen von Zuwendungsempfängern, die Durchführung von Technischen Beratungen für das BAFA sowie die Unterstützung bei der Erstellung von Unterlagen (Merkblätter, Best-Practice-Beispiele, etc.).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-31.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-07-31 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-07-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Energiebereich
Referenznummer: Referat 123/Projekt BfEE 01/2019
Kurze Beschreibung:
Gesucht wird ein Auftragnehmer, der das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei der Durchführung des Förderprogramms „Pilotprogramm Einsparzähler“ im Rahmen eines Rahmenvertrags unterstützt. Gegenstand der Leistung ist die Durchführung von Informationsveranstaltungen, die Unterstützung des BAFA bei Vor-Ort-Kontrollen von Zuwendungsempfängern, die Durchführung von Technischen Beratungen für das BAFA sowie die Unterstützung bei der Erstellung von Unterlagen (Merkblätter, Best-Practice-Beispiele, etc.).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Energiebereich 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Main-Taunus-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Postanschrift: Frankfurter Str. 29-35
Postleitzahl: 65760
Postort: Eschborn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bafa.de 🌏
E-Mail: beschaffung@bafa.bund.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=343274 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=343274 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-31 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 150-367824
ABl. S-Ausgabe: 150

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Beauftragung erfolgt über einen Rahmenvertrag mit einer Dauer von 12 Monaten, dieser kann durch den Auftraggeber mehrfach um ein Jahr, Maximal bis zum 31.12.2022, verlängert werden.
Im Rahmen des Auftrags erklärt sich das BAFA bereit, den nachfolgenden Mindestumfang an Leistungen jährlich in Anspruch zu nehmen: Die Organisation einer eintägigen Informationsveranstaltung, die Durchführung von mindestens halbtägigen 12 Vor-Ort-Kontrollen im Bundesgebiet, die Bereitstellung von 36 Personentagen für technische Anfragen, 20 Personentage für die Erstellung von Unterlagen und die Durchführung von 2 internen Projekttreffen.
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Zur Umsetzung des Auftrags müssen die technischen Fachkräfte des Auftragnehmers über Expertenwissen auf folgenden Gebieten verfügen: Nachweis von Einsparungen gemäß der ISO 50.006, die messtechnische Erfassung von Energieverbräuchen, die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen, Planung und Verbesserung von Heizungsanlagen, Wissen über Software zur Implementierung eines Energiemanagementsystems und Zertifizierung von Unternehmen nach ISO 50 001.
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Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Rahmenvertrag kann durch den Auftraggeber mehrfach um ein Jahr, maximal bis zum 31.12.2022, verlängert werden.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der öffentliche Auftrag wird nur an geeignete, also fachkundige und leistungsfähige Unternehmen vergeben. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die nachfolgenden zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt.
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Um sicherstellen zu können, dass der Auftrag in angemessener Qualität ausgeführt werden kann, sind dabei an den Bieter mit Blick auf die Technische und berufliche Leistungsfähigkeit die nachfolgenden Anforderungen zu stellen.
Der Nachweis der Eignung ist im Rahmen eines Personalkonzepts zu erbringen, das der Bieter als Teil des Angebots einreicht (siehe Abschnitt 2.6). Nachfolgend ist unter der Rubrik „Beleg“ jeweils aufgeführt, wie die Eignung der jeweiligen Teilanforderungen im Rahmen des Personalkonzepts zu belegen ist.
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Ausreichend Erfahrung in der Leitung und Begleitung von Beratungsprojekten Ausreichende Erfahrungen in der Umsetzung von Projekten mit Bezug zur Energiewende Unabhängigkeit bei der Auftragsdurchführung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=343274 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag:
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(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoßgegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 150-367824 (2020-07-31)