Projektsteuerungsleistungen für das ESTW Flörsheim – Der Streckenabschnitt Flörsheim(Main) – Mainz-Kastel und die freie Strecke Hattersheim – Flörsheim(Main) auf der nordmainischen Strecke zwischen Frankfurt und Wiesbaden (VzG-Strecke 3603) sowie die freie Strecke Abzweig Kaiserbrücke Ost – Abzweig Kostheim – Mainz-Bischofsheim auf der Mainzer Umgehungsbahn (VzG-Strecke 3525) und die freie Strecke Abzw Kostheim – Abzw Kostheim Ost (VzG-Strecke 3531) sollen auf ESTW-Technik umgestellt werden. Dies ist aufgrund der Schnittstelle zwischen Kostheim und Mainz-Bischofsheim eine technische Voraussetzung für die Inbetriebnahme eines digitalen Stellwerks (DSTW) im Netzbezirk Mainz, das mit der bestehenden Anlage in Kostheim und dem geplanten DSTW nicht herstellbar ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-12-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 20FEI48478
Kurze Beschreibung:
Projektsteuerungsleistungen für das ESTW Flörsheim – Der Streckenabschnitt Flörsheim(Main) – Mainz-Kastel und die freie Strecke Hattersheim – Flörsheim(Main) auf der nordmainischen Strecke zwischen Frankfurt und Wiesbaden (VzG-Strecke 3603) sowie die freie Strecke Abzweig Kaiserbrücke Ost – Abzweig Kostheim – Mainz-Bischofsheim auf der Mainzer Umgehungsbahn (VzG-Strecke 3525) und die freie Strecke Abzw Kostheim – Abzw Kostheim Ost (VzG-Strecke 3531) sollen auf ESTW-Technik umgestellt werden. Dies ist aufgrund der Schnittstelle zwischen Kostheim und Mainz-Bischofsheim eine technische Voraussetzung für die Inbetriebnahme eines digitalen Stellwerks (DSTW) im Netzbezirk Mainz, das mit der bestehenden Anlage in Kostheim und dem geplanten DSTW nicht herstellbar ist.
Projektsteuerungsleistungen für das ESTW Flörsheim – Der Streckenabschnitt Flörsheim(Main) – Mainz-Kastel und die freie Strecke Hattersheim – Flörsheim(Main) auf der nordmainischen Strecke zwischen Frankfurt und Wiesbaden (VzG-Strecke 3603) sowie die freie Strecke Abzweig Kaiserbrücke Ost – Abzweig Kostheim – Mainz-Bischofsheim auf der Mainzer Umgehungsbahn (VzG-Strecke 3525) und die freie Strecke Abzw Kostheim – Abzw Kostheim Ost (VzG-Strecke 3531) sollen auf ESTW-Technik umgestellt werden. Dies ist aufgrund der Schnittstelle zwischen Kostheim und Mainz-Bischofsheim eine technische Voraussetzung für die Inbetriebnahme eines digitalen Stellwerks (DSTW) im Netzbezirk Mainz, das mit der bestehenden Anlage in Kostheim und dem geplanten DSTW nicht herstellbar ist.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-12-14 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-18 📅
Datum des Beginns: 2021-04-15 📅
Datum des Endes: 2029-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 247-615045
ABl. S-Ausgabe: 247
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Streckenabschnitt Flörsheim(Main) – Mainz-Kastel und die freie Strecke Hattersheim – Flörsheim(Main) auf der nordmainischen Strecke zwischen Frankfurt und Wiesbaden (VzG-Strecke 3603) sowie die freie Strecke Abzweig Kaiserbrücke Ost – Abzweig Kostheim – Mainz-Bischofsheim auf der Mainzer Umgehungsbahn (VzG-Strecke 3525) und die freie Strecke Abzw Kostheim – Abzw Kostheim Ost (VzG-Strecke 3531) sollen auf ESTW-Technik umgestellt werden. Dies ist aufgrund der Schnittstelle zwischen Kostheim und Mainz-Bischofsheim eine technische Voraussetzung für die Inbetriebnahme eines digitalen Stellwerks (DSTW) im Netzbezirk Mainz, das mit der bestehenden Anlage in Kostheim und dem geplanten DSTW nicht herstellbar ist.
Der Streckenabschnitt Flörsheim(Main) – Mainz-Kastel und die freie Strecke Hattersheim – Flörsheim(Main) auf der nordmainischen Strecke zwischen Frankfurt und Wiesbaden (VzG-Strecke 3603) sowie die freie Strecke Abzweig Kaiserbrücke Ost – Abzweig Kostheim – Mainz-Bischofsheim auf der Mainzer Umgehungsbahn (VzG-Strecke 3525) und die freie Strecke Abzw Kostheim – Abzw Kostheim Ost (VzG-Strecke 3531) sollen auf ESTW-Technik umgestellt werden. Dies ist aufgrund der Schnittstelle zwischen Kostheim und Mainz-Bischofsheim eine technische Voraussetzung für die Inbetriebnahme eines digitalen Stellwerks (DSTW) im Netzbezirk Mainz, das mit der bestehenden Anlage in Kostheim und dem geplanten DSTW nicht herstellbar ist.
Beschreibung der Verlängerungen:
Sofern zusätzliche Dienstleistungen erforderlich werden, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers a) aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und b) mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Des Weiteren könnten Änderungen aufgrund von Umständen erforderlich werden, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, sofern sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert.
Sofern zusätzliche Dienstleistungen erforderlich werden, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers a) aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und b) mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Des Weiteren könnten Änderungen aufgrund von Umständen erforderlich werden, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, sofern sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert.
Bei Verschiebungen im Projektverlauf, kann dies Auswirkungen auf den hier ausgeschriebenen Vertrag haben, sodass es auch hier zu Verschiebungen kommen kann, die eine Vertragsverlängergung nach sich ziehen könnte.
Zusätzliche Informationen: Keine
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
2. Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
2. Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
3. Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
3. Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
A) Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
B) Der Teilnahmeantrag kann nach kostenloser Registrierung auf dem Vergabeportal der DB AG unter: https://bieterportal.noncd.db.de/portal/ unter Vergabe 20FEI48478 heruntergeladen werden.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung, dass im Zeitraum der letzten 5 Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98c, Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Erklärung, dass im Zeitraum der letzten 5 Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98c, Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen,
2. Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
3. Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen).
Wir erklären, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wir erklären, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
Wir erklären, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Hinweis: Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Hinweis: Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in dem das Unternehmen ansässig ist.
4. Bieter als Einzelperson erklären darüber hinaus folgendes:
1. Ich versichere, Selbständiger im Sinne im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI zu sein.
2. Ich sichere zu,
a) dass ich im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig bin und daher weniger als 5 Sechstel meiner gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) dass ich im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig bin und daher weniger als 5 Sechstel meiner gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen,
b) dass ich neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber habe und
d) dass ich für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausübe.
3. Über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages halte ich Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vor und lasse sie dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen. Bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes informiere ich den Auftraggeber unverzüglich in Textform.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages halte ich Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vor und lasse sie dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen. Bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes informiere ich den Auftraggeber unverzüglich in Textform.
4. Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass ich entgegen der von mir abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gelten oder dass ich unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben habe bzw. dass ich meine Nachweispflicht nicht nachgekommen bin, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
4. Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass ich entgegen der von mir abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gelten oder dass ich unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben habe bzw. dass ich meine Nachweispflicht nicht nachgekommen bin, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt.
5. Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von mir eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern; darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung we-gen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5. Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von mir eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern; darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung we-gen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet.
Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zu unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
B) Der Teilnahmeantrag kann nach kostenloser Registrierung auf dem Vergabeportal der DB AG unter: https://bieterportal.noncd.db.de/portal/ unter Vergabe 20FEI48478 heruntergeladen werden.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.. Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen in Form einer Bieter- Ingenieur-Gemeinschaft oder der Einsatz von Nachunternehmern,
2.
1.0. Erklärung/Nachweis für den vorgesehenen leitenden Projektsteuerer ist nachzuweisen:
1.1. Nachweis über mind. 5 Jahre Projekterfahrung in der Projektsteuerung von komplexen Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen mit einem Gesamtwertumfang größer als 50 Mio. EUR,
1.2. über die Leistungsstufen 1 bis 3. Errichtung von elektronischen Stellwerken (ESTW) mit Anteil ETCS,
1.3. Es sind mindestens 2 Referenzprojekte zu benennen,
1.4. Der Projektabschluss darf nicht länger als 5 Jahre zurück liegen. Mindestens eins dieser Referenzprojekte und
1.5. soll im Auftrag der DB Netz AG abgewickelt worden sein.
3.
2.0. Erklärung/Nachweis „iTWO DB Lizenz & Schulung“:
2.1. Nachweis über den Erwerb der iTWO DB Lizenz durch Vorlage der Kopie der Rechnung/Bestellung,
Sollten die Lizenz noch nicht mit Veröffentlichung des Teilnahmeantrags vorliegen, wird eine Eigenerklärung von AN, die Lizenz innerhalb von 3 Monaten nach Auftragserteilung eigenständig zu erwerben, alternativ zur Kopie der Rechnung/Bestellung anerkannt,
Sollten die Lizenz noch nicht mit Veröffentlichung des Teilnahmeantrags vorliegen, wird eine Eigenerklärung von AN, die Lizenz innerhalb von 3 Monaten nach Auftragserteilung eigenständig zu erwerben, alternativ zur Kopie der Rechnung/Bestellung anerkannt,
2.2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den Schulungen iTWO DB Kostenplanung, iTWO DB Abrechnung, iTWO DB Steuerung durch Vorlage der Zertifikate. Sollten die erforderlichen Schulungen noch nicht mit Veröffentlichung des Teilnahmeantrags absolviert worden sein, wird eine Eigenerklärung von AN, das Seminar innerhalb von 3 Monaten nach Auftragserteilung eigenständig zu besuchen, alternativ zur Teilnahmebescheinigung anerkannt.
2.2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den Schulungen iTWO DB Kostenplanung, iTWO DB Abrechnung, iTWO DB Steuerung durch Vorlage der Zertifikate. Sollten die erforderlichen Schulungen noch nicht mit Veröffentlichung des Teilnahmeantrags absolviert worden sein, wird eine Eigenerklärung von AN, das Seminar innerhalb von 3 Monaten nach Auftragserteilung eigenständig zu besuchen, alternativ zur Teilnahmebescheinigung anerkannt.
2.3. Die personellen Kapazitäten für die Projektrealisierung in iTWO DB sind durch den AN nachzuweisen.“
4.
3.0 Erklärung/Nachweis
„Erfahrungen Bewerber mit der BIM−Methodik:
Nachweis des Bewerbers (Büro) über mindestens 1 Referenzprojekt oder anderweitige praktische Erfahrungen mit der BIM−Methodik. Der Nachweis ist in Tabellenform darzustellen mit Angabe von: Projekt/Objekt, Auftraggeber mit Benennung Ansprechpartner, Leistungszeitraum, Leistungsinhalte /ausgeführte Leistungsphase.“
Nachweis des Bewerbers (Büro) über mindestens 1 Referenzprojekt oder anderweitige praktische Erfahrungen mit der BIM−Methodik. Der Nachweis ist in Tabellenform darzustellen mit Angabe von: Projekt/Objekt, Auftraggeber mit Benennung Ansprechpartner, Leistungszeitraum, Leistungsinhalte /ausgeführte Leistungsphase.“
Der Nachweis ist in Tabellenform darzustellen mit Angabe von: Projekt/Objekt, Auftraggeber mit Benennung Ansprechpartner, Leistungszeitraum, Leistungsinhalte, spezifische Verantwortung des zum Einsatz kommenden Mitarbeiters/Innen innerhalb der vorgelegten Referenzen, Bauvolumen sowie das Volumen des Auftrages.
Der Nachweis ist in Tabellenform darzustellen mit Angabe von: Projekt/Objekt, Auftraggeber mit Benennung Ansprechpartner, Leistungszeitraum, Leistungsinhalte, spezifische Verantwortung des zum Einsatz kommenden Mitarbeiters/Innen innerhalb der vorgelegten Referenzen, Bauvolumen sowie das Volumen des Auftrages.
A) Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A) Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
B) Der Teilnahmeantrag kann nach kostenloser Registrierung auf dem Vergabeportal der DB AG unter: https://bieterportal.noncd.db.de/portal/ unter Vergabe 20FEI48478 heruntergeladen werden.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Von jeder Abschlagsrechnung werden 8 % der geprüften Brutto-Abrechnungssumme einbehalten. Der Einbehalt dient als Sicherheit für die Erfüllungsansprüche des AG einschließlich etwaiger Ansprüche wegen Schadensersatz oder auf Rückforderung wegen Überzahlung einschließlich Zinsen. Der AN kann den Sicherheitseinbehalt durch Bürgschaft nach Abschnitt 11 AVB Arch./Ing. ablösen. Die Auszahlung des Einbehaltes bzw. Rückgabe der Bürgschaft erfolgt nach Abnahme der Leistung mit der Schlusszahlung und im Fall der Vereinbarung einer Sicherheit für Mängelansprüche Zug um Zug gegen Vorlage der Bürgschaft für Mängelansprüche.
Von jeder Abschlagsrechnung werden 8 % der geprüften Brutto-Abrechnungssumme einbehalten. Der Einbehalt dient als Sicherheit für die Erfüllungsansprüche des AG einschließlich etwaiger Ansprüche wegen Schadensersatz oder auf Rückforderung wegen Überzahlung einschließlich Zinsen. Der AN kann den Sicherheitseinbehalt durch Bürgschaft nach Abschnitt 11 AVB Arch./Ing. ablösen. Die Auszahlung des Einbehaltes bzw. Rückgabe der Bürgschaft erfolgt nach Abnahme der Leistung mit der Schlusszahlung und im Fall der Vereinbarung einer Sicherheit für Mängelansprüche Zug um Zug gegen Vorlage der Bürgschaft für Mängelansprüche.
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die Bürgschaftserklärungen der vertragsabwickelnden Stelle zu übersenden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-01-29 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-04-12 📅
2. Zusatz IV.2.7 — Bedingung für die Öffnung der Angebote: Bieter oder deren bevollmächtigte dürfen bei der Angebotsöffnung nicht anwesend sein.
3. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
3. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
4. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
5. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
5. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
A) Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
B) Der Teilnahmeantrag kann nach kostenloser Registrierung auf dem Vergabeportal der DB AG unter: https://bieterportal.noncd.db.de/portal/ unter Vergabe 20FEI48478 heruntergeladen werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2020/S 247-615045 (2020-12-14)
Ergänzende Angaben (2021-01-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Projektsteuerungsleistungen für das ESTW Flörsheim,
– Der Streckenabschnitt Flörsheim(Main),
– Mainz-Kastel und die freie Strecke Hattersheim,
– Flörsheim(Main) auf der nordmainischen Strecke zwischen Frankfurt und Wiesbaden (VzG-Strecke 3603) sowie die freie Strecke Abzweig Kaiserbrücke Ost,
– Abzweig Kostheim,
– Mainz-Bischofsheim auf der Mainzer Umgehungsbahn (VzG-Strecke 3525) und die freie Strecke Abzw Kostheim,
– abzw Kostheim Ost (VzG-Strecke 3531) sollen auf ESTW-Technik umgestellt werden.
Dies ist aufgrund der Schnittstelle zwischen Kostheim und Mainz-Bischofsheim eine technische Voraussetzung für die Inbetriebnahme eines digitalen Stellwerks (DSTW) im Netzbezirk Mainz, das mit der bestehenden Anlage in Kostheim und dem geplanten DSTW nicht herstellbar ist.
— Projektsteuerungsleistungen für das ESTW Flörsheim,
– Der Streckenabschnitt Flörsheim(Main),
– Mainz-Kastel und die freie Strecke Hattersheim,
– Flörsheim(Main) auf der nordmainischen Strecke zwischen Frankfurt und Wiesbaden (VzG-Strecke 3603) sowie die freie Strecke Abzweig Kaiserbrücke Ost,
– Abzweig Kostheim,
– Mainz-Bischofsheim auf der Mainzer Umgehungsbahn (VzG-Strecke 3525) und die freie Strecke Abzw Kostheim,
– abzw Kostheim Ost (VzG-Strecke 3531) sollen auf ESTW-Technik umgestellt werden.
Dies ist aufgrund der Schnittstelle zwischen Kostheim und Mainz-Bischofsheim eine technische Voraussetzung für die Inbetriebnahme eines digitalen Stellwerks (DSTW) im Netzbezirk Mainz, das mit der bestehenden Anlage in Kostheim und dem geplanten DSTW nicht herstellbar ist.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Den Teilnehmern am Wettbewerb wurden die Vergabeunterlagen der Angebotsphase fälschlicherweise zur Verfügung gestellt. Mit dieser Korrektur werden die Vergabeunterlagen des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Projektsteuerungsleistungen für das ESTW Flörsheim,
– Der Streckenabschnitt Flörsheim(Main),
– Mainz-Kastel und die freie Strecke Hattersheim,
– Flörsheim(Main) auf der nordmainischen Strecke zwischen Frankfurt und Wiesbaden (VzG-Strecke 3603) sowie die freie Strecke Abzweig Kaiserbrücke Ost,
– Abzweig Kostheim,
– Mainz-Bischofsheim auf der Mainzer Umgehungsbahn (VzG-Strecke 3525) und die freie Strecke Abzw Kostheim,
– abzw Kostheim Ost (VzG-Strecke 3531) sollen auf ESTW-Technik umgestellt werden.
Dies ist aufgrund der Schnittstelle zwischen Kostheim und Mainz-Bischofsheim eine technische Voraussetzung für die Inbetriebnahme eines digitalen Stellwerks (DSTW) im Netzbezirk Mainz, das mit der bestehenden Anlage in Kostheim und dem geplanten DSTW nicht herstellbar ist.
Dies ist aufgrund der Schnittstelle zwischen Kostheim und Mainz-Bischofsheim eine technische Voraussetzung für die Inbetriebnahme eines digitalen Stellwerks (DSTW) im Netzbezirk Mainz, das mit der bestehenden Anlage in Kostheim und dem geplanten DSTW nicht herstellbar ist.
Quelle: OJS 2021/S 006-010211 (2021-01-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Projektsteuerungsleistungen für das ESTW Flörsheim
— Der Streckenabschnitt Flörsheim(Main),
— Mainz-Kastel und die freie Strecke Hattersheim,
— Flörsheim(Main) auf der nordmainischen Strecke zwischen Frankfurt und Wiesbaden (VzG-Strecke 3603) sowie die freie Strecke Abzweig Kaiserbrücke Ost,
— Abzweig Kostheim,
— Mainz-Bischofsheim auf der Mainzer Umgehungsbahn (VzG-Strecke 3525) und die freie Strecke Abzw Kostheim,
— Abzw Kostheim Ost (VzG-Strecke 3531) sollen auf ESTW-Technik umgestellt werden.
Dies ist aufgrund der Schnittstelle zwischen Kostheim und Mainz-Bischofsheim eine technische Voraussetzung für die Inbetriebnahme eines digitalen Stellwerks (DSTW) im Netzbezirk Mainz, das mit der bestehenden Anlage in Kostheim und dem geplanten DSTW nicht herstellbar ist.
Projektsteuerungsleistungen für das ESTW Flörsheim
— Der Streckenabschnitt Flörsheim(Main),
— Mainz-Kastel und die freie Strecke Hattersheim,
— Flörsheim(Main) auf der nordmainischen Strecke zwischen Frankfurt und Wiesbaden (VzG-Strecke 3603) sowie die freie Strecke Abzweig Kaiserbrücke Ost,
— Abzweig Kostheim,
— Mainz-Bischofsheim auf der Mainzer Umgehungsbahn (VzG-Strecke 3525) und die freie Strecke Abzw Kostheim,
— Abzw Kostheim Ost (VzG-Strecke 3531) sollen auf ESTW-Technik umgestellt werden.
Dies ist aufgrund der Schnittstelle zwischen Kostheim und Mainz-Bischofsheim eine technische Voraussetzung für die Inbetriebnahme eines digitalen Stellwerks (DSTW) im Netzbezirk Mainz, das mit der bestehenden Anlage in Kostheim und dem geplanten DSTW nicht herstellbar ist.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Projektsteuerungsleistungen für das ESTW Flörsheim
— Der Streckenabschnitt Flörsheim(Main),
— Mainz-Kastel und die freie Strecke Hattersheim,
— Flörsheim(Main) auf der nordmainischen Strecke zwischen Frankfurt und Wiesbaden (VzG-Strecke 3603) sowie die freie Strecke Abzweig Kaiserbrücke Ost,
— Abzweig Kostheim,
— Mainz-Bischofsheim auf der Mainzer Umgehungsbahn (VzG-Strecke 3525) und die freie Strecke Abzw Kostheim,
— Abzw Kostheim Ost (VzG-Strecke 3531) sollen auf ESTW-Technik umgestellt werden.
Der Streckenabschnitt Flörsheim (Main):
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-26 📅
Name: GTU Mobility GmbH & Co. KG
Postanschrift: Sahlkampstr. 149
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30179
Land: Deutschland 🇩🇪 Region Hannover
🏙️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: OJS 2021/S 063-161339 (2021-03-26)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-05-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Kontakt
E-Mail: obm-team-mitte@deutschebahn.com📧
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-05-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-13 📅
Datum des Beginns: 2021-03-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 093-257335
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 063-161339
ABl. S-Ausgabe: 93
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektsteuerungsleistungen für den Neubau ESTW Flörsheim
Referenznummer: 20FEI48478
Kurze Beschreibung:
Projektsteuerungsleistungen für das ESTW Flörsheim - Der Streckenabschnitt Flörsheim(Main) – Mainz-Kastel und die freie Strecke Hattersheim – Flörsheim(Main) auf der nordmainischen Strecke zwischen Frankfurt und Wiesbaden (VzG-Strecke 3603) sowie die freie Strecke Abzweig Kaiserbrücke Ost – Abzweig Kostheim – Mainz-Bischofsheim auf der Mainzer Umgehungsbahn (VzG-Strecke 3525) und die freie Strecke Abzw Kostheim – Abzw Kostheim Ost (VzG-Strecke 3531) sollen auf ESTW-Technik umgestellt werden. Dies ist aufgrund der Schnittstelle zwischen Kostheim und Mainz-Bischofsheim eine technische Voraussetzung für die Inbetriebnahme eines digitalen Stellwerks (DSTW) im Netzbezirk Mainz, das mit der bestehenden Anlage in Kostheim und dem geplanten DSTW nicht herstellbar ist.
Projektsteuerungsleistungen für das ESTW Flörsheim - Der Streckenabschnitt Flörsheim(Main) – Mainz-Kastel und die freie Strecke Hattersheim – Flörsheim(Main) auf der nordmainischen Strecke zwischen Frankfurt und Wiesbaden (VzG-Strecke 3603) sowie die freie Strecke Abzweig Kaiserbrücke Ost – Abzweig Kostheim – Mainz-Bischofsheim auf der Mainzer Umgehungsbahn (VzG-Strecke 3525) und die freie Strecke Abzw Kostheim – Abzw Kostheim Ost (VzG-Strecke 3531) sollen auf ESTW-Technik umgestellt werden. Dies ist aufgrund der Schnittstelle zwischen Kostheim und Mainz-Bischofsheim eine technische Voraussetzung für die Inbetriebnahme eines digitalen Stellwerks (DSTW) im Netzbezirk Mainz, das mit der bestehenden Anlage in Kostheim und dem geplanten DSTW nicht herstellbar ist.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Interne Kennung: 2032b01d-3b79-4a6e-b9f0-1ecf97ce6b09 Dauer
Datum des Beginns: 2021-04-15 📅
Datum des Endes: 2029-06-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Postleitzahl: 60528
Stadt: Frankfurt am Main
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - GTU Mobility GmbH & Co. KG
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-26 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2021714356
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: GTU Mobility GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: 62f6e043-a101-4554-a01c-1153da25c7cc
Postanschrift: Sahlkamp 149
Postleitzahl: 30179
Postort: Hannover
Region: Region Hannover
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Geschäftsleitung
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: 0619665409328📞
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-06+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
20FEI48478_92296424_MKA02: Zusätzliche Leistungen der Projektsteuerung für das aus dem Projekt ESTW Flörsheim ausgegliederte Projekt BÜ-Ersatzmaßnahme in Mainz-Kastel. Es fallen zusätzliche Besprechungen an, zudem ist für den Projektteil ein eigenes Projekthandbuch sowie ein Steuerungsterminplan zu erstellen und nachzuhalten.
20FEI48478_92296424_MKA02: Zusätzliche Leistungen der Projektsteuerung für das aus dem Projekt ESTW Flörsheim ausgegliederte Projekt BÜ-Ersatzmaßnahme in Mainz-Kastel. Es fallen zusätzliche Besprechungen an, zudem ist für den Projektteil ein eigenes Projekthandbuch sowie ein Steuerungsterminplan zu erstellen und nachzuhalten.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Aus Effizienzgründen sowie zur Vermeidung von zusätzlichen Schnittstellen im Projekt und um Behinderungen im weiteren Projektverlauf zu vermeiden ist eine Beauftragung der zusätzlichen Leistungen zielführend. Zudem ist der AN bereits mit Projektsteuerungsleistungen für die Projektinhalte des ausgegliederten Projektes betraut. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Projektsteuerungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
Aus Effizienzgründen sowie zur Vermeidung von zusätzlichen Schnittstellen im Projekt und um Behinderungen im weiteren Projektverlauf zu vermeiden ist eine Beauftragung der zusätzlichen Leistungen zielführend. Zudem ist der AN bereits mit Projektsteuerungsleistungen für die Projektinhalte des ausgegliederten Projektes betraut. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Projektsteuerungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
Quelle: OJS 2024/S 049-142654 (2024-03-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-06) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
20FEI48478_92296424_MKA03: Zusätzliche Leistungen der Projektsteuerung für das aus dem Projekt ESTW Flörsheim ausgegliederte Projekt Spurplananpassungen Kostheim und Mainz-Kastel. Es fallen zusätzliche Besprechungen an, zudem ist für den Projektteil ein eigenes Projekthandbuch sowie ein Steuerungsterminplan zu erstellen und nachzuhalten.
20FEI48478_92296424_MKA03: Zusätzliche Leistungen der Projektsteuerung für das aus dem Projekt ESTW Flörsheim ausgegliederte Projekt Spurplananpassungen Kostheim und Mainz-Kastel. Es fallen zusätzliche Besprechungen an, zudem ist für den Projektteil ein eigenes Projekthandbuch sowie ein Steuerungsterminplan zu erstellen und nachzuhalten.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Aus Effizienzgründen sowie zur Vermeidung von zusätzlichen Schnittstellen im Projekt und um Behinderungen im weiteren
Projektverlauf zu vermeiden ist eine Beauftragung der zusätzlichen Leistungen zielführend. Zudem ist der AN bereits mit
Projektsteuerungsleistungen für die Projektinhalte des ausgegeliederten Projektes betraut. Ein neuer AN müsste erst in das
Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Projektsteuerungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde
erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
Aus Effizienzgründen sowie zur Vermeidung von zusätzlichen Schnittstellen im Projekt und um Behinderungen im weiteren
Projektverlauf zu vermeiden ist eine Beauftragung der zusätzlichen Leistungen zielführend. Zudem ist der AN bereits mit
Projektsteuerungsleistungen für die Projektinhalte des ausgegeliederten Projektes betraut. Ein neuer AN müsste erst in das
Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Projektsteuerungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde
erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
Quelle: OJS 2024/S 049-143426 (2024-03-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-03) Verfahren Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Telefon: +49📞
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-03+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
4
Aus Effizienzgründen sowie zur Vermeidung von zusätzlichen Schnittstellen im Projekt und um Behinderungen im weiteren Projektverlauf zu vermeiden ist eine Beauftragung der zusätzlichen Leistungen zielführend. Zudem ist der AN bereits mit Projektsteuerungsleistungen für die Projektinhalte des ausgegliederten Projektes betraut. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Projektsteuerungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
4
Aus Effizienzgründen sowie zur Vermeidung von zusätzlichen Schnittstellen im Projekt und um Behinderungen im weiteren Projektverlauf zu vermeiden ist eine Beauftragung der zusätzlichen Leistungen zielführend. Zudem ist der AN bereits mit Projektsteuerungsleistungen für die Projektinhalte des ausgegliederten Projektes betraut. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Projektsteuerungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
4
Bei der Nachtragsleistung handelt es sich um eine zusätzliche Leistung aufgrund geänderter Rahmenbedingungen. Sie bezieht sich auf die Teilleistungen aus § 2 Nr. 2.1ff. des Architekten-/Ingenieurvertrages in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung Projektsteuerung Anlagen 01.1 und 01.3 sowie der zeitlichen Abfolge der Leistungsstufen aus der Personaleinsatz-Honorarkalkulation. Danach verlängern und überlappen sich die Leistungsstufen 2 und 3 des Projektes ESTW Flörsheim entgegen der hauptvertraglich festgelegten Terminschiene.
Aufgrund der Verzögerungen im Projekt ist die Leistungsstufe 2 entgegen der beauftragten Hauptvertragsleistung weiterhin aktiv. Ein zusätzlicher Aufwand der Projektsteuerung im Projekt ESTW Flörsheim fällt bereits seit 2023 mit der ursprünglichen Einreichung der Planfeststellung an. Seit Mai 2024 mit dem vertraglich vereinbarten Ende der Leistungsstufe 2.
4
Bei der Nachtragsleistung handelt es sich um eine zusätzliche Leistung aufgrund geänderter Rahmenbedingungen. Sie bezieht sich auf die Teilleistungen aus § 2 Nr. 2.1ff. des Architekten-/Ingenieurvertrages in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung Projektsteuerung Anlagen 01.1 und 01.3 sowie der zeitlichen Abfolge der Leistungsstufen aus der Personaleinsatz-Honorarkalkulation. Danach verlängern und überlappen sich die Leistungsstufen 2 und 3 des Projektes ESTW Flörsheim entgegen der hauptvertraglich festgelegten Terminschiene.
Aufgrund der Verzögerungen im Projekt ist die Leistungsstufe 2 entgegen der beauftragten Hauptvertragsleistung weiterhin aktiv. Ein zusätzlicher Aufwand der Projektsteuerung im Projekt ESTW Flörsheim fällt bereits seit 2023 mit der ursprünglichen Einreichung der Planfeststellung an. Seit Mai 2024 mit dem vertraglich vereinbarten Ende der Leistungsstufe 2.