Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind Projektmanagement-Leistungen (Leistungen in Anlehnung an das Leistungsbild Projektsteuerung gemäß § 2 Projektmanagement-Leistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, AHO Schriftenreihe Nr. 9) für ein Laborgebäude einschl. Freianlagen. Das Projekt wird von einem Generalplaner (Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Objektplanung für Freianlagen, Tragwerksplanung, Planung Gebäudetechnischer Anlagen einschl. Labortechnik, Beratungsleistungen, Brandschutz, Bauphysik u. a. m.) geplant. Die Bauleistung soll in Einzelgewerken erbracht werden (keine GU-Vergabe). Es ist beabsichtigt, die Bauleistungen im Juli 2023 abzuschließen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-03-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement im Bauwesen
Referenznummer: Vergabe-Nr.: VhV-004-20
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind Projektmanagement-Leistungen (Leistungen in Anlehnung an das Leistungsbild Projektsteuerung gemäß § 2 Projektmanagement-Leistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, AHO Schriftenreihe Nr. 9) für ein Laborgebäude einschl. Freianlagen.
Das Projekt wird von einem Generalplaner (Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Objektplanung für Freianlagen, Tragwerksplanung, Planung Gebäudetechnischer Anlagen einschl. Labortechnik, Beratungsleistungen, Brandschutz, Bauphysik u. a. m.) geplant. Die Bauleistung soll in Einzelgewerken erbracht werden (keine GU-Vergabe).
Es ist beabsichtigt, die Bauleistungen im Juli 2023 abzuschließen.
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind Projektmanagement-Leistungen (Leistungen in Anlehnung an das Leistungsbild Projektsteuerung gemäß § 2 Projektmanagement-Leistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, AHO Schriftenreihe Nr. 9) für ein Laborgebäude einschl. Freianlagen.
Das Projekt wird von einem Generalplaner (Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Objektplanung für Freianlagen, Tragwerksplanung, Planung Gebäudetechnischer Anlagen einschl. Labortechnik, Beratungsleistungen, Brandschutz, Bauphysik u. a. m.) geplant. Die Bauleistung soll in Einzelgewerken erbracht werden (keine GU-Vergabe).
Es ist beabsichtigt, die Bauleistungen im Juli 2023 abzuschließen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind Projektmanagement-Leistungen (Leistungen in Anlehnung an das Leistungsbild Projektsteuerung gemäß § 2 Projektmanagement-Leistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, AHO Schriftenreihe Nr. 9) für ein Laborgebäude einschl. Freianlagen.
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind Projektmanagement-Leistungen (Leistungen in Anlehnung an das Leistungsbild Projektsteuerung gemäß § 2 Projektmanagement-Leistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, AHO Schriftenreihe Nr. 9) für ein Laborgebäude einschl. Freianlagen.
Das Projekt wird von einem Generalplaner (Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Objektplanung für Freianlagen, Tragwerksplanung, Planung Gebäudetechnischer Anlagen einschl. Labortechnik, Beratungsleistungen, Brandschutz, Bauphysik u. a. m.) geplant. Die Bauleistung soll in Einzelgewerken erbracht werden (keine GU-Vergabe).
Das Projekt wird von einem Generalplaner (Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Objektplanung für Freianlagen, Tragwerksplanung, Planung Gebäudetechnischer Anlagen einschl. Labortechnik, Beratungsleistungen, Brandschutz, Bauphysik u. a. m.) geplant. Die Bauleistung soll in Einzelgewerken erbracht werden (keine GU-Vergabe).
Es ist beabsichtigt, die Bauleistungen im Juli 2023 abzuschließen.
An der Technischen Universität Berlin soll ein Vorgründungszentrum, die „Chemical Invention Factory“ entstehen. Es soll ein Laborgebäude geplant und errichtet werden, das Gründungsteams im Bereich der „Grünen Chemie“ Flächen in Form von 12 identischen Laboreinheiten bietet, um Forschungen und Entwicklungen voranzutreiben und Kooperationen sowohl verschiedener Gründungsteams untereinander als auch mit Partnerinnen und Partnern aus der Lehre und der freien Wirtschaft zu ermöglichen. Diese Teams wechseln regelmäßig, sodass ein hoher Anspruch an die Flexibilität des Gebäudes besteht.
An der Technischen Universität Berlin soll ein Vorgründungszentrum, die „Chemical Invention Factory“ entstehen. Es soll ein Laborgebäude geplant und errichtet werden, das Gründungsteams im Bereich der „Grünen Chemie“ Flächen in Form von 12 identischen Laboreinheiten bietet, um Forschungen und Entwicklungen voranzutreiben und Kooperationen sowohl verschiedener Gründungsteams untereinander als auch mit Partnerinnen und Partnern aus der Lehre und der freien Wirtschaft zu ermöglichen. Diese Teams wechseln regelmäßig, sodass ein hoher Anspruch an die Flexibilität des Gebäudes besteht.
Das geplante Laborgebäude soll mit 1098 qm NUF konzipiert werden.
Für das Gebäude ist eine Zertifizierung im Qualitätsstandard BNB-Silber vorgesehen.
Die Planungsleistungen werden durch einen Generalplaner erbracht.
Gegenstand der Vergabe sind Projektmanagementleistungen in Anlehnung an das Leistungsbild Projektsteuerung gemäß § 2 Projektmanagement-Leistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, AHO Schriftenreihe Nr. 9). Die Leistungen sind im Dokument Leistungsbild zum Projektsteuerungsvertrag für den Neubau eines Vorgründungszentrums für Chemie (Anlage_3_4 Leistungsbild) und im Projektsteuerungsvertrag selbst, die unter oben angegebener Adresse (https://www.berlin.de/vergabestelle/) heruntergeladen werden können, beschrieben.
Gegenstand der Vergabe sind Projektmanagementleistungen in Anlehnung an das Leistungsbild Projektsteuerung gemäß § 2 Projektmanagement-Leistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, AHO Schriftenreihe Nr. 9). Die Leistungen sind im Dokument Leistungsbild zum Projektsteuerungsvertrag für den Neubau eines Vorgründungszentrums für Chemie (Anlage_3_4 Leistungsbild) und im Projektsteuerungsvertrag selbst, die unter oben angegebener Adresse (https://www.berlin.de/vergabestelle/) heruntergeladen werden können, beschrieben.
Es ist eine stufenweise Beauftragung gemäß der in der ABau definierten Leistungsstufen vorgesehen: Stufe A1 (Leistungsabschnitt 2). Bei Vorliegen der Voraussetzungen Stufe A2 (Leistungsabschnitte 3 und 4/5).
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Vorliegen der Voraussetzungen, auch die Stufe B (Leistungsabschnitte 6-9) einzeln oder im Ganzen zu beauftragen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
Die Gesamtkosten (Kostengruppen 200-600) betragen ca. 7,52 Mio. EUR netto.
Beschreibung der Verlängerungen:
Verlängerung der Planungs- u. Bauzeit u./o. im Fall weiterer Leistungen über das genannte Datum hinaus.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Technische Universität Berlin
Marchstraße
10587 Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche oder juristische Personen, deren Geschäftszweck die Erbringung entsprechender Leistungen der Projektsteuerung ist.
Die nachstehenden Eigenerklärungen sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bewerber/Bewerbergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
Die nachstehenden Eigenerklärungen sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bewerber/Bewerbergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt-124 EU] liegt den Vergabeunterlagen bei, alternativ kann auch die Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV-Bescheinigung) bzw. eine Bescheinigung anderer geeigneter Präqualifikationsstellen vorgelegt werden.). Der Bewerber kann an Stelle der geforderten Eigenerklärung zur Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen.
1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt-124 EU] liegt den Vergabeunterlagen bei, alternativ kann auch die Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV-Bescheinigung) bzw. eine Bescheinigung anderer geeigneter Präqualifikationsstellen vorgelegt werden.). Der Bewerber kann an Stelle der geforderten Eigenerklärung zur Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen.
2. Eigenerklärung zur ggf. bestehenden Bewerbergemeinschaft. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Technischen Universität Berlin vertritt (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt-238] liegt den Vergabeunterlagen bei.)
2. Eigenerklärung zur ggf. bestehenden Bewerbergemeinschaft. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Technischen Universität Berlin vertritt (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt-238] liegt den Vergabeunterlagen bei.)
3. Eigenerklärung zu ggf. vorgesehenen Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe. (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt-235] liegt den Vergabeunterlagen bei.)
Das Unternehmen verpflichtet sich, auf gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber gem. § 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8. Juli 2010 für den Fall, dass es keine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorgelegt hat, durch Unterlagen, die nicht älter als 6 Monate sind, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen nachzuweisen. Die Unterlagen müssen ausgestellt sein von dem zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger.
Das Unternehmen verpflichtet sich, auf gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber gem. § 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8. Juli 2010 für den Fall, dass es keine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorgelegt hat, durch Unterlagen, die nicht älter als 6 Monate sind, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen nachzuweisen. Die Unterlagen müssen ausgestellt sein von dem zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung zum §…
… 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. § 19 Mindestlohngesetz einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
… 6 Korruptionsregistergesetz eine Abfrage beim Korruptionsregister durchführen.
Hinweis:
Eingereichte Eigenerklärungen sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs durch den Bewerber nach Aufforderung durch die Vergabestelle kurzfristig durch Vorlage entsprechender Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.1.2) und III.1.3).
Eingereichte Eigenerklärungen sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs durch den Bewerber nach Aufforderung durch die Vergabestelle kurzfristig durch Vorlage entsprechender Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.1.2) und III.1.3).
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise (insbesondere der Zahlungsfähigkeit, Steuerzahlung und Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge) zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber/die Bewerberin hat mit dem Angebot folgende Erklärungen abzugeben:
4. Erklärung und Angaben zum durchschnittlicher Jahresumsatz für Projektsteuerungsleistungen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (siehe Formblatt „Bewerbungsformular“, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist).
5. Erklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (siehe Formblatt „Bewerbungsformular“, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist).
Mindeststandards:
Zu 5: Als Mindestanforderung an die Berufshaftpflichtversicherung gelten die folgenden Deckungssummen:
— mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und
— mind. 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden.
Alternativ hierzu kann eine Bereitschaftserklärung eines Versicherers vorgelegt werden, im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen in der genannten Höhe zur Verfügung zu stellen und für die gesamte Dauer der Haftungsverpflichtung aufrecht zu erhalten.
Alternativ hierzu kann eine Bereitschaftserklärung eines Versicherers vorgelegt werden, im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen in der genannten Höhe zur Verfügung zu stellen und für die gesamte Dauer der Haftungsverpflichtung aufrecht zu erhalten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber/die Bewerberin hat mit dem Angebot folgende Erklärungen bzw. Nachweise abzugeben:
6. Erklärung und Angabe des Jahres der Bürogründung (siehe Formblatt „Bewerbungsformular“, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist)
7. Erklärung und Angabe des Jahres der Berufszulassung der/des Inhaber/s oder der Partner des sich bewerbenden Büros (siehe Formblatt „Bewerbungsformular“, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist).
8. Erklärung und Angabe der durchschnittlichen Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (siehe Formblatt „Bewerbungsformular“, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist).
9. Nachweise der beruflichen Qualifikation des Bewerbers bzw. der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft durch entsprechende Studiennachweise oder andere geeignete Nachweise inkl. eventuell notwendigen, beglaubigten Übersetzungen oder sonstiger Nachweise.
9. Nachweise der beruflichen Qualifikation des Bewerbers bzw. der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft durch entsprechende Studiennachweise oder andere geeignete Nachweise inkl. eventuell notwendigen, beglaubigten Übersetzungen oder sonstiger Nachweise.
10. Eigenerklärung des Bewerbers bzw. aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe gemäß §123 und 124 GWB vorliegen (siehe Formblatt „Bewerbungsformular“, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist).
11. Angabe, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen bzw. ob oder auf welche Weise sie auf das Projekt bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten (siehe Formblatt „Bewerbungsformular“, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist).
11. Angabe, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen bzw. ob oder auf welche Weise sie auf das Projekt bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten (siehe Formblatt „Bewerbungsformular“, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist).
12. Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein Interessenkonflikt gem. §6 VgV besteht (siehe Formblatt „Bewerbungsformular“, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist).
13. Angaben zu 3 Referenzprojekten für Leistungen der Projektsteuerung (siehe Formblatt „Bewerbungsformular“, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist).
Mindeststandards:
Zu 13: Folgende Angaben sind zu jedem Referenzprojekt machen:
— Projekttitel;
— Ort;
— Objekttyp;
— Honorarzone (gem. § 5, Leistung- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft);
— Art der Baumaßnahme;
— Projektstufen und Handlungsbereiche;
— Bauwerkskosten in Euro netto KG 300+400;
— Laborbau/Forschung;
— Auftraggeber (öffentlich oder privat);
— Realisierungsstatus;
— Bearbeitungszeitraum.
Es werden max. 3 Referenzen bewertet. Die Angabe von weniger als 3 Referenzen oder unvollständige Angaben zu den Referenzen führen zu Abschlägen bei der Bewertung, nicht jedoch zum Ausschluss.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bewerber-/Bietergemeinschaft
Im Falle einer Bewerber- und Bietergemeinschaft hat diese mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer ARGE im Auftragsfall erklärt wird, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften.
Im Falle einer Bewerber- und Bietergemeinschaft hat diese mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer ARGE im Auftragsfall erklärt wird, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Teilnahmeanträge werden zunächst auf Vollständigkeit der geforderten Angaben und Einhaltung der formalen Kriterien geprüft.
Im Rahmen dieser Prüfung werden nicht ausgeschlossene Bewerbungen anhand nachfolgender Kriterien bewertet und gewichtet:
1. Büroalter (4 %),
2. Berufserfahrung der Inhaber/Partner (3 %),
3. Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter (4 %),
4. Jahresumsatz (5 %),
5. Gesamtbewertung der Referenzprojekte (84 %).
Eine Matrix zur Bewertung der Kriterien ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die Rangfolge der Bewerber richtet sich nach den erreichten Punkten. Falls die geplante Anzahl der Wirtschaftsteilnehmer durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten wird, entscheidet unter diesen das Los.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-04-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-17 📅
1. Die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb werden ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform des Landes Berlin bereitgestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Unterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWO tender notwendig.
1. Die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb werden ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform des Landes Berlin bereitgestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Unterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWO tender notwendig.
2. Die Einreichung/ Abgabe der Teilnahmeanträge kann nur elektronisch (elektronisch in Textform ohne Signatur bzw. mit qualifizierter elektronischer oder fortgeschrittener elektronischer Signatur) über die Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWO tender erfolgen.
2. Die Einreichung/ Abgabe der Teilnahmeanträge kann nur elektronisch (elektronisch in Textform ohne Signatur bzw. mit qualifizierter elektronischer oder fortgeschrittener elektronischer Signatur) über die Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWO tender erfolgen.
Anträge, die in Papierform, per Fax oder per E-Mail übersandt werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
3. Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sowie die Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen.
4. Der Bewerber/ die Bewerberin hat zu beachten, dass bei der Abgabe des Teilnahmeantrages bzw. des Angebotes „elektronisch in Textform“ der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben ist. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur erfolgt die rechtsverbindliche Unterschrift des Teilnahmeantrages/ des Angebotes durch die elektronische Signatur.
4. Der Bewerber/ die Bewerberin hat zu beachten, dass bei der Abgabe des Teilnahmeantrages bzw. des Angebotes „elektronisch in Textform“ der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben ist. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur erfolgt die rechtsverbindliche Unterschrift des Teilnahmeantrages/ des Angebotes durch die elektronische Signatur.
5. Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen der Bewerber werden in neutralisierter Form allen Bewerbern zugänglich gemacht. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt in deutscher Sprache.
5. Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen der Bewerber werden in neutralisierter Form allen Bewerbern zugänglich gemacht. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt in deutscher Sprache.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen müssen bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge angefordert werden.
6. Hinweis: Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt nur an registrierten Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen etc. auf der Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ zu informieren.
6. Hinweis: Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt nur an registrierten Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen etc. auf der Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ zu informieren.
7. Der Bewerber/ die Bewerberin hat zur Situation seines Unternehmens gemäß Abschnitt III die geforderten Erklärungen vollständig mit dem Angebot abzugeben, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Diese sind in deutscher Sprache (bei ausländischen Bewerbern: Erklärungen / Nachweise, die den geforderten Erklärungen vergleichbar sind und in beglaubigter deutscher Übersetzung) vorzulegen. Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
7. Der Bewerber/ die Bewerberin hat zur Situation seines Unternehmens gemäß Abschnitt III die geforderten Erklärungen vollständig mit dem Angebot abzugeben, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Diese sind in deutscher Sprache (bei ausländischen Bewerbern: Erklärungen / Nachweise, die den geforderten Erklärungen vergleichbar sind und in beglaubigter deutscher Übersetzung) vorzulegen. Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Erklärungen und Eignungsnachweise sind auch für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und für alle Nachunternehmer einzureichen.
Eignungsnachweise und Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen binnen Frist nachzufordern. Verstreicht diese Frist fruchtlos, bleibt der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot unberücksichtigt.
8. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
8. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 309013-7613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichenAuftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichenAuftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 054-128695 (2020-03-13)
Ergänzende Angaben (2020-03-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind Projektmanagement-Leistungen (Leistungen in Anlehnung an das Leistungsbild Projektsteuerung gemäß § 2 Projektmanagement-Leistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, AHO Schriftenreihe Nr. 9) für ein Laborgebäude einschl. Freianlagen.
Das Projekt wird von einem Generalplaner (Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Objektplanung für Freianlagen, Tragwerksplanung, Planung Gebäudetechnischer Anlagen einschl. Labortechnik, Beratungsleistungen, Brandschutz, Bauphysik u.a.m.) geplant. Die Bauleistung soll in Einzelgewerken erbracht werden (keine GU-Vergabe).
Es ist beabsichtigt, die Bauleistungen im Juli 2023 abzuschließen.
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind Projektmanagement-Leistungen (Leistungen in Anlehnung an das Leistungsbild Projektsteuerung gemäß § 2 Projektmanagement-Leistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, AHO Schriftenreihe Nr. 9) für ein Laborgebäude einschl. Freianlagen.
Das Projekt wird von einem Generalplaner (Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Objektplanung für Freianlagen, Tragwerksplanung, Planung Gebäudetechnischer Anlagen einschl. Labortechnik, Beratungsleistungen, Brandschutz, Bauphysik u.a.m.) geplant. Die Bauleistung soll in Einzelgewerken erbracht werden (keine GU-Vergabe).
Es ist beabsichtigt, die Bauleistungen im Juli 2023 abzuschließen.
Gesamtwert des Auftrags: 332 775 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Universität Berlin, Der Präsident, K2 - Zentrale Beschaffung
Das Projekt wird von einem Generalplaner (Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Objektplanung für Freianlagen, Tragwerksplanung, Planung Gebäudetechnischer Anlagen einschl. Labortechnik, Beratungsleistungen, Brandschutz, Bauphysik u.a.m.) geplant. Die Bauleistung soll in Einzelgewerken erbracht werden (keine GU-Vergabe).
Das Projekt wird von einem Generalplaner (Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Objektplanung für Freianlagen, Tragwerksplanung, Planung Gebäudetechnischer Anlagen einschl. Labortechnik, Beratungsleistungen, Brandschutz, Bauphysik u.a.m.) geplant. Die Bauleistung soll in Einzelgewerken erbracht werden (keine GU-Vergabe).
An der Technischen Universität Berlin soll ein Vorgründungszentrum, die „Chemical Invention Factory" entstehen. Es soll ein Laborgebäude geplant und errichtet werden, das Gründungsteams im Bereich der „Grünen Chemie" Flächen in Form von 12 identischen Laboreinheiten bietet, um Forschungen und Entwicklungen voranzutreiben und Kooperationen sowohl verschiedener Gründungsteams untereinander als auch mit Partnerinnen und Partnern aus der Lehre und der freien Wirtschaft zu ermöglichen. Diese Teams wechseln regelmäßig, sodass ein hoher Anspruch an die Flexibilität des Gebäudes besteht.
An der Technischen Universität Berlin soll ein Vorgründungszentrum, die „Chemical Invention Factory" entstehen. Es soll ein Laborgebäude geplant und errichtet werden, das Gründungsteams im Bereich der „Grünen Chemie" Flächen in Form von 12 identischen Laboreinheiten bietet, um Forschungen und Entwicklungen voranzutreiben und Kooperationen sowohl verschiedener Gründungsteams untereinander als auch mit Partnerinnen und Partnern aus der Lehre und der freien Wirtschaft zu ermöglichen. Diese Teams wechseln regelmäßig, sodass ein hoher Anspruch an die Flexibilität des Gebäudes besteht.
Die Gesamtkosten (Kostengruppen 200 - 600) betragen ca. 7,52 Mio EUR netto.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-23 📅
Name: IBPM Gesellschaft für interdisziplinäres Bauprojektmanagement mbH
Postanschrift: Fasanenstraße 71
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10719
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 332 775 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Beschaffung, Referat Vergabestelle
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).