Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Anlage 6, dass:
1. er mindestens 3 vergleichbare Referenzen seit dem Jahr 2014 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, deren Vertragsbeginn nach dem 1.1.2014 liegt, deren Leistungsbeginn mindesten 6 Monaten vor dem Zeitpunkt des Angebotsschlusses war, die eine Projektdauer von mindestens 6 Monaten besitzen, die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen mit der Evaluierung des Naturschutzgroßprojektes vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu folgenden Aufgabenfeldern haben:
— faunistische Erhebungen und deren Bewertung;
— botanische oder vegetationskundliche Erhebungen für Wald- und Offenlandlebensräume und deren Bewertung;
— Kartierung und Bewertung von Waldstrukturen auf Basis von Stichprobeninventuren;
— Kartierung und Bewertung von Gewässerstrukturen;
— vergleichende Bewertung der Effekte biotopeinrichtender und pflegeinduzierter Maßnahmen auf Tier- und Pflanzenarten;
— Bewertung von Besucherlenkungsangeboten.
Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht.
Mit den eingereichten Referenzen müssen jedoch insgesamt mindestens 2 der genannten Aufgabenfelder abgedeckt sein, wobei es sich bei mindestens je einer Referenz oder eine faunistische Erhebung und vegetationskundliche Erhebung sowie deren jeweiligen Bewertung handelt.
Bei einer Bietergemeinschaft zählt für das Erreichen der Anzahl der geforderten Referenzen die Gesamtheit der Mitglieder, wobei das Mitglied der Bietergemeinschaft, welches den Projektleiter stellt, mindestens eine der geforderten Referenzen vorweisen muss.
Die entsprechenden Referenzen werden anhand Anlage 12 dargestellt.
2. er im Rahmen der Leistungserbringung nur Personen (Projektleiter, Mitarbeiter) einsetzen wird, die über einen Abschluss (Bachelor, Master, Diplom) von einer (Fach-) Hochschule oder Universität in einem der folgenden Studienfelder verfügen:
— Biologie;
— Landespflege;
— Agrarökologie oder Agrarbiologie;
— Biogeographieoder Geographie;
— Ökologie, Landschaftsökologie, Geoökologie;
— Naturschutz;
— Umweltwissenschaften;
— Forstwissenschaften.
3. die im Rahmen der Projektleitung vorgesehene Person - unter Nennung des Namens - die folgenden Kenntnisse und Erfahrungen hat. Die Kenntnisse und Erfahrungen müssen durch konstruktive Tätigkeiten in Projekten erworben worden sein. Die erworbenen Kenntnisse dürfen nicht älter als 15 Jahre sein.
a) Mindestens 5 Jahre Erfahrung im Bereich Erfassung und Bewertung von Arten- und Lebensräumen,
b) Mindestens 3 Jahre Erfahrung im Umgang mit Geobasisdaten,
c) Mindestens 3 Jahre Erfahrung im Umgang mit der digitalen Datenerfassung und Aufbereitung von Kartierungsergebnissen,
d) Mindestens 3 Jahre Erfahrung bei der Koordination, Auswertung und bewertenden Darstellung komplexer Kartierungsverfahren.
Der Projektleiter kann, muss jedoch nicht zwingend an der direkten Ausführung der Kartierungen, des Probeflächendesigns bzw. der digitalen Datenerfassung beteiligt sein. Er fungiert als Koordinator für die seitens des Auftragnehmers einzusetzenden Mitarbeiter und sorgt aufgrund der langjährigen Berufserfahrung für die fachgerechte Durchführung der Arbeiten.
4. er im Rahmen der Leistungserbringung nur Personen einsetzen wird, die die folgenden Kenntnisse und Erfahrungen haben. Die Kenntnisse und Erfahrungen müssen durch konstruktive Tätigkeiten der jeweiligen Personen in Projekten erworben worden sein. Die erworbenen Kenntnisse dürfen nicht älter als 15 Jahre sein. Zu Projekten zählen ebenfalls Abschlussarbeiten (Bachelorarbeit, Masterarbeit, Diplomarbeit, Dissertation), Schulungen sowie durchgeführte Forschungs- bzw. Drittmittelprojekte an Hochschulen oder sonstigen Forschungseinrichtungen.
Die Aufgabenbereiche der Arten- und Lebensraumerhebungen sowie digitale Datenerfassung können von verschiedenen Personen durchgeführt werden. Für die Personen gelten nur die Anforderungen aus dem jeweiligen Tätigkeitsbereich. Bei den Arten- und Lebensraumerhebungen das nachfolgende Kriterium a) und bei der digitalen Datenerfassung die nachfolgenden Kriterien b) und c).
a) Mindestens 3 Jahre Erfahrung im Bereich der Kartierung und Bewertung von Arten und Lebensräumen in Wald- und Offenlandbereichen in mindestens einem der Bereiche Vegetation, Wildkatzen, Fledermäuse, Avifauna, Makrozoobenthos und Gewässerstruktur, Bachmuscheln, Libellen, Amphibien, Laufkäfer, Totholzkäfer.
Als gleichwertige Erfahrung wird betrachtet, wenn die zur Leistungserbringung eingesetzte Person mindestens 3 Projekte eigenständig durchgeführt hat. Damit ein Projekt anerkannt wird, muss mindestens einer der folgenden Inhalte zentraler Bestandteil der Arbeit gewesen sein:
— Populationserhebungen für Wildkatzen;
— Erfassung von Fledermäusen;
— Revierkartierungen zur Avifauna;
— Bestimmung von Makrozoobenthos, Gewässerhabitatstrukturen;
— Bestimmung von Bachmuscheln;
— Bestimmung von Libellen;
— Laichplatzkartierung und Verhören von Amphibien;
— Bestimmung von Laufkäfern;
— Bestimmung von Totholzkäfern;
— Bestimmung und Häufigkeitsschätzungen von Pflanzenarten;
— Ansprache von Grünland (Vegetationsaufnahme, Kartierung) Bewertung von Grünland;
— Zuordnung von Grünlandbeständen zu Einheiten (z. B. Biotoptypen, Nutzungstypen, Nutzungsintensitäten).
b) Mindestens 1 Jahre Erfahrung im Umgang mit Geobasisdaten,
c) Mindestens 1 Jahre Erfahrung im Umgang mit der digitalen Datenerfassung und Aufbereitung von Kartierungsergebnissen.
Die Eignung zu 1.) ist mittels der Anlage 12 (Referenznachweis) darzulegen.
Die Eignung zu 2.), 3.) und 4) ist mittels der entsprechenden Anlagen 11a und 11b darzulegen.