Beschreibung der Beschaffung
Projektsteuerungsleistungen für den Ersatzneubau der Hochstraße Nord (B44) im Stadtgebiet von Ludwigshafen, die aufgrund irreparabler Beschädigungen der Brückenkonstruktion abgerissen und durch eine mehrspurige, rund 860 Meter lange, ebenerdige Verkehrsverbindung sowie mehrere Brücken ersetzt wird. Die zu betreuenden baulichen Maßnahmen sind u. a.: Rückbau des Würfelbunkers, 30 Teilbauwerke der Hochstraße Nord, Verlegung der Rheinuferstraße nach Osten, Verlegung der Stadtbahnlinie 7 und 8 und der Haltestelle im Rathaus-Center, Umbau der Stadtbahnlinie 6. Der Bauablauf soll den Verkehrsverlauf möglichst wenig beeinträchtigen. Unabhängig davon soll der Individualverkehr während aller Bauphasen weitestgehend aufrechterhalten werden. Im August 2019 wurde die benachbarte Hochstraße Süd (B37) wegen erheblicher Schäden vollständig gesperrt, eine langfristige Vollsperrung dieses Abschnitts der B 37 kann nicht ausgeschlossen werden. In diesem Fall wäre zusätzlich mit erheblichen Verkehrsbehinderungen im Stadtgebiet Ludwigshafen und im unmittelbaren Bereich des Bauvorhabens zu rechnen. Eventuelle Anpassungen im bisher geplanten Bauablauf der Hochstraße Nord sind dann nicht ausgeschlossen. Vor diesem Hintergrund muss die Maßnahme an der Hochstraße Nord so schnell wie möglich umgesetzt werden. Die Planung der Bauphasen und Verkehrsbeziehungen muss auch die Belange der anliegenden Unternehmen und Anwohner berücksichtigen. Bei der Bauphasenplanung und Festlegung von wichtigen Bauvorgängen sind zudem die Umweltaspekte (Lärm, Lufthygiene, Artenschutz) zu berücksichtigen.
Mit den ersten Abbrucharbeiten entlang der Hochstraße Nord wird voraussichtlich im Jahr 2020 begonnen. Ende 2020 sind verschiedene Vorarbeiten durchzuführen, unter anderem der Rückbau eines Hochbunkers, Vorarbeiten an einem vorhandenen Tunnelabschnitt zur Verstärkung von einzelnen Blockabschnitten etc. Des Weiteren ist vorgesehen, eine Vielzahl von Versorgungsleitungen (Kommunikation, Strom, Gas, Wasser, Ver- und Entsorgung etc.) umzuverlegen. Die Gesamtmaßnahme wird in mehrere Mengen- und Fachlose aufgeteilt.
Die Baumaßnahme unterliegt den Bestimmungen des Bundesfernstraßengesetzes.
Planungsstand: Die Entwurfsplanung ist abgeschlossen, die Genehmigungsplanung zu großen Teilen. Der Feststellungsentwurf liegt vor. Das Planfeststellungsverfahren ist im Frühjahr 2018 gestartet, ein Abschluss wird für das 1., ggfs. 2. Quartal 2020 erwartet. Parallel hierzu werden Ausführungsplanung und Ausschreibung vorangetrieben.
Das vom Projektsteuerer zu erbringende Leistungsbild wurde in Anlehnung an die Empfehlungen in den Heften Nrn. 9 und 19 der AHO-Schriftenreihe erstellt. Da es bisher kein externes Projektmanagement gab, gibt es bislang keine Unterlagen oder Abläufe, die der Auftragnehmer fortschreiben kann. Der Einstieg des Auftragnehmers erst in der Projektstufe 3 hat somit zur Folge, dass bestimmte, üblicher Weise in den Projektstufen 1 (Projektvorbereitung) und 2 (Planung) erarbeitete Grundlagen und Leistungen noch nicht vorliegen und deshalb im Rahmen der vereinbarten Vergütung von ihm erstellt werden müssen. Hierauf aufbauend sind zentral Leistungen der Projektstufen 3 (Ausführungsvorbereitung), 4 (Ausführung) und 5 (Projektabschluss) in den Bereichen.
A) Organisation, Information, Koordination und Dokumentation;
B) Qualitäten und Quantitäten;
C) Kosten und Finanzierung;
D) Termine, Kapazitäten und Logistik;
E) Verträge und Versicherungen.
Zu erbringen. Die Leistungen sind in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin, v. a. dem Projektteam im Bereich Tiefbau, zu erbringen.
Da das Projekt aller Voraussicht nach mit 85 % der zuschussfähigen Kosten vom Bund und Land gefördert wird, sind in allen Projektphasen die Formalitäten der Förderauflagen zwingend zu beachten und zwingend anzuwenden.
Inhalt und der Umfang der einzelnen Projektsteuerungsleistungen sind im Projektsteuerungsvertrag, v. a. insbesondere in §§ 5, 6 i.V.m. Anlage 1, dargestellt, der den Ausschreibungsunterlagen beiliegt.