Vor dem Hintergrund des Klimawandels bereitet das Land Baden-Württemberg den „Masterplan Wasserversorgung“ vor. Landesweit, landkreisweise und gemeindescharf werden die Strukturdaten zur Wasserversorgung durch Befragung und Begehung vor Ort erhoben. Dies erfolgt durch zu beauftragende Ingenieurbüros. Es soll die zukünftige Entwicklung der Wasserressourcen der prognostizierten Entwicklung des Trinkwasserbedarfs gegenübergestellt werden. Dafür werden u. a. Quellschüttungen sowie mittlere und minimale Grundwasserstände erhoben und mithilfe von Klimaprojektionen eine Prognose mit einem Zeithorizont bis 2050 erstellt. Weitere Themen sind der Zustand der Wasserversorgung, die Ersatzversorgung und die Vorbereitung auf Notfälle. Daraus werden Maßnahmen abgeleitet und kommunenscharfe Handlungsempfehlungen formuliert, um die Wasserversorgung zukunftssicher aufstellen zu können. Zur Koordination und Steuerung dieses Vorhabens sollen Leistungen der Projektsteuerung vergeben werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-03-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle
Kurze Beschreibung:
Vor dem Hintergrund des Klimawandels bereitet das Land Baden-Württemberg den „Masterplan Wasserversorgung“ vor.
Landesweit, landkreisweise und gemeindescharf werden die Strukturdaten zur Wasserversorgung durch Befragung und Begehung vor Ort erhoben. Dies erfolgt durch zu beauftragende Ingenieurbüros.
Es soll die zukünftige Entwicklung der Wasserressourcen der prognostizierten Entwicklung des Trinkwasserbedarfs gegenübergestellt werden. Dafür werden u. a. Quellschüttungen sowie mittlere und minimale Grundwasserstände erhoben und mithilfe von Klimaprojektionen eine Prognose mit einem Zeithorizont bis 2050 erstellt. Weitere Themen sind der Zustand der Wasserversorgung, die Ersatzversorgung und die Vorbereitung auf Notfälle.
Daraus werden Maßnahmen abgeleitet und kommunenscharfe Handlungsempfehlungen formuliert, um die Wasserversorgung zukunftssicher aufstellen zu können.
Zur Koordination und Steuerung dieses Vorhabens sollen Leistungen der Projektsteuerung vergeben werden.
Vor dem Hintergrund des Klimawandels bereitet das Land Baden-Württemberg den „Masterplan Wasserversorgung“ vor.
Landesweit, landkreisweise und gemeindescharf werden die Strukturdaten zur Wasserversorgung durch Befragung und Begehung vor Ort erhoben. Dies erfolgt durch zu beauftragende Ingenieurbüros.
Es soll die zukünftige Entwicklung der Wasserressourcen der prognostizierten Entwicklung des Trinkwasserbedarfs gegenübergestellt werden. Dafür werden u. a. Quellschüttungen sowie mittlere und minimale Grundwasserstände erhoben und mithilfe von Klimaprojektionen eine Prognose mit einem Zeithorizont bis 2050 erstellt. Weitere Themen sind der Zustand der Wasserversorgung, die Ersatzversorgung und die Vorbereitung auf Notfälle.
Daraus werden Maßnahmen abgeleitet und kommunenscharfe Handlungsempfehlungen formuliert, um die Wasserversorgung zukunftssicher aufstellen zu können.
Zur Koordination und Steuerung dieses Vorhabens sollen Leistungen der Projektsteuerung vergeben werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle📦
Zusätzlicher CPV-Code: Wasserversorgung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Baden-Württemberg🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-03-09 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-12 📅
Datum des Beginns: 2020-07-20 📅
Datum des Endes: 2026-06-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 051-121088
ABl. S-Ausgabe: 51
Zusätzliche Informationen
Als Erfüllungsort ist zwar Stuttgart, als Sitz des Ministeriums, angegeben. Allerdings werden dem AN keine Räumlichkeiten oder andere technische Hilfsmittel zur Verfügung gestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vor dem Hintergrund des Klimawandels bereitet das Land Baden-Württemberg den „Masterplan Wasserversorgung“ vor.
Landesweit, landkreisweise und gemeindescharf werden die Strukturdaten zur Wasserversorgung durch Befragung und Begehung vor Ort erhoben. Dies erfolgt durch zu beauftragende Ingenieurbüros.
Es soll die zukünftige Entwicklung der Wasserressourcen der prognostizierten Entwicklung des Trinkwasserbedarfs gegenübergestellt werden. Dafür werden u. a. Quellschüttungen sowie mittlere und minimale Grundwasserstände erhoben und mithilfe von Klimaprojektionen eine Prognose mit einem Zeithorizont bis 2050 erstellt. Weitere Themen sind der Zustand der Wasserversorgung, die Ersatzversorgung und die Vorbereitung auf Notfälle.
Es soll die zukünftige Entwicklung der Wasserressourcen der prognostizierten Entwicklung des Trinkwasserbedarfs gegenübergestellt werden. Dafür werden u. a. Quellschüttungen sowie mittlere und minimale Grundwasserstände erhoben und mithilfe von Klimaprojektionen eine Prognose mit einem Zeithorizont bis 2050 erstellt. Weitere Themen sind der Zustand der Wasserversorgung, die Ersatzversorgung und die Vorbereitung auf Notfälle.
Daraus werden Maßnahmen abgeleitet und kommunenscharfe Handlungsempfehlungen formuliert, um die Wasserversorgung zukunftssicher aufstellen zu können.
Zur Koordination und Steuerung dieses Vorhabens sollen Leistungen der Projektsteuerung vergeben werden.
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg beabsichtigt, Leistungen für die Projektsteuerung des Projektes Masterplan Wasserversorgung Baden-Württemberg zu vergeben.
Der „Dürresommer 2018“ hat das Thema Wasser und die bisher selbstverständliche Verfügbarkeit dieser Ressource deutlich ins Bewusstsein der Bevölkerung gebracht. Auch wenn die öffentliche Wasserversorgung nicht eingeschränkt war, trafen einige Kommunen im Land Vorkehrungen für eine Ersatzversorgung. Vor dem Hintergrund des Klimawandels bereitet das Land Baden-Württemberg nun einen „Masterplan Wasserversorgung Baden-Württemberg“ (MP WV) vor, in dem landesweit die zukünftige Entwicklung der Wasserressourcen abgeschätzt und die Struktur der Wasserversorgung erhoben wird.
Der „Dürresommer 2018“ hat das Thema Wasser und die bisher selbstverständliche Verfügbarkeit dieser Ressource deutlich ins Bewusstsein der Bevölkerung gebracht. Auch wenn die öffentliche Wasserversorgung nicht eingeschränkt war, trafen einige Kommunen im Land Vorkehrungen für eine Ersatzversorgung. Vor dem Hintergrund des Klimawandels bereitet das Land Baden-Württemberg nun einen „Masterplan Wasserversorgung Baden-Württemberg“ (MP WV) vor, in dem landesweit die zukünftige Entwicklung der Wasserressourcen abgeschätzt und die Struktur der Wasserversorgung erhoben wird.
Im MP WV soll die zukünftige Entwicklung der Wasserressourcen der prognostizierten Entwicklung des Trinkwasserbedarfs gegenübergestellt werden. Dafür werden die mittleren und minimalen Schüttungen von Quellen sowie die mittleren und minimalen Grundwasserstände erhoben und mithilfe von Klimaprojektionen eine Prognose mit einem Zeithorizont bis 2050 erstellt. Anhand von Prognosen des statistischen Landesamtes wird die Bevölkerungsentwicklung und der zukünftige Trinkwasserbedarf abgeschätzt. Mit Hilfe der Strukturdaten zur Wasserversorgung, die durch Befragung und Begehung vor Ort zu erheben sind, werden Maßnahmen abgeleitet und kommunenscharfe Handlungsempfehlungen formuliert. Die Erhebung wird von beauftragten Ingenieurbüros (IB) aus dem Bereich Wasserversorgung durchgeführt. Es findet eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit statt.
Im MP WV soll die zukünftige Entwicklung der Wasserressourcen der prognostizierten Entwicklung des Trinkwasserbedarfs gegenübergestellt werden. Dafür werden die mittleren und minimalen Schüttungen von Quellen sowie die mittleren und minimalen Grundwasserstände erhoben und mithilfe von Klimaprojektionen eine Prognose mit einem Zeithorizont bis 2050 erstellt. Anhand von Prognosen des statistischen Landesamtes wird die Bevölkerungsentwicklung und der zukünftige Trinkwasserbedarf abgeschätzt. Mit Hilfe der Strukturdaten zur Wasserversorgung, die durch Befragung und Begehung vor Ort zu erheben sind, werden Maßnahmen abgeleitet und kommunenscharfe Handlungsempfehlungen formuliert. Die Erhebung wird von beauftragten Ingenieurbüros (IB) aus dem Bereich Wasserversorgung durchgeführt. Es findet eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit statt.
Interessenvertreter, wie die kommunalen Verbände und die Wasserversorger, sind über einen beratenden Beirat über die gesamte Laufzeit im Projekt eingebunden.
Zur Koordination und Steuerung dieses umfangreichen, hochkomplexen und vielschichtigen Vorhabens, soll eine Projektsteuerung durch ein entsprechend qualifiziertes Fachbüro eingerichtet werden (Vergabegegenstand).
Hierzu gehören:
A) Organisation, Information, Koordination, Dokumentation (handlungsübergreifend),
B) Koordination der erhebenden Ingenieurbüros/Koordination des Beirats,
C) Öffentlichkeitsbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit,
D) Datenmanagement,
E) Kosten und Finanzierung,
F) Termine,
G) Vergabe und Verträge.
In allen Gemeinden Baden-Württembergs soll der Zustand der Wasserversorgung erhoben werden. Die Erhebungen erfolgen landkreisweise. Hierzu wird jeweils ein zu beauftragendes Ingenieurbüro aktiv. Für die Datenerhebung, Qualitätssicherung, Datenauswertung und die Erstellung der Abschlussberichte ist pro Landkreis ein Jahr veranschlagt. Die Dauer wird schwanken, da die Größe sowie die Anzahl der Gemeinden pro Landkreis unterschiedlich sind und auch die Größe der Wasserversorger sehr unterschiedlich ist. Pro Jahr sollen 7-9 Stadt- und Landkreise erhoben werden.
In allen Gemeinden Baden-Württembergs soll der Zustand der Wasserversorgung erhoben werden. Die Erhebungen erfolgen landkreisweise. Hierzu wird jeweils ein zu beauftragendes Ingenieurbüro aktiv. Für die Datenerhebung, Qualitätssicherung, Datenauswertung und die Erstellung der Abschlussberichte ist pro Landkreis ein Jahr veranschlagt. Die Dauer wird schwanken, da die Größe sowie die Anzahl der Gemeinden pro Landkreis unterschiedlich sind und auch die Größe der Wasserversorger sehr unterschiedlich ist. Pro Jahr sollen 7-9 Stadt- und Landkreise erhoben werden.
Der Auftraggeber legt Wert darauf, dass für die o.g. Leistungen ein Hauptverantwortlicher Projektsteuerer zur Verfügung steht, der den größten Teil der Leistungen erbringt (geschätzt auf 80 % der Jahresarbeitszeit). Er ist Hauptansprechpartner für den AG. Spezialkenntnisse für die Prüfung und Beurteilung von wasserwirtschaftlichen Gutachten oder Fachkenntnisse im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Datenmanagement können auch von anderen Personen erbracht werden. Der Hauptverantwortliche, sein Stellvertreter sowie die wichtigsten hinzugezogenen Experten sind bei Angebotsstellung namentlich unter Angabe der persönlichen Referenzen zu benennen. Es ist davon auszugehen, dass die Erbringung der o. g. Leistungen insgesamt ca. 120 % der Jahresarbeitszeit einer Person in Anspruch nehmen wird. Insbesondere zu Projektbeginn und in Spitzenzeiten ist von einer Überschreitung der genannten Auslastung auszugehen.
Der Auftraggeber legt Wert darauf, dass für die o.g. Leistungen ein Hauptverantwortlicher Projektsteuerer zur Verfügung steht, der den größten Teil der Leistungen erbringt (geschätzt auf 80 % der Jahresarbeitszeit). Er ist Hauptansprechpartner für den AG. Spezialkenntnisse für die Prüfung und Beurteilung von wasserwirtschaftlichen Gutachten oder Fachkenntnisse im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Datenmanagement können auch von anderen Personen erbracht werden. Der Hauptverantwortliche, sein Stellvertreter sowie die wichtigsten hinzugezogenen Experten sind bei Angebotsstellung namentlich unter Angabe der persönlichen Referenzen zu benennen. Es ist davon auszugehen, dass die Erbringung der o. g. Leistungen insgesamt ca. 120 % der Jahresarbeitszeit einer Person in Anspruch nehmen wird. Insbesondere zu Projektbeginn und in Spitzenzeiten ist von einer Überschreitung der genannten Auslastung auszugehen.
Zuarbeiten geringen Umfangs und geringen Anforderungsgrades wie z. B. Schreib-, Ausfertigungs- und Ablagetätigkeiten können auch durch andere Personen erbracht werden.
Beschreibung der Verlängerungen:
Sofern sich die Bearbeitung des Projekts verzögern kann der Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen bis zur Fertigstellung verlängert werden.
Zusätzliche Informationen:
Als Erfüllungsort ist zwar Stuttgart, als Sitz des Ministeriums, angegeben. Allerdings werden dem AN keine Räumlichkeiten oder andere technische Hilfsmittel zur Verfügung gestellt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2020) über die Rechtsform und die Handlungsvollmacht der den Antrag aufstellenden Person des Antragstellers – bei Bewerber-/Bietergemeinschaften für alle Mitglieder (in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister – bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes – bei Unternehmen die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o. ä. verpflichtet sind durch Eigenerklärung).
A) Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2020) über die Rechtsform und die Handlungsvollmacht der den Antrag aufstellenden Person des Antragstellers – bei Bewerber-/Bietergemeinschaften für alle Mitglieder (in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister – bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes – bei Unternehmen die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o. ä. verpflichtet sind durch Eigenerklärung).
Aus dem Nachweis muss zweifelsfrei hervorgehen, dass die Person/die Personen welche den Antrag/die Erklärungen abgibt/abgegeben berechtigt sind Rechtsgeschäfte für den Antragsteller zu tätigen.
B) Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber-/Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Die vorbereitete Erklärung ist in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben B bis G sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten.
A) Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2010) einer Berufshaftpflichtversicherung bei Personenschäden sowie für sonstige Schäden. Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Antragstellers, die Berufshaftpflichtdeckung auf die geforderten Deckungssummen im Auftragsfall anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Nachweis für die Deckungssumme bzw. vorgenannte Bestätigung eines Mitglieds aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung ausreichend.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
A) Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2010) einer Berufshaftpflichtversicherung bei Personenschäden sowie für sonstige Schäden. Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Antragstellers, die Berufshaftpflichtdeckung auf die geforderten Deckungssummen im Auftragsfall anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Nachweis für die Deckungssumme bzw. vorgenannte Bestätigung eines Mitglieds aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung ausreichend.
B) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt wird. Darin sind alle Mitglieder aufzuführen und der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
B) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt wird. Darin sind alle Mitglieder aufzuführen und der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren ist nicht zugelassen.
Es wird eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt. Vor Auftragserteilung wird deshalb ein Nachweis über die Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung verlangt.
C) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber den Auftrag mithilfe von Unterauftragnehmern erbringen möchte und, wenn ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
C) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber den Auftrag mithilfe von Unterauftragnehmern erbringen möchte und, wenn ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen.
D) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob dritte Unternehmen auf Seiten des Antragstellers an der Ausführung beteiligt sein werden (Eignungsleihe). Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen und im Rahmen der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe mithaften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
D) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob dritte Unternehmen auf Seiten des Antragstellers an der Ausführung beteiligt sein werden (Eignungsleihe). Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen und im Rahmen der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe mithaften.
E) Der Teilnahmeantrag muss eine Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (für öffentliche Aufträge, welche vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden) enthalten.
F) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über den Jahresumsatz (brutto) des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre enthalten.
G) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre enthalten.
Mindeststandards:
Zu A) Ausschlusskriterium: Mindestens nachzuweisende Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung: 1,5 Mio. EUR bei Personenschäden bei sonstigen Schäden.
Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert).
Zu F) Ausschlusskriterium: Geforderter durchschnittlicher Jahresumsatz in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre mindestens: 452 000 EUR.
Zu G) Ausschlusskriterium: Geforderte durchschnittliche Anzahl von (Vollzeit-) Beschäftigten in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Jahre mindestens: 3 Beschäftigte.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis der fachlichen Eignung über die Angabe von vorhandenen Fach-/Führungskräften, durchgeführten Projekten und vorhandener Softwareausstattung gemäß den nachfolgend genannten Mindestkriterien.
Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben A bis F sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten.
A) Nachweis von Fachkräften, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags,
B) Nachweis von Führungskräften, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags,
C) Softwareausstattung,
D) Nachweis von erbrachten vergleichbaren Leistungen,
E) Mindestpunktzahl in der Bewertung vergleichbarer Leistungen,
F) Qualitätsmanagement.
Mindeststandards:
Zu A) Nachweis von Fachkräften mit jeweils mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im folgenden Bereichen.
— 2 Fachkräfte mit mindestens 5 Jahren Erfahrung in der Projektsteuerung;
— 1 Fachkraft mit mindestens 5 Jahren Erfahrung im Bereich…
… Durchführung von Öffentlichkeitsbeteiligung;
… Trinkwasserversorgung;
… ArcGIS.
Zu B) Nachweis von 1 Fachkraft mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich Leitung von Bearbeitungsteams mit unterschiedlichen Bearbeitungsschwerpunkten.
Zu C) Nachweis der notwendigen Softwareausstattung
— ArcGIS – Version 10.3 (oder höher).
Zu D) Nachweis von erbrachten Leistungen in den letzten 3 Jahren.
— Projektsteuerung für Projekte im Bereich der öffentlichen Ver-/Entsorgungsstruktur (Wasser).
Zu E) Mindestpunktzahl in der Bewertung vergleichbarer Leistungen
Bei der Bewertung der Eignung (siehe Ziffer II.2.9) müssen mindestens 50 von 100 möglichen Punkten erreicht werden.
Zu F) Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems, entsprechend der DIN EN ISO 9001 (in der aktuellen Fassung von 2015).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
A) Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden,
B) Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen – AVB (Boorberg Verlag 03/2018),
C) Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Bewertung der fachlichen Eignung erfolgt über die Nennung von erbrachten vergleichbaren Leistungen / Projekten des Antragstellers (jeweils maximal 3 Stück) für folgende Themen:
Block Projektsteuerung mit 10 %, davon:
— Projektsteuerung im Bereich der öffentlichen Ver-/Entsorgungsstruktur (Wasser) mit 15 %;
— Projektsteuerung im Bereich der öffentlichen Trinkwasserversorgung mit 25 %;
— Projektsteuerung im Bereich der öffentlichen Ver-/Entsorgungsstruktur (Wasser) mit flächiger Ausdehnung und mehreren Beteiligten (Kommunen) mit 25 %;
— Projektsteuerung im Bereich der öffentlichen Trinkwasserversorgung mit flächiger Ausdehnung und mehreren Beteiligten (Kommunen) mit 35 %.
Block Projektsteuerung mit mehreren Unterprojekten mit 15 % davon:
— Projektsteuerung im Bereich der öffentlichen Ver-/Entsorgungsinfrastruktur (Wasser) mit mehreren eigenständigen und zeitgleich in Bearbeitung befindlichen Unterprojekten (z. B. zeitgleiche Bearbeitung von Teilversorgungsnetzen, zeitgleiche Zustandserhebungen, zeitgleiche Koordination mehrerer Auftragnehmer …) mit 40 %;
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Projektsteuerung im Bereich der öffentlichen Ver-/Entsorgungsinfrastruktur (Wasser) mit mehreren eigenständigen und zeitgleich in Bearbeitung befindlichen Unterprojekten (z. B. zeitgleiche Bearbeitung von Teilversorgungsnetzen, zeitgleiche Zustandserhebungen, zeitgleiche Koordination mehrerer Auftragnehmer …) mit 40 %;
— Projektsteuerung im Bereich der öffentlichen Trinkwasserversorgung mit mehreren eigenständigen und zeitgleich in Bearbeitung befindlichen Unterprojekten (z. B. zeitgleiche Bearbeitung von Teilversorgungsnetzen, zeitgleiche Zustandserhebungen, zeitgleiche Koordination mehrerer Auftragnehmer...) mit 60 %.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Projektsteuerung im Bereich der öffentlichen Trinkwasserversorgung mit mehreren eigenständigen und zeitgleich in Bearbeitung befindlichen Unterprojekten (z. B. zeitgleiche Bearbeitung von Teilversorgungsnetzen, zeitgleiche Zustandserhebungen, zeitgleiche Koordination mehrerer Auftragnehmer...) mit 60 %.
Block Projektsteuerung über mehrere Jahre mit 20 % mit:
— Projektsteuerung im Bereich der öffentlichen Ver-/Entsorgungsinfrastruktur (Wasser) über mehrere Jahre mit 40 %;
— Projektsteuerung im Bereich der öffentlichen Trinkwasserversorgung über mehrere Jahre mit 60 %.
Block Strukturgutachten mit 25 % davon:
— Erstellung von Strukturgutachten im Bereich der öffentlichen Trinkwasserversorgung…
… mit 40 %;
… gemäß den Empfehlungen für den Aufbau eines Strukturgutachtens im Bereich der öffentlichen Wasserversorgung" des Umweltministerium Baden-Württemberg mit 60 %.
Block Beirat mit 15 % davon:
— Projektsteuerung im Bereich der öffentlichen Ver-/Entsorgungsinfrastruktur (Wasser) bei denen im Umfang der erbrachten Leistungen auch die Steuerung eines Beirats mit mindestens 10 beteiligten Interessenvertretern erfolgte mit 40 %;
— Projektsteuerung im Bereich der öffentlichen Trinkwasserversorgung bei denen im Umfang der erbrachten Leistungen auch die Steuerung eines Beirats mit mindestens 10 beteiligten Interessenvertretern erfolgte mit 60 %.
Block Öffentlichkeitsarbeit mit 15 %, davon:
— Vorbereitung, Durchführung, Mitwirkung von Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend den Anforderungen der VwV Öffentlichkeitsbeteiligung mit 100 %;
Grundbedingungen für alle genannten Projekte sind:
— Die Fertigstellung des Projekts war in den vergangenen 5 Jahren;
— Noch laufende Projekte müssen mindestens zu 80 % der beauftragten Leistung erbracht sein;
— Die gemachten Angaben werden ggf. beim jeweiligen Auftraggeber überprüft;
— Können die gemachten Angaben vom jeweiligen Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden kann der Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden;
— Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die Erbringung der (Teil-)Leistung vorgesehen sind;
— Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Eine Referenz, die die Anforderungen mehrerer Themen erfüllt, darf auch mehrfach genannt werden. Somit dürfen Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden.
Entsprechend der genannten Gewichtung können insgesamt maximal 100 Punkte erreicht werden (Details siehe Prüf- und Bewertungsbogen). Die für einen Bewerber ermittelte Punktzahl ist das Kriterium für die Auswahl von Teilnehmern am Verhandlungsverfahren. Antragssteller welche eine Mindestpunktzahl von 50 Punkten nicht erreichen werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Entsprechend der genannten Gewichtung können insgesamt maximal 100 Punkte erreicht werden (Details siehe Prüf- und Bewertungsbogen). Die für einen Bewerber ermittelte Punktzahl ist das Kriterium für die Auswahl von Teilnehmern am Verhandlungsverfahren. Antragssteller welche eine Mindestpunktzahl von 50 Punkten nicht erreichen werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-05-05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation des Bearbeitungsteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bearbeiter/Bearbeitung Projektsteuerung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bearbeiter/Bearbeitung Fachthema Trinkwasserversorgung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bearbeiter/Bearbeitung Datenmanagement/GIS
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bearbeiter/Bearbeitung Öffentlichkeitsarbeit/Projektbeirat
Gesamteindruck
Qualitätskriterium (Gewichtung): 9
Preis (Gewichtung): 20
A) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich digital in Textform über die Vergabeplattform angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) über die Vergabeplattform allen Interessenten/Bietern zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten/Bieter dieselben Informationen/Grundlagen für ihre Antragstellung/ihr Angebot. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die Vergabeplattform verwiesen. Interessenten/Bieter haben sich selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments „Fragen und Antworten" zu informieren.
A) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich digital in Textform über die Vergabeplattform angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) über die Vergabeplattform allen Interessenten/Bietern zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten/Bieter dieselben Informationen/Grundlagen für ihre Antragstellung/ihr Angebot. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die Vergabeplattform verwiesen. Interessenten/Bieter haben sich selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments „Fragen und Antworten" zu informieren.
Alle Fragen müssen bis spätestens Dienstag, 31.3.2020 – 12.00 Uhr vorliegen, damit die rechtzeitige Beantwortung gewährleistet werden kann. Später eingehende Fragen können aus Gründen der Chancengleichheit nicht beantwortet werden. Die letztmalige Aktualisierung dieses Dokuments ist für Donnerstag, 2.4.2020 vorgesehen und wird entsprechend gekennzeichnet.
Alle Fragen müssen bis spätestens Dienstag, 31.3.2020 – 12.00 Uhr vorliegen, damit die rechtzeitige Beantwortung gewährleistet werden kann. Später eingehende Fragen können aus Gründen der Chancengleichheit nicht beantwortet werden. Die letztmalige Aktualisierung dieses Dokuments ist für Donnerstag, 2.4.2020 vorgesehen und wird entsprechend gekennzeichnet.
B) Der Antragsteller/Bieter trägt die alleinige Verantwortung, dass sein Antrag/Angebot rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle vorliegt.
C) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen/Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern.
D) Den Bewerbern wird empfohlen im Teilnahmewettbewerb das vorbereitete Antragsmuster zu verwenden und diesen mit den notwendigen Anlagen einzureichen. In diesem Antragsmuster werden alle notwendigen Angaben abgefragt. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden.
D) Den Bewerbern wird empfohlen im Teilnahmewettbewerb das vorbereitete Antragsmuster zu verwenden und diesen mit den notwendigen Anlagen einzureichen. In diesem Antragsmuster werden alle notwendigen Angaben abgefragt. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden.
Unterlagen, die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;
E) Ergänzung zu III.2.3) „Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal“. Dieses wird erst im Verhandlungsverfahren abgefragt.
F) Im Teilnahmeantrag und im Angebot muss der Namen der natürlichen Person angegeben werden, welche die Erklärungen im Auftrag des Bewerbers abgibt. Diese Person muss nachweislich berechtigt sind Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen – siehe III.1.1). Anträge/Angebote ohne diese Angabe werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
F) Im Teilnahmeantrag und im Angebot muss der Namen der natürlichen Person angegeben werden, welche die Erklärungen im Auftrag des Bewerbers abgibt. Diese Person muss nachweislich berechtigt sind Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen – siehe III.1.1). Anträge/Angebote ohne diese Angabe werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
G) Im Vergabeverfahren haben alle Angaben der Bewerber/Bieter in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
G) Im Vergabeverfahren haben alle Angaben der Bewerber/Bieter in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
H) Die Antragsunterlagen/Angebote sind digital in Textform ausschließlich über die o. g. Vergabeplattform einzureichen.
I) Alle Antragsteller werden schriftlich über die Entscheidung zu ihrem Teilnahmeantrag informiert. Dies geschieht in der Regel innerhalb von 3 Wochen nach dem Termin für den spätestens Eingang des Antrags.
J) Der Auftraggeber wird für die Bieter deren Angebot beauftragt werden sollen (ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) und Unterauftragnehmer) spätestens vor Beauftragung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern.
J) Der Auftraggeber wird für die Bieter deren Angebot beauftragt werden sollen (ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) und Unterauftragnehmer) spätestens vor Beauftragung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern.
K) Beteiligte Unternehmen aus früherer Bearbeitung: TZW - DVGW-Technologiezentrum Wasser, Karlsruher Straße 84, 76139 Karlsruhe
Das Ergebnis der Bearbeitung steht unter im Projektbericht „Entwicklung eines modellhaften Strukturkonzeptes zur Anpassung der Wasserversorgung an den Klimawandel und dessen Umsetzung in den Landkreisen Schwarzwald-Baar-Kreis und Tuttlingen“ zur Verfügung.
Das Ergebnis der Bearbeitung steht unter im Projektbericht „Entwicklung eines modellhaften Strukturkonzeptes zur Anpassung der Wasserversorgung an den Klimawandel und dessen Umsetzung in den Landkreisen Schwarzwald-Baar-Kreis und Tuttlingen“ zur Verfügung.
Dieses Büro wird nicht vom Verfahren ausgeschlossen, unterliegt ansonsten aber allen Regelungen im Vergabeverfahren.
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 26.03.2018: „..
2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW).
4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.
5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2 500,00 EUR und höchstens 50 000,00 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2 500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war. 6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2 500,00 EUR und höchstens 50 000,00 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2 500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war. 6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
Ergänzende Angaben (2020-07-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement im Bauwesen📦
Die ausschreibende Stelle beabsichtigt das Gesamtprojekt über den gesamten ausgeschriebenen Projektzeitraum bis Ende 2026 in vollem Umfang (wie vorgesehen und veröffentlicht) durchzuführen. Ein Vertragsabschluss ist zunächst bis zum 31.12.2023 möglich. Aus diesem Grund soll eine Option in den Werkvertrag aufgenommen werden, wonach der zum 31.12.2023 endende Werkvertrag durch den Auftraggeber bis zum 31.12.2026 verlängert werden kann.
Da dies eine wesentliche Änderung der Bedingungen im Vergabeverfahren ist wird diese hiermit bekannt gegeben.
Die ausschreibende Stelle beabsichtigt das Gesamtprojekt über den gesamten ausgeschriebenen Projektzeitraum bis Ende 2026 in vollem Umfang (wie vorgesehen und veröffentlicht) durchzuführen. Ein Vertragsabschluss ist zunächst bis zum 31.12.2023 möglich. Aus diesem Grund soll eine Option in den Werkvertrag aufgenommen werden, wonach der zum 31.12.2023 endende Werkvertrag durch den Auftraggeber bis zum 31.12.2026 verlängert werden kann.
Da dies eine wesentliche Änderung der Bedingungen im Vergabeverfahren ist wird diese hiermit bekannt gegeben.
Quelle: OJS 2020/S 134-330621 (2020-07-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 799837.50 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
B) Koordination der erhebenden Ingenieurbüros / Koordination des Beirats,
G) Vergabe und Verträge,
Der Auftraggeber legt Wert darauf, dass für die o. g. Leistungen ein Hauptverantwortlicher Projektsteuerer zur Verfügung steht, der den größten Teil der Leistungen erbringt (geschätzt auf 80 % der Jahresarbeitszeit). Er ist Hauptansprechpartner für den AG. Spezialkenntnisse für die Prüfung und Beurteilung von wasserwirtschaftlichen Gutachten oder Fachkenntnisse im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Datenmanagement können auch von anderen Personen erbracht werden. Der Hauptverantwortliche, sein Stellvertreter sowie die wichtigsten hinzugezogenen Experten sind bei Angebotsstellung namentlich unter Angabe der persönlichen Referenzen zu benennen. Es ist davon auszugehen, dass die Erbringung der o. g. Leistungen insgesamt ca. 120 % der Jahresarbeitszeit einer Person in Anspruch nehmen wird. Insbesondere zu Projektbeginn und in Spitzenzeiten ist von einer Überschreitung der genannten Auslastung auszugehen.
Der Auftraggeber legt Wert darauf, dass für die o. g. Leistungen ein Hauptverantwortlicher Projektsteuerer zur Verfügung steht, der den größten Teil der Leistungen erbringt (geschätzt auf 80 % der Jahresarbeitszeit). Er ist Hauptansprechpartner für den AG. Spezialkenntnisse für die Prüfung und Beurteilung von wasserwirtschaftlichen Gutachten oder Fachkenntnisse im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Datenmanagement können auch von anderen Personen erbracht werden. Der Hauptverantwortliche, sein Stellvertreter sowie die wichtigsten hinzugezogenen Experten sind bei Angebotsstellung namentlich unter Angabe der persönlichen Referenzen zu benennen. Es ist davon auszugehen, dass die Erbringung der o. g. Leistungen insgesamt ca. 120 % der Jahresarbeitszeit einer Person in Anspruch nehmen wird. Insbesondere zu Projektbeginn und in Spitzenzeiten ist von einer Überschreitung der genannten Auslastung auszugehen.
Siehe auch: 2020/S 134-330621 vom 14.7.2020.
Beschreibung der Optionen:
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die benötigten Leistungen für die kommenden 3 Jahre. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass diese Leistungen darüber hinaus in demselben Umfang bis zum Abschluss des Projektes benötigt werden. Es wird daher eine Option (für weitere gleichartige Leistungen) vorgesehen, wonach der zum 31.12.2023 endende Werkvertrag durch den Auftraggeber bis zum 31.12.2026 verlängert werden kann.
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die benötigten Leistungen für die kommenden 3 Jahre. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass diese Leistungen darüber hinaus in demselben Umfang bis zum Abschluss des Projektes benötigt werden. Es wird daher eine Option (für weitere gleichartige Leistungen) vorgesehen, wonach der zum 31.12.2023 endende Werkvertrag durch den Auftraggeber bis zum 31.12.2026 verlängert werden kann.
§ 14 VgV (4) lautet: „Der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, ...
9. wenn eine Dienstleistung beschafft werden soll, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen besteht, die durch denselben öffentlichen Auftraggeber an das Unternehmen vergeben werden, das den ersten Auftrag erhalten hat, sofern sie einem Grundprojekt entsprechen und dieses Projekt Gegenstand des ersten Auftrags war, das im Rahmen eines Vergabeverfahrens mit Ausnahme eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben wurde; die Möglichkeit der Anwendung des Verhandlungsverfahrens muss bereits in der Auftragsbekanntmachung des ersten Vorhabens angegeben werden; darüber hinaus sind im Grundprojekt bereits der Umfang möglicher Dienstleistungen sowie die Bedingungen, unter denen sie vergeben werden, anzugeben; der für die nachfolgenden Dienstleistungen in Aussicht genommene Gesamtauftragswert wird vom öffentlichen Auftraggeber bei der Berechnung des Auftragswerts berücksichtigt;
9. wenn eine Dienstleistung beschafft werden soll, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen besteht, die durch denselben öffentlichen Auftraggeber an das Unternehmen vergeben werden, das den ersten Auftrag erhalten hat, sofern sie einem Grundprojekt entsprechen und dieses Projekt Gegenstand des ersten Auftrags war, das im Rahmen eines Vergabeverfahrens mit Ausnahme eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben wurde; die Möglichkeit der Anwendung des Verhandlungsverfahrens muss bereits in der Auftragsbekanntmachung des ersten Vorhabens angegeben werden; darüber hinaus sind im Grundprojekt bereits der Umfang möglicher Dienstleistungen sowie die Bedingungen, unter denen sie vergeben werden, anzugeben; der für die nachfolgenden Dienstleistungen in Aussicht genommene Gesamtauftragswert wird vom öffentlichen Auftraggeber bei der Berechnung des Auftragswerts berücksichtigt;
Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb darf nur innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des ersten Auftrags angewandt werden.“
Diese Möglichkeit soll in diesem Fall angewandt werden, da alle genannten Bedingungen eingehalten werden, bzw. eingehalten werden können:
— Die Wiederholung gleichartiger Leistung ist gegeben, da sich der größte Teil der Arbeiten aus kontinuierlich durchzuführenden Leistungen zusammensetzt. Der Anschlussauftrag ist eine Wiederholung gleichartiger Leistungen aus dem ersten Auftrag,
— Der Grundentwurf ist das Gesamtprojekt Masterplan Wasserversorgung mit seinen festgeschriebenen Anforderungen,
— Auf die Möglichkeit einer Anschlussbeauftragung wird in dieser Bekanntmachung des ersten Auftrags hingewiesen.
Der Auftraggeber kann somit mit dem Auftragnehmer des Erstauftrags über den folgenden, zweiten Auftrag ohne weiteres öffentliches Vergabeverfahren in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb verhandeln. Dabei kann eine Verhandlung auch immer zu dem Ergebnis führen, dass keine Einigung erzielt wird. Deshalb besteht für den Auftraggeber keine Verpflichtung den Folgeauftrag an den Auftragnehmer des Erstauftrags vergeben zu müssen. Der Auftraggeber wird den Folgeauftrag nur vergeben, wenn die Verhandlungen ein für ihn zufriedenstellendes Ergebnis erbracht haben. Sollte der Auftraggeber mit Art und / oder Qualität der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer der ersten Beauftragung nicht zufrieden sein, werden die Verhandlungen zu keiner Einigkeit führen und die Folgebeauftragung wird nicht zustande kommen.
Der Auftraggeber kann somit mit dem Auftragnehmer des Erstauftrags über den folgenden, zweiten Auftrag ohne weiteres öffentliches Vergabeverfahren in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb verhandeln. Dabei kann eine Verhandlung auch immer zu dem Ergebnis führen, dass keine Einigung erzielt wird. Deshalb besteht für den Auftraggeber keine Verpflichtung den Folgeauftrag an den Auftragnehmer des Erstauftrags vergeben zu müssen. Der Auftraggeber wird den Folgeauftrag nur vergeben, wenn die Verhandlungen ein für ihn zufriedenstellendes Ergebnis erbracht haben. Sollte der Auftraggeber mit Art und / oder Qualität der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer der ersten Beauftragung nicht zufrieden sein, werden die Verhandlungen zu keiner Einigkeit führen und die Folgebeauftragung wird nicht zustande kommen.
Die ausschreibende Stelle wird das Verhandlungsverfahren über die Option spätestens bis Mitte 2023 einleiten.
Dabei wird davon ausgegangen, dass aufgrund der Gleichartigkeit der Leistungen keine grundsätzliche Neuverhandlung des Angebots erfolgen wird. Eine etwaige Forderung nach Anpassung des Honorars kann durch den Auftragnehmer oder den Auftraggeber in das Verhandlungsverfahren eingebracht werden. Entsprechende Forderungen haben sich nachvollziehbar an der einschlägigen Vergütungsentwicklung der Leistungsart zu orientieren (z. B. an Indexwerten des statischen Bundesamtes oder des Landesamtes B.-W.).
Dabei wird davon ausgegangen, dass aufgrund der Gleichartigkeit der Leistungen keine grundsätzliche Neuverhandlung des Angebots erfolgen wird. Eine etwaige Forderung nach Anpassung des Honorars kann durch den Auftragnehmer oder den Auftraggeber in das Verhandlungsverfahren eingebracht werden. Entsprechende Forderungen haben sich nachvollziehbar an der einschlägigen Vergütungsentwicklung der Leistungsart zu orientieren (z. B. an Indexwerten des statischen Bundesamtes oder des Landesamtes B.-W.).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-30 📅
Name: Drees & Sommer Infra Consult und Entwicklungsmanagement GmbH
Postanschrift: Untere Waldplätze 37
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 711222933-0📞
E-Mail: info.stuttgart@dreso.com📧
Land: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Name: Holinger AG
Postanschrift: Galmsstraße 4
Postort: Liestal
Postleitzahl: 4410
Land: Schweiz 🇨🇭
Telefon: +41 6192623-23📞
Land: Basel-Landschaft 🏙️
Internetadresse: https://www.holinger.com/🌏
Gesamtwert des Auftrags: 799837.50 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auszug aus:
„Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 26.3.2018:
„.. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„.. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2 500,00 EUR und höchstens 50 000,00 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2 500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2 500,00 EUR und höchstens 50 000,00 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2 500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.
6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
Quelle: OJS 2020/S 217-532274 (2020-11-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-08-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2020/S 217-532274
Gesamtwert des Auftrags: 799837.50 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-08-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-04 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 169-532917
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 217-532274
ABl. S-Ausgabe: 169
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg beabsichtigt, Leistungen für die
Projektsteuerung des Projektes Masterplan Wasserversorgung Baden-Württemberg zu vergeben.
Der „Dürresommer 2018“ hat das Thema Wasser und die bisher selbstverständliche Verfügbarkeit dieser
Ressource deutlich ins Bewusstsein der Bevölkerung gebracht. Auch wenn die öffentliche Wasserversorgung
nicht eingeschränkt war, trafen einige Kommunen im Land Vorkehrungen für eine Ersatzversorgung.
Vor dem Hintergrund des Klimawandels bereitet das Land Baden-Württemberg nun einen „Masterplan
Wasserversorgung Baden-Württemberg“ (MP WV) vor, in dem landesweit die zukünftige Entwicklung der
Wasserressourcen abgeschätzt und die Struktur der Wasserversorgung erhoben wird.
Im MP WV soll die zukünftige Entwicklung der Wasserressourcen der prognostizierten Entwicklung des
Trinkwasserbedarfs gegenübergestellt werden. Dafür werden die mittleren und minimalen Schüttungen von
Quellen sowie die mittleren und minimalen Grundwasserstände erhoben und mithilfe von Klimaprojektionen
eine Prognose mit einem Zeithorizont bis 2050 erstellt. Anhand von Prognosen des statistischen Landesamtes
wird die Bevölkerungsentwicklung und der zukünftige Trinkwasserbedarf abgeschätzt. Mit Hilfe der
Strukturdaten zur Wasserversorgung, die durch Befragung und Begehung vor Ort zu erheben sind, werden
Maßnahmen abgeleitet und kommunenscharfe Handlungsempfehlungen formuliert. Die Erhebung wird vonbeauftragten Ingenieurbüros (IB) aus dem Bereich Wasserversorgung durchgeführt. Es findet eine begleitende
Öffentlichkeitsarbeit statt.
Interessenvertreter, wie die kommunalen Verbände und die Wasserversorger, sind über einen beratenden Beirat
über die gesamte Laufzeit im Projekt eingebunden.
Zur Koordination und Steuerung dieses umfangreichen, hochkomplexen und vielschichtigen Vorhabens,
soll eine Projektsteuerung durch ein entsprechend qualifiziertes Fachbüro eingerichtet werden
(Vergabegegenstand).
In allen Gemeinden Baden-Württembergs soll der Zustand der Wasserversorgung erhoben werden. Die
Erhebungen erfolgen landkreisweise. Hierzu wird jeweils ein zu beauftragendes Ingenieurbüro aktiv. Für
die Datenerhebung, Qualitätssicherung, Datenauswertung und die Erstellung der Abschlussberichte ist pro
Landkreis ein Jahr veranschlagt. Die Dauer wird schwanken, da die Größe sowie die Anzahl der Gemeinden
pro Landkreis unterschiedlich sind und auch die Größe der Wasserversorger sehr unterschiedlich ist. Pro Jahr
sollen 7-9 Stadt- und Landkreise erhoben werden.
Der Auftraggeber legt Wert darauf, dass für die o. g. Leistungen ein Hauptverantwortlicher Projektsteuerer
zur Verfügung steht, der den größten Teil der Leistungen erbringt (geschätzt auf 80 % der Jahresarbeitszeit).
Er ist Hauptansprechpartner für den AG. Spezialkenntnisse für die Prüfung und Beurteilung von
wasserwirtschaftlichen Gutachten oder Fachkenntnisse im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Datenmanagement
können auch von anderen Personen erbracht werden. Der Hauptverantwortliche, sein Stellvertreter sowie die
wichtigsten hinzugezogenen Experten sind bei Angebotsstellung namentlich unter Angabe der persönlichen
Referenzen zu benennen. Es ist davon auszugehen, dass die Erbringung der o. g. Leistungen insgesamt ca.
120 % der Jahresarbeitszeit einer Person in Anspruch nehmen wird. Insbesondere zu Projektbeginn und in
Spitzenzeiten ist von einer Überschreitung der genannten Auslastung auszugehen.
Zuarbeiten geringen Umfangs und geringen Anforderungsgrades wie z. B. Schreib-, Ausfertigungs- und
Ablagetätigkeiten können auch durch andere Personen erbracht werden.
Siehe auch: 2020/S 134-330621 vom 14.7.2020
Auftragsvergabe
Name: Drees & Sommer SE
Internetadresse: www.holinger.com🌏
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Lena Winkler
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Telefon: +49 721/926-8730📞
Fax: +49 721/926-3985 📠
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postort: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Quelle: OJS 2023/S 169-532917 (2023-08-30)