Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind von den Bietern die folgenden Nachweise/ Angaben einzureichen:
1.Es sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge der in den letzten 10 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen vorzulegen. Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben:
Planung von Rückbau, Umbau, Sanierung von wasserwirtschaftlichen Speicherbecken
Mindestanforderungen: Es müssen mindestens 2 Referenzen vorgelegt werden.
Die vorgelegten Referenzen haben zwingend die folgenden planerischen Leistungen zu beinhalten:
— Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Lph. 3-4 HOAI) gemäß WHG oder
— Ausführungsplanung des Rück- und Umbaus oder
— Standsicherheitsgutachten für Staudämme an Speicherbecken
Die Referenz gilt als im o. g. Zeitraum erbracht, wenn sie bis zum 31.12.2020 abgeschlossen wurde.
Der Nachweis kann erbracht werden durch:
Eigenerklärung in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
Wichtiger Hinweis: Bei positivem Eignungsnachweis erhält der Bewerber 4 Punkte. Sofern mehr als 2 Referenzen vorgelegt werden, erhält der Bewerber entsprechend Zusatzpunkte. Je Referenz, die ebenfalls den vorgenannten Mindestanforderungen entspricht, erhält der Bewerber 2 Zusatzpunkte. Es werden maximal 3 weitere Referenzen bei der Errechnung der Zusatzpunkte herangezogen. Es können jedoch insgesamt auch mehr als 5 Referenzen eingereicht werden. Hieraus ergibt sich, dass maximal 6 Zusatzpunkte in dieser Kategorie erreicht werden können und die Gesamtpunktzahl somit bei 10 liegt.
2. Es sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge der in den letzten 5 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen vorzulegen. Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben:
„wasserwirtschaftliche Planfeststellungsverfahren in federführender planerischer Bearbeitung“ mit einer Bausumme > 500 000 EUR brutto.
Mindestanforderungen: Es müssen mindestens 2 Referenzen vorgelegt werden. Die vorgelegten Referenzen haben zwingend die folgenden planerischen Leistungen zu beinhalten:
— Planungsleistungen der Lph. 1-9 HOAI (Ingenieurbauwerke o. ä.) oder
— LBP und FFH-VU
Die Referenz gilt als im o. g. Zeitraum erbracht, wenn sie bis zum 31.12.2020 abgeschlossen wurde.
Der Nachweis kann erbracht werden durch:
?Eigenerklärung in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
Wichtiger Hinweis: Bei positivem Eignungsnachweis erhält der Bewerber 3 Punkte. Sofern mehr als 2 Referenzen vorgelegt werden, erhält der Bewerber entsprechend Zusatzpunkte. Je Referenz, die ebenfalls den vorgenannten Mindestanforderungen entspricht, erhält der Bewerber 1,5 Zusatzpunkte. Es werden maximal 3 weitere Referenzen bei der Errechnung der Zusatzpunkte herangezogen. Es können jedoch insgesamt auch mehr als 5 Referenzen eingereicht werden. Hieraus ergibt sich, dass maximal 4,5 Zusatzpunkte in dieser Kategorie erreicht werden können und die Gesamtpunktzahl somit bei 7,5 liegt.
3. Es sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge der in den letzten 5 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen vorzulegen. Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben:
„Projektsteuerung, Oberbauleitung, sonstige Koordinationsleistungen bei wasserwirtschaftlichen Maßnahmen > 500 000 EUR Bausumme brutto“
Es muss mindestens 1 Referenzen vorgelegt werden. Die vorgelegten Referenzen haben zwingend die folgenden planerischen Leistungen zu beinhalten:
— Oberbauleitung gemäß HOAI oder
— Projektsteuerung, Projektmanagement.
Die Referenz gilt als im o. g. Zeitraum erbracht, wenn sie bis zum 31.12.2020 abgeschlossen wurde.
Der Nachweis kann erbracht werden durch:
Eigenerklärung in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
Wichtiger Hinweis: Bei positivem Eignungsnachweis erhält der Bewerber 2 Punkte. Sofern mehr als 2 Referenzen vorgelegt werden, erhält der Bewerber entsprechend Zusatzpunkte. Je Referenz, die ebenfalls den vorgenannten Mindestanforderungen entspricht, erhält der Bewerber 1 Zusatzpunkt. Es werden maximal 3 weitere Referenzen bei der Errechnung der Zusatzpunkte herangezogen. Es können jedoch insgesamt auch mehr als 5 Referenzen eingereicht werden. Hieraus ergibt sich, dass maximal 3 Zusatzpunkte in dieser Kategorie erreicht werden können und die Gesamtpunktzahl somit bei 5 liegt.
4. Es ist der Nachweis der durchschnittlich jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren zu erbringen. Die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl muss hierbei mindestens 3 pro Jahr betragen.
Der Nachweis kann erbracht werden durch: Eigenerklärung.