Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Projektsteuerungsleistungen für die Generalsanierung und den Erweiterungsneubau des Gymnasiums Waldkraiburg nach den Projektstufen 1-5 auf Basis des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammer der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 4. Auflage, Stand: Mai 2014), im Wege der stufenweisen Beauftragung für die Handlungsbereiche: A) Organisation, Information, Koordination und Dokumentation; B) Qualitäten und Quantitäten; C) Kosten und Finanzierung; D) Termine und Kapazitäten und Logistik und E) Verträge und Versicherungen. Nach näherer Maßgabe: — des Entwurfs des Projektsteuerungsvertrages (Anlage AV8) sowie — des Leistungsbilds (Anlage AV9). Mit Vertragsschluss werden zunächst die Projektstufen 1 („Projektvorbereitung“) und 2 („Planung“) mit allen Handlungsbereichen (A-E) vergeben. Der Auftraggeber hat das einseitige Recht (Option), den Auftragnehmer entweder einmalig oder sukzessive (d. h. jeweils nach Fertigstellung der jeweils zuletzt übertragenen Leistungen) mit jeweils einer oder mehreren weiteren Projektstufen oder (Teil-) Leistun-gen daraus (z. B. einzelnen Handlungsbereichen oder einzelnen Leistungen aus einzelnen Handlungsbereichen) zu beauftragen (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-28.
Auftragsbekanntmachung (2020-02-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement im Bauwesen
Referenznummer: 127742/2019
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Projektsteuerungsleistungen für die Generalsanierung und den Erweiterungsneubau des Gymnasiums Waldkraiburg nach den Projektstufen 1-5 auf Basis des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammer der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 4. Auflage, Stand: Mai 2014), im Wege der stufenweisen Beauftragung für die Handlungsbereiche:
A) Organisation, Information, Koordination und Dokumentation;
B) Qualitäten und Quantitäten;
C) Kosten und Finanzierung;
D) Termine und Kapazitäten und Logistik und
E) Verträge und Versicherungen.
Nach näherer Maßgabe:
— des Entwurfs des Projektsteuerungsvertrages (Anlage AV8) sowie
— des Leistungsbilds (Anlage AV9).
Mit Vertragsschluss werden zunächst die Projektstufen 1 („Projektvorbereitung“) und 2 („Planung“) mit allen Handlungsbereichen (A-E) vergeben.
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht (Option), den Auftragnehmer entweder einmalig oder sukzessive (d. h. jeweils nach Fertigstellung der jeweils zuletzt übertragenen Leistungen) mit jeweils einer oder mehreren weiteren Projektstufen oder (Teil-) Leistun-gen daraus (z. B. einzelnen Handlungsbereichen oder einzelnen Leistungen aus einzelnen Handlungsbereichen) zu beauftragen (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Projektsteuerungsleistungen für die Generalsanierung und den Erweiterungsneubau des Gymnasiums Waldkraiburg nach den Projektstufen 1-5 auf Basis des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammer der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 4. Auflage, Stand: Mai 2014), im Wege der stufenweisen Beauftragung für die Handlungsbereiche:
A) Organisation, Information, Koordination und Dokumentation;
B) Qualitäten und Quantitäten;
C) Kosten und Finanzierung;
D) Termine und Kapazitäten und Logistik und
E) Verträge und Versicherungen.
Nach näherer Maßgabe:
— des Entwurfs des Projektsteuerungsvertrages (Anlage AV8) sowie
— des Leistungsbilds (Anlage AV9).
Mit Vertragsschluss werden zunächst die Projektstufen 1 („Projektvorbereitung“) und 2 („Planung“) mit allen Handlungsbereichen (A-E) vergeben.
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht (Option), den Auftragnehmer entweder einmalig oder sukzessive (d. h. jeweils nach Fertigstellung der jeweils zuletzt übertragenen Leistungen) mit jeweils einer oder mehreren weiteren Projektstufen oder (Teil-) Leistun-gen daraus (z. B. einzelnen Handlungsbereichen oder einzelnen Leistungen aus einzelnen Handlungsbereichen) zu beauftragen (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement im Bauwesen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Projektmanagement im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Mühldorf a. Inn
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Projektsteuerungsleistungen für die Generalsanierung und den Erweiterungsneubau des Gymnasiums Waldkraiburg nach den Projektstufen 1-5 auf Basis des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammer der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 4. Auflage, Stand: Mai 2014), im Wege der stufenweisen Beauftragung für die Handlungsbereiche:
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Projektsteuerungsleistungen für die Generalsanierung und den Erweiterungsneubau des Gymnasiums Waldkraiburg nach den Projektstufen 1-5 auf Basis des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammer der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 4. Auflage, Stand: Mai 2014), im Wege der stufenweisen Beauftragung für die Handlungsbereiche:
A) Organisation, Information, Koordination und Dokumentation;
B) Qualitäten und Quantitäten;
C) Kosten und Finanzierung;
D) Termine und Kapazitäten und Logistik und
E) Verträge und Versicherungen.
Nach näherer Maßgabe:
— des Entwurfs des Projektsteuerungsvertrages (Anlage AV8) sowie
— des Leistungsbilds (Anlage AV9).
Mit Vertragsschluss werden zunächst die Projektstufen 1 („Projektvorbereitung“) und 2 („Planung“) mit allen Handlungsbereichen (A-E) vergeben.
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht (Option), den Auftragnehmer entweder einmalig oder sukzessive (d. h. jeweils nach Fertigstellung der jeweils zuletzt übertragenen Leistungen) mit jeweils einer oder mehreren weiteren Projektstufen oder (Teil-) Leistun-gen daraus (z. B. einzelnen Handlungsbereichen oder einzelnen Leistungen aus einzelnen Handlungsbereichen) zu beauftragen (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht (Option), den Auftragnehmer entweder einmalig oder sukzessive (d. h. jeweils nach Fertigstellung der jeweils zuletzt übertragenen Leistungen) mit jeweils einer oder mehreren weiteren Projektstufen oder (Teil-) Leistun-gen daraus (z. B. einzelnen Handlungsbereichen oder einzelnen Leistungen aus einzelnen Handlungsbereichen) zu beauftragen (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Der Auftraggeber ist Träger des Gymnasiums Waldkraiburg (nachfolgend „Gymnasium“). Das Gymnasium besteht aus einem Altbau und einem weiteren Gebäude. Dieses weitere Gebäude wurde im Jahre 2000 errichtet und wird nachfolgend als „Bestand 2000“ bezeichnet. Alle Gebäude des Gymnasiums befinden sich auf der Fl. Nr. 501 der Gemarkung Waldkraiburg, Ritter-v.-Glück-Weg 3a, in 84478 Waldkraiburg.
Der Auftraggeber ist Träger des Gymnasiums Waldkraiburg (nachfolgend „Gymnasium“). Das Gymnasium besteht aus einem Altbau und einem weiteren Gebäude. Dieses weitere Gebäude wurde im Jahre 2000 errichtet und wird nachfolgend als „Bestand 2000“ bezeichnet. Alle Gebäude des Gymnasiums befinden sich auf der Fl. Nr. 501 der Gemarkung Waldkraiburg, Ritter-v.-Glück-Weg 3a, in 84478 Waldkraiburg.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Generalsanierung des Altbaus des Gymnasiums, die Erweiterung des Gymnasiums, den Neubau eines Mehrzweckraumes des Gymnasiums, die Errichtung einer Tiefgarage, die Brandschutzertüchtigung im Bestand 2000 sowie weitere Anpassung im Bestand 2000 (nachfolgend zusammengefasst auch als „Vorhaben“ bezeichnet).
Der Auftraggeber beabsichtigt die Generalsanierung des Altbaus des Gymnasiums, die Erweiterung des Gymnasiums, den Neubau eines Mehrzweckraumes des Gymnasiums, die Errichtung einer Tiefgarage, die Brandschutzertüchtigung im Bestand 2000 sowie weitere Anpassung im Bestand 2000 (nachfolgend zusammengefasst auch als „Vorhaben“ bezeichnet).
Die weiteren Anpassungen im Bestand 2000 betreffen die Bereiche Brandmeldeanlage, Sicherheitsbeleuchtung, Akustikmaßnahmen in den Klassenzimmern sowie Erneuerung der Beleuchtung, der EDV und der Lüftung (nachfolgend zusammengefasst auch als „weitere Anpassungen im Bestand 2000“ bezeichnet): Es müssen im Bestand 2000 die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, damit die Bereiche Brandmeldeanlage, Sicherheitsbeleuchtung, Akustik in den Klassenzimmern, Beleuchtung, EDV und Lüftung im Bestand 2000 die gleichen „Standards“ wie die im sanierten Altbau und im neuen Gebäuden aufweisen.
Die weiteren Anpassungen im Bestand 2000 betreffen die Bereiche Brandmeldeanlage, Sicherheitsbeleuchtung, Akustikmaßnahmen in den Klassenzimmern sowie Erneuerung der Beleuchtung, der EDV und der Lüftung (nachfolgend zusammengefasst auch als „weitere Anpassungen im Bestand 2000“ bezeichnet): Es müssen im Bestand 2000 die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, damit die Bereiche Brandmeldeanlage, Sicherheitsbeleuchtung, Akustik in den Klassenzimmern, Beleuchtung, EDV und Lüftung im Bestand 2000 die gleichen „Standards“ wie die im sanierten Altbau und im neuen Gebäuden aufweisen.
Die „weiteren Anpassungen im Bestand 2000“ sowie die Brandschutzertüchtigung haben im laufenden Schulbetrieb zu erfolgen.
Die Sanierung des Altbaus hat nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus zu beginnen. Der Schulbetrieb wird im fertigstellten Erweiterungsbau fortgesetzt.
Der Auftraggeber erhält für die folgenden Leistungen im Bestand 2000 Fördergelder: Brandschutzertüchtigung und Anpassung der Standards der Brandmeldeanlage und der Sicherheitsbeleuchtung an die Standards im sanierten Altbau und dem Neubau. Dagegen werden die Anpassungen der Akustik in den Klassenzimmern, der EDV und der Beleuchtung sowie der Lüftung nicht gefördert.
Der Auftraggeber erhält für die folgenden Leistungen im Bestand 2000 Fördergelder: Brandschutzertüchtigung und Anpassung der Standards der Brandmeldeanlage und der Sicherheitsbeleuchtung an die Standards im sanierten Altbau und dem Neubau. Dagegen werden die Anpassungen der Akustik in den Klassenzimmern, der EDV und der Beleuchtung sowie der Lüftung nicht gefördert.
Das Vorhaben mit notwendiger Flächenerweiterung einschließlich Bereichen für Ganztagesbetreuung und Mensabetrieb erfolgt voraussichtlich in 3 Bauabschnitten auf dem Baufeld der im Vorfeld abzubrechenden Gebäude. Bei den abzubrechenden Gebäuden handelt es sich um die Einfachsporthalle, das Hausmeisterhaus und das Behelfsbaus zwischen Gymnasium und der Realschule. Der Abbruch der Gebäude ist derzeit im 1. Bauabschnitt geplant.
Das Vorhaben mit notwendiger Flächenerweiterung einschließlich Bereichen für Ganztagesbetreuung und Mensabetrieb erfolgt voraussichtlich in 3 Bauabschnitten auf dem Baufeld der im Vorfeld abzubrechenden Gebäude. Bei den abzubrechenden Gebäuden handelt es sich um die Einfachsporthalle, das Hausmeisterhaus und das Behelfsbaus zwischen Gymnasium und der Realschule. Der Abbruch der Gebäude ist derzeit im 1. Bauabschnitt geplant.
Nach der aktuellen Kostenschätzung belaufen sich die Kosten für das Vorhaben derzeit auf 22 434 768,00 EUR brutto. Die Gesamtkosten stellen auch die auch die Baukostenobergrenze dar. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese Baukostenobergrenze einzahlten. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, die Baukostenobergrenze zu erhöhen.
Nach der aktuellen Kostenschätzung belaufen sich die Kosten für das Vorhaben derzeit auf 22 434 768,00 EUR brutto. Die Gesamtkosten stellen auch die auch die Baukostenobergrenze dar. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese Baukostenobergrenze einzahlten. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, die Baukostenobergrenze zu erhöhen.
Die für das Vorhaben relevanten Flächen belaufen sich nach derzeitiger Schätzung auf die folgende Größe:
1) Generalsanierung – Altbau: 3 265 m
2) Neubau/ Erweiterung: 4 405 m
3) Mehrzweckraum/ Veranstaltung Neubau: 4 991 m
4) Brandschutzertüchtigung im Bestand 2000: 4 720 m
5) Außenanlagen: 7 550 m
6) Tiefgarage: 44 Stellplätze;
7) Anpassung/ Umbauten Bestand 2000: 4 720 m
Nach derzeitiger Schätzung beträgt die Fläche für Abbrucharbeiten 8 508 m
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Projektsteuerungsleistungen für das Vorhaben.
Der Auftraggeber hat die Leistungen der Objektplanung, Tragwerksplanung, Technischen Ausrüstung, Bauphysik, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGe-Ko), Schadstoff etc. noch nicht vergeben. Er beabsichtigt, diese Leistungen im Anschluss an die Vergabe der Projektsteuerungsleistungen zu vergeben.
Der Auftraggeber hat die Leistungen der Objektplanung, Tragwerksplanung, Technischen Ausrüstung, Bauphysik, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGe-Ko), Schadstoff etc. noch nicht vergeben. Er beabsichtigt, diese Leistungen im Anschluss an die Vergabe der Projektsteuerungsleistungen zu vergeben.
Das Vorhaben hat im 1. Quartal 2026 fertiggestellt zu sein.
Dauer: 72 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gymnasium Waldkraiburg
Ritter-v.-Glück-Weg 3a
84478 Waldkraiburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, in den vergangenen 5 Jahren rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen in den vergangenen 5 Jahren keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeitenrechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftat. Bei Bewerbergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben;
1) Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, in den vergangenen 5 Jahren rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen in den vergangenen 5 Jahren keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeitenrechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftat. Bei Bewerbergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben;
2) Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 4 GWB), dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Bei Bewerbergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben;
2) Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 4 GWB), dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Bei Bewerbergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben;
3) Eigenerklärung des Bewerbers, dass in den vergangenen 3 Jahren keiner der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, 7 und 8 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben;
3) Eigenerklärung des Bewerbers, dass in den vergangenen 3 Jahren keiner der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, 7 und 8 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben;
4) Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 3 Monate sein. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen;
4) Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 3 Monate sein. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen;
5) Benennung (Eigenerklärung) des für die Durchführung der auftragsgegenständlichen Leistungen verantwortlichen Berufsangehörigen und Nachweis der Berufsqualifikation durch Vorlage entsprechender Zeugnisse.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers:
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000,00 EUR für Personenschäden und von mindestens 2 000 000,00 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden);
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder bei einem in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder bei einem in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist.
Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
2) Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Leistungen der Projektsteuerung im Bauwesen), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in Euro netto. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Leistungen der Projektsteuerung im Bauwesen), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in Euro netto. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages.
Mindeststandards:
Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers:
a) Mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000,00 EUR für Personenschäden und von mindestens 2 000 000,00 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden);
b) Wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder bei einem in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
b) Wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder bei einem in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist.
Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist.
Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen;
1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen;
2) Eigenerklärung über mindestens 3 bis maximal 5 geeignete Referenzen des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 5 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe:
2) Eigenerklärung über mindestens 3 bis maximal 5 geeignete Referenzen des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 5 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe:
— bei Bewerbergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
— der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
— der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
— des Auftragswerts,
— des Erbringungszeitpunkts (Zeitraum der Leistungserbringung),
— des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Damit eine Referenz als in den letzten höchstens 5 Jahren erbracht gilt,
— muss die Projektstufe 5 (Projektabschluss) des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 4. Auflage, Stand: Mai 2014) oder eine vergleichbare Projektsteuerungsleistung spätestens bei Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge in diesem Vergabeverfahren abgeschlossen sein,
— muss die Projektstufe 5 (Projektabschluss) des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 4. Auflage, Stand: Mai 2014) oder eine vergleichbare Projektsteuerungsleistung spätestens bei Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge in diesem Vergabeverfahren abgeschlossen sein,
— und darf die Projektstufe 5 (Projektabschluss) des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 4. Auflage, Stand: Mai 2014) oder eine vergleichbare Projektsteuerungsleistung nicht mehr als 5 Jahre vor Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge in diesem Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein.
— und darf die Projektstufe 5 (Projektabschluss) des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 4. Auflage, Stand: Mai 2014) oder eine vergleichbare Projektsteuerungsleistung nicht mehr als 5 Jahre vor Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge in diesem Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein.
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
a) Es handelt sich um eine Referenz über Leistungen der Projektsteuerung für die Sanierung oder den Neubau von Gebäuden;
b) Gegenstand der Referenz sind:
(1) die Projektstufen 1 (Projektvorbereitung) bis einschließlich 5 (Projektabschluss) jeweils für die Handlungsbereiche A-D gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 4. Auflage, Stand: Mai 2014);
(1) die Projektstufen 1 (Projektvorbereitung) bis einschließlich 5 (Projektabschluss) jeweils für die Handlungsbereiche A-D gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 4. Auflage, Stand: Mai 2014);
(2) oder die Projektstufen 1 (Projektvorbereitung) bis einschließlich 5 (Projektabschluss) jeweils für die Handlungsbereiche A-D gemäß § 205 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 3. Auflage, Stand: März 2009);
(2) oder die Projektstufen 1 (Projektvorbereitung) bis einschließlich 5 (Projektabschluss) jeweils für die Handlungsbereiche A-D gemäß § 205 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 3. Auflage, Stand: März 2009);
(3) (falls weder die Anforderungen von (1) noch (2) erfüllt sind) oder zu den unter (1) beschriebenen Projektsteuerungsleistungen vergleichbare Projektsteuerungsleistungen. Soweit Gegenstand der Referenz vergleichbare Projektsteuerungsleistungen sind, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Vergleichbarkeit dieser Projektsteuerungsleistungen mit den Projektstufen 1 (Projektvorbereitung) bis einschließlich 5 (Projektabschluss) jeweils für die Handlungsbereiche A-D gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 4. Auflage, Stand: Mai 2014), darzulegen.
(3) (falls weder die Anforderungen von (1) noch (2) erfüllt sind) oder zu den unter (1) beschriebenen Projektsteuerungsleistungen vergleichbare Projektsteuerungsleistungen. Soweit Gegenstand der Referenz vergleichbare Projektsteuerungsleistungen sind, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Vergleichbarkeit dieser Projektsteuerungsleistungen mit den Projektstufen 1 (Projektvorbereitung) bis einschließlich 5 (Projektabschluss) jeweils für die Handlungsbereiche A-D gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 4. Auflage, Stand: Mai 2014), darzulegen.
c) Baukosten des Referenzprojekts der Kostengruppen 200-700 nach DIN 276-1:2008-12: Mindestens 15 000 000,00 EUR brutto. Baukosten in diesem Sinne sind nur solche Baukosten, die vom Auftragsumfang des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erfasst sind.
c) Baukosten des Referenzprojekts der Kostengruppen 200-700 nach DIN 276-1:2008-12: Mindestens 15 000 000,00 EUR brutto. Baukosten in diesem Sinne sind nur solche Baukosten, die vom Auftragsumfang des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erfasst sind.
d) Brutto-Grundfläche gemäß DIN 277-1:2016-01 des Referenzprojekts: Mindestens 10 000 m
e) Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht.
Mindestanforderung an die Referenzen ist, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mindestens eine Referenz über Leistungen der Projektsteuerung für die Sanierung von Gebäuden und mindestens eine Referenz über Leistungen der Projektsteuerung für den Neubau von Gebäuden einreicht. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, werden keine der eingereichten Referenzen gewertet.
Mindestanforderung an die Referenzen ist, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mindestens eine Referenz über Leistungen der Projektsteuerung für die Sanierung von Gebäuden und mindestens eine Referenz über Leistungen der Projektsteuerung für den Neubau von Gebäuden einreicht. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, werden keine der eingereichten Referenzen gewertet.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.
3) Eigenerklärung nach § 73 Abs. 3 VgV;
4) Angabe, welche Teile des Auftrages der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Mindeststandards:
Eigenerklärung über mindestens 3 bis maximal 5 geeignete Referenzen des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 5 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe
Eigenerklärung über mindestens 3 bis maximal 5 geeignete Referenzen des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 5 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe
— bei Bewerbergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
— der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
— der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
— des Auftragswerts,
— des Erbringungszeitpunkts (Zeitraum der Leistungserbringung),
— des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Damit eine Referenz als in den letzten höchstens 5 Jahren erbracht gilt,
— muss die Projektstufe 5 (Projektabschluss) des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 4. Auflage, Stand: Mai 2014) oder eine vergleichbare Projektsteuerungsleistung spätestens bei Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge in diesem Vergabeverfahren abgeschlossen sein,
— muss die Projektstufe 5 (Projektabschluss) des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 4. Auflage, Stand: Mai 2014) oder eine vergleichbare Projektsteuerungsleistung spätestens bei Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge in diesem Vergabeverfahren abgeschlossen sein,
— und darf die Projektstufe 5 (Projektabschluss) des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 4. Auflage, Stand: Mai 2014) oder eine vergleichbare Projektsteuerungsleistung nicht mehr als 5 Jahre vor Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge in diesem Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein.
— und darf die Projektstufe 5 (Projektabschluss) des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 4. Auflage, Stand: Mai 2014) oder eine vergleichbare Projektsteuerungsleistung nicht mehr als 5 Jahre vor Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge in diesem Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein.
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
a) Es handelt sich um eine Referenz über Leistungen der Projektsteuerung für die Sanierung oder den Neubau von Gebäuden;
b) Gegenstand der Referenz sind:
(1) die Projektstufen 1 (Projektvorbereitung) bis einschließlich 5 (Projektabschluss) jeweils für die Handlungsbereiche A-D gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 4. Auflage, Stand: Mai 2014);
(1) die Projektstufen 1 (Projektvorbereitung) bis einschließlich 5 (Projektabschluss) jeweils für die Handlungsbereiche A-D gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 4. Auflage, Stand: Mai 2014);
(2) oder die Projektstufen 1 (Projektvorbereitung) bis einschließlich 5 (Projektabschluss) jeweils für die Handlungsbereiche A-D gemäß § 205 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 3. Auflage, Stand: März 2009);
(2) oder die Projektstufen 1 (Projektvorbereitung) bis einschließlich 5 (Projektabschluss) jeweils für die Handlungsbereiche A-D gemäß § 205 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 3. Auflage, Stand: März 2009);
(3) (falls weder die Anforderungen von (1) noch (2) erfüllt sind) oder zu den unter (1) beschriebenen Projektsteuerungsleistungen vergleichbare Projektsteuerungsleistungen. Soweit Gegenstand der Referenz vergleichbare Projektsteuerungsleistungen sind, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Vergleichbarkeit dieser Projektsteuerungsleistungen mit den Projektstufen 1 (Projektvorbereitung) bis einschließlich 5 (Projektabschluss) jeweils für die Handlungsbereiche A-D gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 4. Auflage, Stand: Mai 2014), darzulegen.
(3) (falls weder die Anforderungen von (1) noch (2) erfüllt sind) oder zu den unter (1) beschriebenen Projektsteuerungsleistungen vergleichbare Projektsteuerungsleistungen. Soweit Gegenstand der Referenz vergleichbare Projektsteuerungsleistungen sind, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Vergleichbarkeit dieser Projektsteuerungsleistungen mit den Projektstufen 1 (Projektvorbereitung) bis einschließlich 5 (Projektabschluss) jeweils für die Handlungsbereiche A-D gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 4. Auflage, Stand: Mai 2014), darzulegen.
c) Baukosten des Referenzprojekts der Kostengruppen 200-700 nach DIN 276-1:2008-12: Mindestens 15 000 000,00 EUR brutto. Baukosten in diesem Sinne sind nur solche Baukosten, die vom Auftragsumfang des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erfasst sind.
c) Baukosten des Referenzprojekts der Kostengruppen 200-700 nach DIN 276-1:2008-12: Mindestens 15 000 000,00 EUR brutto. Baukosten in diesem Sinne sind nur solche Baukosten, die vom Auftragsumfang des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erfasst sind.
d) Brutto-Grundfläche gemäß DIN 277-1:2016-01 des Referenzprojekts: Mindestens 10 000 m
e) Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht.
Mindestanforderung an die Referenzen ist, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mindestens eine Referenz über Leistungen der Projektsteuerung für die Sanierung von Gebäuden und mindestens eine Referenz über Leistungen der Projektsteuerung für den Neubau von Gebäuden einreicht. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, werden keine der eingereichten Referenzen gewertet.
Mindestanforderung an die Referenzen ist, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mindestens eine Referenz über Leistungen der Projektsteuerung für die Sanierung von Gebäuden und mindestens eine Referenz über Leistungen der Projektsteuerung für den Neubau von Gebäuden einreicht. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, werden keine der eingereichten Referenzen gewertet.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind beschrieben in Kapitel II.2 des Dokuments „Vergabeunterlagen“. Die Überschrift von Kapitel II.2 lautet: „Beschränkung der Zahl der aufzufordernden Bewerber“. Das Dokument „Vergabeunterlagen“ ist verfügbar unter dem folgenden Link:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind beschrieben in Kapitel II.2 des Dokuments „Vergabeunterlagen“. Die Überschrift von Kapitel II.2 lautet: „Beschränkung der Zahl der aufzufordernden Bewerber“. Das Dokument „Vergabeunterlagen“ ist verfügbar unter dem folgenden Link:
Nachdem Sie auf den Link geklickt haben, gelangen Sie auf eine Übersichtseite. Das Dokument „Vergabeunterlagen“ befindet sich dort im Abschnitt „Anschreiben“.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Quelle: OJS 2020/S 044-104206 (2020-02-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Projektsteuerungsleistungen für die Generalsanierung und den Erweiterungsneubau des Gymnasiums Waldkraiburg nach den Projektstufen 1-5 auf Basis des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammer der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 4. Auflage, Stand: Mai 2014), im Wege der stufenweisen Beauftragung für die Handlungsbereiche:
A: Organisation, Information, Koordination und Dokumentation,
B: Qualitäten und Quantitäten,
C: Kosten und Finanzierung,
D: Termine und Kapazitäten und Logistik und
E: Verträge und Versicherungen.
Nach näherer Maßgabe:
— des Entwurfs des Projektsteuerungsvertrages (Anlage AV8) sowie;
— des Leistungsbilds (Anlage AV9).
Mit Vertragsschluss werden zunächst die Projektstufen 1 („Projektvorbereitung") und 2 („Planung") mit allen Handlungsbereichen (A-E) vergeben.
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht (Option), den Auftragnehmer entweder einmalig oder sukzessive (d. h. jeweils nach Fertigstellung der jeweils zuletzt übertragenen Leistungen) mit jeweils einer oder mehreren weiteren Projektstufen oder (Teil-) Leistungen daraus (z. B. einzelnen Handlungsbereichen oder einzelnen Leistungen aus einzelnen Handlungsbereichen) zu beauftragen (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Projektsteuerungsleistungen für die Generalsanierung und den Erweiterungsneubau des Gymnasiums Waldkraiburg nach den Projektstufen 1-5 auf Basis des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammer der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 4. Auflage, Stand: Mai 2014), im Wege der stufenweisen Beauftragung für die Handlungsbereiche:
A: Organisation, Information, Koordination und Dokumentation,
B: Qualitäten und Quantitäten,
C: Kosten und Finanzierung,
D: Termine und Kapazitäten und Logistik und
E: Verträge und Versicherungen.
Nach näherer Maßgabe:
— des Entwurfs des Projektsteuerungsvertrages (Anlage AV8) sowie;
— des Leistungsbilds (Anlage AV9).
Mit Vertragsschluss werden zunächst die Projektstufen 1 („Projektvorbereitung") und 2 („Planung") mit allen Handlungsbereichen (A-E) vergeben.
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht (Option), den Auftragnehmer entweder einmalig oder sukzessive (d. h. jeweils nach Fertigstellung der jeweils zuletzt übertragenen Leistungen) mit jeweils einer oder mehreren weiteren Projektstufen oder (Teil-) Leistungen daraus (z. B. einzelnen Handlungsbereichen oder einzelnen Leistungen aus einzelnen Handlungsbereichen) zu beauftragen (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
A: Organisation, Information, Koordination und Dokumentation,
B: Qualitäten und Quantitäten,
C: Kosten und Finanzierung,
D: Termine und Kapazitäten und Logistik und
E: Verträge und Versicherungen.
— des Entwurfs des Projektsteuerungsvertrages (Anlage AV8) sowie;
Mit Vertragsschluss werden zunächst die Projektstufen 1 („Projektvorbereitung") und 2 („Planung") mit allen Handlungsbereichen (A-E) vergeben.
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht (Option), den Auftragnehmer entweder einmalig oder sukzessive (d. h. jeweils nach Fertigstellung der jeweils zuletzt übertragenen Leistungen) mit jeweils einer oder mehreren weiteren Projektstufen oder (Teil-) Leistungen daraus (z. B. einzelnen Handlungsbereichen oder einzelnen Leistungen aus einzelnen Handlungsbereichen) zu beauftragen (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht (Option), den Auftragnehmer entweder einmalig oder sukzessive (d. h. jeweils nach Fertigstellung der jeweils zuletzt übertragenen Leistungen) mit jeweils einer oder mehreren weiteren Projektstufen oder (Teil-) Leistungen daraus (z. B. einzelnen Handlungsbereichen oder einzelnen Leistungen aus einzelnen Handlungsbereichen) zu beauftragen (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Der Auftraggeber ist Träger des Gymnasiums Waldkraiburg (nachfolgend „Gymnasium"). Das Gymnasium besteht aus einem Altbau und einem weiteren Gebäude. Dieses weitere Gebäude wurde im Jahre 2000 errichtet und wird nachfolgend als „Bestand 2000" bezeichnet. Alle Gebäude des Gymnasiums befinden sich auf der Fl. Nr. 501 der Gemarkung Waldkraiburg, Ritter-v.-Glück-Weg 3a, in 84478 Waldkraiburg.
Der Auftraggeber ist Träger des Gymnasiums Waldkraiburg (nachfolgend „Gymnasium"). Das Gymnasium besteht aus einem Altbau und einem weiteren Gebäude. Dieses weitere Gebäude wurde im Jahre 2000 errichtet und wird nachfolgend als „Bestand 2000" bezeichnet. Alle Gebäude des Gymnasiums befinden sich auf der Fl. Nr. 501 der Gemarkung Waldkraiburg, Ritter-v.-Glück-Weg 3a, in 84478 Waldkraiburg.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Generalsanierung des Altbaus des Gymnasiums, die Erweiterung des Gymnasiums, den Neubau eines Mehrzweckraumes des Gymnasiums, die Errichtung einer Tiefgarage, die Brandschutzertüchtigung im Bestand 2000 sowie weitere Anpassung im Bestand 2000 (nachfolgend zusammengefasst auch als „Vorhaben" bezeichnet).
Der Auftraggeber beabsichtigt die Generalsanierung des Altbaus des Gymnasiums, die Erweiterung des Gymnasiums, den Neubau eines Mehrzweckraumes des Gymnasiums, die Errichtung einer Tiefgarage, die Brandschutzertüchtigung im Bestand 2000 sowie weitere Anpassung im Bestand 2000 (nachfolgend zusammengefasst auch als „Vorhaben" bezeichnet).
Die weiteren Anpassungen im Bestand 2000 betreffen die Bereiche Brandmeldeanlage, Sicherheitsbeleuchtung, Akustikmaßnahmen in den Klassenzimmern sowie Erneuerung der Beleuchtung, der EDV und der Lüftung (nachfolgend zusammengefasst auch als „weitere Anpassungen im Bestand 2000" bezeichnet): Es müssen im Bestand 2000 die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, damit die Bereiche Brandmeldeanlage, Sicherheitsbeleuchtung, Akustik in den Klassenzimmern, Beleuchtung, EDV und Lüftung im Bestand 2000 die gleichen „Standards" wie die im sanierten Altbau und im neuen Gebäuden aufweisen.
Die weiteren Anpassungen im Bestand 2000 betreffen die Bereiche Brandmeldeanlage, Sicherheitsbeleuchtung, Akustikmaßnahmen in den Klassenzimmern sowie Erneuerung der Beleuchtung, der EDV und der Lüftung (nachfolgend zusammengefasst auch als „weitere Anpassungen im Bestand 2000" bezeichnet): Es müssen im Bestand 2000 die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, damit die Bereiche Brandmeldeanlage, Sicherheitsbeleuchtung, Akustik in den Klassenzimmern, Beleuchtung, EDV und Lüftung im Bestand 2000 die gleichen „Standards" wie die im sanierten Altbau und im neuen Gebäuden aufweisen.
Die „weiteren Anpassungen im Bestand 2000" sowie die Brandschutzertüchtigung haben im laufenden Schulbetrieb zu erfolgen.
Nach der aktuellen Kostenschätzung belaufen sich die Kosten für das Vorhaben derzeit auf 22 434 768,00 EUR brutto. Die Gesamtkosten stellen auch die Baukostenobergrenze dar. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese Baukostenobergrenze einzahlten. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, die Baukostenobergrenze zu erhöhen.
Nach der aktuellen Kostenschätzung belaufen sich die Kosten für das Vorhaben derzeit auf 22 434 768,00 EUR brutto. Die Gesamtkosten stellen auch die Baukostenobergrenze dar. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese Baukostenobergrenze einzahlten. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, die Baukostenobergrenze zu erhöhen.
1. Generalsanierung — Altbau: 3 265 m
2. Neubau/Erweiterung: 4 405 m
3. Mehrzweckraum/Veranstaltung Neubau: 4 991 m
4. Brandschutzertüchtigung im Bestand 2000: 4 720 m
5. Außenanlagen: 7 550 m
6. Tiefgarage: 44 Stellplätze,
7. Anpassung/Umbauten Bestand 2000: 4 720 m
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung der Projektleitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kosten- und Terminsicherung
Konzept zur Sicherstellung der Fachkompetenz
Preis (Gewichtung): 30
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern — Vergabekammer Südbayern
Quelle: OJS 2020/S 141-347347 (2020-07-20)