Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Teilnehmers.
Für die Auswahl der Bewerber gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 4, 51 VgV sind vom Bewerber 4 Referenzen über vergleichbare Leistungen betreffend Projektsteuerungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte [hiervon 2 Referenzen betreffend Projektsteuerungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts und 2 Referenzen betreffend Projektsteuerungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung)] in den letzten 5 Jahren (Inbetriebnahme nicht älter als 2015) unter Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme, Leistungsumfang, Ausführungszeitraum [Projektbeginn (Monat/Jahr), Projektende (Monat/Jahr)], Handlungsbereiche und Projektstufen), des Projektvolumens (KGR 200-700 nach DIN 276), der Ausführungszeit unter Angabe der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E-Mailadresse) vorzulegen.
Die Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Bitte verwenden Sie für die Angaben der zu wertenden Referenzen das Formblatt C.9.
Wir weisen darauf hin, dass die hier abgefragten Referenzen dem Nachweis/der Bewertung der beruflichen Leistungsfähigkeit /Erfolg des Bewerbers dienen. Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird hingewiesen.
Bewertet werden max. 4 vergleichbare Referenzprojekte [hiervon 2 Referenzen betreffend Projektsteuerungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts und 2 Referenzen betreffend Projektsteuerungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung)].
Gewichtung der Auswahlkriterien (insgesamt 100 Punkte):
1. Zwei Referenzen betreffend die Projektsteuerung für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts:
— Projektvolumen (KGR 200-700 > 10,5 Mio. EUR netto: max. 5 Punkte);
— beauftragte Projektstufen 1 bis 5 (max. 5 Punkte);
— beauftragte Handlungsbereiche A bis E (max. 5 Punkte);
— ausgeführter Leistungsumfang des Projekts – Projektstand (max. 5 Punkte).
2. Zwei Referenzen betreffend die Projektsteuerung für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung):
— Projektvolumen (KGR 200-700 > 10,5 Mio. EUR netto: max. 5 Punkte);
— beauftragte Projektstufen 1 bis 5 (max. 5 Punkte);
— beauftragte Handlungsbereiche A bis E (max. 5 Punkte);
— ausgeführter Leistungsumfang des Projekts – Projektstand (max. 5 Punkte).
Geringere Projektvolumina, ein geringerer Leistungsumfang oder Projektlaufzeiten eines noch nicht abgeschlossenen Projekts (=Projektstand) werden bei der Bewertung zur Maximalpunktzahl ins Verhältnis gesetzt, jedoch auf – bzw. abgerundet auf 0,25 Punkte.
Je Referenzprojekt können somit max. 20 Punkte, bei max. 4 zu wertenden Referenzprojekten max. 80 Punkte (4 x 20 Punkte) erreicht werden.
10 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn ein als Referenz genanntes Projekt den Bau einer Schule betraf.
Weitere 10 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn eines der Referenz genannten Projekte eine Bildungseinrichtung betrifft, in der die Voraussetzungen der Barrierefreiheit umgesetzt wurden.
Hinweis: Diese Zusatzpunkte können nur erreicht werden, wenn eine Barrierefreiheit entsprechend des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) (vgl.§ 4 BGG). Bitte beschreiben Sie das von Ihnen angegebene Projekt hinsichtlich der ergriffenen Maßnahmen zur Barrierefreiheit.
Insgesamt können demnach 80 Punkte + 10 Punkte + 10 Punkte = 100 Punkte erreicht werden.
Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, sind aber weniger Plätze im begrenzten Bewerberkreis, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe der Plätze durch Losentscheid.