Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A) Es ist die durchschnittliche Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter in den vergangenen 3 Jahren (2017, 2018, 2019) anzugeben. Als Mitarbeiter zählen alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.
Die Anzahl der Beschäftigen bzw. Mitarbeiter wird bewertet, wie folgt:
Durschnittliche Anzahl Mitarbeiter:
— 0 – 3 Mitarbeiter = 0 Punkte;
— 4 – 15 Mitarbeiter = 2 Punkte;
— 16 – 40 Mitarbeiter = 5 Punkte;
— Ab 41 Mitarbeiter = 10 Punkte.
B) Es ist darzulegen, wie die Qualität der allgemeinen Leistungserbringung gesichert wird. Dies ist in Form einer Beschreibung der Maßnahmen (Eigenerklärung) oder der Vorlage entsprechender Zertifikate vorzunehmen (z. B. DIN ISO 9001). (Mindestanforderung)
C) Es ist eine Liste mit Referenzprojekten über Projektsteuerungsleistungen vorzulegen. Es werden maximal 3 Referenzprojekte gewertet. Bei Vorlage von mehr als 3 Referenzen werden die gemäß den nachstehenden Kriterien am höchsten zu bewertenden Referenzprojekte gewertet.
Gewertet werden nur Referenzprojekte, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
— Der Verfahrensteilnehmer war/ist Auftragnehmer bzw. der Verfahrensteilnehmer ist gemäß der geltenden Rechtsprechung zum Führen der Referenz berechtigt;
— Abschluss der Ausführung (Stufe 4) nach 06/2015 und vor 06/2020;
— Projektvolumen KGR 200-700 mindestens 10 000 000 EUR in Euro brutto.
Die Liste muss mindestens die folgenden Angaben umfassen, die bewertet werden, wie folgt:
Art des Auftraggebers
Öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB = 2 Punkte
Privater Auftraggeber = 1 Punkt
Art und Nutzung des Objekts
— Schulnutzung der Primärstufe und/oder der Sekundarstufe I und/oder Sekundarstufe II gm. deutschen Schulsystem = 4 Punkte;
— Betreuungseinrichtung für Kinder bis zur Einschulung = 2 Punkte;
— Sonstige Bildungseinrichtungen, bzw. sonstige Einrichtungen und andere Nutzungen = 1 Punkt;
— Honorarzone Objektplanung gemäß § 5 ABS. 1 HOAI;
— Honorarzone III und höher = 3 Punkte;
— Honorarzone II und niedriger = 1 Punkt;
— Projektkosten KGR 200 – 700 in Euro Brutto;
— Ab 25 000 000 EUR = 3 Punkte;
— Ab 18 000 000 EUR = 2 Punkte;
— Ab 10 000 000 EUR = 1 Punkt.
Erbrachte Projektstufen und Handlungsbereiche
— Projektstufen 1, Handlungsbereiche A – E = 1 Punkt;
— Projektstufen 1, jedoch nur einzelne Handlungsbereiche aus A – E = 0,5 Punkte;
— Projektstufen 2, Handlungsbereiche A – E = 1 Punkt;
— Projektstufen 2, jedoch nur einzelne Handlungsbereiche aus A – E = 0,5 Punkte;
— Projektstufen 3, Handlungsbereiche A – E = 1 Punkt;
— Projektstufen 3, jedoch nur einzelne Handlungsbereiche aus A – E = 0,5 Punkte;
— Projektstufen 4, Handlungsbereiche A – E = 1 Punkt;
— Projektstufen 4, jedoch nur einzelne Handlungsbereiche aus A – E = 0,5 Punkte.
Förderung
— Maßnahme gefördert = 2 Punkte;
— Maßnahme nicht gefördert = 1 Punkt;
— Laufender Betrieb
— Maßnahme im laufenden Betrieb ausgeführt = 3 Punkte;
— Maßnahme unabhängig von laufendem Betrieb ausgeführt = 1 Punkt.
Energiestandard
— Mit der Maßnahme wurden die zum Zeitpunkt der Baugenehmigung geltenden Mindestanforderungen nach Energieeinsparverordnung (EnEV) unterschritten = 2 Punkte;
— Mit der Maßnahme wurden die zum Zeitpunkt der Baugenehmigung geltenden Mindestanforderungen nach Energieeinsparverordnung (EnEV) lediglich eingehalten = 1 Punkt.