Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Das Verfahren wird gem. §§ 74, 14 VgV als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb geführt.
In dem vorliegenden Verfahren sollen 3 bis 5 geeignete Bewerber ausgewählt und zu Verhandlungen aufgefordert werden. Sollten sich mehr als 3 geeignete Bewerber bewerben, so erfolgt die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren auf der Grundlage des unter Ziff. III.1.3.) geforderten Eigenerklärungen zu den Punktereferenzen gem. der Bewerberformulare 8.1 bis 8.2. Die angegebenen Punktereferenzen, die die genannten Kriterien erfüllen, werden zunächst anhand der Bewertungsmatrix bewertet. Die mit den einzelnen Punktereferenzen jeweils erzielten Punktzahlen werden anschließend addiert (= Gesamtpunktzahl). Die mindestens 3 und maximal 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren aufgefordert. Bei Punktegleichheit von Bewerbern erfolgt die Auswahl unter diesen punktgleichen Bewerbern nach dem Losverfahren.
1) Referenz Projektsteuerung [30 %]:
— Neubau Verwaltungsgebäude im Sinne der HOAI Auflage 2013, Anlage 10.02;
— Projektsteuerung gem. AHO, Erbringung Projektstufen 1 bis 5, Handlungsbereiche A bis E;
— Fertigstellung oder Ende Projektstufe 5 ab 1.1.2010;
— BGF min. 10 000 m.
Je nachgewiesener Referenz können folgende Punkte erzielt werden:
— Bruttogrundfläche in m ab 10 000 m: 1 Punkte;
— Bruttogrundfläche in m ab 15 000 m: 2 Punkt;
— Bruttogrundfläche in m ab 20 000 m: 3 Punkte;
— Bruttogrundfläche in m ab 30 000 m: 4 Punkte.
Es werden maximal 2 nachgewiesene Referenzen gewertet.
2) Referenz Objektplanung [30 %]:
— Neubau Verwaltungsgebäude im Sinne der HOAI Auflage 2013, Anlage 10.02;
— Neubau, mindestens Honorarzone III;
— Projektbearbeitung ab 1.1.2010;
— BGF min. 10 000 m;
— Objektplanung nach §§ 33 ff HOAI, Erbringung min. LPH 6-8.
Je nachgewiesener Referenz können folgende Punkte erzielt werden:
— Bruttogrundfläche in m ab 10. 00 m: 1 Punkte;
— Bruttogrundfläche in m ab 15 000 m: 2 Punkt;
— Bruttogrundfläche in m ab 20 000 m: 3 Punkte;
— Bruttogrundfläche in m ab 30 000 m: 4 Punkte.
Es werden maximal 2 nachgewiesene Referenzen gewertet.
3) Umsatz [20 %]
Durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018 u. 2019):
— Weniger als 1,0 Mio. EUR: 1 Punkt;
— ab 1,0 Mio. EUR: 2 Punkte;
— ab 1,5 Mio. EUR: 3 Punkte;
— ab 2,0 Mio. EUR: 4 Punkte;
— ab 2,5 Mio. EUR: 5 Punkte.
4) Mitarbeiter [20 %]
Durchschnittliche Anzahl qualifizierter Mitarbeiter in den Kalenderjahren 2017,2018,2019
— Weniger als 10 Mitarbeiter: 1 Punkt;
— 10-20 Mitarbeiter: 2 Punkte;
— 21-30 Mitarbeiter: 3 Punkte;
— 31-40 Mitarbeiter: 4 Punkte;
— Mehr als 40 Mitarbeiter: 5 Punkte.
Die vorstehende Bewertungsmatrix findet sich auch in dem Dokument Anlage A.2 — Bewertungsmatrix, das über die in vorstehender Ziff. I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen werden kann.