Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollte sich bei der Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften die geforderten Voraussetzungen an die Eignung erfüllen, so wird der Auftraggeber die 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen im Übrigen am besten erfüllen. Die Auswahl dieser 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften erfolgt allein anhand folgender Eignungsbewertungskriterien:
a) Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall (12 % Gewichtung);
b) Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall (12 % Gewichtung);
c) Umsätze mit vergleichbaren Leistungen (6 % Gewichtung);
d) Referenzen über vergleichbare Leistungen (70 % Gewichtung).
Die Eignungkriterien werden wie folgt bewertet:
a) Personen- und Sachschäden: Deckungssumme über 3 000 000 EUR bis einschließlich 8 000 000 EUR = 4 Punkte, Deckungssumme über 8 000 000 EUR bis einschließlich 12 000 000 EUR = 8 Punkte, Deckungssumme über 12 000 000 EUR = 12 Punkte;
b) Vermögensschäden: Deckungssumme über 3 000 000 EUR bis einschließlich 8 000 000 EUR = 4 Punkte, Deckungssumme über 8 000 000 EUR bis einschließlich 12 000 000 EUR = 8 Punkte und Deckungssumme über 12 000 000 EUR = 12 Punkte;
c) Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Definition III.1.2): Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft mit dem höchsten Jahresmittelwert vergleichbarer Leistungen über die vergangenen 3 Geschäftsjahre erhält 6 Punkte, die nachfolgenden Bewerber/Bewerbergemeinschaften werden mit ihren Jahresmittelwerten entsprechend interpoliert;
d) Referenzen über vergleichbare Leistungen: Im Teilnahmewettbewerb werden maximal 3 vergleichbare Referenzen in die Eignungsbewertung einbezogen. Je vergleichbarer die vorgelegten Referenzen mit den auftragsgegenständlichen Leistungsbestandteilen sind, umso mehr Punkte erzielen sie im Teilnahmewettbewerb nach folgendem Punkteschema:
1) Projektmanagementleistungen entsprechend §§ 2-3 Heft 9 AHO im Rahmen von Projekten zur Entwicklung innovativer (also nicht am Markt verfügbarer) Forschungs- und Entwicklungsanlagen erhalten 5 Punkte;
2) Projektmanagementleistungen entsprechend §§ 2-3 Heft 9 AHO, die Hallenneubauprojekte mit allen Infrastruktureinrichtungen (Strom, Gas, Wasser, Breitband, Abwasser) umfassen, erhalten 2 Punkte;
3) Projektmanagementleistungen entsprechend §§ 2-3 Heft 9 AHO, die Anlagenbauprojekte betreffen, hier im Besonderen wenn sie einen Stahlwannenbau einschließlich hydraulischer Kippeinrichtung umfassen, erhalten 3 Punkte;
4) Projektmanagementleistungen entsprechend §§ 2-3 Heft 9 AHO für Projekte, die sich schwerpunktmäßig beschäftigen mit der Hydraulik (Bewegen bzw. Heben und Fördern von Ab-/Wasser) erhalten 3 Punkte;
5) Projektmanagementleistungen entsprechend §§ 2-3 Heft 9 AHO für Projekte, die sich schwerpunktmäßig beschäftigen mit Messtechnik-Ausrüstung (Sensoren, Aktoren) von Anlagen zur Erfassung von Daten zwecks Anlagensteuerung und Visualisierung der Vorgänge erhalten 3 Punkte;
6) Projektmanagementleistungen entsprechend §§ 2-3 Heft 9 AHO für Projekte, die sich schwerpunktmäßig beschäftigen mit Datenmanagement (Rechner- und Serverleistung für die Erfassung von Mess- und Steuerdaten erhalten 3 Punkte;
7) Projektmanagementleistungen entsprechend §§ 2-3 Heft 9 AHO für Projekte, die sich schwerpunktmäßig beschäftigen mit Laborplanung erhalten 3 Punkte. Die Aufzählung gilt alternativ wie kumulativ.
Je mehr Merkmale erfüllt sind, desto vergleichbarer ist die Referenz und desto höher ist die durch die jeweilige Referenz erzielbare Punktbewertung. Der Bewerber der mit seinen 3 vorgelegten Referenzen die meisten Punkte im Sinne der vorstehend genannten Bewertungskriterien erzielt, erhält 70 Punkte, die nachfolgenden Bewerber werden mit den durch ihre Referenzen insgesamt erzielten Punktzahlen entsprechend interpoliert.