Diese Projektsteuerung umfasst die gesamte fachliche und organisatorische Abwicklung des Planungsprozesses, des Genehmigungsverfahrens und der baulichen Umsetzung, insbesondere: Erstellung Leistungsverzeichnisse (LV) und Leistungsbeschreibungen für die Leistungen aller Leistungsphasen der HOAI inkl. erforderlicher Zusatzunterlagen (z. B. Baugrunduntersuchung, Tragwerksplanung, Vermessungsleistung, Umweltplanung, etc.) Kostenkontrolle des Gesamtprojektes Koordinierung der Genehmigungsunterlagenerstellung und des Genehmigungsverfahrens Koordinierung der Ausführungsplanung und Vergabe der Bauleistungen Bauoberleitung (ohne Fertigstellung- und Entwicklungspflege der A+E-Maßnahmen) Ergänzende Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatz Brandenburg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-11-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektaufsicht und Dokumentation
Referenznummer: VB-20-042
Kurze Beschreibung:
Diese Projektsteuerung umfasst die gesamte fachliche und organisatorische Abwicklung des Planungsprozesses, des Genehmigungsverfahrens und der baulichen Umsetzung, insbesondere:
Erstellung Leistungsverzeichnisse (LV) und Leistungsbeschreibungen für die Leistungen aller Leistungsphasen der HOAI inkl. erforderlicher Zusatzunterlagen (z. B. Baugrunduntersuchung, Tragwerksplanung, Vermessungsleistung, Umweltplanung, etc.)
Kostenkontrolle des Gesamtprojektes
Koordinierung der Genehmigungsunterlagenerstellung und des Genehmigungsverfahrens
Koordinierung der Ausführungsplanung und Vergabe der Bauleistungen
Bauoberleitung (ohne Fertigstellung- und Entwicklungspflege der A+E-Maßnahmen)
Ergänzende Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatz Brandenburg.
Diese Projektsteuerung umfasst die gesamte fachliche und organisatorische Abwicklung des Planungsprozesses, des Genehmigungsverfahrens und der baulichen Umsetzung, insbesondere:
Erstellung Leistungsverzeichnisse (LV) und Leistungsbeschreibungen für die Leistungen aller Leistungsphasen der HOAI inkl. erforderlicher Zusatzunterlagen (z. B. Baugrunduntersuchung, Tragwerksplanung, Vermessungsleistung, Umweltplanung, etc.)
Kostenkontrolle des Gesamtprojektes
Koordinierung der Genehmigungsunterlagenerstellung und des Genehmigungsverfahrens
Koordinierung der Ausführungsplanung und Vergabe der Bauleistungen
Bauoberleitung (ohne Fertigstellung- und Entwicklungspflege der A+E-Maßnahmen)
Ergänzende Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatz Brandenburg.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-11-13 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-18 📅
Datum des Beginns: 2021-03-08 📅
Datum des Endes: 2026-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 225-553668
ABl. S-Ausgabe: 225
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Die Frauenförderverordnung (FrauFöV) findet Anwendung, vgl. § 14 LGG Bbg. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Formular 4.5 dargestellten Verhältnisse maßgeblich für die Zuschlagserteilung sind und bei fehlerhaften Angaben die Vertragserklärung wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in diesem Fall Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
IV. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4R643.
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Die Frauenförderverordnung (FrauFöV) findet Anwendung, vgl. § 14 LGG Bbg. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Formular 4.5 dargestellten Verhältnisse maßgeblich für die Zuschlagserteilung sind und bei fehlerhaften Angaben die Vertragserklärung wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in diesem Fall Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
IV. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4R643.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Diese Projektsteuerung umfasst die gesamte fachliche und organisatorische Abwicklung des Planungsprozesses, des Genehmigungsverfahrens und der baulichen Umsetzung, insbesondere:
Erstellung Leistungsverzeichnisse (LV) und Leistungsbeschreibungen für die Leistungen aller Leistungsphasen der HOAI inkl. erforderlicher Zusatzunterlagen (z. B. Baugrunduntersuchung, Tragwerksplanung, Vermessungsleistung, Umweltplanung, etc.)
Kostenkontrolle des Gesamtprojektes
Koordinierung der Genehmigungsunterlagenerstellung und des Genehmigungsverfahrens
Koordinierung der Ausführungsplanung und Vergabe der Bauleistungen
Bauoberleitung (ohne Fertigstellung- und Entwicklungspflege der A+E-Maßnahmen)
Ergänzende Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatz Brandenburg.
Projektsteuerung für die Maßnahme „Umbau des Speichers Sadenbeck zu einem naturnahen Landschaftssee“.
Beschreibung der Verlängerungen:
Ergeben sich objektive nicht vorhersehbare Verzögerungen z. Bsp. bei der Einholung von Genehmigungen kann der Auftrag verlängert werden.
Beschreibung der Optionen:
Leistungen welche aus Sicht des Bieters zur Leistungserbringung erforderlich sind, jedoch nicht ausreichend aus der Leistungsbeschreibung hervor gehen und nicht in die Einheitspreise einkalkuliert werden können. Diese Leistungen soll der Bieter in einer selbst gefertigten Anlage detailliert darstellen. An dieser Stelle soll die Gesamtsumme (netto) eingetragen werden.
Leistungen welche aus Sicht des Bieters zur Leistungserbringung erforderlich sind, jedoch nicht ausreichend aus der Leistungsbeschreibung hervor gehen und nicht in die Einheitspreise einkalkuliert werden können. Diese Leistungen soll der Bieter in einer selbst gefertigten Anlage detailliert darstellen. An dieser Stelle soll die Gesamtsumme (netto) eingetragen werden.
Es handelt sich um optionale Leistungen, die vom Auftraggeber einseitig abgerufen werden können. Diese Leistungen werden Gegenstand des Verhandlungsverfahrens sein.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landesamt für Umwelt (LfU)
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam, OT Groß Glienicke
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot ist ein Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung gemäß § 44 Abs. 1 VgV einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind von den Bietern die folgenden Nachweise/ Angaben einzureichen:
1. Es ist der Nachweis eines durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, mindestens ab Beginn der Geschäftstätigkeit zu erbringen. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss hierbei mindestens 150 000 EUR (brutto) pro Jahr betragen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Es ist der Nachweis eines durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, mindestens ab Beginn der Geschäftstätigkeit zu erbringen. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss hierbei mindestens 150 000 EUR (brutto) pro Jahr betragen.
Der Nachweis kann erbracht werden durch: Eigenerklärung
Wichtiger Hinweis: Bei positivem Eignungsnachweis erhält der Bewerber 1 Punkt. Sofern der durchschnittliche Jahresumsatz den Mindestwert von 150 000 EUR (brutto) pro Jahr übersteigt, erhält der Bewerber entsprechend Zusatzpunkte. Die Berechnung der Zusatzpunkte erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Zusatzpunkte = 2 Pkt. + (Ui-Umax)/ Umax * 2 Pkt.).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wichtiger Hinweis: Bei positivem Eignungsnachweis erhält der Bewerber 1 Punkt. Sofern der durchschnittliche Jahresumsatz den Mindestwert von 150 000 EUR (brutto) pro Jahr übersteigt, erhält der Bewerber entsprechend Zusatzpunkte. Die Berechnung der Zusatzpunkte erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Zusatzpunkte = 2 Pkt. + (Ui-Umax)/ Umax * 2 Pkt.).
Jeder durchschnittliche Jahresumsatz (brutto) der 450 000 EUR übersteigt, wird für die Berechnung auf 450 000 EUR gedeckelt. Hieraus ergibt sich, dass maximal 2 Zusatzpunkte in dieser Kategorie erreicht werden können und die Gesamtpunktzahl somit bei 3 liegt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Jeder durchschnittliche Jahresumsatz (brutto) der 450 000 EUR übersteigt, wird für die Berechnung auf 450 000 EUR gedeckelt. Hieraus ergibt sich, dass maximal 2 Zusatzpunkte in dieser Kategorie erreicht werden können und die Gesamtpunktzahl somit bei 3 liegt.
2. Es ist der Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung zu erbringen. Die Deckungssumme muss hierbei je Schadensfall mindestens 1 500 000 EUR für Personen- und mindestens 1 500 000 EUR für Sachschäden betragen.
Der Nachweis kann erbracht werden durch: aktuelle und gültige Versicherungsbescheinigung
2.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind von den Bietern die folgenden Nachweise/ Angaben einzureichen:
1.Es sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge der in den letzten 10 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen vorzulegen. Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben:
1.Es sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge der in den letzten 10 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen vorzulegen. Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben:
Planung von Rückbau, Umbau, Sanierung von wasserwirtschaftlichen Speicherbecken
Mindestanforderungen: Es müssen mindestens 2 Referenzen vorgelegt werden.
Die vorgelegten Referenzen haben zwingend die folgenden planerischen Leistungen zu beinhalten:
— Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Lph. 3-4 HOAI) gemäß WHG oder
— Ausführungsplanung des Rück- und Umbaus oder
— Standsicherheitsgutachten für Staudämme an Speicherbecken
Die Referenz gilt als im o. g. Zeitraum erbracht, wenn sie bis zum 31.12.2020 abgeschlossen wurde.
Der Nachweis kann erbracht werden durch:
Eigenerklärung in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
Wichtiger Hinweis: Bei positivem Eignungsnachweis erhält der Bewerber 4 Punkte. Sofern mehr als 2 Referenzen vorgelegt werden, erhält der Bewerber entsprechend Zusatzpunkte. Je Referenz, die ebenfalls den vorgenannten Mindestanforderungen entspricht, erhält der Bewerber 2 Zusatzpunkte. Es werden maximal 3 weitere Referenzen bei der Errechnung der Zusatzpunkte herangezogen. Es können jedoch insgesamt auch mehr als 5 Referenzen eingereicht werden. Hieraus ergibt sich, dass maximal 6 Zusatzpunkte in dieser Kategorie erreicht werden können und die Gesamtpunktzahl somit bei 10 liegt.
Wichtiger Hinweis: Bei positivem Eignungsnachweis erhält der Bewerber 4 Punkte. Sofern mehr als 2 Referenzen vorgelegt werden, erhält der Bewerber entsprechend Zusatzpunkte. Je Referenz, die ebenfalls den vorgenannten Mindestanforderungen entspricht, erhält der Bewerber 2 Zusatzpunkte. Es werden maximal 3 weitere Referenzen bei der Errechnung der Zusatzpunkte herangezogen. Es können jedoch insgesamt auch mehr als 5 Referenzen eingereicht werden. Hieraus ergibt sich, dass maximal 6 Zusatzpunkte in dieser Kategorie erreicht werden können und die Gesamtpunktzahl somit bei 10 liegt.
2. Es sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge der in den letzten 5 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen vorzulegen. Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben:
2. Es sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge der in den letzten 5 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen vorzulegen. Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben:
„wasserwirtschaftliche Planfeststellungsverfahren in federführender planerischer Bearbeitung“ mit einer Bausumme > 500 000 EUR brutto.
Mindestanforderungen: Es müssen mindestens 2 Referenzen vorgelegt werden. Die vorgelegten Referenzen haben zwingend die folgenden planerischen Leistungen zu beinhalten:
— Planungsleistungen der Lph. 1-9 HOAI (Ingenieurbauwerke o. ä.) oder
— LBP und FFH-VU
?Eigenerklärung in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
Wichtiger Hinweis: Bei positivem Eignungsnachweis erhält der Bewerber 3 Punkte. Sofern mehr als 2 Referenzen vorgelegt werden, erhält der Bewerber entsprechend Zusatzpunkte. Je Referenz, die ebenfalls den vorgenannten Mindestanforderungen entspricht, erhält der Bewerber 1,5 Zusatzpunkte. Es werden maximal 3 weitere Referenzen bei der Errechnung der Zusatzpunkte herangezogen. Es können jedoch insgesamt auch mehr als 5 Referenzen eingereicht werden. Hieraus ergibt sich, dass maximal 4,5 Zusatzpunkte in dieser Kategorie erreicht werden können und die Gesamtpunktzahl somit bei 7,5 liegt.
Wichtiger Hinweis: Bei positivem Eignungsnachweis erhält der Bewerber 3 Punkte. Sofern mehr als 2 Referenzen vorgelegt werden, erhält der Bewerber entsprechend Zusatzpunkte. Je Referenz, die ebenfalls den vorgenannten Mindestanforderungen entspricht, erhält der Bewerber 1,5 Zusatzpunkte. Es werden maximal 3 weitere Referenzen bei der Errechnung der Zusatzpunkte herangezogen. Es können jedoch insgesamt auch mehr als 5 Referenzen eingereicht werden. Hieraus ergibt sich, dass maximal 4,5 Zusatzpunkte in dieser Kategorie erreicht werden können und die Gesamtpunktzahl somit bei 7,5 liegt.
3. Es sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge der in den letzten 5 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen vorzulegen. Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben:
3. Es sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge der in den letzten 5 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen vorzulegen. Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben:
Es muss mindestens 1 Referenzen vorgelegt werden. Die vorgelegten Referenzen haben zwingend die folgenden planerischen Leistungen zu beinhalten:
— Oberbauleitung gemäß HOAI oder
— Projektsteuerung, Projektmanagement.
Wichtiger Hinweis: Bei positivem Eignungsnachweis erhält der Bewerber 2 Punkte. Sofern mehr als 2 Referenzen vorgelegt werden, erhält der Bewerber entsprechend Zusatzpunkte. Je Referenz, die ebenfalls den vorgenannten Mindestanforderungen entspricht, erhält der Bewerber 1 Zusatzpunkt. Es werden maximal 3 weitere Referenzen bei der Errechnung der Zusatzpunkte herangezogen. Es können jedoch insgesamt auch mehr als 5 Referenzen eingereicht werden. Hieraus ergibt sich, dass maximal 3 Zusatzpunkte in dieser Kategorie erreicht werden können und die Gesamtpunktzahl somit bei 5 liegt.
Wichtiger Hinweis: Bei positivem Eignungsnachweis erhält der Bewerber 2 Punkte. Sofern mehr als 2 Referenzen vorgelegt werden, erhält der Bewerber entsprechend Zusatzpunkte. Je Referenz, die ebenfalls den vorgenannten Mindestanforderungen entspricht, erhält der Bewerber 1 Zusatzpunkt. Es werden maximal 3 weitere Referenzen bei der Errechnung der Zusatzpunkte herangezogen. Es können jedoch insgesamt auch mehr als 5 Referenzen eingereicht werden. Hieraus ergibt sich, dass maximal 3 Zusatzpunkte in dieser Kategorie erreicht werden können und die Gesamtpunktzahl somit bei 5 liegt.
4. Es ist der Nachweis der durchschnittlich jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren zu erbringen. Die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl muss hierbei mindestens 3 pro Jahr betragen.
4. Es ist der Nachweis der durchschnittlich jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren zu erbringen. Die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl muss hierbei mindestens 3 pro Jahr betragen.
Der Nachweis kann erbracht werden durch: Eigenerklärung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU),
2. bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Formular 4.2 EU).
— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Bei der Begrenzung der Bewerberzahl, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird ein nach Punkten erstelltes einfaches Ranking herangezogen. Diejenigen Bewerber, die im Rahmen der Eignungsprüfung die Mindestanforderungen erfüllen und bei den (zusätzlich mit Punkten zu bewertenden) Eignungskriterien die 3 höchsten Werte erreichen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Beteiligen sich mehr als 3 Bewerber am Vergabeverfahren und erreichen auch diese Bewerber die Mindestanforderungen, werden nach dem Rankingsystem auch die weiteren, jedoch maximal 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichstand entscheidet das Los, sofern dies notwendig ist.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bei der Begrenzung der Bewerberzahl, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird ein nach Punkten erstelltes einfaches Ranking herangezogen. Diejenigen Bewerber, die im Rahmen der Eignungsprüfung die Mindestanforderungen erfüllen und bei den (zusätzlich mit Punkten zu bewertenden) Eignungskriterien die 3 höchsten Werte erreichen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Beteiligen sich mehr als 3 Bewerber am Vergabeverfahren und erreichen auch diese Bewerber die Mindestanforderungen, werden nach dem Rankingsystem auch die weiteren, jedoch maximal 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichstand entscheidet das Los, sofern dies notwendig ist.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angebotsinhalt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektpräsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Kostenkriterium (Name): Angebotspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50 %
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Die Frauenförderverordnung (FrauFöV) findet Anwendung, vgl. § 14 LGG Bbg. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Formular 4.5 dargestellten Verhältnisse maßgeblich für die Zuschlagserteilung sind und bei fehlerhaften Angaben die Vertragserklärung wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in diesem Fall Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
III. Die Frauenförderverordnung (FrauFöV) findet Anwendung, vgl. § 14 LGG Bbg. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Formular 4.5 dargestellten Verhältnisse maßgeblich für die Zuschlagserteilung sind und bei fehlerhaften Angaben die Vertragserklärung wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in diesem Fall Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
IV. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
IV. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4R643.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
Postanschrift: Heinrich – Mann – Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1610📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin.
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S
Postleitzahl: 14467
Telefon: +49 331866-7232📞
Fax: +49 331866-7248 📠
Internetadresse: www.mluk.brandenburg.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2020/S 225-553668 (2020-11-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 127609.17 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Die Frauenförderverordnung (FrauFöV) findet Anwendung, vgl. § 14 LGG Bbg. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Formular 4.5 dargestellten Verhältnisse maßgeblich für die Zuschlagserteilung sind und bei fehlerhaften Angaben die Vertragserklärung wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in diesem Fall Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
IV. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4REY3
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Die Frauenförderverordnung (FrauFöV) findet Anwendung, vgl. § 14 LGG Bbg. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Formular 4.5 dargestellten Verhältnisse maßgeblich für die Zuschlagserteilung sind und bei fehlerhaften Angaben die Vertragserklärung wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in diesem Fall Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
IV. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4REY3
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-30 📅
Name: Planungsgesellschaft für Wasserbau & Wasserwirtschaft mbH
Postanschrift: Straße des Friedens 2a
Postort: Neuruppin
Postleitzahl: 16816
Land: Deutschland 🇩🇪 Ostprignitz-Ruppin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 127690.17 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Referat S6 — Zentrale Vergabestelle
Referenz Zusätzliche Informationen
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4REY3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Heinrich - Mann - Allee 107
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160GWB beachtet werden.
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.