Beschreibung der Beschaffung
Das Studentenwerk München beabsichtigt zeitnah mit der Planung des 3. Bauabschnitts der Studierendenwohnanlage Agnes- / Adelheidstraße in München-Schwabing zu beginnen.
Die auf dem zu überbauenden Grundstück befindlichen Bestandsgebäude werden abgerissen.
Der Neubau des Studierendenwohnheims ist der 3. Bauabschnitt eines 2010 durchgeführten städtebaulichen Wettbewerbs. Die Bauabschnitte 1 und 2 sind realisiert. Der Lageplan des städtebaulichen Gesamtkonzepts liegt der Bekanntmachung als Anlage bei. Das zu beauftragende Architekturbüro wie auch das weitere Planungsteam wird derzeit in parallel durchgeführten Vergabeverfahren ermittelt.
Im 3. Bauabschnitt sollen in einem möglichen 6-geschossigen, hofbildenden Gebäude ca. 170-180 Wohnplätze mit Gemeinschaftseinrichtungen und ca. 20 Tiefgaragenstellplätze entstehen.
Die bisherigen Bauabschnitte wurden als Stahlbetonbau mit Stahlbetondecken und einer Putzfassade realisiert.
Baukosten: Unter Berücksichtigung des Leitfadens Nachhaltiges Bauen des BMUB in der Anlage OPV6 wird auf Grundlage der notwendigen Nutzungsfläche (NUF) von einem groben Kostenrahmen zwischen 24,31 Mio. EUR (bei 170 Wohnplätzen) und 25,74 Mio. EUR (bei 180 Wohnplätzen), jeweils brutto (Kgr. 200 ohne Abbruchkosten bis 700) ausgegangen.
Kostenobergrenze: Die Gesamtbaukosten (exkl. der Kosten im Zusammenhang mit dem Abbruch) für die Baumaßnahme (§ 1) im Sinne der Kgr. 200 bis 700 der DIN 276:2018-12 dürfen im Zeitpunkt der voraussichtlichen Fertigstellung des Bauvorhabens einen Betrag von 24,31 Mio. EUR (inkl. 19 % USt. / MwSt.) nicht überschreiten. Diese Kosten stellen eine Obergrenze dar, zu deren Beachtung und Einhaltung der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen verpflichtet ist.
Die Obergrenze erhöht sich für jeden baurechtlich genehmigten und realisierten Wohnplatz >170 um 143 000 EUR (inkl. 19 % USt. / MwSt.).
Zudem ist dem Bauherrn der wirtschaftliche Betrieb der Wohnanlage vorrangig wichtig. Hierfür sind z. B. effektive ökonomische Konstruktions- und Nutzungsanordnungen und der Energiebedarf zu bedenken. Zudem sind Materialien und Ausstattungen so zu wählen, dass sie langlebig und bei Bedarf einfach und kostengünstig auszutauschen sind. Zusätzlich soll eine durchgehende Barrierefreiheit der Erschließung und Gebäude nachgewiesen werden. Die Maßnahme wird öffentlich gefördert (Erfordernis eines Verwendungsnachweises).
Gegenstand des Auftrags sind die vollständigen Leistungen der Projektsteuerung nach HAV-KOM (Handbuch für Architekten- und Ingenieurverträge im kommunalen Hochbau) aktuelle Fassung, siehe auch beiliegende ZVB.
Nach Handlungsbereichen:
A – Information, Koordination, Organisation und Dokumentation,
B – Qualitäts- und Quantitätskontrolle und -sicherung,
C – Kostenkontrolle, -steuerung und Haushaltsmittel,
D – Terminplanung, -steuerung und Kapazitäten,
E – Vertragsmanagement Leistungen fachlich Beteiligter.
Nach Leistungsstufen:
1. Projektvorbereitung,
2. Planung,
3. Ausführungsvorbereitung,
4. Ausführung,
5. Projektabschluss.
Die Beauftragung erfolgt stufenweisen, siehe Vertragsmuster § 3, 3.2. Zunächst werden die Leistungen der Leistungsstufe 1 Projektvorbereitung über alle Handlungsbereiche beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden.
Nachderzeitigem Kenntnisstand werden entsprechend HAV-KOM die Projektsteuerung in der Honorarzone II eingestuft. Die Honorarzone wird rein informativ im Hinblick auf den erwarteten Schwierigkeitsgrad der jeweiligen Leistung angegeben.
Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung voraussichtlich in 02/2021. Abbruch Bestand Anfang 09/2020 bis Ende 04/2021; Einreichung Bauantrag Mitte 09/2021; Baubeginn Mitte 06/2022; Nutzungsaufnahme 03/2024; Fertigstellung Baumaßnahme 06/2024.