Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der techn. Leistungsfähigkeit sind die folgenden Referenzen vom Bewerber/der BG vorzulegen. Die Angaben zu den Referenzen sind in die zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) einzutragen (siehe subreport). Alle zu benennenden Referenzen müssen innerhalb der Formblätter vollständig und hinsichtlich der o. g. Parameter nachvollziehbar beschrieben werden. Darüber hinaus gehendes Material (graphische Darstellungen, Planunterlagen, Broschüren, o. ä.) ist nicht erforderlich und wird nicht gewertet.
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Wertbarkeit der geforderten Projektsteuerungsreferenzen (R-1) bis (R-3):
a) Laufzeit der Projektsteuerungsmaßnahme von mind. 1,5 Jahren (beauftragte Mindestleistungszeit für die Leistungsstufen 3-5); wertbar ist eine Referenz dann, wenn seit Januar 2013 mindestens die Bearbeitung der Projektstufen 3 bis 5 einschließlich erfolgt ist (Stufe 5 muss noch nicht abgeschlossen sein); Hinweis: Um im Sinne eines angemessenen Wettbewerbs eine größere Zahl an Teilnehmern ansprechen zu können, wird der in § 46 Abs. 3 VgV vorgegebene Zeitraum für die Erbringung von Referenzen von 3 Jahren auf 7 Jahre erhöht;
b) Projektrahmen (Kostengruppe 200 - 700 gemäß DIN 276) von mind. 4,0 Mio. EUR (netto);
c) Damit die Referenzprojekte wertbar sind, muss klar verdeutlicht werden, dass es sich bei der erbrachten Leistung um Projektsteuerungsleistungen und nicht um Planungsleistungen handelte.
Die Nennung mindestens 1 Referenz zu der Kategorie (R-1) ist Mindestvoraussetzung für die Teilnahme am weiteren Bewerbungsverfahren. Es dürfen grundsätzlich mehr Referenzen als erforderlich genannt werden, in diesem Fall ist in den Formblättern anzugeben, welche Referenz zu den unter (R-1) bis (R-3) genannten Kriterien jeweils gewertet werden soll. Die übrigen aufgeführten Referenzen gehen dann nicht in die Wertung ein. Eine Referenz, die z.B. für Kriterium (R-1) benannt wird, kann auch für (R-2)-(R-3) benannt werden, wenn diese Rahmenbedingungen auf sie zutreffen. Dies ist in diesem Fall explizit anzugeben.
Folgende Referenzen (R-1) bis (R-3) werden gefordert:
Referenz (R-1): Mindestanforderung (d.h. es ist mindestens 1 Referenz zu benennen):
Nachweis des Bewerbers zu Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen, hier: Referenz für eine Projektsteuerungsmaßnahme für eine Hochbaumaßnahme, die die Rahmenbedingungen unter a)-c) (s. o.) erfüllen muss, um wertbar zu sein. Zu erbringen ist mindestens 1 Referenz. Gewertet werden zu (R-1) max. 3 Referenzen mit jeweils 20 Punkten.
Zusatzpunkte: Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn es sich bei der Zweckbestimmung der Hochbauprojekte um Zweckbestimmungen, wie Fest- oder Veranstaltungshallen, Gebäude mit Veranstaltungssälen, Besucherzentren, Museen, Tagungs- und Seminargebäuden, Gemeinde- oder Kulturzentren, Hörsaalkomplexe, sonstige Begegnungsstätten, o. Ä., handelt.
Jeweils 5 Zusatzpunkte je wertbare Referenz.
Erreichbare Punkte, einschl. Zusatzpunkte: max. 75 Punkte.
Referenz (R-2): Nachweis des Bewerbers zu Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen, hier: Referenz für eine Projektsteuerungsmaßnahme für eine Bau- oder Sanierungsmaßnahme im Bereich von Denkmalen oder denkmalgeschützten Ensembles, die die Rahmenbedingungen unter a)-c) (s. o.) erfüllen muss, um wertbar zu sein.
Gewertet werden zu (R-2) max. 3 Referenzen mit jeweils 5 Punkten.
Erreichbare Punkte: max. 15 Punkte.
Referenz (R-3): Nachweis des Bewerbers zu Erfahrungen mit der Projektsteuerung der Planung und Realisierung von Projekten für öffentliche Auftraggeber.
Gewertet werden zu (R-3) max. 2 Referenzen mit jeweils 5 Punkten.
Erreichbare Punkte: max. 10 Punkte.
Insgesamt können also maximal 100 Punkte erreicht werden.